Kein Gesetz für mehr Willkür im Jobcenter

Kein Gesetz für mehr Willkür im Jobcenter

Das Problem

Petition gegen die neue Grundsicherung – weil das, was jetzt gesetzlich geplant wird, in der Realität bereits seit zwei Jahren passiert.

Seit zwei Jahren kämpfe ich gegen ein System, das mich Schritt für Schritt entrechtet hat – lange bevor der neue Gesetzentwurf zur Grundsicherungsreform überhaupt öffentlich wurde. Die geplanten Regelungen verschärfen lediglich das, was in vielen Jobcentern heute schon praktiziert wird: Leistungsversagungen, strukturelle Härte, willkürliche Entscheidungen und faktische Entziehung des Existenzminimums. Der geleakte Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen ihre gesamte Grundsicherung verlieren können, wenn sie eine vom Amt als „zumutbar“ eingestufte Arbeit ablehnen. Sie gelten dann einfach als „nicht bedürftig“, obwohl ihre reale finanzielle Lage unverändert bleibt. Wer einen Termin versäumt, soll künftig sofort „nicht erreichbar“ sein – mit vollständiger Streichung der Leistungen. Auch Eltern kleiner Kinder sollen ab dem ersten Geburtstag des Kindes zu 40-Stunden-Jobs verpflichtet werden, andernfalls stehen sie ohne existenzsichernde Hilfe da. Psychisch erkrankte Menschen sollen durch unqualifiziertes Verwaltungspersonal „begutachtet“ werden, mit der Konsequenz von Sanktionen bis zur Totalstreichung. All das bedroht unmittelbar die Menschenwürde.

Ich habe genau diese Mechanismen bereits erlebt, obwohl sie noch gar nicht im Gesetz stehen. Ich bin nicht die Fallnummer „097D010047“. Ich bin eine reale Person, die seit zwei Jahren unter den Folgen fehlerhafter Entscheidungen, Verzögerungen und behördlicher Versäumnisse lebt. Ich habe das Jobcenter mehrfach schriftlich darüber informiert, dass ich vollständig mittellos bin. Es gab keinen Cent für Essen, keinen Cent für den täglichen Bedarf. Die Hinweise wurden ignoriert.

Ich bin schwerbehindert (80 %), trage einen Herzschrittmacher und habe dokumentierte Reanimationsfolgen sowie chronische Traumafolgestörungen. All das ist aktenkundig. Trotzdem wurden Leistungen gestrichen, ohne Rücksprache mit meinen behandelnden Fachärztinnen. Ein einziges chirurgisches Gutachten genügte, um meinen medizinisch begründeten Mehrbedarf zu entziehen – ohne Berücksichtigung der Infektiologie, der Psychotraumatologie oder der langfristigen Krankheitsverläufe. Meine non-binäre Identität wurde im Verwaltungsverfahren mehrfach falsch behandelt. Ich war gezwungen, eine Personenstandsänderung im Geburtenregister vorzunehmen, um den Vorgaben des Jobcenters zu entsprechen. Die Kosten von 90 Euro wurden nicht erstattet. Ebenso wenig die Kosten für Atteste und Nachweise, die eingefordert wurden, obwohl ich mittellos war. Ich stellte fristgerecht einen Überprüfungsantrag, wie es § 44 SGB X vorsieht. Dieser wurde ohne Prüfung abgetan – mit dem Hinweis, man sehe keinen Anlass, da es Widerspruchsbescheide gebe. Das ist rechtswidrig. Ein Überprüfungsantrag muss unabhängig vom Widerspruchsverfahren bearbeitet werden. Auch die Beratungspflicht der Behörde (§ 13 SGB I) wurde nicht erfüllt. Die Folgen dieser Versäumnisse trafen meinen Gesundheitszustand unmittelbar und verletzen Art. 2 Abs. 2 GG, den Schutz meiner körperlichen Unversehrtheit. Ich nehme zur Kenntnis, dass neue Widerspruchsbescheide angekündigt wurden. Doch das ändert nichts am Kern: Genau die Entwürdigung, Entrechtung und existenzielle Bedrohung, die dieses Gesetz ermöglichen soll, treffen Menschen wie mich bereits jetzt. Die Reform würde diese Praxis nicht nur legalisieren, sondern drastisch verschärfen.

Darum fordere ich:

1. Die sofortige Rücknahme der geplanten Grundsicherungsreform.
Sie widerspricht dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

2. Eine unabhängige Überprüfung bestehender Verwaltungspraxis.
Fehlentscheidungen, Verzögerungen und systematische Missachtung gesundheitlicher und sozialer Umstände müssen benannt und korrigiert werden.

3. Einen verbindlichen Schutz vor willkürlichen Leistungskürzungen.
Die heutige Realität zeigt: Sanktionen treffen oft Menschen, die objektiv nicht leistungsfähig sind.

4. Den rechtlichen Schutz von trans- und nicht-binären Personen im Verwaltungsverfahren.
Behörden dürfen geschlechtliche Identität nicht zur Hürde machen.

5. Den Erhalt einer echten sozialen Sicherung, die Menschen absichert – und nicht bestraft.

Ich kämpfe nicht erst seit Veröffentlichung dieses Entwurfs. Ich kämpfe seit zwei Jahren gegen genau die Realität, die dieses Gesetz nun zementieren will. Was mir passiert ist, darf nicht zur Blaupause für die Zukunft werden.

Ich bitte um Unterstützung. Jede Unterschrift schützt Menschen, deren Stimme im System verloren geht.

