Isolation ist keine Option!

Das Problem

Bayerische Strafgefangene dürfen gemäß Artikel 35 BayStVollzG Absatz 1 nur ,,in dringenden Fällen" mit ihren Angehörigen telefonisch in Kontakt treten. Diese „dringenden Fälle" beschränken sich laut Rechtsprechung auf Todesfälle, Fristen oder ähnliche Ausnahmesituationen, in denen ein Brief nicht ausreichen würde. Mit anderen Worten: erst muss ein Familienmitglied sterben, bevor der Häftling mit einem verbliebenen Angehörigen telefonieren darf.

Einzig im bayerischen Strafvollzug hält man noch im Jahr 2020 an der Praxis der Isolierung fest und diskriminiert dabei ganz offen bayerische Strafgefangene, indem man ihnen den wichtigsten Aspekt der Resozialisierung vorenthält, nämlich den effektiven Kontakt zu Familie, Kindern und Freunden. Damit verletzt der bayerische Strafvollzug einige seiner eigenen Gesetze, wie Teile des Artikel 5 und Artikel 26 des BayStVollzG sowie Teile des Artikel 1, 3 und 6 des Grundgesetzes (GG).

Wir, Gefangene der JVA Straubing, sind aufgrund der stark beschränkten Telefonpraxis gezwungen bei den zweimonatlichen Telefonaten, uns zwischen unseren Sozialkontakten zu entscheiden, sodass zwangsläufig die meisten Kontakte vernachlässigt werden und somit verkümmern, während nur einige Kilometer entfernt in angrenzenden Bundesländern jeder Strafgefangene beliebig mit seiner Familie telefonieren darf.

Die JVA Straubing lässt ihre Häftlinge die keinen Besuch erhalten, nur alle 2 Monate für ca. 20 Minuten ein Telefonat mit einem direkten Familienmitglied führen
und behauptet, dies würde ausreichen um einer Entfremdung der Gefangenen zu ihren Familien entgegen zu wirken.

Wir fordern daher gemäß § 115 der Verfassung des Freistaates Bayern (Bayerisches Petitionsgesetz) eine Änderung des Artikels 35, Absatz 1 des Bayerischen Strafvollzuggesetzes.
Von: „Gefangenen kann in dringenden Fällen gestattet werden Ferngespräche zu führen“  in: „Gefangenen kann gestattet werden, Ferngespräche zu führen“.

In anderen Anstalten der Sicherheitsstufe 1
wie Brandenburg an der Havel, Oldenburg, Tegel sowie Werl - um nur einige zu nennen - gibt es bereits die Haftraumtelefonie, in der JVA Hohenleuben sowie Oldenburg nutzen die Gefangenen ein Haftraum - Mediasystem, mit dem sie fernsehen, telefonieren, unter Überwachung E-Mails versenden sowie auf ausgewählte Internetseiten zugreifen können.

Bei der hiesigen Praxis müssen sich Häftlinge an vorgeschriebene Zeiten halten, in denen sie telefonieren dürfen. In der Regel sind das Werktage vom Montag - Donnerstag zwischen 18:00 Uhr & 20:30 Uhr. Jedoch führen eben diese vorgeschriebenen Zeiten sehr häufig zu Frustrationen unter den Gefangenen, da ihre Gesprächspartner zum Großteil berufstätige Personen sind, die zu den oben genannten Zeiten schlichtweg noch nicht zuhause sind.

Wir, insbesondere die Langzeithäftlinge mit teilweise zehn, fünfzehn oder mehr Jahren Haftzeit, entfremden uns bei dieser Praxis von unseren Familien, Frauen, Kindern & Freunden. Wir verlieren den Rückhalt und Anschluss einer normalen Welt, in die wir eines Tages entlassen werden sollen, um nützliche Mitglieder der Gesellschaft zu sein. Deshalb organisieren wir uns als GMV (GefangenenMitVerantwortung) und fordern, dass wir endlich frei mit unseren Familien kommunizieren können!

