Kündigung Medienstaatsvertrag, Abschaffung GEZ-Gebühren wegen Vertragsbruch


Kündigung Medienstaatsvertrag, Abschaffung GEZ-Gebühren wegen Vertragsbruch
Das Problem
Kündigung Medienstaatsvertrag wegen Vertragsbruch/Abschaffung GEZ-Gebühren
Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt Pflichten und Rechte der Rundfunk-, digitale Dienste- und Telemedienanbieter in Deutschland. Der Vertrag ist seit dem 07. November 2020 in Kraft, nachdem er von den 16 deutschen Landesparlamenten angenommen wurde. Er löste den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ab. (Quelle Wikipedia)
Im Medienstaatsvertrag ist geregelt, dass der Bevölkerung ein Vollprogramm bereitgestellt werden soll. Definiert wird im Vertrag als Vollprogramm ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogrammes bilden.
Das derzeit angebotene Programm entspricht diesen Anforderungen in keiner Weise. Das Programm von ARD/ZDF besteht zu einem übergroßen Prozentsatz aus Krimis. Beginnend in den frühen Morgenstunden und endend spät in der Nacht. Das Ganze wird endlos oft wiederholt und dem Muster folgt man auch in den Regionalprogrammen. In Talkshows, Quizsendungen, Magazinen und Ähnlichem werden dann Krimidarsteller interviewt und am Abend stattfindende Krimis beworben. Diese Produktionen sind im Vergleich zu beispielsweise einem Abenteuerfilm Low Budget. Was benötigt man dafür? Ein Büro, ein paar Uniformen, ein paar PCs und Aktenordner. Drehorte sind dann verwaiste Industriegelände, Wohnungen, Wälder etc. Alles nicht kostspielig. Flankiert wird das Programm von weiteren Justizsendungen wie Reportagen aus dem Strafvollzug, Reportagen über historische Kriminalfälle, Anwaltsserien etc. Hier wird bewusst oder unbewusst "Gas Lighting" (Fachbegriff aus der Psychologie) an der Bevölkerung betrieben. Potentielle Kriminelle werden getriggert und indirekt zu Straftaten ermuntert. Die breite Bevölkerung wird verunsichert und verängstigt. Diese Stimmung kann dann von politischen Rändern ausgenutzt werden.
Desweiteren ist der ehemaligen Vorsitzenden der ARD, Intendantin des RBB und Aufsichtsrätin der Degeto Film, Frau Patricia Schlesinger, aktuell ein Verfahren der Staatsanwaltschaft anhängig. Die Staatsanwaltschaft hat strafrechtliche Ermittlungen gegen Frau Schlesinger aufgenommen wegen des begründeten Verdachts der Vorteilsnahme und Vetternwirtschaft. Der entstandene Schaden wird auf 6,9 bis 9 Millionen Euro beziffert (Quelle Welt/FAZ). Vermutlich, wie oft in solchen Verfahren, wird es in einem Vergleich enden. Schaden und Kosten werden dann durch den GEZ-Zahler getragen.
Last not least wurde in etlichen, früheren Petitionen schon darauf verwiesen, das eine GEZ-Gebühr einfach nicht mehr zeitgemäß ist. Die Einführung von Streaming-Diensten hat das Medienverbrauchsverhalten grundlegend verändert. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes nutzen 70% der Deutschen regelmäßig Streaming-Dienste. Den öffentlich-rechtlichen Programmen kommt somit nicht mehr die Bedeutung zu wie es einmal war.
Beim Medienstaatsvertrag handelt sich um einen klassischen Dienstvertrag. Die rechtliche Einordnung dessen erfolgt im BGB § 611 ff. Der Dienstvertrag kennt keine Mängelrechte. Im Unterschied zum Werkvertrag kann deshalb bei mangelhafter Dienstleistung die Vergütung nicht gekürzt werden. Unter Umständen kann dem Dienstverpflichteten aber aus wichtigem Grund gekündigt werden (§ 626 BGB).
Wir Unterzeichner*innen der Petition fordern den Bundestag auf, die hier dargelegten Sachverhalte zu prüfen und entsprechende Konsequenzen in unserem Sinne zu ziehen. Wir fordern die Abschaffung der bestehenden GEZ-Gebühren und sofortige Programmänderungen.
