

Kein Tierverlust durch Krankenhausaufenthalt – Schutz für Mensch und Tier
Das Problem
Punkt 1 – Keine Abgabe des Haustieres wegen eines Krankenhausaufenthalts
Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die verhindert, dass Menschen ihr Haustier aufgrund eines notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts dauerhaft abgeben müssen.
Ein Krankenhausaufenthalt ist für einen Menschen bereits eine schwierige Situation. Niemand sollte zusätzlich vor der Entscheidung stehen, sein geliebtes Tier abgeben zu müssen, nur weil er für einen bestimmten Zeitraum medizinisch behandelt werden muss.
Ein notwendiger Krankenhausaufenthalt darf deshalb kein alleiniger Grund für die dauerhafte Trennung von Mensch und Tier sein.
Für die Dauer des Krankenhausaufenthalts soll eine geeignete und tiergerechte vorübergehende Betreuung ermöglicht werden, damit das Tier versorgt ist und nach der Rückkehr des Halters wieder mit ihm zusammenleben kann.
Unser Ziel ist klar:
Ein Mensch soll sein Haustier nicht verlieren, nur weil er vorübergehend selbst medizinische Hilfe benötigt.
Punkt 2 – Gesicherte vorübergehende Betreuung
Wir fordern, dass für die Dauer eines notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts eine tiergerechte und verlässliche vorübergehende Betreuung des Haustieres sichergestellt werden kann.
Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls stationär behandelt werden müssen, dürfen nicht allein deshalb ihr Tier verlieren, weil sie während dieser Zeit niemanden haben, der sich um das Tier kümmern kann.
Es sollen geeignete Möglichkeiten geschaffen und unterstützt werden, durch die Haustiere während des Krankenhausaufenthalts vorübergehend versorgt werden können.
Dabei muss sichergestellt werden, dass das Tier während der Betreuung artgerecht untergebracht, versorgt und medizinisch betreut werden kann, wenn dies erforderlich ist.
Die vorübergehende Betreuung soll ausdrücklich keine dauerhafte Abgabe des Tieres darstellen. Sie soll ausschließlich dazu dienen, die Zeit des Krankenhausaufenthalts zu überbrücken, bis der Halter wieder selbst für sein Tier sorgen kann.
Ein Krankenhausaufenthalt soll eine vorübergehende Betreuung notwendig machen können – aber niemals den Verlust des eigenen Tieres.
Punkt 3 – Rückkehr zum Halter muss sichergestellt werden
Wir fordern, dass ein Haustier nach einer vorübergehenden Betreuung aufgrund eines notwendigen Krankenhausaufenthalts grundsätzlich zu seinem Halter zurückkehren kann.
Die vorübergehende Unterbringung eines Tieres darf nicht dazu führen, dass der Halter sein Tier anschließend dauerhaft verliert. Der Krankenhausaufenthalt soll lediglich eine zeitlich begrenzte Trennung notwendig machen können.
Sobald der Halter wieder in der Lage ist, sein Tier selbst zu versorgen, soll die Rückkehr des Tieres zu ihm ermöglicht und rechtlich geschützt werden.
Eine dauerhafte Trennung oder Abgabe des Tieres allein aufgrund des Krankenhausaufenthalts soll ausgeschlossen werden.
Dabei müssen selbstverständlich andere rechtliche oder tierschutzrechtliche Gründe berücksichtigt werden, die unabhängig vom Krankenhausaufenthalt eine Trennung erforderlich machen könnten.
Ein vorübergehender Krankenhausaufenthalt darf nicht zum dauerhaften Verlust eines geliebten Tieres führen.
Punkt 4 – Gesetzlicher Schutz für Mensch und Tier
Wir fordern einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen, der Menschen und ihre Haustiere bei einem notwendigen stationären Krankenhausaufenthalt schützt.
Der Gesetzgeber soll sicherstellen, dass ein Krankenhausaufenthalt allein nicht dazu führen kann, dass ein Mensch sein Haustier dauerhaft abgeben muss.
