Keine erneute Begutachtung von Pflegebedürftigkeit bei Krankenkassenwechsel

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Laura Bartsch und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Ich fordere eine gesetzliche Klarstellung und Anpassung im Sozialgesetzbuch, um eine massive
Benachteiligung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen beim Wechsel der gesetzlichen
Krankenkasse zu beenden.
Problemstellung
Wer einen Pflegegrad besitzt und seine gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte – sei es aufgrund besserer
Leistungen, Umzug oder persönlicher Präferenz – ist derzeit massiven bürokratischen und finanziellen
Belastungen ausgesetzt. Denn: Mit dem Wechsel der Krankenkasse wechselt automatisch auch die zuständige
Pflegekasse (§1 SGB XI). Die bisherige Pflegebegutachtung verliert damit ihre Gültigkeit. In der Praxis
bedeutet das: Der anerkannte Pflegegrad verfällt und muss bei der neuen Pflegekasse komplett neu beantragt
werden.
Dieser Prozess ist für Betroffene und deren Angehörige nicht nur aufwendig, sondern auch belastend. Es
entsteht eine Versorgungslücke, in der notwendige Pflegeleistungen unter Umständen nicht erbracht oder nicht
bezahlt werden. Die Wiederbegutachtung – meist durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)
oder die Medicproof GmbH – verursacht zudem zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem, die durch eine
einfache Regelung vermieden werden könnten.
Unnötige Bürokratie und Kosten
Die Wiederholung von Pflegegutachten stellt eine bürokratische Doppelung dar, da der Gesundheitszustand
der betroffenen Person bereits ärztlich und pflegefachlich dokumentiert wurde.
Die erneute Begutachtung kann Wochen bis Monate dauern – Zeit, in der die pflegebedürftige Person auf
wichtige Leistungen verzichten muss.

Die anfallenden Kosten für den MDK oder Medicproof sind vermeidbare Ausgaben im Gesundheitssystem.
Es entstehen zusätzliche Belastungen für Pflegepersonen, die oft familiär eingebunden sind und ihre
Angehörigen versorgen – ohne Rücksicht auf deren ohnehin hohe körperliche und psychische Beanspruchung.
Diskriminierung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen
Diese Regelung benachteiligt systematisch Menschen mit Pflegebedarf. Sie können ihr gesetzlich verbrieftes
Recht auf freie Kassenwahl (§175 SGB V) faktisch nicht ohne Risiko wahrnehmen. Die Bindung der
Pflegegradanerkennung an eine einzelne Pflegekasse führt zu einer versteckten Diskriminierung – sowohl der
pflegebedürftigen Person als auch ihrer Pflegepersonen.
Gesunde Menschen können problemlos die Krankenkasse wechseln. Pflegebedürftige müssen dagegen
befürchten, ihre dringend benötigte Unterstützung zu verlieren. Das widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung und einer inklusiven Gesellschaft. In einer Zeit, in der Bürokratieabbau und
Patientenorientierung politisch gewollt sind, ist es nicht hinnehmbar, dass eine wachsende
Bevölkerungsgruppe – pflegebedürftige Menschen – durch unnötige Regelungen in ihrer Selbstbestimmung
eingeschränkt wird. Ein Krankenkassenwechsel darf nicht dazu führen, dass Menschen auf notwendige Hilfe
verzichten müssen oder aus Angst vor Verlust auf einen Wechsel verzichten.

Ich fordere den gesetzlichen Erhalt des Pflegegrads beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse, ohne dass
eine erneute Begutachtung zwingend erforderlich wird. Dazu braucht es eine rechtlich abgesicherte Regelung,
die Folgendes beinhaltet:
Automatische Übernahme des bestehenden Pflegegrads durch die neue Pflegekasse bei Wechsel der
Krankenkasse.
Verpflichtung zur nahtlosen Leistungsfortführung ohne Unterbrechung.
Nur bei begründeten Zweifeln oder nach explizitem Wunsch der Versicherten darf eine neue Begutachtung
erfolgen.
Klare und verständliche Information für Versicherte über ihre Rechte beim Wechsel. Setzen Sie sich für eine
sozial gerechte und praxistaugliche Lösung ein. Unterstützen Sie meine Forderung zur Übertragbarkeit von
Pflegegraden bei Krankenkassenwechseln – für mehr Gerechtigkeit, weniger Bürokratie und echte
Wahlfreiheit für alle Versicherten.

