
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
heute gab es eine wichtige Entscheidung aus Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass Gerichte künftig prüfen müssen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag zur Ausgewogenheit, Vielfalt und Staatsferne erfüllt. Erstmals wurde damit rechtlich anerkannt, dass Inhaltskritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk zulässig und prüfbar ist.
Dieses Urteil bestätigt genau das, was wir in dieser Petition seit Beginn kritisieren – und 8425 Menschen unterstützen das bereits. Das nächste Etappenziel von 10.000 Unterstützern rückt jetzt in greifbare Nähe.
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📌 Was das Leipziger Urteil bedeutet:
Der Rundfunkbeitrag ist nicht automatisch rechtmäßig
Bei politischer Einseitigkeit besteht Überprüfungsbedarf
Beschwerden der Bürger dürfen nicht mehr ignoriert werden
Das Preis-Leistungs-Verhältnis des Rundfunks muss überprüft werden
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🎯 Unsere Forderungen bleiben klar
Diese Petition fordert:
✅ Ausgewogenheit statt Einseitigkeit
✅ Transparenz statt Missbrauch von Beitragsgeldern
✅ Konsequenzen nach Korruptionsfällen wie im RBB-Skandal (Schlesinger)
✅ Reform statt Zwangsgebühr – Schluss mit einem Modell, das Streaming-Nutzung ignoriert
✅ Kündigung des Medienstaatsvertrags und Neuordnung der Medienfinanzierung
Dieses Urteil zeigt eindeutig: Reform ist notwendig und rechtlich begründbar.
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🏛️ Wir fordern von Politik und Rundfunk:
➡️ Neu-Verhandlung des Medienstaatsvertrags
➡️ Überprüfung und Neugestaltung des Rundfunkbeitrags
➡️ Mehr Kontrolle, Transparenz und Staatsferne
➡️ Klare Grenzen gegen Verschwendung und Vetternwirtschaft
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Wir gehen diesen Weg weiter – sachlich, konstruktiv und entschlossen.
Bitte teilt diese Petition jetzt weiter. Gemeinsam knacken wir die 10.000 Unterstützer – und das noch in dieser Woche.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Enrico-André Bezdicek