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Das Problem

Petition gegen die neue Grundsicherung – weil das, was jetzt gesetzlich geplant wird, in der Realität bereits seit zwei Jahren passiert.

Seit zwei Jahren kämpfe ich gegen ein System, das mich Schritt für Schritt entrechtet hat – lange bevor der neue Gesetzentwurf zur Grundsicherungsreform überhaupt öffentlich wurde. Die geplanten Regelungen verschärfen lediglich das, was in vielen Jobcentern heute schon praktiziert wird: Leistungsversagungen, strukturelle Härte, willkürliche Entscheidungen und faktische Entziehung des Existenzminimums. Der geleakte Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen ihre gesamte Grundsicherung verlieren können, wenn sie eine vom Amt als „zumutbar“ eingestufte Arbeit ablehnen. Sie gelten dann einfach als „nicht bedürftig“, obwohl ihre reale finanzielle Lage unverändert bleibt. Wer einen Termin versäumt, soll künftig sofort „nicht erreichbar“ sein – mit vollständiger Streichung der Leistungen. Auch Eltern kleiner Kinder sollen ab dem ersten Geburtstag des Kindes zu 40-Stunden-Jobs verpflichtet werden, andernfalls stehen sie ohne existenzsichernde Hilfe da. Psychisch erkrankte Menschen sollen durch unqualifiziertes Verwaltungspersonal „begutachtet“ werden, mit der Konsequenz von Sanktionen bis zur Totalstreichung. All das bedroht unmittelbar die Menschenwürde.

Ich habe genau diese Mechanismen bereits erlebt, obwohl sie noch gar nicht im Gesetz stehen. Ich bin nicht die Fallnummer „097D010047“. Ich bin eine reale Person, die seit zwei Jahren unter den Folgen fehlerhafter Entscheidungen, Verzögerungen und behördlicher Versäumnisse lebt. Ich habe das Jobcenter mehrfach schriftlich darüber informiert, dass ich vollständig mittellos bin. Es gab keinen Cent für Essen, keinen Cent für den täglichen Bedarf. Die Hinweise wurden ignoriert.

Ich bin schwerbehindert (80 %), trage einen Herzschrittmacher und habe dokumentierte Reanimationsfolgen sowie chronische Traumafolgestörungen. All das ist aktenkundig. Trotzdem wurden Leistungen gestrichen, ohne Rücksprache mit meinen behandelnden Fachärztinnen. Ein einziges chirurgisches Gutachten genügte, um meinen medizinisch begründeten Mehrbedarf zu entziehen – ohne Berücksichtigung der Infektiologie, der Psychotraumatologie oder der langfristigen Krankheitsverläufe. Meine non-binäre Identität wurde im Verwaltungsverfahren mehrfach falsch behandelt. Ich war gezwungen, eine Personenstandsänderung im Geburtenregister vorzunehmen, um den Vorgaben des Jobcenters zu entsprechen. Die Kosten von 90 Euro wurden nicht erstattet. Ebenso wenig die Kosten für Atteste und Nachweise, die eingefordert wurden, obwohl ich mittellos war. Ich stellte fristgerecht einen Überprüfungsantrag, wie es § 44 SGB X vorsieht. Dieser wurde ohne Prüfung abgetan – mit dem Hinweis, man sehe keinen Anlass, da es Widerspruchsbescheide gebe. Das ist rechtswidrig. Ein Überprüfungsantrag muss unabhängig vom Widerspruchsverfahren bearbeitet werden. Auch die Beratungspflicht der Behörde (§ 13 SGB I) wurde nicht erfüllt. Die Folgen dieser Versäumnisse trafen meinen Gesundheitszustand unmittelbar und verletzen Art. 2 Abs. 2 GG, den Schutz meiner körperlichen Unversehrtheit. Ich nehme zur Kenntnis, dass neue Widerspruchsbescheide angekündigt wurden. Doch das ändert nichts am Kern: Genau die Entwürdigung, Entrechtung und existenzielle Bedrohung, die dieses Gesetz ermöglichen soll, treffen Menschen wie mich bereits jetzt. Die Reform würde diese Praxis nicht nur legalisieren, sondern drastisch verschärfen.

Darum fordere ich:

1. Die sofortige Rücknahme der geplanten Grundsicherungsreform.
Sie widerspricht dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

2. Eine unabhängige Überprüfung bestehender Verwaltungspraxis.
Fehlentscheidungen, Verzögerungen und systematische Missachtung gesundheitlicher und sozialer Umstände müssen benannt und korrigiert werden.

3. Einen verbindlichen Schutz vor willkürlichen Leistungskürzungen.
Die heutige Realität zeigt: Sanktionen treffen oft Menschen, die objektiv nicht leistungsfähig sind.

4. Den rechtlichen Schutz von trans- und nicht-binären Personen im Verwaltungsverfahren.
Behörden dürfen geschlechtliche Identität nicht zur Hürde machen.

5. Den Erhalt einer echten sozialen Sicherung, die Menschen absichert – und nicht bestraft.

Ich kämpfe nicht erst seit Veröffentlichung dieses Entwurfs. Ich kämpfe seit zwei Jahren gegen genau die Realität, die dieses Gesetz nun zementieren will. Was mir passiert ist, darf nicht zur Blaupause für die Zukunft werden.

Ich bitte um Unterstützung. Jede Unterschrift schützt Menschen, deren Stimme im System verloren geht.

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Petition am 21. November 2025 erstellt