 

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Peter SchöpePetitionsstarter*in

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Laura Bartsch und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Ich fordere eine gesetzliche Klarstellung und Anpassung im Sozialgesetzbuch, um eine massive
Benachteiligung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen beim Wechsel der gesetzlichen
Krankenkasse zu beenden.
Problemstellung
Wer einen Pflegegrad besitzt und seine gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte – sei es aufgrund besserer
Leistungen, Umzug oder persönlicher Präferenz – ist derzeit massiven bürokratischen und finanziellen
Belastungen ausgesetzt. Denn: Mit dem Wechsel der Krankenkasse wechselt automatisch auch die zuständige
Pflegekasse (§1 SGB XI). Die bisherige Pflegebegutachtung verliert damit ihre Gültigkeit. In der Praxis
bedeutet das: Der anerkannte Pflegegrad verfällt und muss bei der neuen Pflegekasse komplett neu beantragt
werden.
Dieser Prozess ist für Betroffene und deren Angehörige nicht nur aufwendig, sondern auch belastend. Es
entsteht eine Versorgungslücke, in der notwendige Pflegeleistungen unter Umständen nicht erbracht oder nicht
bezahlt werden. Die Wiederbegutachtung – meist durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)
oder die Medicproof GmbH – verursacht zudem zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem, die durch eine
einfache Regelung vermieden werden könnten.
Unnötige Bürokratie und Kosten
Die Wiederholung von Pflegegutachten stellt eine bürokratische Doppelung dar, da der Gesundheitszustand
der betroffenen Person bereits ärztlich und pflegefachlich dokumentiert wurde.
Die erneute Begutachtung kann Wochen bis Monate dauern – Zeit, in der die pflegebedürftige Person auf
wichtige Leistungen verzichten muss.

Die anfallenden Kosten für den MDK oder Medicproof sind vermeidbare Ausgaben im Gesundheitssystem.
Es entstehen zusätzliche Belastungen für Pflegepersonen, die oft familiär eingebunden sind und ihre
Angehörigen versorgen – ohne Rücksicht auf deren ohnehin hohe körperliche und psychische Beanspruchung.
Diskriminierung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen
Diese Regelung benachteiligt systematisch Menschen mit Pflegebedarf. Sie können ihr gesetzlich verbrieftes
Recht auf freie Kassenwahl (§175 SGB V) faktisch nicht ohne Risiko wahrnehmen. Die Bindung der
Pflegegradanerkennung an eine einzelne Pflegekasse führt zu einer versteckten Diskriminierung – sowohl der
pflegebedürftigen Person als auch ihrer Pflegepersonen.
Gesunde Menschen können problemlos die Krankenkasse wechseln. Pflegebedürftige müssen dagegen
befürchten, ihre dringend benötigte Unterstützung zu verlieren. Das widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung und einer inklusiven Gesellschaft. In einer Zeit, in der Bürokratieabbau und
Patientenorientierung politisch gewollt sind, ist es nicht hinnehmbar, dass eine wachsende
Bevölkerungsgruppe – pflegebedürftige Menschen – durch unnötige Regelungen in ihrer Selbstbestimmung
eingeschränkt wird. Ein Krankenkassenwechsel darf nicht dazu führen, dass Menschen auf notwendige Hilfe
verzichten müssen oder aus Angst vor Verlust auf einen Wechsel verzichten.

Ich fordere den gesetzlichen Erhalt des Pflegegrads beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse, ohne dass
eine erneute Begutachtung zwingend erforderlich wird. Dazu braucht es eine rechtlich abgesicherte Regelung,
die Folgendes beinhaltet:
Automatische Übernahme des bestehenden Pflegegrads durch die neue Pflegekasse bei Wechsel der
Krankenkasse.
Verpflichtung zur nahtlosen Leistungsfortführung ohne Unterbrechung.
Nur bei begründeten Zweifeln oder nach explizitem Wunsch der Versicherten darf eine neue Begutachtung
erfolgen.
Klare und verständliche Information für Versicherte über ihre Rechte beim Wechsel. Setzen Sie sich für eine
sozial gerechte und praxistaugliche Lösung ein. Unterstützen Sie meine Forderung zur Übertragbarkeit von
Pflegegraden bei Krankenkassenwechseln – für mehr Gerechtigkeit, weniger Bürokratie und echte
Wahlfreiheit für alle Versicherten.

 

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Peter SchöpePetitionsstarter*in

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