Keine Bühne für Rechtsextreme: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss Haltung zeigen

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Paul Pötter und 9 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Obwohl der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstuft, lädt der öffentlich-rechtliche Rundfunk ihre Vertreter:innen weiterhin in Talkshows und Interviews ein. Wir sagen: Schluss damit. Lies unseren offenen Brief – und unterzeichne ihn.
_________

Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“eingestuft. Die Partei agiert laut BfV aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Diese Bewertung wurde nicht zurückgenommen – lediglich ausgesetzt durch eine sogenannte „Stillhaltezusage“.

Trotzdem tritt die AfD weiterhin regelmäßig in öffentlich-rechtlichen Sendungen auf: in Talkshows, Interviews und Wahlarenen. Oft ohne ausreichende Einordnung, häufig mit voller Sichtbarkeit.

Wir sagen: Das ist verantwortungslos. Und unnötig.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht zur Ausgewogenheit um jeden Preis verpflichtet. Er ist zur Demokratie verpflichtet. Und genau deshalb fordern wir von ARD, ZDF und Deutschlandradio:

Hört auf, Demokratiefeinden eine Bühne zu bauen.

Wir veröffentlichen hier einen offenen Brief an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Lies ihn, teile ihn – und wenn du zustimmst: unterzeichne ihn.
________

✉️ Der offene Brief
 
Keine Bühne für verfassungsfeindliche Parteien – der ÖRR muss Haltung zeigen

Sehr geehrte Intendant:innen, Programmdirektor:innen und Rundfunkräte von ARD, ZDF und Deutschlandradio,

wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, weil wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als tragende Säule unserer Demokratie verstehen – und weil wir davon überzeugt sind, dass mit dieser Verantwortung auch klare Grenzen einhergehen.

Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei Alternative für Deutschland (AfD)offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“eingestuft. Diese Bewertung wurde nicht aufgehoben. Die sogenannte Stillhaltezusage vom 8. Mai 2025 bedeutet lediglich, dass die Einstufung vorläufig nicht öffentlich kommuniziert wird – sie bleibt jedoch weiterhin rechtlich wirksam.

Trotz dieser eindeutigen Einordnung durch die höchste Verfassungsschutzbehörde der Bundesrepublik sind Vertreter:innen dieser Partei weiterhin regelmäßig Gäste in öffentlich-rechtlichen Formaten: in Talkshows, Nachrichtensendungen, Interviews, Debattenformaten. Ihre Positionen werden dabei nicht selten als gleichwertige Beiträge im demokratischen Meinungsspektrum behandelt – als handele es sich um legitime politische Auffassungen.

Das ist nicht hinnehmbar. Und es ist auch nicht verpflichtend.

⚖️ Rechtlicher Rahmen: Keine Plattformpflicht für Verfassungsfeinde
 
Laut Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz ist der Rundfunk frei in seiner Berichterstattung – das schließt die Programmautonomie ein. Kein Medium, auch nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk, ist verpflichtet, jeder Partei oder Person Sendezeit einzuräumen. Artikel 5 Absatz 2 GG formuliert eine klare Schranke: Die Rundfunkfreiheit gilt nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung – also nur für Akteure, die sich selbst innerhalb dieser Ordnung bewegen.

Auch der Medienstaatsvertrag (insbesondere § 26 Abs. 2 MStV) verpflichtet die Anstalten zu Vielfalt, Ausgewogenheit und Sachlichkeit, jedoch nicht zur Gleichverteilung von Sendezeit – und ausdrücklich nicht zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Positionen.

Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht in Urteilen – etwa zur NPD – betont, dass eine Partei, die erklärtermaßen gegen die Grundordnung agiert, kein Recht auf mediale Gleichbehandlung hat. Die AfD fällt unter diese Kategorie.

