Ihre Wahl am 23​.​2.: Für die Finanzierung hinreichender Klimaschutzmaßnahmen!

Das Problem

                                                              Bild: Copyright Zoonar/Wolfgang Filser

DIE KERNAUSSAGE

Das aktuelle Gesetz zur Schuldenbremse erlaubt schon längst eine hinreichende Finanzierung der nötigen Klimaschutzmaßnahmen – dank der Klausel bezüglich besonders außergewöhnlicher Notsituationen. Die wachsende Bedrohung der globalen Lebensbedingungen ist eine solche Notlage. Die Politik muss diese Entwicklung nur aufhalten wollen. Wir müssen die Politiker dazu ermutigen - um der Zukunft unserer Kinder willen!

DIE LAGE

Niemand kann mehr ernsthaft bestreiten: Die globalen Treibhausgas-Emissionendie deutschen [1] anteilig – beginnen, die in der Zeit der Menschheit bisher naturgegebenen Bedingungen für alles Leben tiefgreifend nachteilig zu verändern. Ohne Not-Bremsung sind wir aller wissenschaftlichen Erkenntnis nach dabei, das Ökosystem Erde aus dem Gleichgewicht zu bringen. 

Es ist allerhöchste Zeit, dass sich die deutsche Politik der Anforderung stellt, mit voller Kraft und so schnell wie technisch machbar den deutschen Anteil an den globalen CO₂-Emissionen auf 0 zu reduzieren [2]. Die technische Ermöglichung und sozialverträgliche Umsetzung der Energiewende muss schnellstmöglich geschehen. Dafür werden in allen Bereichen unserer Gesellschaft, einschließlich der Forschung, enorme Finanzmittel [3] zusätzlich zu den laufenden Haushaltsmitteln zur Verfügung stehen müssen. 

Die bisherige Politik hielt dafür eine finanzielle Unterstützung durch den Staat wegen der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse über den bisherigen Schuldenstand hinaus nicht für möglich. Aber die Bewältigung der Folgen des Nichthandelns – also einer fortschreitenden Erwärmung – werden für unsere Kinder und Kindeskinder weit belastender sein als die jetzige Verschuldung durch die Finanzierung unseres Anteils an der größtmöglichen Begrenzung der globalen Erwärmung. Verzögerungen der nötigen Maßnahmen verteuern diese enorm, s. Anmerkung [4]. Wie aber soll deren Finanzierung möglich werden?

WIE ES GEHEN KÖNNTE:

WEG A:  Er führt über eine Reform der aktuellen Schuldenbremse, die in Artikel 109 des Grundgesetzes verankert ist. Diesen Weg schlägt z. B. die Klima Allianz Deutschland in ihrer Ausarbeitung (Link) Zukunft sichern: Klimaschutz für ein modernes Land vor. Darin (auf S. 6) wird aus Anlass der Bundestagswahl u.a. ein sofortiges Sondervermögen für Klimaschutz, Transformation und soziale Daseinsvorsorge gefordert, ermöglicht eben durch eine weitreichende Reform der Schuldenbremse. Diese kann bei entsprechendem politischen Willen nach der Wahl am 23. Februar 2025 vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden - wegen der nötigen Grundgesetzänderung aber nur mit einer 2/3-Mehrheit

Es kann allerdings geschehen, dass entweder die Zusammensetzung des neuen Bundestags eine 2/3-Mehrheit für jenen Vorschlag nicht mehr zulässt oder dass die nötige Mehrheitsbildung hinsichtlich des Umfangs der Reform viel Zeit verbraucht, die effektiver Klimaschutz nicht mehr hat.

WEG B:  Falls Weg A nicht kurz nach der Wahl realisierbar ist, muss die längst vorhandene Ausnahmeregelung aus der bisherigen Version zur Finanzierung der schnellstmöglichen und sozialverträglich organisierten Transformation unserer Energienutzung genutzt werden, wie es 2021 wegen der Flutfolgen z. B. im Ahrtal gemacht wurde: Im derzeitigen Grundgesetz-Artikel 109, Absatz 3 (LINK), heißt es: „Bund und Länder … können eine Ausnahmeregelung [von der Schuldenbegrenzung] für … außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen.“ (Im Original ohne Fettschrift) Vgl. auch GG Art. 115.