Ohne regelmäßige Gespräche - wofür Briefe heutzutage nun mal nicht ausreichen, um Kontakte am Leben zu halten - fällt für uns Gefangene auch dieser soziale Empfangsraum unwiederbringlich weg und wir geraten nach der Haftentlassung in noch größere Vereinsamung und sozialen Notstand.

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestbesuchsdauer von 60 Minuten im Monat vor und selbst die sind, wie jeder Insasse oder Besucher bestätigen kann sehr schnell verstrichen. Das sind 720 Minuten im Jahr, die einem Gefangenen an Kontakt von Rechts wegen zustehen und das absolute Minimum darstellen, um das Vollzugsziel der Resozialisierung und Wiedereingliederung "sicher" zu stellen.

Es ist also schlichtweg nicht möglich mit 120 Minuten Telekommunikation im Jahr bei einer mehrjährigen Haftstrafe weiterhin Teil der Familie & dem sozialen Gebinde zu bleiben. Gerade bei Kindern werden die Inhaftierten früher oder später lediglich zu einer gesichtslosen Stimme, die alle 2 Monate für 20 Minuten anruft und immer dieselben Fragen stellt.

Vollkommen ignoriert wird auch die bereits 2018 veröffentlichte Empfehlungsliste des Ministerkomitees des Europarates, das zur Stärkung der Rechte von Kindern inhaftierter Elternteile beitragen sollte. Zu diesen Empfehlungen gehören neben dem Recht des Kindes auf regelmäßigen, wöchentlichen Kontakt zu inhaftierten Eltern bei persönlichen Treffen auch alternative Kommunikationsmöglichkeiten wie beispielsweise Video-Gespräche, Telefon- sowie Internetsysteme - einschließlich Webcams & Chatfunktionen. Eine entsprechende Infrastruktur sei hierfür bereit zu stellen. Der bayerische Strafvollzug steht diesen Empfehlungen evident gleichgültig gegenüber während er von Familienwert & Zusammenhalt predigt.

Was soll aus Menschen werden, die jahrelang im Gefängnis vereinsamen und dann in eine Welt entlassen werden, in der sie niemanden mehr kennen, weil Briefe im Jahr 2020 nun mal nicht ausreichen um eine funktionierende Beziehung aufrecht zu erhalten?! Besonders betroffen von dieser rückständigen Praxis sind Gefangene, die vollständig auf Briefe als einzige Kommunikationsform angewiesen sind. Dazu zählen Gefangene:


die keinen Besuch erhalten, weil die Besucher entweder zu finanzschwach oder körperlich nicht in der Lage sind die Fahrt zum Gefängnis auf sich zunehmen oder aber ausländische Gefangene, deren Angehörige manchmal tausende Kilometer weit weg leben. Diese Menschen haben schlichtweg keine Möglichkeit den Gefangenen zu besuchen. Was dazu führt, dass Familien in manchen
Fällen ein Jahrzehnt lang auf Briefverkehr angewiesen sind.

bei denen die Postzustellungen in einigen Ländern nicht immer gut oder auch garnicht funktionieren, sodass Häftlinge oft auch in optimalen Fällen bis zu drei Monate auf eine Antwort warten müssen. Leider stellt sich aber auch sehr häufig heraus, dass die Briefe bei den Familien überhaupt nicht ankommen.

• am schlimmsten ergeht es jedoch Personen mit Einschränkungen (bspw. Analphabeten oder Legastheniker) wenn diese ebenfalls keinen Besuch erhalten. Sollen diese Menschen ihre Briefe, mit intimsten Gedanken, von anderen Häftlingen schreiben & lesen lassen? Oder vom Sozialdienst welcher ohnehin alle Hände voll zutun hat?

