Keine Straftäter in den Parlamenten – Vorstrafen müssen zum Ausschluss führen!

Das Problem

Bei Fragen - Email an: ggan.15102023@gmail.com

 

 

 

 

 

Das Problem!
Unsere Demokratie lebt vom Vertrauen in ihre Vertreterinnen und Vertreter. Doch dieses Vertrauen wird erschüttert, wenn Menschen mit Vorstrafen in Parlamenten sitzen oder in politischen Ämtern arbeiten.
Eine aktuelle Recherche hat aufgedeckt, dass mindestens 14 AfD-Mandatsträger trotz Verurteilungen im Amt sind – darunter wegen gefährlicher Körperverletzung.

Derzeit gilt: Erst ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder bei bestimmten Delikten verlieren Betroffene ihre Wählbarkeit. Das bedeutet: Selbst Personen, die bereits wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, können weiter Politik machen – und Gesetze beschließen, die uns alle betreffen.

Damit wird die Glaubwürdigkeit von Politik massiv beschädigt. Bürgerinnen und Bürger fragen sich zu Recht: Warum gelten in der Politik mildere Maßstäbe als in vielen anderen Berufen?

 

 

 

 

 


Wir fordern eine sofortige Verschärfung der gesetzlichen Regeln:

Jede rechtskräftige Verurteilung muss automatisch zum Ausschluss von politischen Ämtern und Parlamenten führen – unabhängig von der Höhe der Strafe.
Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten, Fraktionen oder in politischen Ämtern müssen ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen.
Wenn schon in der Pflege, im Sicherheitsbereich oder im Finanzsektor Vorstrafen ein Ausschlusskriterium sind, dann muss das erst recht für die Politik gelten.

Wir brauchen klare Regeln – sofort:

  • Jede rechtskräftige Verurteilung muss automatisch zum Ausschluss von politischen Ämtern führen.
  • Auch Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen dürfen keine Vorstrafen haben.

Wenn ein sauberes Führungszeugnis für normale Jobs selbstverständlich ist, dann muss es in der Politik erst recht Pflicht sein!


Warum ist es wichtig, jetzt aktiv zu werden?
Parlamente sind das Herz unserer Demokratie. Sie dürfen kein Rückzugsort für Kriminelle sein. Jeder Fall, in dem ein verurteilter Straftäter im Bundestag oder in Landtagen sitzt, untergräbt das Vertrauen in unsere Demokratie – und spielt den Feinden des Rechtsstaats in die Hände.

Deshalb muss jetzt gehandelt werden: Schluss mit Ausnahmen und Schlupflöchern! Kein politisches Amt für vorbestrafte Straftäter, keine Jobs in Abgeordnetenbüros für Kriminelle.

Unterstützen Sie diese Petition – für eine saubere, glaubwürdige und wehrhafte Demokratie!

 

ERKLÄRUNG DER GESETZE ### ERKLÄRUNG DER GESETZE 

 

 

Betroffene Gesetze bezüglich dieser Petition:

Grundgesetz (GG)
Art. 38 Abs. 1 GG: Alle Deutschen haben das Recht, an der Wahl zum Bundestag teilzunehmen (aktiv + passiv).
Art. 38 GG i.V.m. Bundeswahlgesetz (BWahlG): Grundsätzlich ist jeder Deutsche wählbar, der das Wahlrecht besitzt, also nicht durch Gerichtsurteil oder Gesetz ausgeschlossen ist.

 
Bundeswahlgesetz (BWahlG)
§ 13 BWahlG: Ausschluss vom Wahlrecht, wenn jemand z. B.

  • durch Richterspruch die Wählbarkeit verloren hat,
    wegen bestimmter schwerer Straftaten (z. B. Hochverrat, Wahlfälschung) verurteilt wurde,
  • oder eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr wegen schwerer Delikte erhalten hat.

👉 Derzeitige Regelung: Man verliert das passive Wahlrecht nur bei besonders schweren Straftaten und Freiheitsstrafen über 1 Jahr. Deshalb können selbst Gewalttäter oder Betrüger mit kleineren Strafen weiterhin kandidieren.

 

Gesetzesänderungen könnten folgendermaßen aussehen:

Welche Gesetze müssten geändert werden?
Bundeswahlgesetz (BWahlG)

  • § 13 BWahlG müsste erweitert werden:
    Jede rechtskräftige Verurteilung (nicht nur Freiheitsstrafen ab 1 Jahr) führt zum Verlust der Wählbarkeit.
  • Besonders für Delikte wie: Körperverletzung, Betrug, Korruption, Raub, Erpressung, Extremismus.

Landeswahlgesetze

Jedes Bundesland hat eigene Gesetze für Landtags- und Kommunalwahlen. Auch dort müsste der Ausschluss für Vorbestrafte verankert werden.


Abgeordnetengesetze & Geschäftsordnungen

Ergänzung um die Pflicht für Abgeordnete und deren Mitarbeiter, ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen. Bei Vorstrafen → kein Zugang zu Parlament oder Fraktionsarbeit.

