Keine AU-Pflicht ab Tag 1 – Für eine intelligente Reform der Krankschreibung

956

Steigern wir das auf 1000 Unterschriften!
Petitionen mit mehr als 1000 Unterstützer*innen verbessern ihre Erfolgswahrscheinlichkeit um den Faktor 5!
Aktuelle Unterzeichner*innen:
Silke und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

❗ Das Problem
Jedes Jahr sind Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auf eine faire, praktikable und verlässliche Regelung zur Arbeitsunfähigkeit angewiesen.
Die geplante AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag verfolgt das Ziel, Missbrauch zu verhindern. Dieses Ziel unterstützen wir ausdrücklich.
Aus unserer Sicht sollte eine Reform jedoch medizinisch sinnvoll, organisatorisch praktikabel und verhältnismäßig ausgestaltet sein.

-----------------------------------------------------------

Schon heute arbeiten viele Hausarztpraxen unter hoher Arbeitsbelastung. Zusätzliche Pflichttermine für kurzfristige Erkrankungen könnten diese Situation weiter verschärfen.

Eine generelle AU-Pflicht könnte dazu führen, dass künftig deutlich mehr Menschen bereits am ersten Krankheitstag ausschließlich wegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Arztpraxis aufsuchen müssen.

📌 Mögliche Auswirkungen
• zusätzliche Belastung der Hausarztpraxen
• längere Wartezeiten
• weniger Zeit für schwer erkrankte Patientinnen und Patienten
• höheres Infektionsrisiko in Wartezimmern
• zusätzlicher Verwaltungsaufwand

-----------------------------------------------------------

🤒 Mehr Arztbesuche bedeuten auch mehr Infektionsrisiken
Viele Beschäftigte leiden bei einer Erkältung oder einem Magen-Darm-Infekt an einer ansteckenden Erkrankung.
Müssten sie bereits am ersten Krankheitstag verpflichtend eine Arztpraxis aufsuchen, würden sie häufig andere Patientinnen und Patienten sowie das Praxispersonal einem vermeidbaren Infektionsrisiko aussetzen.
Davon betroffen wären insbesondere ältere Menschen, chronisch Erkrankte, immungeschwächte Personen sowie andere Patientinnen und Patienten, die sich aus medizinischen Gründen in Arztpraxen aufhalten müssen.
Gerade bei saisonalen Erkältungs- und Grippewellen könnte dies die ohnehin hohe Auslastung vieler Hausarztpraxen zusätzlich erhöhen.

-----------------------------------------------------------

⏳ Mehr Bürokratie bedeutet nicht automatisch weniger Fehlzeiten
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bereits nach ein bis zwei Tagen wieder arbeitsfähig.
Für diese Personengruppe könnte eine verpflichtende Vorstellung in der Arztpraxis bereits am ersten Krankheitstag zusätzlichen Aufwand verursachen, obwohl eine kurzfristige Genesung zu erwarten ist.
Müssen Beschäftigte bereits am ersten Krankheitstag eine Arztpraxis aufsuchen, besteht die Möglichkeit, dass Ärztinnen und Ärzte aus organisatorischen Gründen häufiger längere Erstbescheinigungen ausstellen, um wiederholte Arztbesuche innerhalb weniger Tage zu vermeiden. Ob und in welchem Umfang dieser Effekt tatsächlich eintritt, sollte wissenschaftlich untersucht werden.

-----------------------------------------------------------

💡 Unser Lösungsvorschlag

Wir unterstützen das Ziel, Missbrauch wirksam zu bekämpfen.
Wir sind jedoch überzeugt, dass dieses Ziel auch mit einer praxistauglicheren Lösung erreicht werden kann.
Deshalb schlagen wir folgendes Modell vor:

-----------------------------------------------------------

☎️ Telefonische Kurz-AU

✓ maximal 2 Kalendertage
✓ ausschließlich für akute, medizinisch geeignete Krankheitsbilder
✓ nur für bekannte Patientinnen und Patienten
✓ keine telefonische Verlängerung

