

Jetzt handeln: Alternativen zum Arrow-3-Radarstandort prüfen und Lebensgrundlagen schützen
Das Problem
Ziel dieser Petition ist die transparente und ergebnisoffene Überprüfung der konkreten Standortwahl für die Einsatzstellung Süd („Sensor Süd“) des Arrow Weapon System for Germany (AWS-G) im Königsberger Forst bei Friesenried, die nachvollziehbare Prüfung möglicher Alternativstandorte sowie der Schutz von Wasser, Wald, Bevölkerung und kommunaler Infrastruktur. Angesichts der veränderten geopolitischen Lage erkennen wir den erhöhten Schutzbedarf Deutschlands ausdrücklich an. Die Petition richtet sich daher weder gegen die Bundeswehr noch gegen die Beschaffung oder den grundsätzlichen Einsatz des defensiven Raketenabwehrsystems Arrow 3. Sie verlangt keine Entscheidung des Bayerischen Landtags über die militärische Standortwahl als solche, sondern richtet sich auf die eigenen Entscheidungen und Verantwortungsbereiche des Freistaats Bayern sowie auf dessen politische Einflussnahme gegenüber dem Bund.
Antrag
Der Bayerische Landtag möge die Bayerische Staatsregierung auffordern, in ihrem eigenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich die nachfolgenden Maßnahmen zu ergreifen und sich, soweit Entscheidungen in die Zuständigkeit des Bundes fallen, gegenüber der Bundesregierung und der Bundeswehr mit Nachdruck für deren Umsetzung einzusetzen:
1. Bis zum Abschluss und zur öffentlichen Darstellung der nachfolgend geforderten Prüfungen keine endgültige Veräußerung, keinen Grundstückstausch und keine sonstige Eigentumsübertragung der derzeit vom Freistaat Bayern dem Bund lediglich zur Nutzung überlassenen Grundstücke vorzunehmen. Soweit Maßnahmen in den Zuständigkeits- oder Einflussbereich des Freistaats fallen, sollen keine irreversiblen Eingriffe ermöglicht werden. Gegenüber dem Bund soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, bis dahin irreversible Vorbereitungs- und Baumaßnahmen auszusetzen.
2. Alle bei der Bayerischen Staatsregierung, den Bayerischen Staatsforsten und sonstigen bayerischen Stellen vorhandenen, nicht geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen und Entscheidungsgrundlagen zur Auswahl des Standorts, zur bereits erfolgten Nutzungsüberlassung, zum Flächenbedarf, zu vorgesehenen Rodungen und Versiegelungen, zur Erschließung, zum Zeitplan sowie zu einem beabsichtigten Verkauf oder Tausch offenzulegen. Gegenüber dem Bund soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass auch dort vorhandene, nicht geheimhaltungsbedürftige Grundlagen der Standortentscheidung in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.
3. Im eigenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich sicherzustellen und gegenüber dem Bund darauf hinzuwirken, dass vor irreversiblen Eingriffen eine unabhängige hydrogeologische Untersuchung einschließlich einer dokumentierten Beweissicherung des Ausgangszustands durchgeführt wird. Diese soll insbesondere Quellfassungen und Einzugsgebiete, Grundwasserströmungen, jahreszeitliche Schwankungen, die Folgen von Rodung, Bodenverdichtung und Versiegelung, Risiken aus Bau und Betrieb sowie erforderliche Schutz-, Ersatz- und Notversorgungsmaßnahmen einschließlich ihrer Kosten untersuchen.
4. Im eigenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich sicherzustellen und gegenüber dem Bund darauf hinzuwirken, dass die Auswirkungen des Gesamtvorhabens auf Waldökosystem, Arten- und Biotopschutz, Klima- und Wasserspeicherfunktion, Waldbrandvorsorge, Naherholung, Vogellehrpfad und Grünes Klassenzimmer sowie die kumulativen Folgen von Zufahrten, Strom-, Wasser- und Glasfasererschließung unabhängig untersucht und nachvollziehbar bewertet werden.
5. Sich gegenüber dem Bund für eine nachvollziehbare, dokumentierte und ergebnisoffene Prüfung möglicher Alternativstandorte nach einheitlichen Kriterien einzusetzen. Dabei sollen insbesondere bereits militärisch oder infrastrukturell vorgeprägte Flächen berücksichtigt werden. Die angewandten Kriterien, deren Gewichtung und die nicht geheimhaltungsbedürftigen Ausschlussgründe sollen nachvollziehbar dargestellt werden.
