Inklusive Kinder- und Jugendhilfe JETZT – Bundestag muss Gesetz beschließen!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Hildegard Theißen und 10 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Kinder mit und ohne Behinderung haben ein Recht auf gleiche Unterstützung. Doch noch immer gibt es in Deutschland zwei getrennte Systeme: die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung (SGB IX). Das führt zu Bürokratie, Ausgrenzung und Ungleichbehandlung.

Schon 2021 hat der Bundestag im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz versprochen: Bis spätestens 2028 soll eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe kommen. Doch bis heute gibt es kein konkretes Gesetz, das diesen wichtigen Schritt regelt. Die betroffenen Familien warten – und die Kommunen bleiben im Unklaren.

👉 Wir fordern den Bundestag auf: Verabschiedet JETZT das Gesetz zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe – für echte Gleichstellung, Teilhabe und Klarheit!

Kinder mit Behinderung und ihre Familien haben oft mit doppelten Zuständigkeiten, langen Wegen und unklaren Zuständigkeiten zu kämpfen. Während die Jugendhilfe nach dem SGB VIII oft niederschwellig und lebensweltorientiert arbeitet, bleibt die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX häufig kompliziert, an Diagnosen gebunden und schwer zugänglich.

Dabei gibt es längst einen gesetzlichen Auftrag:

Im § 10 Abs. 4 SGB VIII heißt es seit 2021, dass alle Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden sollen – spätestens bis 2028.

Doch: Es fehlt bis heute ein verbindliches Bundesgesetz, das regelt:

- wer zuständig ist
- wie die Finanzierung funktioniert
- wie Rechte gesichert bleiben
- wie Übergänge organisiert werden

Unsere Forderungen an den Bundestag:

Noch in dieser Legislaturperiode ein verbindliches Gesetz zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe beschließen, das:

  • die Kinder- und Jugendhilfe zur Hauptzuständigkeit erklärt 
  • Leistungen für junge Menschen mit Behinderung verbindlich einbezieht
  • klare Regelungen zur Finanzierung und Zuständigkeit trifft
  • den Schutz vor Verschlechterung garantiert
  •  Betroffene Kinder, Jugendliche und Eltern an der Ausgestaltung beteiligen
  • Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen – jetzt, nicht irgendwann.

Wir sagen: Schluss mit Warten und Zuständigkeitsstreit! Die Kinder und Jugendlichen in Deutschland brauchen ein starkes, inklusives Hilfesystem. Und sie brauchen es JETZT.

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Hildegard Theißen und 10 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Kinder mit und ohne Behinderung haben ein Recht auf gleiche Unterstützung. Doch noch immer gibt es in Deutschland zwei getrennte Systeme: die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung (SGB IX). Das führt zu Bürokratie, Ausgrenzung und Ungleichbehandlung.

Schon 2021 hat der Bundestag im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz versprochen: Bis spätestens 2028 soll eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe kommen. Doch bis heute gibt es kein konkretes Gesetz, das diesen wichtigen Schritt regelt. Die betroffenen Familien warten – und die Kommunen bleiben im Unklaren.

👉 Wir fordern den Bundestag auf: Verabschiedet JETZT das Gesetz zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe – für echte Gleichstellung, Teilhabe und Klarheit!

Kinder mit Behinderung und ihre Familien haben oft mit doppelten Zuständigkeiten, langen Wegen und unklaren Zuständigkeiten zu kämpfen. Während die Jugendhilfe nach dem SGB VIII oft niederschwellig und lebensweltorientiert arbeitet, bleibt die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX häufig kompliziert, an Diagnosen gebunden und schwer zugänglich.

Dabei gibt es längst einen gesetzlichen Auftrag:

Im § 10 Abs. 4 SGB VIII heißt es seit 2021, dass alle Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden sollen – spätestens bis 2028.

Doch: Es fehlt bis heute ein verbindliches Bundesgesetz, das regelt:

- wer zuständig ist
- wie die Finanzierung funktioniert
- wie Rechte gesichert bleiben
- wie Übergänge organisiert werden

Unsere Forderungen an den Bundestag:

Noch in dieser Legislaturperiode ein verbindliches Gesetz zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe beschließen, das:

  • die Kinder- und Jugendhilfe zur Hauptzuständigkeit erklärt 
  • Leistungen für junge Menschen mit Behinderung verbindlich einbezieht
  • klare Regelungen zur Finanzierung und Zuständigkeit trifft
  • den Schutz vor Verschlechterung garantiert
  •  Betroffene Kinder, Jugendliche und Eltern an der Ausgestaltung beteiligen
  • Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen – jetzt, nicht irgendwann.

Wir sagen: Schluss mit Warten und Zuständigkeitsstreit! Die Kinder und Jugendlichen in Deutschland brauchen ein starkes, inklusives Hilfesystem. Und sie brauchen es JETZT.

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