Katzenschutzverordnung für Pfungstadt und Umgebung


Katzenschutzverordnung für Pfungstadt und Umgebung
Das Problem
In Deutschland leben über 2 Millionen sogenannte Streunerkatzen. Wie kommen solche Populationen zustande? Ursprünglich rekrutierten sie sich aus entlaufenen und ausgesetzten domestizierten Hauskatzen. Deren Nachkommen sind nun „frei geboren“. Das klingt erst einmal gut, ein wenig nach Abenteuer und natürlicher Lebensweise. Sie sind oft in Parkanlagen, Kleingärten oder auf verlassenen Grundstücken anzutreffen, zunehmend aber auch in Privatgärten, auf Fabrikgeländen, Friedhöfen, Autobahnraststätten oder sogar auf Schulhöfen. Spätestens jetzt wird klar, mit Wildnis und natürlicher Lebensweise hat das definitiv nichts zu tun. Zudem ist es auch für die Bevölkerung unerfreulich, immer häufiger auf Katzenhinterlassenschaften zu stoßen.
Im Gegensatz zu Wildkatzen, kommen diese verwilderten Hauskatzen und ihre Nachfahren auf sich selbst gestellt kaum zurecht und leiden deshalb oft erheblich unter Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen. Den meisten ist ein früher und leidvoller Tod sicher.
Es liegt auf der Hand, dass sich dieses Katzenleid durch eine permanente und unkontrollierte Vermehrung immer weiter potenziert. Einzig die Kastration dieser Tiere stellt ein tierschutzgerechtes Mittel zur Eindämmung des Katzenelends dar. Da leider auch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang zur Vermehrung der Streunerkatzen beitragen, gehört es zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung, auch die eigenen Katzen kastrieren zu lassen.
Viele Städte und Gemeinden haben deshalb schon verbindliche Katzenschutzverordnungen erlassen, die den Tierschützern das Einfangen der Tiere und deren Kastration erlaubt, sowie zu diesem Zweck auch das Begehe der Lebensräume dieser verwilderten Tiere sicherstellt. Auch die privaten HalterInnen von Katzen werden zur Kastration ihrer Tiere, sowie deren Kennzeichnung und Registrierung angehalten und teilweise auch verpflichtet.
Auch unser Tierschutzverein, der wie jedes Jahr kranke und geschwächte Katzenmamas mit ihren völlig verwilderten Kitten beherbergt, wird sich nunmehr auch in unserem Einzugsgebiet vehement für den Erlass einer solchen Katzenschutzverordnung einsetzen. Wir sehen keine andere Chance auf anderem Wege, diesem bitteren Katzenleid Einhalt zu gebieten.

Das Problem
In Deutschland leben über 2 Millionen sogenannte Streunerkatzen. Wie kommen solche Populationen zustande? Ursprünglich rekrutierten sie sich aus entlaufenen und ausgesetzten domestizierten Hauskatzen. Deren Nachkommen sind nun „frei geboren“. Das klingt erst einmal gut, ein wenig nach Abenteuer und natürlicher Lebensweise. Sie sind oft in Parkanlagen, Kleingärten oder auf verlassenen Grundstücken anzutreffen, zunehmend aber auch in Privatgärten, auf Fabrikgeländen, Friedhöfen, Autobahnraststätten oder sogar auf Schulhöfen. Spätestens jetzt wird klar, mit Wildnis und natürlicher Lebensweise hat das definitiv nichts zu tun. Zudem ist es auch für die Bevölkerung unerfreulich, immer häufiger auf Katzenhinterlassenschaften zu stoßen.
Im Gegensatz zu Wildkatzen, kommen diese verwilderten Hauskatzen und ihre Nachfahren auf sich selbst gestellt kaum zurecht und leiden deshalb oft erheblich unter Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen. Den meisten ist ein früher und leidvoller Tod sicher.
Es liegt auf der Hand, dass sich dieses Katzenleid durch eine permanente und unkontrollierte Vermehrung immer weiter potenziert. Einzig die Kastration dieser Tiere stellt ein tierschutzgerechtes Mittel zur Eindämmung des Katzenelends dar. Da leider auch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang zur Vermehrung der Streunerkatzen beitragen, gehört es zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung, auch die eigenen Katzen kastrieren zu lassen.
Viele Städte und Gemeinden haben deshalb schon verbindliche Katzenschutzverordnungen erlassen, die den Tierschützern das Einfangen der Tiere und deren Kastration erlaubt, sowie zu diesem Zweck auch das Begehe der Lebensräume dieser verwilderten Tiere sicherstellt. Auch die privaten HalterInnen von Katzen werden zur Kastration ihrer Tiere, sowie deren Kennzeichnung und Registrierung angehalten und teilweise auch verpflichtet.
Auch unser Tierschutzverein, der wie jedes Jahr kranke und geschwächte Katzenmamas mit ihren völlig verwilderten Kitten beherbergt, wird sich nunmehr auch in unserem Einzugsgebiet vehement für den Erlass einer solchen Katzenschutzverordnung einsetzen. Wir sehen keine andere Chance auf anderem Wege, diesem bitteren Katzenleid Einhalt zu gebieten.

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Petition am 26. Juni 2023 erstellt