Um diesen Missstand endlich zu beheben und nach zwanzigjähriger Verspätung mit den restlichen 15 Bundesländern gleichzuziehen, hoffen wir auf Ihre Unterstützung und bedanken uns herzlich für Ihre Unterschrift.

Zusätzliche Unterschriften: 532 Personen der JVA haben diese Petition handschriftlich unterzeichnet.

 

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MG DBPetitionsstarter*in

28.270

Das Problem

Bayerische Strafgefangene dürfen gemäß Artikel 35 BayStVollzG Absatz 1 nur ,,in dringenden Fällen" mit ihren Angehörigen telefonisch in Kontakt treten. Diese „dringenden Fälle" beschränken sich laut Rechtsprechung auf Todesfälle, Fristen oder ähnliche Ausnahmesituationen, in denen ein Brief nicht ausreichen würde. Mit anderen Worten: erst muss ein Familienmitglied sterben, bevor der Häftling mit einem verbliebenen Angehörigen telefonieren darf.

Einzig im bayerischen Strafvollzug hält man noch im Jahr 2020 an der Praxis der Isolierung fest und diskriminiert dabei ganz offen bayerische Strafgefangene, indem man ihnen den wichtigsten Aspekt der Resozialisierung vorenthält, nämlich den effektiven Kontakt zu Familie, Kindern und Freunden. Damit verletzt der bayerische Strafvollzug einige seiner eigenen Gesetze, wie Teile des Artikel 5 und Artikel 26 des BayStVollzG sowie Teile des Artikel 1, 3 und 6 des Grundgesetzes (GG).

Wir, Gefangene der JVA Straubing, sind aufgrund der stark beschränkten Telefonpraxis gezwungen bei den zweimonatlichen Telefonaten, uns zwischen unseren Sozialkontakten zu entscheiden, sodass zwangsläufig die meisten Kontakte vernachlässigt werden und somit verkümmern, während nur einige Kilometer entfernt in angrenzenden Bundesländern jeder Strafgefangene beliebig mit seiner Familie telefonieren darf.

Die JVA Straubing lässt ihre Häftlinge die keinen Besuch erhalten, nur alle 2 Monate für ca. 20 Minuten ein Telefonat mit einem direkten Familienmitglied führen
und behauptet, dies würde ausreichen um einer Entfremdung der Gefangenen zu ihren Familien entgegen zu wirken.

Wir fordern daher gemäß § 115 der Verfassung des Freistaates Bayern (Bayerisches Petitionsgesetz) eine Änderung des Artikels 35, Absatz 1 des Bayerischen Strafvollzuggesetzes.
Von: „Gefangenen kann in dringenden Fällen gestattet werden Ferngespräche zu führen“  in: „Gefangenen kann gestattet werden, Ferngespräche zu führen“.

In anderen Anstalten der Sicherheitsstufe 1
wie Brandenburg an der Havel, Oldenburg, Tegel sowie Werl - um nur einige zu nennen - gibt es bereits die Haftraumtelefonie, in der JVA Hohenleuben sowie Oldenburg nutzen die Gefangenen ein Haftraum - Mediasystem, mit dem sie fernsehen, telefonieren, unter Überwachung E-Mails versenden sowie auf ausgewählte Internetseiten zugreifen können.

Bei der hiesigen Praxis müssen sich Häftlinge an vorgeschriebene Zeiten halten, in denen sie telefonieren dürfen. In der Regel sind das Werktage vom Montag - Donnerstag zwischen 18:00 Uhr & 20:30 Uhr. Jedoch führen eben diese vorgeschriebenen Zeiten sehr häufig zu Frustrationen unter den Gefangenen, da ihre Gesprächspartner zum Großteil berufstätige Personen sind, die zu den oben genannten Zeiten schlichtweg noch nicht zuhause sind.

