Kein zusätzliches Netzentgelt bei großtechnischen Stromspeichern


Kein zusätzliches Netzentgelt bei großtechnischen Stromspeichern
Das Problem
Wer seinen "Lebensunterhalt" aus dem "Ernten" von Gütern bestreiten will der braucht Zwangsläufig eine "Scheune" um Schwankungen des "Ernteertrags" auszugleichen. Was dem Bauer seine Scheune ist, das ist der Stromspeicher in einer Gesellschaft die ihren Energiebedarf aus opportunistische Energiequellen beziehen will. Stromspeichern ist also ein integraler Akt bei der Produktion "regenerativer" Energie.
Die "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen" Bestimmt in §19 (4)
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben Letztverbrauchern, die Strom dem Netz ausschließlich zur Speicherung in einem Stromspeicher entnehmen und den zurückgewonnenen Strom wieder in das Netz einspeisen, ein individuelles Netzentgelt anzubieten. Das Netzentgelt besteht abweichend von § 17 Absatz 2 nur aus einem Jahresleistungspreis in Euro pro Kilowatt, wobei der Netzbetreiber die Gleichzeitigkeitsfunktion des oberen Benutzungsdauerbereichs nach Anlage 4 anwendet und den
Jahresleistungspreis auf den Anteil der entnommenen Strommenge reduziert, der nicht wieder in das Netz eingespeist wird. Der Anteil nach Satz 2 ist für jede Anlage in geeigneter Form nachzuweisen. Bei gleichzeitigem netzdienlichen Verhalten nach Absatz 2 Satz 1 darf das individuelle Netzentgelt für Letztverbraucher nach Satz 1 nicht weniger als 20 Prozent des nach Satz 2 ermittelten Jahresleistungspreises betragen.
Das heißt im Klartext, das Netzentgelt bemisst sich nach der Viertelstunde in der innerhalb eines Jahres der meiste Strom gespeichert wird. Das stammt noch aus der guten alten Zeit als PSW nachts langsam eingespeichert und Stromspitzen Mittags abgedeckt haben. Opportunistische regenerative Energien hingegen fallen ...... im sich aus den zur Verfügung stehenden
Kapazitäten innerhalb einer kurzen Zeit an. Bespiele:
(1) Sonnenenergie fällt nur zur Tagszeit an...... Morgens und Abends wenn die Sonne tief steht reicht es nicht so das Strom für den ganzen Tag aggressiv gespeichert werden muss.
(2) Windenergieertrag steigt mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit. Doppelt so schneller Wind acht mal so viel Strom ...... zieht ein Tiefdruckgebiet durch müsste aggressiv eingespeichert werden was aber aus pekuniären Gründen unterbleibt. Siehe dazu auch die Grafiken der Strombörse.
https://www.eex-transparency.com/power/de/production/usage
Die jetzt gültige Erhebung von Netzentgelten auf die Leistung der Verluste beim Einspeichern kommt einem Verbot der Nutzung von Pumpspeicherwerken mit einem geringeren Wirkungsgrad gleich. Stattdessen werden die Stromquellen abgeschaltet. Deren Gelegenheiten günstigen Strom zu bekommen sind seltener ...... und darum für den Betreiber immer Riskanter ob er den Leistungspreis der nach der ersten Nutzung voll anfällt wieder hereinholen kann. Natürlich erhöht sich de Hürde mit dem Verstreichen des Abrechnungszeitraum, während der Herbsttürme ist sie also 3-4 mal so hoch. Im Moment sind ca 35% aller PSW inaktiv, dienen nur als Notstromaggregate
Diese Gemengelage führt dazu das Gaskraftwerke über den Gaspreis auch den Strompreis in de höhe Treiben können.
Deswegen möge die Bundesregierung §19(4) der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen wie folgt ändern:
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben Letztverbrauchern, die Strom dem Netz ausschließlich zur Speicherung in einem Stromspeicher entnehmen und den zurückgewonnenen Strom wieder in das Netz einspeisen, einen abgesehen von eventuell einmalig anfallenden Herstellungskosten kostenfreier Netzzugang anzubieten.