Dazu sollen klare Regelungen geschaffen werden, die eine vorübergehende, tiergerechte Betreuung ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass das Tier nach dem Krankenhausaufenthalt zu seinem Halter zurückkehren kann.
Dabei sollen auch die besonderen Bedürfnisse des jeweiligen Tieres berücksichtigt werden. Die Betreuung muss artgerecht, zuverlässig und für die Dauer des Krankenhausaufenthalts geeignet sein.
Eine dauerhafte Trennung soll nur dann möglich sein, wenn unabhängig vom Krankenhausaufenthalt andere rechtliche oder tierschutzrechtliche Gründe dafür bestehen.
Unser Ziel ist ein gesetzlicher Schutz, der verhindert, dass Menschen in einer ohnehin schwierigen gesundheitlichen Situation zusätzlich ihr geliebtes Tier verlieren.
Ein Krankenhausaufenthalt darf niemals allein darüber entscheiden, ob Mensch und Tier dauerhaft getrennt werden.
Begründung
Für viele Menschen ist ihr Haustier ein Familienmitglied und ein wichtiger Teil ihres Lebens. Hunde, Katzen und andere Haustiere geben ihren Menschen Nähe, Vertrauen und emotionale Unterstützung und sind für viele Menschen ein fester Bestandteil des Alltags.
Wenn ein Mensch plötzlich ins Krankenhaus muss, befindet er sich häufig bereits in einer schwierigen gesundheitlichen und persönlichen Situation. Besonders problematisch wird es, wenn niemand vorhanden ist, der sich während des Krankenhausaufenthalts um das Tier kümmern kann.
In solchen Situationen darf ein notwendiger Krankenhausaufenthalt nicht dazu führen, dass ein Mensch sein geliebtes Tier dauerhaft abgeben muss.
Heute können Tierhalter auf freiwillige Hilfe von Angehörigen, Freunden, privaten Betreuern, Tierheimen oder Tierschutzorganisationen angewiesen sein. Solche Möglichkeiten sind jedoch nicht überall vorhanden und stehen nicht jedem Menschen zur Verfügung.
Gerade alleinlebende Menschen können dadurch vor eine besonders schwierige Situation gestellt werden. Wenn kurzfristig keine geeignete Betreuung gefunden wird, kann die Sorge entstehen, das Tier nicht mehr behalten zu können.
Ein notwendiger Krankenhausaufenthalt darf jedoch nicht zum Verlust eines geliebten Tieres führen.
Wir wollen deshalb einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der Mensch und Tier in dieser Situation schützt.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, dass jedes Krankenhaus Haustiere aufnehmen muss. Krankenhäuser haben besondere medizinische, hygienische und organisatorische Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen.
Vielmehr soll sichergestellt werden, dass während eines notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts eine geeignete und tiergerechte vorübergehende Betreuung ermöglicht werden kann.
Das Tier soll während dieser Zeit sicher versorgt werden und anschließend grundsätzlich zu seinem Halter zurückkehren können.
Die vorübergehende Betreuung darf dabei nicht zu einer dauerhaften Trennung führen. Eine dauerhafte Abgabe soll allein aufgrund des Krankenhausaufenthalts ausgeschlossen werden.
Selbstverständlich müssen Fälle berücksichtigt werden, in denen unabhängig vom Krankenhausaufenthalt andere rechtliche oder tierschutzrechtliche Gründe eine Trennung erforderlich machen.
Unsere Petition möchte deshalb keinen Sonderstatus ohne Ausnahmen schaffen, sondern einen verlässlichen Schutz für Menschen und Tiere in einer besonderen Notlage.
Ein Mensch, der medizinische Hilfe benötigt, soll sich auf seine Behandlung konzentrieren können, ohne gleichzeitig Angst haben zu müssen, sein Tier zu verlieren.
Wir sind der Überzeugung: Wer krank wird und ins Krankenhaus muss, darf nicht auch noch sein geliebtes Tier verlieren.
Mensch und Tier sollen auch in schwierigen Lebenssituationen zusammengehören dürfen – und ein vorübergehender Krankenhausaufenthalt darf nicht zu einer dauerhaften Trennung führen.
