
Wie im letzten Update angekündigt, fand am Mittwoch, 11. Februar, im Umweltministerium Baden-Württemberg in Stuttgart eine Petitionsübergabe statt.
Dabei wurden die Petition sowie das erarbeitete Strategiepapier offiziell überreicht.
Im Gespräch mit Dr. Michael Münter, Ministerialdirektor und Amtschef des Umweltministeriums Baden-Württemberg, sowie Karl-Heinz Lieber, Abteilungsleiter Naturschutz, wurde der Strategievorschlag nochmals ausführlich erläutert.
Seitens des Ministeriums wurde betont, dass die Entscheidung nicht leicht gefallen sei und dass es letztlich um Verantwortlichkeiten gehe. Zudem wurde hervorgehoben, dass bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden seien, um den Wolf zu retten.
Im Kern konzentrierten sich die bisherigen Maßnahmen jedoch vor allem auf die geplante Besenderung. Eine Vergrämung sei bislang nicht erfolgt, da der Wolf genügend Abstand gehalten habe und deshalb keine Vergrämung möglich gewesen sei.
Genau hier setzt das vorgelegte Strategiepapier an.
Es zeigt auf, dass es konkrete Orte und Situationen gibt, in denen eine Vergrämung auch ohne vorherige Besenderung möglich und fachlich vertretbar wäre. Eine Besenderung stellt aus dieser Sicht keine zwingende Voraussetzung für ein verantwortungsvolles und verhältnismäßiges Management dar.
Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Gericht.
Die Hoffnung liegt auf einem ruhenden Verfahren – und darauf, diese Zeit für konkrete Vergrämungsmaßnahmen sowie begleitende Schritte zu nutzen, um eine tragfähige Lösung zu ermöglichen.
Für GW2672m 🐺💚