-----------------------------------------------------------

👨‍⚕️ Persönliche Untersuchung
Bestehen die Beschwerden länger als zwei Tage oder verschlechtert sich der Gesundheitszustand,
➡ persönliche Untersuchung
oder
➡ Videosprechstunde (wenn medizinisch vertretbar)

 -----------------------------------------------------------

🔒 Datenschutz
Telefonische Kurz-AUs werden ausschließlich innerhalb des Gesundheitssystems dokumentiert.
Arbeitgeber erhalten weiterhin ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Informationen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz bleiben uneingeschränkt gewahrt.

 -----------------------------------------------------------

🎯 Missbrauch gezielt bekämpfen
Nicht alle Beschäftigten sollten unter Generalverdacht gestellt werden.
Statt pauschaler Kontrollen sollen ausschließlich objektiv auffällige Muster geprüft werden.

Beispiele:
• auffällige Häufungen von Kurz-AUs
• begründete Hinweise auf Missbrauch

Die Prüfung erfolgt datenschutzkonform durch Krankenkassen oder den Medizinischen Dienst.
Dadurch werden ehrliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter Generalverdacht gestellt, während auffällige Fälle weiterhin überprüft werden können.
Dabei sollen ausschließlich datenschutzkonforme Prüfverfahren eingesetzt werden. Ein Zugriff auf Diagnosen oder medizinische Inhalte durch Arbeitgeber ist ausdrücklich ausgeschlossen.

----------------------------------------------------------- 

Vorteile der vorgeschlagenen Reform
👥 Für Arbeitnehmer
✔ weniger unnötige Arztbesuche
✔ Erhalt der Eigenverantwortung
✔ Datenschutz bleibt gewahrt

 -----------------------------------------------------------

🩺 Für Hausarztpraxen
✔ weniger Bürokratie
✔ Entlastung der Praxen
✔ mehr Zeit für behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten

 -----------------------------------------------------------

🏢 Für Arbeitgeber
✔ gezielte Missbrauchskontrolle
✔ nachvollziehbare Verfahren
✔ weniger unnötige Verwaltungsprozesse
✔ klare und nachvollziehbare gesetzliche Regelungen

 -----------------------------------------------------------

📢 Unsere Forderung
Wir fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, bei einer möglichen Neuregelung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf eine pauschale AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag zu verzichten und stattdessen eine ausgewogene und praxistaugliche Alternative gesetzlich umzusetzen.

Stattdessen soll eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die:
✔ eine telefonische Kurz-AU von bis zu zwei Kalendertagen bei geeigneten Erkrankungen ermöglicht,
✔ ab dem dritten Krankheitstag eine persönliche Untersuchung oder medizinisch geeignete Videosprechstunde vorsieht,
✔ Hausarztpraxen entlastet,
✔ die Eigenverantwortung stärkt,
✔ den Datenschutz wahrt,
✔ und Missbrauch gezielt anhand objektiver Auffälligkeiten bekämpft.

 -----------------------------------------------------------

🤝 Unterstützen Sie diese Petition

Jede Unterschrift sendet ein Signal für eine Reform, die Vertrauen, medizinische Vernunft und eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung miteinander verbindet.
Unterstützen Sie diese Petition und helfen Sie mit, eine ausgewogene Alternative in die politische Diskussion einzubringen.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass eine Reform entsteht, die Vertrauen stärkt, Hausarztpraxen entlastet und Missbrauch dort bekämpft, wo er tatsächlich auftritt.

Unterzeichnen Sie jetzt diese Petition und setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen für eine moderne und praxistaugliche Reform der Krankschreibung.



 -----------------------------------------------------------
Häufige Fragen (FAQ)
 -----------------------------------------------------------

"Ist das nicht eine Einladung zum Blaumachen?"
Nein.
Unser Vorschlag sieht weiterhin eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Er verschiebt lediglich die persönliche Untersuchung bei geeigneten, kurzfristigen Erkrankungen auf den dritten Krankheitstag und sieht zugleich gezielte Prüfungen bei Auffälligkeiten vor.