Wir, insbesondere die Langzeithäftlinge mit teilweise zehn, fünfzehn oder mehr Jahren Haftzeit, entfremden uns bei dieser Praxis von unseren Familien, Frauen, Kindern & Freunden. Wir verlieren den Rückhalt und Anschluss einer normalen Welt, in die wir eines Tages entlassen werden sollen, um nützliche Mitglieder der Gesellschaft zu sein. Deshalb organisieren wir uns als GMV (GefangenenMitVerantwortung) und fordern, dass wir endlich frei mit unseren Familien kommunizieren können!

Ohne regelmäßige Gespräche - wofür Briefe heutzutage nun mal nicht ausreichen, um Kontakte am Leben zu halten - fällt für uns Gefangene auch dieser soziale Empfangsraum unwiederbringlich weg und wir geraten nach der Haftentlassung in noch größere Vereinsamung und sozialen Notstand.

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestbesuchsdauer von 60 Minuten im Monat vor und selbst die sind, wie jeder Insasse oder Besucher bestätigen kann sehr schnell verstrichen. Das sind 720 Minuten im Jahr, die einem Gefangenen an Kontakt von Rechts wegen zustehen und das absolute Minimum darstellen, um das Vollzugsziel der Resozialisierung und Wiedereingliederung "sicher" zu stellen.

Es ist also schlichtweg nicht möglich mit 120 Minuten Telekommunikation im Jahr bei einer mehrjährigen Haftstrafe weiterhin Teil der Familie & dem sozialen Gebinde zu bleiben. Gerade bei Kindern werden die Inhaftierten früher oder später lediglich zu einer gesichtslosen Stimme, die alle 2 Monate für 20 Minuten anruft und immer dieselben Fragen stellt.

Vollkommen ignoriert wird auch die bereits 2018 veröffentlichte Empfehlungsliste des Ministerkomitees des Europarates, das zur Stärkung der Rechte von Kindern inhaftierter Elternteile beitragen sollte. Zu diesen Empfehlungen gehören neben dem Recht des Kindes auf regelmäßigen, wöchentlichen Kontakt zu inhaftierten Eltern bei persönlichen Treffen auch alternative Kommunikationsmöglichkeiten wie beispielsweise Video-Gespräche, Telefon- sowie Internetsysteme - einschließlich Webcams & Chatfunktionen. Eine entsprechende Infrastruktur sei hierfür bereit zu stellen. Der bayerische Strafvollzug steht diesen Empfehlungen evident gleichgültig gegenüber während er von Familienwert & Zusammenhalt predigt.

Was soll aus Menschen werden, die jahrelang im Gefängnis vereinsamen und dann in eine Welt entlassen werden, in der sie niemanden mehr kennen, weil Briefe im Jahr 2020 nun mal nicht ausreichen um eine funktionierende Beziehung aufrecht zu erhalten?! Besonders betroffen von dieser rückständigen Praxis sind Gefangene, die vollständig auf Briefe als einzige Kommunikationsform angewiesen sind. Dazu zählen Gefangene:


die keinen Besuch erhalten, weil die Besucher entweder zu finanzschwach oder körperlich nicht in der Lage sind die Fahrt zum Gefängnis auf sich zunehmen oder aber ausländische Gefangene, deren Angehörige manchmal tausende Kilometer weit weg leben. Diese Menschen haben schlichtweg keine Möglichkeit den Gefangenen zu besuchen. Was dazu führt, dass Familien in manchen
Fällen ein Jahrzehnt lang auf Briefverkehr angewiesen sind.

bei denen die Postzustellungen in einigen Ländern nicht immer gut oder auch garnicht funktionieren, sodass Häftlinge oft auch in optimalen Fällen bis zu drei Monate auf eine Antwort warten müssen. Leider stellt sich aber auch sehr häufig heraus, dass die Briefe bei den Familien überhaupt nicht ankommen.

• am schlimmsten ergeht es jedoch Personen mit Einschränkungen (bspw. Analphabeten oder Legastheniker) wenn diese ebenfalls keinen Besuch erhalten. Sollen diese Menschen ihre Briefe, mit intimsten Gedanken, von anderen Häftlingen schreiben & lesen lassen? Oder vom Sozialdienst welcher ohnehin alle Hände voll zutun hat?