6. Die betroffenen Gemeinden, die Stadt Kaufbeuren, die örtlichen Wasserversorger, Grundstücksnachbarn, Land- und Forstwirtschaft, anerkannte Umweltverbände, unabhängige Fachleute sowie die Bürgerinitiative in allen den Freistaat Bayern betreffenden Verfahren und Entscheidungen unverzüglich und fortlaufend einzubeziehen und ihnen die entscheidungserheblichen, nicht geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen zugänglich zu machen. Gegenüber dem Bund soll sich die Staatsregierung für eine entsprechende Beteiligung einsetzen.
Begründung
1. Bereits erfolgte Nutzungsüberlassung und fortbestehende Verantwortung Bayerns
Nach der Veröffentlichung der Bundeswehr vom 30. Juni 2026 hat der Freistaat Bayern dem Bund Grundstücke im Großraum Kaufbeuren zur Nutzung überlassen. Die Bundeswehr führt zugleich aus, dass langfristig ein Verkauf oder Tausch mit Eigentumsübertragung angestrebt werde. Die ursprüngliche Forderung, eine Überlassung erst nach Abschluss aller Prüfungen vorzunehmen, ist damit zeitlich überholt. Gerade weil eine endgültige Eigentumsübertragung noch vorgesehen ist, bestehen jedoch weiterhin konkrete Handlungsmöglichkeiten und eine besondere politische Verantwortung des Freistaats. Die militärische Standortentscheidung fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Bayern bleibt aber für eigene Entscheidungen und für die von bayerischen Stellen wahrzunehmenden Belange des Wasser-, Natur-, Forst- und Infrastrukturschutzes verantwortlich und kann politisch auf den Bund einwirken.
2. Umfang und Irreversibilität des Eingriffs
Der genaue Umfang von Flächenbedarf, Rodung, Versiegelung, Sicherheitsbereich, Verkehrs- und Leitungserschließung ist der betroffenen Bevölkerung bislang nicht nachvollziehbar offengelegt worden. Rodungen, Wurzelstockentnahmen, Bodenverdichtung, Versiegelung und der Ausbau von Zufahrten können die Funktionen eines über Jahrzehnte entwickelten Waldökosystems dauerhaft verändern. Eine spätere Kompensation ersetzt weder den konkreten Standort noch dessen Wasser-, Klima- und Erholungsfunktionen. Angesichts zunehmender Hitze- und Dürreperioden sowie Starkregenereignisse gewinnt die Funktion des Waldes als Wasserspeicher und Wasserpuffer zusätzlich an Bedeutung. Ihr Erhalt entspricht damit auch der staatlichen Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen nach Art. 20a des Grundgesetzes. Deshalb müssen Umfang und Folgen vor irreversiblen Eingriffen belastbar ermittelt werden.
3. Schutz der örtlichen Wasserversorgung
Im und am Königsberger Forst befinden sich Quellen und für die örtliche Wasserversorgung relevante Bereiche, darunter die Quellfassungen der Gemeinde Friesenried. Welche Auswirkungen Rodung, Tiefbau, Entwässerung, Bodenverdichtung, Versiegelung und der spätere Betrieb auf Grundwasserneubildung, Quellschüttung und Wasserqualität haben können, ist öffentlich nicht belastbar beantwortet. Ebenso ist zu klären, wie der militärische Standort mit Wasser versorgt werden soll und welche technische, finanzielle und ökologische Belastung entstünde, falls bestehende örtliche Versorgungsstrukturen beeinträchtigt würden. Die Petition behauptet nicht, dass bestimmte Schäden sicher eintreten werden. Sie verlangt eine unabhängige Untersuchung und dokumentierte Beweissicherung, bevor Veränderungen eintreten. Eine technische Ersatzversorgung einzelner Gemeinden würde zudem nur die menschliche Wasserversorgung sichern, nicht aber den Verlust der Grundwasserneubildung insgesamt ausgleichen.
