Kein Eigenanteil von Schülern aus SBBZ-Einrichtungen an der Schülerbeförderung
Kein Eigenanteil von Schülern aus SBBZ-Einrichtungen an der Schülerbeförderung
Das Problem
Unsere große Tochter besucht ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt geistige sowie körperliche und mit Entwicklung. Unsere kleine Tochter besucht einen Schulkindergarten für körperlich und geistig behinderte Kinder. Mit Entsetzen und Sorge haben wir erfahren, dass der Kreistag des Rems-Murr-Kreises am 20. Oktober 2025 über eine neue Beförderungssatzung entscheiden wird, nach der Schülerinnen und Schüler dieser Schularten künftig einen Kostenanteil von monatlich 43 Euro tragen sollen.
Der Landkreis argumentiert, dass er es für gerecht halte, alle Familien gleich zu behandeln und der Kostenanteil zumutbar sein, um das hohe Haushaltsdefizit zu schließen.
Dieser Argumentation widersprechen wir vehement.
Hierbei wird die Tatsache verkannt, dass Kinder ohne Beeinträchtigungen ihre Grundschule meist fußläufig im Ort erreichen können und sich weiterführende Schulen in der Regel in den nahegelegenen Nachbarorten befinden. Hiervon können Kinder mit Behinderungen nur träumen. Deren wenige Einrichtungen sind weitläufig auf den gesamten Landkreis verteilt. Die Kinder werden teilweise bis zu 1,5 Stunden mit dem Schulbus befördert.
Die Schülerinnen und Schüler sind auf Grund ihrer Beeinträchtigungen zwingend auf die Beförderung mit dem Schulbus angewiesen. Auch wenn die Schule in der Nähe ist, sind selbständige Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht möglich und Elterntaxis sind für die außergewöhnlich belasteten Familien mit den vielfach schwerstmehrfachbehinderten Kindern nicht nicht zu leisten.
Nicht unerwähnt bleiben, darf die Tatsache, dass die Kapazitäten in den SBBZ Schulen des Rems-Murr-Kreises seit Jahren erschöpft sind. Einige Klassenstufen werden bereits in externe Räumlichkeiten ausgelagert und sind vom regulären Schulalltag ausgeschlossen.
Die finanzielle, physische und psychische Belastung und Sorgen von Familien von Kindern mit Beeinträchtigungen sind um ein Vielfaches höher als die von Familien mit Kindern ohne Beeinträchtigungen. Die Fördertöpfe und steuerlichen Vorteile für Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen gleichen dies in keiner Weise aus. Anbei diverse Beispiele: Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen haben u. a. höhere Kosten für die Betreuung ihrer Kinder, für die Anschaffungskosten eines behindertengerechten Autos, Zuzahlung zu Therapien und Hilfsmitteln, Medikamenten, Pflegekräfte, bei inkontinenten Kindern fallen höhere Müllgebühren an; die Eltern können oftmals ihrer Beschäftigung nicht oder nur in einem geringen Umfang nachkommen, ….).
Der Landkreis Rems-Murr hat in der Vergangenheit eine Politik der Inklusion und Unterstützung für alle Schülerinnen und Schüler verfolgt. Die Einführung dieser Kosten spricht diesem Grundsatz eindeutig entgegen und ist ein Widerspruch zu § 3 Abs. 3 Grundgesetz (GG), zu § 24 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und zur sozialen Gerechtigkeit.
Wir fordern den Landkreis Rems-Murr auf, die geplante Beförderungssatzung zu überarbeiten und Schülerinnen und Schüler, die ein SBBZ besuchen, weiterhin von den Gebühren zu befreien.
Bitte schliessen Sie sich unserem Hilferuf an, dass nicht auf dem Rücken der schwächsten und wehrlosesten Menschen der Gesellschaft mit der Sparpolitik begonnen wird.
Bitte unterschreiben Sie diese Petition, um Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen zu unterstützen
Das Problem
Unsere große Tochter besucht ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt geistige sowie körperliche und mit Entwicklung. Unsere kleine Tochter besucht einen Schulkindergarten für körperlich und geistig behinderte Kinder. Mit Entsetzen und Sorge haben wir erfahren, dass der Kreistag des Rems-Murr-Kreises am 20. Oktober 2025 über eine neue Beförderungssatzung entscheiden wird, nach der Schülerinnen und Schüler dieser Schularten künftig einen Kostenanteil von monatlich 43 Euro tragen sollen.
Der Landkreis argumentiert, dass er es für gerecht halte, alle Familien gleich zu behandeln und der Kostenanteil zumutbar sein, um das hohe Haushaltsdefizit zu schließen.
Dieser Argumentation widersprechen wir vehement.
Hierbei wird die Tatsache verkannt, dass Kinder ohne Beeinträchtigungen ihre Grundschule meist fußläufig im Ort erreichen können und sich weiterführende Schulen in der Regel in den nahegelegenen Nachbarorten befinden. Hiervon können Kinder mit Behinderungen nur träumen. Deren wenige Einrichtungen sind weitläufig auf den gesamten Landkreis verteilt. Die Kinder werden teilweise bis zu 1,5 Stunden mit dem Schulbus befördert.
Die Schülerinnen und Schüler sind auf Grund ihrer Beeinträchtigungen zwingend auf die Beförderung mit dem Schulbus angewiesen. Auch wenn die Schule in der Nähe ist, sind selbständige Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht möglich und Elterntaxis sind für die außergewöhnlich belasteten Familien mit den vielfach schwerstmehrfachbehinderten Kindern nicht nicht zu leisten.
Nicht unerwähnt bleiben, darf die Tatsache, dass die Kapazitäten in den SBBZ Schulen des Rems-Murr-Kreises seit Jahren erschöpft sind. Einige Klassenstufen werden bereits in externe Räumlichkeiten ausgelagert und sind vom regulären Schulalltag ausgeschlossen.
Die finanzielle, physische und psychische Belastung und Sorgen von Familien von Kindern mit Beeinträchtigungen sind um ein Vielfaches höher als die von Familien mit Kindern ohne Beeinträchtigungen. Die Fördertöpfe und steuerlichen Vorteile für Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen gleichen dies in keiner Weise aus. Anbei diverse Beispiele: Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen haben u. a. höhere Kosten für die Betreuung ihrer Kinder, für die Anschaffungskosten eines behindertengerechten Autos, Zuzahlung zu Therapien und Hilfsmitteln, Medikamenten, Pflegekräfte, bei inkontinenten Kindern fallen höhere Müllgebühren an; die Eltern können oftmals ihrer Beschäftigung nicht oder nur in einem geringen Umfang nachkommen, ….).
Der Landkreis Rems-Murr hat in der Vergangenheit eine Politik der Inklusion und Unterstützung für alle Schülerinnen und Schüler verfolgt. Die Einführung dieser Kosten spricht diesem Grundsatz eindeutig entgegen und ist ein Widerspruch zu § 3 Abs. 3 Grundgesetz (GG), zu § 24 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und zur sozialen Gerechtigkeit.
Wir fordern den Landkreis Rems-Murr auf, die geplante Beförderungssatzung zu überarbeiten und Schülerinnen und Schüler, die ein SBBZ besuchen, weiterhin von den Gebühren zu befreien.
Bitte schliessen Sie sich unserem Hilferuf an, dass nicht auf dem Rücken der schwächsten und wehrlosesten Menschen der Gesellschaft mit der Sparpolitik begonnen wird.
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Petition am 4. Oktober 2025 erstellt