 
"Warum nicht einfach zum Arzt gehen?"
Viele kurzfristige Erkrankungen bessern sich innerhalb von ein bis zwei Tagen. Unser Vorschlag soll unnötige Arztbesuche vermeiden und Hausarztpraxen entlasten, ohne die medizinische Versorgung einzuschränken.

 
"Wie wird Missbrauch verhindert?"
Durch gezielte Prüfungen auffälliger Muster innerhalb des bestehenden Gesundheitssystems – nicht durch einen Generalverdacht gegenüber allen Beschäftigten.

"Warum nur zwei Tage?"
Viele kurzfristige Erkrankungen klingen innerhalb von ein bis zwei Tagen ab. Bestehen die Beschwerden darüber hinaus, soll eine persönliche ärztliche Untersuchung oder – sofern medizinisch vertretbar – eine Videosprechstunde erfolgen. So werden unnötige Arztbesuche vermieden, ohne die medizinische Versorgung einzuschränken.

"Warum sollte der Arbeitgeber keine Informationen über die telefonische AU erhalten?"
Die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz sind zentrale Bestandteile unseres Gesundheitssystems. Arbeitgeber benötigen Informationen darüber, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht – nicht darüber, wie sie ärztlich festgestellt wurde. Auffällige Fälle können weiterhin durch die zuständigen Stellen überprüft werden.

"Warum keine AU-Pflicht ab dem ersten Tag?"
Weil viele kurzfristige Erkrankungen bereits innerhalb von ein bis zwei Tagen abklingen. Eine verpflichtende persönliche Vorstellung in der Arztpraxis könnte in diesen Fällen zu zusätzlicher Bürokratie und einer höheren Belastung der hausärztlichen Versorgung führen, ohne dass dadurch automatisch weniger Fehlzeiten entstehen.

-----------------------------------------------------------

📚 Quellen, rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen
Die in dieser Petition dargestellten Hintergründe orientieren sich unter anderem an öffentlich zugänglichen Informationen, gesetzlichen Regelungen und Stellungnahmen folgender Institutionen und Fachmedien:

🏛 Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
• Telefonische Krankschreibung (Voraussetzungen und Regelungen)
• Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Telefonische Krankschreibung – Bundesministerium für Gesundheit
 
🩺 Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
• Telefonische Krankschreibung
• Videosprechstunden
• Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Arbeitsunfähigkeit – KBV
Praxisinformation eAU – KBV (PDF)

 
📰 Deutsches Ärzteblatt
• Debatte zur AU-Regelung
• Stellungnahmen der Ärzteschaft
• Einschätzungen zur telefonischen Krankschreibung
Gassen plädiert für Krankschreibung erst ab dem vierten Tag – Deutsches Ärzteblatt

 
🏥 Hausärzteverband / Berichterstattung
• Positionen des Hausärzteverbandes zur telefonischen Krankschreibung
• Hinweise zur Entlastung von Praxen und zum Infektionsschutz
Hausärzte gegen Abschaffung der telefonischen Krankschreibung – ZDFheute

 
⚖ Gesetzliche Grundlagen
• Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
• Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
• Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
(Die gesetzlichen Regelungen bilden den rechtlichen Rahmen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Deutschland)

 
📌 Hinweis
Der konkrete Reformvorschlag dieser Petition (telefonische Kurz-AU für bis zu zwei Kalendertage, verpflichtende persönliche Untersuchung ab dem dritten Krankheitstag und gezielte Missbrauchskontrollen) stellt einen politischen Lösungsvorschlag des Petitionsinitiators dar. Er basiert auf den oben genannten Regelungen und der öffentlichen Fachdiskussion, ist jedoch keine bestehende gesetzliche Regelung oder offizielle Empfehlung einer der genannten Institutionen.

avatar of the starter
David FischerPetitionsstarter*in

Kommentare von Unterstützer*innen

Neuigkeiten zur Petition