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GGAN GGANPetitionsstarter*inWir kämpfen für die Demokratie in Deutschland. Gegen Hass Gegen Hetze Gegen Nazis

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Das Problem

Bei Fragen - Email an: ggan.15102023@gmail.com

 

 

 

 

 

Das Problem!
Unsere Demokratie lebt vom Vertrauen in ihre Vertreterinnen und Vertreter. Doch dieses Vertrauen wird erschüttert, wenn Menschen mit Vorstrafen in Parlamenten sitzen oder in politischen Ämtern arbeiten.
Eine aktuelle Recherche hat aufgedeckt, dass mindestens 14 AfD-Mandatsträger trotz Verurteilungen im Amt sind – darunter wegen gefährlicher Körperverletzung.

Derzeit gilt: Erst ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder bei bestimmten Delikten verlieren Betroffene ihre Wählbarkeit. Das bedeutet: Selbst Personen, die bereits wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, können weiter Politik machen – und Gesetze beschließen, die uns alle betreffen.

Damit wird die Glaubwürdigkeit von Politik massiv beschädigt. Bürgerinnen und Bürger fragen sich zu Recht: Warum gelten in der Politik mildere Maßstäbe als in vielen anderen Berufen?

 

 

 

 

 


Wir fordern eine sofortige Verschärfung der gesetzlichen Regeln:

Jede rechtskräftige Verurteilung muss automatisch zum Ausschluss von politischen Ämtern und Parlamenten führen – unabhängig von der Höhe der Strafe.
Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten, Fraktionen oder in politischen Ämtern müssen ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen.
Wenn schon in der Pflege, im Sicherheitsbereich oder im Finanzsektor Vorstrafen ein Ausschlusskriterium sind, dann muss das erst recht für die Politik gelten.

Wir brauchen klare Regeln – sofort:

  • Jede rechtskräftige Verurteilung muss automatisch zum Ausschluss von politischen Ämtern führen.
  • Auch Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen dürfen keine Vorstrafen haben.

Wenn ein sauberes Führungszeugnis für normale Jobs selbstverständlich ist, dann muss es in der Politik erst recht Pflicht sein!


Warum ist es wichtig, jetzt aktiv zu werden?
Parlamente sind das Herz unserer Demokratie. Sie dürfen kein Rückzugsort für Kriminelle sein. Jeder Fall, in dem ein verurteilter Straftäter im Bundestag oder in Landtagen sitzt, untergräbt das Vertrauen in unsere Demokratie – und spielt den Feinden des Rechtsstaats in die Hände.

Deshalb muss jetzt gehandelt werden: Schluss mit Ausnahmen und Schlupflöchern! Kein politisches Amt für vorbestrafte Straftäter, keine Jobs in Abgeordnetenbüros für Kriminelle.

Unterstützen Sie diese Petition – für eine saubere, glaubwürdige und wehrhafte Demokratie!

 

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Betroffene Gesetze bezüglich dieser Petition:

Grundgesetz (GG)
Art. 38 Abs. 1 GG: Alle Deutschen haben das Recht, an der Wahl zum Bundestag teilzunehmen (aktiv + passiv).
Art. 38 GG i.V.m. Bundeswahlgesetz (BWahlG): Grundsätzlich ist jeder Deutsche wählbar, der das Wahlrecht besitzt, also nicht durch Gerichtsurteil oder Gesetz ausgeschlossen ist.

 
Bundeswahlgesetz (BWahlG)
§ 13 BWahlG: Ausschluss vom Wahlrecht, wenn jemand z. B.

  • durch Richterspruch die Wählbarkeit verloren hat,
    wegen bestimmter schwerer Straftaten (z. B. Hochverrat, Wahlfälschung) verurteilt wurde,
  • oder eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr wegen schwerer Delikte erhalten hat.

👉 Derzeitige Regelung: Man verliert das passive Wahlrecht nur bei besonders schweren Straftaten und Freiheitsstrafen über 1 Jahr. Deshalb können selbst Gewalttäter oder Betrüger mit kleineren Strafen weiterhin kandidieren.

 

Gesetzesänderungen könnten folgendermaßen aussehen:

Welche Gesetze müssten geändert werden?
Bundeswahlgesetz (BWahlG)

  • § 13 BWahlG müsste erweitert werden:
    Jede rechtskräftige Verurteilung (nicht nur Freiheitsstrafen ab 1 Jahr) führt zum Verlust der Wählbarkeit.
  • Besonders für Delikte wie: Körperverletzung, Betrug, Korruption, Raub, Erpressung, Extremismus.

Landeswahlgesetze

Jedes Bundesland hat eigene Gesetze für Landtags- und Kommunalwahlen. Auch dort müsste der Ausschluss für Vorbestrafte verankert werden.


Abgeordnetengesetze & Geschäftsordnungen

Ergänzung um die Pflicht für Abgeordnete und deren Mitarbeiter, ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen. Bei Vorstrafen → kein Zugang zu Parlament oder Fraktionsarbeit.

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