Petition updateImpfschutz auch für schwerbehinderte Menschen außerhalb von PflegeeinrichtungenNeue Impfverordnung bringt Verbesserungen, nur wie werden sie umgesetzt?
Christian HomburgWarendorf, Germany
Feb 10, 2021

Die Änderungen:  

  • Neue Erkrankungen wurden hinzugefügt wie z.B. psychiatrische Erkrankungen (in Gruppe 2) und chronische neurologische Erkrankungen (in Gruppe 3)
  • Einige Krankheitsbilder aus Gruppe 3 werden höher in Gruppe 2 eingestuft, wie aktiv krebs-, leber- und nierenkranke Personen und Menschen mit schweren Verläufen von Diabetes, Adipositas (BMI <40) sowie chronisch lungenkranke Personen.
  • Die Einzelfallprüfung kommt wie angekündigt, damit bisher vergessene Risikopatient*innen oder Menschen, die von Ärzt*innen als gefährdeter eingestuft sind, in Gruppe 3 oder 2 höher priorisiert werden können. Der Ablauf muss von den Ländern allerdings noch geregelt werden. Dazu später mehr.
  • Zwei Kontaktpersonen „von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (…) die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden“ können in Impfgruppe 2 aufgenommen werden. Das bedeutet zwei Kontaktpersonen von über 70- und 80-jährigen Personen, von allen genannten pflegebedürftigen Risikopatienten in Gruppe 2 UND von den geprüften Einzelfällen in Gruppe 2 sind mit ihnen zusammen in Gruppe 2. Analog verhält es sich mit zwei Kontaktpersonen von den genannten Personen und den geprüften Einzelfällen in Gruppe 3. Das bedeutet, dass auch Eltern von pflegebedürftigen Kindern geimpft werden können, wenn ein Arzt die Gefährdung des Kindes ähnlich wie bei der oben genannten Einzelfallprüfung attestiert.
  • Assistierende sowie ehrenamtlich und entgeltlich beschäftigte Pflegepersonen zur Unterstützung im Alltag sind nun in Gruppe 2! Allerdings müssen „diese im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch“ tätig sein, aber anscheinend unabhängig von den pflegebedürftigen Personen.

Das sind sehr erfreuliche Neuerungen, die besonders auch pflegende Angehörige und Eltern sowie das Personal in selbst bestimmten Pflegemodellen im heimischen Umfeld beim Impfschutz stärken und somit auch uns helfen. Über die Einzelfallentscheidung ist es auch uns vergessenen Hochrisikofällen möglich, mit Gruppe 2 geimpft zu werden. 

Aber wie die neue Verordnung von den Ländern umgesetzt werden soll, ist noch schleierhaft. Wer stellt zum Beispiel die Bescheinigung zur Einzelfallprüfung aus? Wer entscheidet somit darüber, wer impfberechtigt ist und wer nicht? In der Verordnung ist die Rede von den obersten Landesgesundheitsbehörden beauftragten Einrichtungen. Was das für Einrichtungen sind, ist vollkommen unklar. Erst nach Genehmigung des „Einzelfalls“ können die gefährdete Person und ihre zwei Kontaktpersonen geimpft werden.

Zudem bleibt die angesprochene Problematik der Einzelfallentscheidung besonders bei den gefährdetsten Fällen! Die Tagesschau zitiert die Stiftung Patientenschutz und fasst es gut zusammen: „So seien jüngere Schwerstkranke den »individuellen Entscheidungen eines Gesundheitsamtes vor Ort ausgeliefert«.“ Was ist aber, wenn die Prüfung abgelehnt wird?

Mindestens bis März werden wir offiziell gesehen warten müssen, bis die erste Impfgruppe abgeschlossen sein wird. Damit dann wirklich alle vergessenen Hochrisikofälle geimpft werden können, fordern wir einerseits weiterhin eine möglichst unbürokratische und einfache Umsetzung der Einzelfallprüfung unter simpler Heranziehung von Vorerkrankungen und ggf. Pflegegrad und Schwerbehindertengrad. Andererseits pochen wir weiter auf die verbindliche Aufnahme der Personen mit den höchsten zwei Pflegegraden zumindest in Gruppe 2! Um den Bedürftigsten im heimischen Bereich den Weg zur Impfung ohne Fallprüfung zu vereinfachen.

Außerdem sollen zu den genannten Erkrankungen noch neuromuskuläre und muskuläre Erkrankungen aufgenommen werden, also explizit genannt werden. Ein Teil von ihnen wird zwar schwammig über neurologische Erkrankungen angeschnitten in Gruppe 3, aber das reicht noch nicht. Auch blinde und taubblinde Menschen müssen direkt in eine Gruppe eingeordnet werden. Sie können kaum Abstandsregeln einhalten und sind dadurch einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Sie könnten zudem Probleme haben, den Einzelfallantrag zu stellen. Damit solche Fälle bei einer abgewiesenen oder schwer möglichen Prüfung überhaupt Berücksichtigung finden können, sollen sie eingeordnet werden.

Viele unserer Forderungen sind jedoch tatsächlich in die neue Impfverordnung eingeflossen. Das konnten wir nur alle gemeinsam erreichen. Danke für die sagenhafte Unterstützung.

Für die verbliebenen Punkte möchten wir noch immer das Gespräch mit Spahns Ministerium. Um die schnellere Impfung für schwerstpflegebedürftige Personen zuhause, die bisher nicht erfasst wurden, ohne Einzelfallprüfung erreichen! Noch lehnte das BMG eine Übergabe der Petition ab, aber antwortete uns zumindest jetzt immerhin erstmals! Wir bleiben dran, suchen das Gespräch und erfahren hoffentlich schnell, wie die Einzelfallprüfung ablaufen wird.

Weiterhin empfehle ich, sich vom Arzt eine Bescheinigung auszustellen zu lassen und sich mit dem örtlichen Impfzentrum in Verbindung zu setzen und anzufragen. Egal, wer am Ende die Bescheinigung tatsächlich ausstellt, es ist gut, wenn ihr von eurem Arzt schon jetzt attestiert bekommt, dass „ein erhöhtes Risiko (für Impfgruppe 3) oder ein hohes oder sehr hohes Risiko (für Impfgruppe 2) für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ vorliegt und warum. Diese Formulierung ist wichtig!

Brandaktuell habe ich gerade erfahren, dass es manche mit meiner Erkrankung (Duchenne) gerade schaffen, über Einzelfallüberprüfungen noch in Gruppe 1 geimpft zu werden. Manche Impfzentren und Impfärzte genehmigen das bereits offenbar. Das Bewusstsein ist da. Also versucht es mit der gerade genannten Formulierung, dass ein sehr hohes Risiko vorliegt, in einem Attest von eurem Hausarzt!

Viel Glück. Mich würde interessieren, wer es schafft. Melde Dich gern per Email bei mir

Ich informiere euch natürlich weiterhin. 

PS: Ich freue mich, wenn Du diese Neuigkeiten teilst. Change.org hat sie auf Instagram gepostet

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