4. Fehlende nachvollziehbare Alternativenprüfung
Der Öffentlichkeit wurde bislang nicht dargelegt, welche Standorte anhand welcher Kriterien geprüft, wie diese Kriterien gewichtet und aus welchen Gründen Alternativen ausgeschlossen wurden. Die Bezeichnung des Standorts als optimal ersetzt keine nachvollziehbare vergleichende Bewertung. Gerade wegen der langfristigen Auswirkungen ist darzustellen, ob militärisch oder infrastrukturell bereits vorgeprägte Flächen den Schutzauftrag mit geringeren Folgen für Mensch, Wasser und Natur erfüllen könnten. Konkrete öffentlich diskutierte Alternativstandorte werden in der Anlage aufgeführt und sollen dort lediglich als fachlich zu prüfende Optionen, nicht als vorweggenommene Eignungsfeststellung, behandelt werden.
5. Transparenz, Bürgerbeteiligung und gesellschaftliche Akzeptanz
Die Betroffenen wurden erst nach der Standortfestlegung umfassender informiert. Wesentliche Fragen zum Verfahren, zur Flächenauswahl, zum Wasser, zur Erschließung, zu Alternativen und zu Schutzmaßnahmen sind weiterhin offen. Sicherheitsinteressen können die Geheimhaltung einzelner technischer Details rechtfertigen. Sie rechtfertigen jedoch nicht, nicht geheimhaltungsbedürftige Grundlagen der Standortwahl, Umwelt- und Wasserrisiken sowie Abwägungsentscheidungen vollständig der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Sicherheit und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind kein Gegensatz.
6. Dringlichkeit
Da Untersuchungen und Vorbereitungen nach der Nutzungsüberlassung beginnen können und langfristig ein Verkauf oder Tausch angestrebt wird, besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Vor weiteren irreversiblen Entscheidungen muss eine unabhängige Prüfung erfolgen, deren Ergebnisse öffentlich nachvollziehbar dargestellt werden.
Erbetene Behandlung
Wir bitten um Behandlung der Petition in öffentlicher Sitzung, soweit keine gesetzlichen Geheimhaltungsgründe entgegenstehen. Zugleich bitten wir den zuständigen Ausschuss ausdrücklich, zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts von den Möglichkeiten des Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes Gebrauch zu machen und die Petentin sowie geeignete unabhängige Sachverständige aus den Bereichen Hydrogeologie, Wasserwirtschaft, Forstökologie und Infrastrukturplanung anzuhören sowie eine Ortsbesichtigung im Königsberger Forst durchzuführen.
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Das Problem
Ziel dieser Petition ist die transparente und ergebnisoffene Überprüfung der konkreten Standortwahl für die Einsatzstellung Süd („Sensor Süd“) des Arrow Weapon System for Germany (AWS-G) im Königsberger Forst bei Friesenried, die nachvollziehbare Prüfung möglicher Alternativstandorte sowie der Schutz von Wasser, Wald, Bevölkerung und kommunaler Infrastruktur. Angesichts der veränderten geopolitischen Lage erkennen wir den erhöhten Schutzbedarf Deutschlands ausdrücklich an. Die Petition richtet sich daher weder gegen die Bundeswehr noch gegen die Beschaffung oder den grundsätzlichen Einsatz des defensiven Raketenabwehrsystems Arrow 3. Sie verlangt keine Entscheidung des Bayerischen Landtags über die militärische Standortwahl als solche, sondern richtet sich auf die eigenen Entscheidungen und Verantwortungsbereiche des Freistaats Bayern sowie auf dessen politische Einflussnahme gegenüber dem Bund.
Antrag
Der Bayerische Landtag möge die Bayerische Staatsregierung auffordern, in ihrem eigenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich die nachfolgenden Maßnahmen zu ergreifen und sich, soweit Entscheidungen in die Zuständigkeit des Bundes fallen, gegenüber der Bundesregierung und der Bundeswehr mit Nachdruck für deren Umsetzung einzusetzen:
1. Bis zum Abschluss und zur öffentlichen Darstellung der nachfolgend geforderten Prüfungen keine endgültige Veräußerung, keinen Grundstückstausch und keine sonstige Eigentumsübertragung der derzeit vom Freistaat Bayern dem Bund lediglich zur Nutzung überlassenen Grundstücke vorzunehmen. Soweit Maßnahmen in den Zuständigkeits- oder Einflussbereich des Freistaats fallen, sollen keine irreversiblen Eingriffe ermöglicht werden. Gegenüber dem Bund soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, bis dahin irreversible Vorbereitungs- und Baumaßnahmen auszusetzen.