Um diesen Missstand endlich zu beheben und nach zwanzigjähriger Verspätung mit den restlichen 15 Bundesländern gleichzuziehen, hoffen wir auf Ihre Unterstützung und bedanken uns herzlich für Ihre Unterschrift.

Zusätzliche Unterschriften: 532 Personen der JVA haben diese Petition handschriftlich unterzeichnet.

 

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MG DBPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Georg Eisenreich
Staatsminister der Justiz, MdL
Beantwortet
Die Aufrechterhaltung sozialer Bindungen ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Resozialisierung der Gefangenen und wird im bayerischen Justizvollzug nach Kräften gefördert. Nach der aktuellen Rechtslage kann Gefangenen nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes in dringenden Fällen gestattet werden, Ferngespräche zu führen. Der Begriff des ,,dringenden Falles" belässt den Justizvollzugsanstalten im Einzelfall einen Beurteilungsspielraum; ferner ist diesen bei der Entscheidung über die Gewährung eines Telefonats ein Ermessen eingeräumt. Kann ein Gefangener Außenkontakte ohne Telefonate nicht oder nur erschwert pflegen, kann dies mithin schon nach aktueller Gesetzeslage bei der Entscheidung über die Gewährung von Telefonaten berücksichtigt werden. Bei dieser Entscheidung spielen auch die Aspekte des Opferschutzes sowie der Sicherheit und Ordnung eine maßgebliche Rolle. Darüber hinaus sind zum Ausgleich pandemiebedingter Einschränkungen des Besuchsrechts die Justizvollzugsanstalten bereits seit März 2020 gehalten, Telefonate Gefangener großzügig zu genehmigen und bei Bedarf finanziell zu unterstützen. In allen bayerischen Justizvollzugsanstalten werden den Gefangenen aktuell Telefongespräche im Umfang von mindestens 40 Minuten monatlich ermöglicht. In mehreren Anstalten können Gefangene ferner per Videotelefonie mit ihren Angehörigen und sonstigen Bezugspersonen kommunizieren. Über die konkrete Ausgestaltung entscheiden die einzelnen Justizvollzugsanstalten selbständig unter Berücksichtigung der baulichen, personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Die Erfahrungen mit der pandemiebedingten Ausweitung der Telefonmöglichkeiten wurden zwischenzeitlich auch unter Berücksichtigung der Handhabung in anderen Bundesländern sorgfältig ausgewertet. Angesichts der überwiegend positiven Ergebnisse dieser Evaluation ist beabsichtigt, die Gesetzeslage in Bayern dergestalt zu ändern, dass Gefangenen künftig Ferngespräche auch ohne Vorliegen eines dringenden Grundes gestattet werden können. Der für eine Ausweitung der Gefangenentelekommunikation erforderliche Gesetzentwurf wurde seitens des Staatsministeriums der Justiz bereits erarbeitet. Die entsprechenden Gesetzesänderungen sollen in Kürze auf den Weg gebracht werden. Bei der praktischen Ausgestaltung muss den oben genannten Aspekten des Opferschutzes sowie der Sicherheit und Ordnung weiterhin Rechnung getragen werden. Abschließend darf ich Ihnen mitteilen, dass die zu Beginn der Corona-Pandemie geschaffenen erweiterten Möglichkeiten der Telekommunikation für die Gefangenen in den bayerischen Justizvollzugsanstalten einstweilen beibehalten werden, auch wenn eine entsprechende Gesetzesänderung noch nicht erfolgte. Foto: Georg Eisenreich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Martin Hagen
Martin Hagen
MdL, FDP, Bayern
Toni Schuberl
Toni Schuberl
MdL, Bayern

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Petition am 11. Mai 2020 erstellt