Keine Gewalt im Namen der Ehre – Jungfräulichkeitstests verbieten!


Keine Gewalt im Namen der Ehre – Jungfräulichkeitstests verbieten!
Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Unterzeichnenden, fordern den Deutschen Bundestag und die Landesparlamente auf, unverzüglich ein bundesweites gesetzliches Verbot sogenannter „Jungfräulichkeitstests“ zu erlassen – insbesondere bei minderjährigen Mädchen, aber auch bei volljährigen Frauen, die familiärem, kulturellem oder sozialem Zwang ausgesetzt sind.
Es handelt sich hierbei nicht um eine medizinische, sondern um eine soziale und juristische Notwendigkeit, die sich aus den höchsten Prinzipien unserer Rechtsordnung ergibt: dem Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG), dem Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung (Art. 2 GG) und vor allem dem Primat des Kindeswohls (Art. 6 GG).
Was sind „Jungfräulichkeitstests“?
Sogenannte Jungfräulichkeitstests sind gynäkologische Untersuchungen – in der Regel an minderjährigen Mädchen – mit dem Ziel, den „Status“ des Hymens zu inspizieren und daraus Rückschlüsse auf sexuelles Verhalten zu ziehen. Diese Praxis ist medizinisch nicht valide, wissenschaftlich unhaltbar und ethisch durchgehend verwerflich.
Sie verletzt die Intimsphäre, stigmatisiert weibliche Sexualität und degradiert den weiblichen Körper zu einem Objekt sozialer Kontrolle. Sie wird regelmäßig unter kulturellem oder familiärem Druck erzwungen, oft im Kontext arrangierter Ehen, Ehrvorstellungen oder patriarchaler Werte.
Rechtslage – und ihre Lücken
Zwar existieren im deutschen Recht bereits Strafnormen (§§ 223, 225, 240 StGB), die in Einzelfällen auf diese Eingriffe anwendbar sind. Doch es fehlt ein klarer, ausdrücklicher Verbotstatbestand, der diese Praxis explizit untersagt, normativ ächtet und strafrechtlich greifbar macht.
Die aktuelle Grauzone erlaubt es Einzelpersonen – darunter sogar Erziehungsberechtigte – Kinderärztinnen oder Gynäkologinnen zur Durchführung solcher „Tests“ zu drängen. Die Praxis wird teils informell durchgeführt, teils sogar dokumentiert – mit dramatischen psychischen und sozialen Folgen für die betroffenen Mädchen.
Warum Minderjährige besonderen Schutz brauchen
Minderjährige stehen unter besonderem Schutz des Staates. Das Kindeswohl ist oberstes Gebot jeder staatlichen Maßnahme (§ 1697a BGB). Ein „Jungfräulichkeitstest“ an einem Kind ist ein psychischer Übergriff, ein medizinisch nicht indizierter Eingriff in die körperliche Integrität, und in aller Regel ein Ausdruck struktureller Gewalt.
In einem dokumentierten familiengerichtlichen Verfahren in einer norddeutschen Stadt äußerte ein Elternteil gegenüber einer gerichtlich bestellten Verfahrensbeiständin den Wunsch nach einem sogenannten Jungfräulichkeitstest an seiner minderjährigen Tochter. Die Verfahrensbeiständin wies dieses Ansinnen mit aller Deutlichkeit zurück. Die hinzugezogene Sachverständige bewertete die Forderung als manifeste Kindeswohlgefährdung. Solche Situationen sind keine Einzelfälle, sondern Ausdruck eines systemischen Risikos – insbesondere in sozialen Milieus, in denen „Ehre“ über Recht gestellt wird.
Völkerrechtliche und ethische Maßstäbe
Internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), UN Women, UNICEF und Amnesty International bewerten Jungfräulichkeitstests als menschenrechtswidrig, traumatisierend und als Verstoß gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC) sowie die Frauenrechtskonvention (CEDAW).
Die WHO erklärte 2018:
„Jungfräulichkeitstests sind medizinisch unbegründet, potenziell traumatisch und stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar. Sie müssen weltweit verboten werden.“
Unsere Forderungen im Einzelnen:
Einführung eines Straftatbestandes „Jungfräulichkeitstest“ im Strafgesetzbuch, analog zu § 226a StGB (Genitalverstümmelung), mit besonderem Schutz für Minderjährige.
Verbot der Ausstellung ärztlicher Bescheinigungen über den Status des Hymens oder angebliche sexuelle Unerfahrenheit.
Verpflichtung medizinischer Fachkräfte zur Ablehnung solcher Eingriffe und zur Meldung an das Jugendamt im Sinne des § 8a SGB VIII bei Minderjährigen.
Berücksichtigung solcher Testforderungen als Indiz für elterliche Ungeeignetheit im familiengerichtlichen Kontext (§§ 1666 ff. BGB).
Öffentliche Aufklärungskampagnen über die medizinische Nutzlosigkeit, juristische Problematik und menschenrechtliche Unzulässigkeit solcher Praktiken.
Schlusswort – im Geiste des Grundgesetzes
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Dieser erste Satz unserer Verfassung gilt bedingungslos, geschlechtsunabhängig und altersunabhängig – und er verpflichtet den Staat, jede Praxis zu unterbinden, die Menschen – insbesondere Kinder – auf ihre vermeintliche sexuelle „Unversehrtheit“ reduziert.
Ein demokratischer Rechtsstaat darf gegenüber Ehrenideologien, patriarchaler Willkür und pseudomedizinischer Unterwerfung keine Neutralität zeigen.
Wir fordern daher:
Stoppen Sie diese Praxis. Schützen Sie unsere Kinder. Schützen Sie unsere Verfassung.
Mit aufrichtigem Nachdruck im Namen des Kindeswohls,

Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Unterzeichnenden, fordern den Deutschen Bundestag und die Landesparlamente auf, unverzüglich ein bundesweites gesetzliches Verbot sogenannter „Jungfräulichkeitstests“ zu erlassen – insbesondere bei minderjährigen Mädchen, aber auch bei volljährigen Frauen, die familiärem, kulturellem oder sozialem Zwang ausgesetzt sind.
Es handelt sich hierbei nicht um eine medizinische, sondern um eine soziale und juristische Notwendigkeit, die sich aus den höchsten Prinzipien unserer Rechtsordnung ergibt: dem Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG), dem Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung (Art. 2 GG) und vor allem dem Primat des Kindeswohls (Art. 6 GG).
Was sind „Jungfräulichkeitstests“?
Sogenannte Jungfräulichkeitstests sind gynäkologische Untersuchungen – in der Regel an minderjährigen Mädchen – mit dem Ziel, den „Status“ des Hymens zu inspizieren und daraus Rückschlüsse auf sexuelles Verhalten zu ziehen. Diese Praxis ist medizinisch nicht valide, wissenschaftlich unhaltbar und ethisch durchgehend verwerflich.
Sie verletzt die Intimsphäre, stigmatisiert weibliche Sexualität und degradiert den weiblichen Körper zu einem Objekt sozialer Kontrolle. Sie wird regelmäßig unter kulturellem oder familiärem Druck erzwungen, oft im Kontext arrangierter Ehen, Ehrvorstellungen oder patriarchaler Werte.
Rechtslage – und ihre Lücken
Zwar existieren im deutschen Recht bereits Strafnormen (§§ 223, 225, 240 StGB), die in Einzelfällen auf diese Eingriffe anwendbar sind. Doch es fehlt ein klarer, ausdrücklicher Verbotstatbestand, der diese Praxis explizit untersagt, normativ ächtet und strafrechtlich greifbar macht.
Die aktuelle Grauzone erlaubt es Einzelpersonen – darunter sogar Erziehungsberechtigte – Kinderärztinnen oder Gynäkologinnen zur Durchführung solcher „Tests“ zu drängen. Die Praxis wird teils informell durchgeführt, teils sogar dokumentiert – mit dramatischen psychischen und sozialen Folgen für die betroffenen Mädchen.
Warum Minderjährige besonderen Schutz brauchen
Minderjährige stehen unter besonderem Schutz des Staates. Das Kindeswohl ist oberstes Gebot jeder staatlichen Maßnahme (§ 1697a BGB). Ein „Jungfräulichkeitstest“ an einem Kind ist ein psychischer Übergriff, ein medizinisch nicht indizierter Eingriff in die körperliche Integrität, und in aller Regel ein Ausdruck struktureller Gewalt.
In einem dokumentierten familiengerichtlichen Verfahren in einer norddeutschen Stadt äußerte ein Elternteil gegenüber einer gerichtlich bestellten Verfahrensbeiständin den Wunsch nach einem sogenannten Jungfräulichkeitstest an seiner minderjährigen Tochter. Die Verfahrensbeiständin wies dieses Ansinnen mit aller Deutlichkeit zurück. Die hinzugezogene Sachverständige bewertete die Forderung als manifeste Kindeswohlgefährdung. Solche Situationen sind keine Einzelfälle, sondern Ausdruck eines systemischen Risikos – insbesondere in sozialen Milieus, in denen „Ehre“ über Recht gestellt wird.
Völkerrechtliche und ethische Maßstäbe
Internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), UN Women, UNICEF und Amnesty International bewerten Jungfräulichkeitstests als menschenrechtswidrig, traumatisierend und als Verstoß gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC) sowie die Frauenrechtskonvention (CEDAW).
Die WHO erklärte 2018:
„Jungfräulichkeitstests sind medizinisch unbegründet, potenziell traumatisch und stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar. Sie müssen weltweit verboten werden.“
Unsere Forderungen im Einzelnen:
Einführung eines Straftatbestandes „Jungfräulichkeitstest“ im Strafgesetzbuch, analog zu § 226a StGB (Genitalverstümmelung), mit besonderem Schutz für Minderjährige.
Verbot der Ausstellung ärztlicher Bescheinigungen über den Status des Hymens oder angebliche sexuelle Unerfahrenheit.
Verpflichtung medizinischer Fachkräfte zur Ablehnung solcher Eingriffe und zur Meldung an das Jugendamt im Sinne des § 8a SGB VIII bei Minderjährigen.
Berücksichtigung solcher Testforderungen als Indiz für elterliche Ungeeignetheit im familiengerichtlichen Kontext (§§ 1666 ff. BGB).
Öffentliche Aufklärungskampagnen über die medizinische Nutzlosigkeit, juristische Problematik und menschenrechtliche Unzulässigkeit solcher Praktiken.
Schlusswort – im Geiste des Grundgesetzes
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Dieser erste Satz unserer Verfassung gilt bedingungslos, geschlechtsunabhängig und altersunabhängig – und er verpflichtet den Staat, jede Praxis zu unterbinden, die Menschen – insbesondere Kinder – auf ihre vermeintliche sexuelle „Unversehrtheit“ reduziert.
Ein demokratischer Rechtsstaat darf gegenüber Ehrenideologien, patriarchaler Willkür und pseudomedizinischer Unterwerfung keine Neutralität zeigen.
Wir fordern daher:
Stoppen Sie diese Praxis. Schützen Sie unsere Kinder. Schützen Sie unsere Verfassung.
Mit aufrichtigem Nachdruck im Namen des Kindeswohls,

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Petition am 17. Juni 2025 erstellt