2. Alle bei der Bayerischen Staatsregierung, den Bayerischen Staatsforsten und sonstigen bayerischen Stellen vorhandenen, nicht geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen und Entscheidungsgrundlagen zur Auswahl des Standorts, zur bereits erfolgten Nutzungsüberlassung, zum Flächenbedarf, zu vorgesehenen Rodungen und Versiegelungen, zur Erschließung, zum Zeitplan sowie zu einem beabsichtigten Verkauf oder Tausch offenzulegen. Gegenüber dem Bund soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass auch dort vorhandene, nicht geheimhaltungsbedürftige Grundlagen der Standortentscheidung in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.
3. Im eigenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich sicherzustellen und gegenüber dem Bund darauf hinzuwirken, dass vor irreversiblen Eingriffen eine unabhängige hydrogeologische Untersuchung einschließlich einer dokumentierten Beweissicherung des Ausgangszustands durchgeführt wird. Diese soll insbesondere Quellfassungen und Einzugsgebiete, Grundwasserströmungen, jahreszeitliche Schwankungen, die Folgen von Rodung, Bodenverdichtung und Versiegelung, Risiken aus Bau und Betrieb sowie erforderliche Schutz-, Ersatz- und Notversorgungsmaßnahmen einschließlich ihrer Kosten untersuchen.
4. Im eigenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich sicherzustellen und gegenüber dem Bund darauf hinzuwirken, dass die Auswirkungen des Gesamtvorhabens auf Waldökosystem, Arten- und Biotopschutz, Klima- und Wasserspeicherfunktion, Waldbrandvorsorge, Naherholung, Vogellehrpfad und Grünes Klassenzimmer sowie die kumulativen Folgen von Zufahrten, Strom-, Wasser- und Glasfasererschließung unabhängig untersucht und nachvollziehbar bewertet werden.
5. Sich gegenüber dem Bund für eine nachvollziehbare, dokumentierte und ergebnisoffene Prüfung möglicher Alternativstandorte nach einheitlichen Kriterien einzusetzen. Dabei sollen insbesondere bereits militärisch oder infrastrukturell vorgeprägte Flächen berücksichtigt werden. Die angewandten Kriterien, deren Gewichtung und die nicht geheimhaltungsbedürftigen Ausschlussgründe sollen nachvollziehbar dargestellt werden.
6. Die betroffenen Gemeinden, die Stadt Kaufbeuren, die örtlichen Wasserversorger, Grundstücksnachbarn, Land- und Forstwirtschaft, anerkannte Umweltverbände, unabhängige Fachleute sowie die Bürgerinitiative in allen den Freistaat Bayern betreffenden Verfahren und Entscheidungen unverzüglich und fortlaufend einzubeziehen und ihnen die entscheidungserheblichen, nicht geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen zugänglich zu machen. Gegenüber dem Bund soll sich die Staatsregierung für eine entsprechende Beteiligung einsetzen.
Begründung
1. Bereits erfolgte Nutzungsüberlassung und fortbestehende Verantwortung Bayerns
Nach der Veröffentlichung der Bundeswehr vom 30. Juni 2026 hat der Freistaat Bayern dem Bund Grundstücke im Großraum Kaufbeuren zur Nutzung überlassen. Die Bundeswehr führt zugleich aus, dass langfristig ein Verkauf oder Tausch mit Eigentumsübertragung angestrebt werde. Die ursprüngliche Forderung, eine Überlassung erst nach Abschluss aller Prüfungen vorzunehmen, ist damit zeitlich überholt. Gerade weil eine endgültige Eigentumsübertragung noch vorgesehen ist, bestehen jedoch weiterhin konkrete Handlungsmöglichkeiten und eine besondere politische Verantwortung des Freistaats. Die militärische Standortentscheidung fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Bayern bleibt aber für eigene Entscheidungen und für die von bayerischen Stellen wahrzunehmenden Belange des Wasser-, Natur-, Forst- und Infrastrukturschutzes verantwortlich und kann politisch auf den Bund einwirken.