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Das Problem
Wer seinen "Lebensunterhalt" aus dem "Ernten" von Gütern bestreiten will der braucht Zwangsläufig eine "Scheune" um Schwankungen des "Ernteertrags" auszugleichen. Was dem Bauer seine Scheune ist, das ist der Stromspeicher in einer Gesellschaft die ihren Energiebedarf aus opportunistische Energiequellen beziehen will. Stromspeichern ist also ein integraler Akt bei der Produktion "regenerativer" Energie.
Die "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen" Bestimmt in §19 (4)
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben Letztverbrauchern, die Strom dem Netz ausschließlich zur Speicherung in einem Stromspeicher entnehmen und den zurückgewonnenen Strom wieder in das Netz einspeisen, ein individuelles Netzentgelt anzubieten. Das Netzentgelt besteht abweichend von § 17 Absatz 2 nur aus einem Jahresleistungspreis in Euro pro Kilowatt, wobei der Netzbetreiber die Gleichzeitigkeitsfunktion des oberen Benutzungsdauerbereichs nach Anlage 4 anwendet und den
Jahresleistungspreis auf den Anteil der entnommenen Strommenge reduziert, der nicht wieder in das Netz eingespeist wird. Der Anteil nach Satz 2 ist für jede Anlage in geeigneter Form nachzuweisen. Bei gleichzeitigem netzdienlichen Verhalten nach Absatz 2 Satz 1 darf das individuelle Netzentgelt für Letztverbraucher nach Satz 1 nicht weniger als 20 Prozent des nach Satz 2 ermittelten Jahresleistungspreises betragen.
Das heißt im Klartext, das Netzentgelt bemisst sich nach der Viertelstunde in der innerhalb eines Jahres der meiste Strom gespeichert wird. Das stammt noch aus der guten alten Zeit als PSW nachts langsam eingespeichert und Stromspitzen Mittags abgedeckt haben. Opportunistische regenerative Energien hingegen fallen ...... im sich aus den zur Verfügung stehenden
Kapazitäten innerhalb einer kurzen Zeit an. Bespiele:
(1) Sonnenenergie fällt nur zur Tagszeit an...... Morgens und Abends wenn die Sonne tief steht reicht es nicht so das Strom für den ganzen Tag aggressiv gespeichert werden muss.
(2) Windenergieertrag steigt mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit. Doppelt so schneller Wind acht mal so viel Strom ...... zieht ein Tiefdruckgebiet durch müsste aggressiv eingespeichert werden was aber aus pekuniären Gründen unterbleibt. Siehe dazu auch die Grafiken der Strombörse.
https://www.eex-transparency.com/power/de/production/usage
Die jetzt gültige Erhebung von Netzentgelten auf die Leistung der Verluste beim Einspeichern kommt einem Verbot der Nutzung von Pumpspeicherwerken mit einem geringeren Wirkungsgrad gleich. Stattdessen werden die Stromquellen abgeschaltet. Deren Gelegenheiten günstigen Strom zu bekommen sind seltener ...... und darum für den Betreiber immer Riskanter ob er den Leistungspreis der nach der ersten Nutzung voll anfällt wieder hereinholen kann. Natürlich erhöht sich de Hürde mit dem Verstreichen des Abrechnungszeitraum, während der Herbsttürme ist sie also 3-4 mal so hoch. Im Moment sind ca 35% aller PSW inaktiv, dienen nur als Notstromaggregate
Diese Gemengelage führt dazu das Gaskraftwerke über den Gaspreis auch den Strompreis in de höhe Treiben können.
Deswegen möge die Bundesregierung §19(4) der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen wie folgt ändern:
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben Letztverbrauchern, die Strom dem Netz ausschließlich zur Speicherung in einem Stromspeicher entnehmen und den zurückgewonnenen Strom wieder in das Netz einspeisen, einen abgesehen von eventuell einmalig anfallenden Herstellungskosten kostenfreier Netzzugang anzubieten.

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Die Entscheidungsträger*innen

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Petition am 21. Juli 2022 erstellt