🧭 Medienethische Verantwortung: Haltung ist kein Verstoß, sondern Auftrag
 
Der Pressekodex und Stellungnahmen des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) fordern seit Jahren eine kritische Distanzierung von extremistischen Akteuren, insbesondere in Live-Formaten, wo Desinformation, Provokation und Tabubrüche gezielt eingesetzt werden, um demokratische Diskurse zu unterwandern.

Wer Vertreter:innen einer Partei einlädt, die systematisch gegen Grundrechte, Gleichwertigkeit, Pluralismus und Pressefreiheit hetzt, wertet diese Positionen auf – allein durch Sichtbarkeit.

🧨 Gefahr der Normalisierung
 
Was wiederholt gesendet wird, wird irgendwann als Teil des demokratischen Diskurses akzeptiert – selbst wenn es ihn zerstören will. So wird die freiheitliche Ordnung mit ihren eigenen Mitteln ausgehöhlt.

Wir erleben diese Entwicklung bereits: Angriffe auf Medien, Wissenschaft, Justiz, Menschenrechte – all das ist Teil der AfD-Kommunikation. Und jede mediale Bühne hilft, diese Ideologie weiter zu verbreiten.
________

✊ Unsere Forderung
 
Wir fordern von ARD, ZDF, Deutschlandradio und allen angeschlossenen Anstalten:

Keine Einladung rechtsextremer Akteure in Talkshows und Interviews
Keine Normalisierung verfassungsfeindlicher Positionen durch Gleichbehandlung
Klare redaktionelle Richtlinien zum Umgang mit gesichert rechtsextremen Parteien
Eine öffentliche Positionierung des Rundfunks gegen Demokratiefeindlichkeit

🗣 Deine Stimme zählt
 
Wenn du willst, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner demokratischen Verantwortung gerecht wird – dann unterzeichne jetzt diesen offenen Brief.

Der ÖRR gehört uns allen. Aber nicht denen, die unsere Demokratie zerstören wollen.


 

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Crusader JusticePetitionsstarter*inFür eine gerechtere Welt * Fakten statt Populismus * Demokratie stärken * Gegen Fake News * Folge mir für Fakten und Wahrheit! * Instagram: crusaderjustice

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Paul Pötter und 9 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Obwohl der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstuft, lädt der öffentlich-rechtliche Rundfunk ihre Vertreter:innen weiterhin in Talkshows und Interviews ein. Wir sagen: Schluss damit. Lies unseren offenen Brief – und unterzeichne ihn.
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Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“eingestuft. Die Partei agiert laut BfV aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Diese Bewertung wurde nicht zurückgenommen – lediglich ausgesetzt durch eine sogenannte „Stillhaltezusage“.

Trotzdem tritt die AfD weiterhin regelmäßig in öffentlich-rechtlichen Sendungen auf: in Talkshows, Interviews und Wahlarenen. Oft ohne ausreichende Einordnung, häufig mit voller Sichtbarkeit.

Wir sagen: Das ist verantwortungslos. Und unnötig.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht zur Ausgewogenheit um jeden Preis verpflichtet. Er ist zur Demokratie verpflichtet. Und genau deshalb fordern wir von ARD, ZDF und Deutschlandradio:

Hört auf, Demokratiefeinden eine Bühne zu bauen.

Wir veröffentlichen hier einen offenen Brief an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Lies ihn, teile ihn – und wenn du zustimmst: unterzeichne ihn.
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✉️ Der offene Brief
 
Keine Bühne für verfassungsfeindliche Parteien – der ÖRR muss Haltung zeigen

Sehr geehrte Intendant:innen, Programmdirektor:innen und Rundfunkräte von ARD, ZDF und Deutschlandradio,

wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, weil wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als tragende Säule unserer Demokratie verstehen – und weil wir davon überzeugt sind, dass mit dieser Verantwortung auch klare Grenzen einhergehen.

Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei Alternative für Deutschland (AfD)offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“eingestuft. Diese Bewertung wurde nicht aufgehoben. Die sogenannte Stillhaltezusage vom 8. Mai 2025 bedeutet lediglich, dass die Einstufung vorläufig nicht öffentlich kommuniziert wird – sie bleibt jedoch weiterhin rechtlich wirksam.

Trotz dieser eindeutigen Einordnung durch die höchste Verfassungsschutzbehörde der Bundesrepublik sind Vertreter:innen dieser Partei weiterhin regelmäßig Gäste in öffentlich-rechtlichen Formaten: in Talkshows, Nachrichtensendungen, Interviews, Debattenformaten. Ihre Positionen werden dabei nicht selten als gleichwertige Beiträge im demokratischen Meinungsspektrum behandelt – als handele es sich um legitime politische Auffassungen.

Das ist nicht hinnehmbar. Und es ist auch nicht verpflichtend.

⚖️ Rechtlicher Rahmen: Keine Plattformpflicht für Verfassungsfeinde
 
Laut Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz ist der Rundfunk frei in seiner Berichterstattung – das schließt die Programmautonomie ein. Kein Medium, auch nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk, ist verpflichtet, jeder Partei oder Person Sendezeit einzuräumen. Artikel 5 Absatz 2 GG formuliert eine klare Schranke: Die Rundfunkfreiheit gilt nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung – also nur für Akteure, die sich selbst innerhalb dieser Ordnung bewegen.

Auch der Medienstaatsvertrag (insbesondere § 26 Abs. 2 MStV) verpflichtet die Anstalten zu Vielfalt, Ausgewogenheit und Sachlichkeit, jedoch nicht zur Gleichverteilung von Sendezeit – und ausdrücklich nicht zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Positionen.

Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht in Urteilen – etwa zur NPD – betont, dass eine Partei, die erklärtermaßen gegen die Grundordnung agiert, kein Recht auf mediale Gleichbehandlung hat. Die AfD fällt unter diese Kategorie.

🧭 Medienethische Verantwortung: Haltung ist kein Verstoß, sondern Auftrag
 
Der Pressekodex und Stellungnahmen des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) fordern seit Jahren eine kritische Distanzierung von extremistischen Akteuren, insbesondere in Live-Formaten, wo Desinformation, Provokation und Tabubrüche gezielt eingesetzt werden, um demokratische Diskurse zu unterwandern.

Wer Vertreter:innen einer Partei einlädt, die systematisch gegen Grundrechte, Gleichwertigkeit, Pluralismus und Pressefreiheit hetzt, wertet diese Positionen auf – allein durch Sichtbarkeit.

🧨 Gefahr der Normalisierung
 
Was wiederholt gesendet wird, wird irgendwann als Teil des demokratischen Diskurses akzeptiert – selbst wenn es ihn zerstören will. So wird die freiheitliche Ordnung mit ihren eigenen Mitteln ausgehöhlt.

Wir erleben diese Entwicklung bereits: Angriffe auf Medien, Wissenschaft, Justiz, Menschenrechte – all das ist Teil der AfD-Kommunikation. Und jede mediale Bühne hilft, diese Ideologie weiter zu verbreiten.
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✊ Unsere Forderung
 
Wir fordern von ARD, ZDF, Deutschlandradio und allen angeschlossenen Anstalten:

Keine Einladung rechtsextremer Akteure in Talkshows und Interviews
Keine Normalisierung verfassungsfeindlicher Positionen durch Gleichbehandlung
Klare redaktionelle Richtlinien zum Umgang mit gesichert rechtsextremen Parteien
Eine öffentliche Positionierung des Rundfunks gegen Demokratiefeindlichkeit

🗣 Deine Stimme zählt
 
Wenn du willst, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner demokratischen Verantwortung gerecht wird – dann unterzeichne jetzt diesen offenen Brief.

Der ÖRR gehört uns allen. Aber nicht denen, die unsere Demokratie zerstören wollen.


 

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