Alle Unterstützer*innen werden gebeten diese Petition zu teilen und weiter zu verbreiten.
Vielen Dank.

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Das Problem
Kündigung Medienstaatsvertrag wegen Vertragsbruch/Abschaffung GEZ-Gebühren
Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt Pflichten und Rechte der Rundfunk-, digitale Dienste- und Telemedienanbieter in Deutschland. Der Vertrag ist seit dem 07. November 2020 in Kraft, nachdem er von den 16 deutschen Landesparlamenten angenommen wurde. Er löste den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ab. (Quelle Wikipedia)
Im Medienstaatsvertrag ist geregelt, dass der Bevölkerung ein Vollprogramm bereitgestellt werden soll. Definiert wird im Vertrag als Vollprogramm ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogrammes bilden.
Das derzeit angebotene Programm entspricht diesen Anforderungen in keiner Weise. Das Programm von ARD/ZDF besteht zu einem übergroßen Prozentsatz aus Krimis. Beginnend in den frühen Morgenstunden und endend spät in der Nacht. Das Ganze wird endlos oft wiederholt und dem Muster folgt man auch in den Regionalprogrammen. In Talkshows, Quizsendungen, Magazinen und Ähnlichem werden dann Krimidarsteller interviewt und am Abend stattfindende Krimis beworben. Diese Produktionen sind im Vergleich zu beispielsweise einem Abenteuerfilm Low Budget. Was benötigt man dafür? Ein Büro, ein paar Uniformen, ein paar PCs und Aktenordner. Drehorte sind dann verwaiste Industriegelände, Wohnungen, Wälder etc. Alles nicht kostspielig. Flankiert wird das Programm von weiteren Justizsendungen wie Reportagen aus dem Strafvollzug, Reportagen über historische Kriminalfälle, Anwaltsserien etc. Hier wird bewusst oder unbewusst "Gas Lighting" (Fachbegriff aus der Psychologie) an der Bevölkerung betrieben. Potentielle Kriminelle werden getriggert und indirekt zu Straftaten ermuntert. Die breite Bevölkerung wird verunsichert und verängstigt. Diese Stimmung kann dann von politischen Rändern ausgenutzt werden.
Desweiteren ist der ehemaligen Vorsitzenden der ARD, Intendantin des RBB und Aufsichtsrätin der Degeto Film, Frau Patricia Schlesinger, aktuell ein Verfahren der Staatsanwaltschaft anhängig. Die Staatsanwaltschaft hat strafrechtliche Ermittlungen gegen Frau Schlesinger aufgenommen wegen des begründeten Verdachts der Vorteilsnahme und Vetternwirtschaft. Der entstandene Schaden wird auf 6,9 bis 9 Millionen Euro beziffert (Quelle Welt/FAZ). Vermutlich, wie oft in solchen Verfahren, wird es in einem Vergleich enden. Schaden und Kosten werden dann durch den GEZ-Zahler getragen.
Last not least wurde in etlichen, früheren Petitionen schon darauf verwiesen, das eine GEZ-Gebühr einfach nicht mehr zeitgemäß ist. Die Einführung von Streaming-Diensten hat das Medienverbrauchsverhalten grundlegend verändert. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes nutzen 70% der Deutschen regelmäßig Streaming-Dienste. Den öffentlich-rechtlichen Programmen kommt somit nicht mehr die Bedeutung zu wie es einmal war.
Beim Medienstaatsvertrag handelt sich um einen klassischen Dienstvertrag. Die rechtliche Einordnung dessen erfolgt im BGB § 611 ff. Der Dienstvertrag kennt keine Mängelrechte. Im Unterschied zum Werkvertrag kann deshalb bei mangelhafter Dienstleistung die Vergütung nicht gekürzt werden. Unter Umständen kann dem Dienstverpflichteten aber aus wichtigem Grund gekündigt werden (§ 626 BGB).
Wir Unterzeichner*innen der Petition fordern den Bundestag auf, die hier dargelegten Sachverhalte zu prüfen und entsprechende Konsequenzen in unserem Sinne zu ziehen. Wir fordern die Abschaffung der bestehenden GEZ-Gebühren und sofortige Programmänderungen.
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Petition am 12. Februar 2025 erstellt