Zielsetzung der Petition
Mit dieser Petition wollen wir erreichen, dass Menschen ihr Haustier nicht allein aufgrund eines notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts verlieren können.
Wir fordern einen gesetzlichen Schutz, der sicherstellt, dass:
🐾 ein notwendiger Krankenhausaufenthalt kein Grund für eine dauerhafte Abgabe des Haustieres sein darf;
🏠 für die Dauer des Krankenhausaufenthalts eine geeignete und tiergerechte vorübergehende Betreuung ermöglicht oder vermittelt werden kann;
❤️ das Tier nach dem Krankenhausaufenthalt grundsätzlich zu seinem Halter zurückkehren kann;
⚖️ ein verbindlicher gesetzlicher Rahmen geschaffen wird, der Mensch und Tier während dieser besonderen Notlage schützt.
Unser Ziel ist es, eine Regelung zu schaffen, die Menschen in einer gesundheitlich schwierigen Situation entlastet und gleichzeitig sicherstellt, dass ihre Tiere während ihrer Abwesenheit gut versorgt werden.
Dabei sollen keine zusätzlichen Anforderungen geschaffen werden, die Krankenhäuser zur Aufnahme von Haustieren verpflichten. Stattdessen soll ein verlässliches System für die vorübergehende Betreuung außerhalb des Krankenhauses geschaffen werden.
Eine dauerhafte Trennung soll nur dann möglich sein, wenn unabhängig vom Krankenhausaufenthalt andere rechtliche oder tierschutzrechtliche Gründe vorliegen.
Unser übergeordnetes Ziel
Kein Mensch soll sein geliebtes Haustier verlieren, nur weil er für eine bestimmte Zeit medizinische Hilfe benötigt.
Ein Krankenhausaufenthalt soll eine vorübergehende Situation sein – und auch die Trennung von Mensch und Tier soll nur vorübergehend sein.
Für den Schutz von Mensch und Tier – auch in schwierigen Lebenssituationen. 🐶🐱❤️

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Das Problem
Punkt 1 – Keine Abgabe des Haustieres wegen eines Krankenhausaufenthalts
Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die verhindert, dass Menschen ihr Haustier aufgrund eines notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts dauerhaft abgeben müssen.
Ein Krankenhausaufenthalt ist für einen Menschen bereits eine schwierige Situation. Niemand sollte zusätzlich vor der Entscheidung stehen, sein geliebtes Tier abgeben zu müssen, nur weil er für einen bestimmten Zeitraum medizinisch behandelt werden muss.
Ein notwendiger Krankenhausaufenthalt darf deshalb kein alleiniger Grund für die dauerhafte Trennung von Mensch und Tier sein.
Für die Dauer des Krankenhausaufenthalts soll eine geeignete und tiergerechte vorübergehende Betreuung ermöglicht werden, damit das Tier versorgt ist und nach der Rückkehr des Halters wieder mit ihm zusammenleben kann.
Unser Ziel ist klar:
Ein Mensch soll sein Haustier nicht verlieren, nur weil er vorübergehend selbst medizinische Hilfe benötigt.
Punkt 2 – Gesicherte vorübergehende Betreuung
Wir fordern, dass für die Dauer eines notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts eine tiergerechte und verlässliche vorübergehende Betreuung des Haustieres sichergestellt werden kann.
Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls stationär behandelt werden müssen, dürfen nicht allein deshalb ihr Tier verlieren, weil sie während dieser Zeit niemanden haben, der sich um das Tier kümmern kann.
Es sollen geeignete Möglichkeiten geschaffen und unterstützt werden, durch die Haustiere während des Krankenhausaufenthalts vorübergehend versorgt werden können.
Dabei muss sichergestellt werden, dass das Tier während der Betreuung artgerecht untergebracht, versorgt und medizinisch betreut werden kann, wenn dies erforderlich ist.
