Actualización sobre la peticiónImpfschutz auch für schwerbehinderte Menschen außerhalb von PflegeeinrichtungenErster Erfolg wird offiziell, die Einzelfallprüfung kommt! Aber Fragen bleiben!
Christian HomburgWarendorf, Alemania
3 feb 2021

Beim Impfgipfel am Montag wurden nun Änderungen an der Corona Impfverordnung beschlossen. Endlich wird auch die bereits am 14.01. offiziell veröffentlichte Empfehlung der Ständigen Impfkommission umgesetzt. Einzelfallprüfungen werden nun offiziell vom Bund möglich gemacht! So hat natürlich nun bald jeder Risikofall gerechterweise die Möglichkeit, sich höher in Gruppe III oder Gruppe II priorisieren zu lassen, wenn es dafür berechtigte Gründe gibt. Das ist sehr erfreulich und das Gesundheitsministerium gibt uns eine kleine Hoffnung zurück, diese Pandemie zu überstehen. Einige chronische Erkrankungen und Risikomerkmale sind zudem direkt ebenfalls eine Gruppe höher eingeordnet worden, allerdings weiterhin nur jene, für die neue wissenschaftliche Daten vorliegen (wie z.B. Krebskranke).

Doch es bleiben Fragen: Werden auch die Zuständigkeiten und Verantwortlichen für die Einzelfallprüfungen vom Bund geregelt und an die Länder kommuniziert? Wird es ein einheitliches Konzept geben? Wenn nicht, müsste jeder einzelne Kreis seine eigene Herangehensweise ausknobeln und die Klausel wäre keine Hilfe. Stattdessen würde sie zu einem noch größeren Chaos führen bei der ohnehin schon schwierigen Terminvergabe. Unsere Sorge bleibt, dass die am schwersten Pflegebedürftigen, die bisher vergessen wurden, weiterhin das Nachsehen haben könnten! Denn aus vielen Gründen können sie nicht so hartnäckig um ihre Impfung kämpfen.

Nach dem ersten Entwurf sollen angeblich nur bestimmte Ärzte eine schnellere Impfung bescheinigen dürfen,  um „zu verhindern, dass Ärzte Patienten Gefälligkeitsatteste ausstellen oder gar ein Schwarzmarkt dafür entsteht“. Zur Bescheinigung sollen laut Entwurf daher nur Einrichtungen berechtigt sein, „die von den obersten Landesgesundheitsbehörden und den von ihnen bestimmten Stellen mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt wurden.“ Also werden vermutlich Ärzte und Ärztinnen entscheiden, die den einzelnen  Fall und seine Krankenakte nicht persönlich kennen. Das klingt nach wahnsinnig viel Bürokratie!

Und noch was anderes: Werden wir nun mit Astra Zeneca und damit möglicherweise einem schlechter wirksamen Impfstoff geimpft? Das wäre für diejenigen, die ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf haben, sehr fatal. Auch da müssen noch Zweifel ausgeräumt werden, nicht nur bei uns, sondern vermutlich in der gesamten Bevölkerung.

Diese Fragen will ich klären und werde weiterhin darum kämpfen, dass alle am schwersten Pflegebedürftigen (Pflegegrade  4 und 5) direkt höher priorisiert werden. Und zwar ganz einfach und pragmatisch anhand dieser Grade in Gruppe 1! Damit nicht alle einzeln um ihre Impfung kämpfen müssen und möglicherweise wieder durch das Raster fallen, weil die Kraft und Ausdauer fehlt. Die Pflegegrade sind zwar auch nicht immer gerecht, aber dennoch sehr gute und jährlich überprüfte Indikatoren für die Schwere von Vorerkrankungen und der Pflegebedürftigkeit und somit der Verwundbarkeit durch Corona wegen der hohen Infektionsgefahr und der geschwächten körperlichen Verfassung.

Das wäre die Lösung für Karl Lauterbachs Gedanken, pflegebedürftige Hochrisikomenschen möglichst simpel und unbürokratisch in der bestehenden Verordnung höher zu priorisieren.

Insgesamt haben 814.788 Menschen den Pflegegrad 4 oder 5 (Pflegestatistik 2019, Statistisches Bundesamt), von denen aber einige bereits erfasst sind, weil sie in Einrichtungen leben (ca. 365.000), über 70 Jahre alt sind oder eine der genannten Vorerkrankungen haben. Wir gehen davon aus, dass rund 200.000 Menschen vergessen wurden. Und wir finden NICHT, dass die erste Impfgruppe bei ca. 8 Millionen Menschen dadurch zu groß wird. In dieser Gruppe müssen einfach alle mit dem höchsten Sterbe- und Infektionsrisiko sein!!

Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission, Thomas Mertens, gab Samstag das Beispiel eines Pflegebedürftigen zuhause von jemand mit einem offenen Bein. Hier liegt offenbar ein sehr falsches Bild vor: es gibt auch jüngere, schwer pflegebedürftige, gefährdete Menschen unter 70, die durchaus mobil sind, arbeiten, studieren, aber seit der Pandemie extrem eingeschränkt sind. UND der größte Fehler an diesem Bild: Die völlig falsche Einschätzung des Infektionsrisikos! Denn je pflegebedürftiger man ist, desto mehr Personal, Therapeuten und Hilfskräfte braucht man. Zumindest ist das bei vielen schwerbehinderten Menschen der Fall. Nicht nur in der Einrichtung, sondern auch zuhause!  Das machen die wenigsten Familien alleine!  Viele sind in einer Notsituation, weil Therapeuten und Hilfskräfte wegen Corona  fern bleiben! Die Pflege ist nicht sichergestellt, die Betroffenen am Limit! Das muss über eine Impfung  der Bedürftigen schnellstens geändert werden, womit man nicht nur ihnen, sondern auch den pflegenden Angehörigen hilft. Und wenn es durch  Minderjährigkeit nicht möglich ist, dann eben die Pflegenden, damit die Versorgung bei einem Corona Ausbruch zumindest sicher gestellt bleibt. Und all diese Fälle sollen nun noch in einen Kampf der Einzelfallprüfung ziehen?

Deshalb suche ich weiter den Kontakt zu Minister Jens Spahn, damit er diese Situation erfasst und die Sache, die er jetzt immerhin begonnen hat (Erfüllung unserer Forderung, die Öffnungsklausel umzusetzen), zu Ende bringt. Wir haben nun offiziell um eine Anhörung gebeten. Danke für die riesige Unterstützung von allen. Unsere Proteste werden wohl einen großen Teil dazu beigetragen haben.

TIPPS für Betroffene:

Auch wenn die berechtigten Ärzte zur Prüfung noch nicht feststehen, soll euer Hausarzt schon mal vorab explizit einschätzen und attestieren, ob ihr „ein erhöhtes Risiko (für Impfgruppe III) oder ein hohes oder sehr hohes Risiko (für Impfgruppe II) für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“  tragt und warum. Und bestenfalls auch den Pflegegrad (schriftlich beilegen) benennt. Ich halte euch auf dem Laufenden und versuche herauszufinden, wer denn bald verantwortlich für die Durchführung der Einzelfallprüfung ist. Dafür ist es gut, schon was in der Hand zu haben.

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