2. Umfang und Irreversibilität des Eingriffs
Der genaue Umfang von Flächenbedarf, Rodung, Versiegelung, Sicherheitsbereich, Verkehrs- und Leitungserschließung ist der betroffenen Bevölkerung bislang nicht nachvollziehbar offengelegt worden. Rodungen, Wurzelstockentnahmen, Bodenverdichtung, Versiegelung und der Ausbau von Zufahrten können die Funktionen eines über Jahrzehnte entwickelten Waldökosystems dauerhaft verändern. Eine spätere Kompensation ersetzt weder den konkreten Standort noch dessen Wasser-, Klima- und Erholungsfunktionen. Angesichts zunehmender Hitze- und Dürreperioden sowie Starkregenereignisse gewinnt die Funktion des Waldes als Wasserspeicher und Wasserpuffer zusätzlich an Bedeutung. Ihr Erhalt entspricht damit auch der staatlichen Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen nach Art. 20a des Grundgesetzes. Deshalb müssen Umfang und Folgen vor irreversiblen Eingriffen belastbar ermittelt werden.
3. Schutz der örtlichen Wasserversorgung
Im und am Königsberger Forst befinden sich Quellen und für die örtliche Wasserversorgung relevante Bereiche, darunter die Quellfassungen der Gemeinde Friesenried. Welche Auswirkungen Rodung, Tiefbau, Entwässerung, Bodenverdichtung, Versiegelung und der spätere Betrieb auf Grundwasserneubildung, Quellschüttung und Wasserqualität haben können, ist öffentlich nicht belastbar beantwortet. Ebenso ist zu klären, wie der militärische Standort mit Wasser versorgt werden soll und welche technische, finanzielle und ökologische Belastung entstünde, falls bestehende örtliche Versorgungsstrukturen beeinträchtigt würden. Die Petition behauptet nicht, dass bestimmte Schäden sicher eintreten werden. Sie verlangt eine unabhängige Untersuchung und dokumentierte Beweissicherung, bevor Veränderungen eintreten. Eine technische Ersatzversorgung einzelner Gemeinden würde zudem nur die menschliche Wasserversorgung sichern, nicht aber den Verlust der Grundwasserneubildung insgesamt ausgleichen.
4. Fehlende nachvollziehbare Alternativenprüfung
Der Öffentlichkeit wurde bislang nicht dargelegt, welche Standorte anhand welcher Kriterien geprüft, wie diese Kriterien gewichtet und aus welchen Gründen Alternativen ausgeschlossen wurden. Die Bezeichnung des Standorts als optimal ersetzt keine nachvollziehbare vergleichende Bewertung. Gerade wegen der langfristigen Auswirkungen ist darzustellen, ob militärisch oder infrastrukturell bereits vorgeprägte Flächen den Schutzauftrag mit geringeren Folgen für Mensch, Wasser und Natur erfüllen könnten. Konkrete öffentlich diskutierte Alternativstandorte werden in der Anlage aufgeführt und sollen dort lediglich als fachlich zu prüfende Optionen, nicht als vorweggenommene Eignungsfeststellung, behandelt werden.
5. Transparenz, Bürgerbeteiligung und gesellschaftliche Akzeptanz
Die Betroffenen wurden erst nach der Standortfestlegung umfassender informiert. Wesentliche Fragen zum Verfahren, zur Flächenauswahl, zum Wasser, zur Erschließung, zu Alternativen und zu Schutzmaßnahmen sind weiterhin offen. Sicherheitsinteressen können die Geheimhaltung einzelner technischer Details rechtfertigen. Sie rechtfertigen jedoch nicht, nicht geheimhaltungsbedürftige Grundlagen der Standortwahl, Umwelt- und Wasserrisiken sowie Abwägungsentscheidungen vollständig der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Sicherheit und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind kein Gegensatz.
6. Dringlichkeit
Da Untersuchungen und Vorbereitungen nach der Nutzungsüberlassung beginnen können und langfristig ein Verkauf oder Tausch angestrebt wird, besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Vor weiteren irreversiblen Entscheidungen muss eine unabhängige Prüfung erfolgen, deren Ergebnisse öffentlich nachvollziehbar dargestellt werden.
Erbetene Behandlung
Wir bitten um Behandlung der Petition in öffentlicher Sitzung, soweit keine gesetzlichen Geheimhaltungsgründe entgegenstehen. Zugleich bitten wir den zuständigen Ausschuss ausdrücklich, zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts von den Möglichkeiten des Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes Gebrauch zu machen und die Petentin sowie geeignete unabhängige Sachverständige aus den Bereichen Hydrogeologie, Wasserwirtschaft, Forstökologie und Infrastrukturplanung anzuhören sowie eine Ortsbesichtigung im Königsberger Forst durchzuführen.
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Petition am 1. September 2026 erstellt