Die vorübergehende Betreuung soll ausdrücklich keine dauerhafte Abgabe des Tieres darstellen. Sie soll ausschließlich dazu dienen, die Zeit des Krankenhausaufenthalts zu überbrücken, bis der Halter wieder selbst für sein Tier sorgen kann.
Ein Krankenhausaufenthalt soll eine vorübergehende Betreuung notwendig machen können – aber niemals den Verlust des eigenen Tieres.
Punkt 3 – Rückkehr zum Halter muss sichergestellt werden
Wir fordern, dass ein Haustier nach einer vorübergehenden Betreuung aufgrund eines notwendigen Krankenhausaufenthalts grundsätzlich zu seinem Halter zurückkehren kann.
Die vorübergehende Unterbringung eines Tieres darf nicht dazu führen, dass der Halter sein Tier anschließend dauerhaft verliert. Der Krankenhausaufenthalt soll lediglich eine zeitlich begrenzte Trennung notwendig machen können.
Sobald der Halter wieder in der Lage ist, sein Tier selbst zu versorgen, soll die Rückkehr des Tieres zu ihm ermöglicht und rechtlich geschützt werden.
Eine dauerhafte Trennung oder Abgabe des Tieres allein aufgrund des Krankenhausaufenthalts soll ausgeschlossen werden.
Dabei müssen selbstverständlich andere rechtliche oder tierschutzrechtliche Gründe berücksichtigt werden, die unabhängig vom Krankenhausaufenthalt eine Trennung erforderlich machen könnten.
Ein vorübergehender Krankenhausaufenthalt darf nicht zum dauerhaften Verlust eines geliebten Tieres führen.
Punkt 4 – Gesetzlicher Schutz für Mensch und Tier
Wir fordern einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen, der Menschen und ihre Haustiere bei einem notwendigen stationären Krankenhausaufenthalt schützt.
Der Gesetzgeber soll sicherstellen, dass ein Krankenhausaufenthalt allein nicht dazu führen kann, dass ein Mensch sein Haustier dauerhaft abgeben muss.
Dazu sollen klare Regelungen geschaffen werden, die eine vorübergehende, tiergerechte Betreuung ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass das Tier nach dem Krankenhausaufenthalt zu seinem Halter zurückkehren kann.
Dabei sollen auch die besonderen Bedürfnisse des jeweiligen Tieres berücksichtigt werden. Die Betreuung muss artgerecht, zuverlässig und für die Dauer des Krankenhausaufenthalts geeignet sein.
Eine dauerhafte Trennung soll nur dann möglich sein, wenn unabhängig vom Krankenhausaufenthalt andere rechtliche oder tierschutzrechtliche Gründe dafür bestehen.
Unser Ziel ist ein gesetzlicher Schutz, der verhindert, dass Menschen in einer ohnehin schwierigen gesundheitlichen Situation zusätzlich ihr geliebtes Tier verlieren.
Ein Krankenhausaufenthalt darf niemals allein darüber entscheiden, ob Mensch und Tier dauerhaft getrennt werden.
Begründung
Für viele Menschen ist ihr Haustier ein Familienmitglied und ein wichtiger Teil ihres Lebens. Hunde, Katzen und andere Haustiere geben ihren Menschen Nähe, Vertrauen und emotionale Unterstützung und sind für viele Menschen ein fester Bestandteil des Alltags.
Wenn ein Mensch plötzlich ins Krankenhaus muss, befindet er sich häufig bereits in einer schwierigen gesundheitlichen und persönlichen Situation. Besonders problematisch wird es, wenn niemand vorhanden ist, der sich während des Krankenhausaufenthalts um das Tier kümmern kann.
In solchen Situationen darf ein notwendiger Krankenhausaufenthalt nicht dazu führen, dass ein Mensch sein geliebtes Tier dauerhaft abgeben muss.
Heute können Tierhalter auf freiwillige Hilfe von Angehörigen, Freunden, privaten Betreuern, Tierheimen oder Tierschutzorganisationen angewiesen sein. Solche Möglichkeiten sind jedoch nicht überall vorhanden und stehen nicht jedem Menschen zur Verfügung.
Gerade alleinlebende Menschen können dadurch vor eine besonders schwierige Situation gestellt werden. Wenn kurzfristig keine geeignete Betreuung gefunden wird, kann die Sorge entstehen, das Tier nicht mehr behalten zu können.
Ein notwendiger Krankenhausaufenthalt darf jedoch nicht zum Verlust eines geliebten Tieres führen.
Wir wollen deshalb einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der Mensch und Tier in dieser Situation schützt.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, dass jedes Krankenhaus Haustiere aufnehmen muss. Krankenhäuser haben besondere medizinische, hygienische und organisatorische Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen.
Vielmehr soll sichergestellt werden, dass während eines notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts eine geeignete und tiergerechte vorübergehende Betreuung ermöglicht werden kann.
Das Tier soll während dieser Zeit sicher versorgt werden und anschließend grundsätzlich zu seinem Halter zurückkehren können.
Die vorübergehende Betreuung darf dabei nicht zu einer dauerhaften Trennung führen. Eine dauerhafte Abgabe soll allein aufgrund des Krankenhausaufenthalts ausgeschlossen werden.
Selbstverständlich müssen Fälle berücksichtigt werden, in denen unabhängig vom Krankenhausaufenthalt andere rechtliche oder tierschutzrechtliche Gründe eine Trennung erforderlich machen.
Unsere Petition möchte deshalb keinen Sonderstatus ohne Ausnahmen schaffen, sondern einen verlässlichen Schutz für Menschen und Tiere in einer besonderen Notlage.
Ein Mensch, der medizinische Hilfe benötigt, soll sich auf seine Behandlung konzentrieren können, ohne gleichzeitig Angst haben zu müssen, sein Tier zu verlieren.
Wir sind der Überzeugung: Wer krank wird und ins Krankenhaus muss, darf nicht auch noch sein geliebtes Tier verlieren.
Mensch und Tier sollen auch in schwierigen Lebenssituationen zusammengehören dürfen – und ein vorübergehender Krankenhausaufenthalt darf nicht zu einer dauerhaften Trennung führen.
Zielsetzung der Petition
Mit dieser Petition wollen wir erreichen, dass Menschen ihr Haustier nicht allein aufgrund eines notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts verlieren können.
Wir fordern einen gesetzlichen Schutz, der sicherstellt, dass:
🐾 ein notwendiger Krankenhausaufenthalt kein Grund für eine dauerhafte Abgabe des Haustieres sein darf;
🏠 für die Dauer des Krankenhausaufenthalts eine geeignete und tiergerechte vorübergehende Betreuung ermöglicht oder vermittelt werden kann;
❤️ das Tier nach dem Krankenhausaufenthalt grundsätzlich zu seinem Halter zurückkehren kann;
⚖️ ein verbindlicher gesetzlicher Rahmen geschaffen wird, der Mensch und Tier während dieser besonderen Notlage schützt.
Unser Ziel ist es, eine Regelung zu schaffen, die Menschen in einer gesundheitlich schwierigen Situation entlastet und gleichzeitig sicherstellt, dass ihre Tiere während ihrer Abwesenheit gut versorgt werden.
Dabei sollen keine zusätzlichen Anforderungen geschaffen werden, die Krankenhäuser zur Aufnahme von Haustieren verpflichten. Stattdessen soll ein verlässliches System für die vorübergehende Betreuung außerhalb des Krankenhauses geschaffen werden.
Eine dauerhafte Trennung soll nur dann möglich sein, wenn unabhängig vom Krankenhausaufenthalt andere rechtliche oder tierschutzrechtliche Gründe vorliegen.
Unser übergeordnetes Ziel
Kein Mensch soll sein geliebtes Haustier verlieren, nur weil er für eine bestimmte Zeit medizinische Hilfe benötigt.
Ein Krankenhausaufenthalt soll eine vorübergehende Situation sein – und auch die Trennung von Mensch und Tier soll nur vorübergehend sein.
Für den Schutz von Mensch und Tier – auch in schwierigen Lebenssituationen. 🐶🐱❤️

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Petition am 22. August 2026 erstellt