Ohne Zweifel ist die Fahrt aufnehmende Klimaproblematik – vgl. die ersten zwei Absätze oben unter „wichtig“ – eine solche Notsituation. Nach der Feststellung der Notlage mit einfacher Mehrheit des Bundestags können die Gelder für die Maßnahmen zur erforderlichen Wende der Energienutzung und deren sozialverträglichen Implementierung mit großer Weitsicht sichergestellt und die Ausführung der Maßnahmen von vornherein unter Berücksichtigung sozialer Erfordernisse geplant werden. [5]

Zukunftsinvestitionen, die nicht durch eine Notlage im Sinne von GG-Artikel 109,3 bedingt sind [6], sollten durch entsprechende Gesetzgebung aus vorhandenem deutschen Wohlstand heraus ermöglicht werden oder durch eine ergänzende Nutzung von Weg A, aber wegen der diesbezüglich voraussichtlich noch erforderlichen politischen Klärungen erst nach der schnellen Realisierung von Weg B.   

UNSER APPELL:

Fordern Sie mit Ihrer Wahl am 23.2.2025 die finanzielle Absicherung der anteiligen und hinreichenden deutschen Klimaschutzmaßnahmen und deren sozialverträgliche Umsetzung! 

Und bitte: Unterzeichnen Sie diesen Appell und verbreiten Sie ihn! 

 

Zusätzliche Information und Quellen 

[1]  Jahr 2023 stand die deutsche Treibhausgasmenge unter allen rd. 200 Ländern an dreizehnter Stelle von oben. Quelle: Database von EDGAR; konkret am einfachsten zu finden über diesen LINK.

 [2]  Um das globale Ziel „langfristig möglichst max. +1,5 °C“ wenigstens mit ca. 50 % Wahrscheinlichkeit erreichen zu können, darf seit 2021 nur noch eine bestimmte Menge an Treibhausgasen emittiert werden. Der deutsche Anteil (CO₂-Budget) wird bei den aktuellen Bemühungen spätestens 2030 ausgeschöpft worden sein, vgl. A: Hochrechnung, B: #showyourbudgets
Wissenschaftler erwarten, dass schon 2024 erstmals ein ganzes Jahr weltweit durchschnittlich um 1,5 bis 1,55 Grad wärmer gewesen sein wird als der Vergleichszeitraum von 1850 bis 1900. (Quelle)  

[3]  AGORA Energiewende: Die Kosten werden z. B. von dieser Organisation auf 11 % der Bruttoinlands-Wertschöpfung (BIP) taxiert. 
Unternehmensberatung Oliver Wyman: Um in den kommenden 15 Jahren den nötigen Ausbau von Windkraft und Photovoltaik sowie eines deutlich leistungsfähigeren Stromnetzes zu bewerkstelligen und somit eine vollständige Unabhängigkeit von Öl- und Gasimporten zu erzielen, veranschlagt sie die Kosten auf 900 Mrd. Euro.
Studie für die KfW, eine der führenden Förderbanken der Welt (im Auftrag des Bundes und der Länder): Laut dieser Studie von 2021 erfordert das deutsche Ziel, ab 2045 klimaneutral zu handeln, insgesamt Investitionen von rund 5 Billionen Euro.
McKinsey schätzt: „Deutschland kann das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu gesamtgesellschaftlichen Netto-Null-Kosten erreichen: Die Einsparungen durch den Klimaschutz im Gesamtzeitraum bis 2045 können die Kosten der Dekarbonisierung ausgleichen. Voraussetzungen dafür sind der konsequente Umstieg auf grüne Technologien in allen Wirtschaftssektoren und Lebensbereichen sowie schnelles Handeln bereits in den nächsten zehn Jahren.“   

[4]  s. SZ-Artikel vom 30.4.2021: „Der Preis des Zögerns - Jedes weitere Jahr, in dem die Emissionen nicht sinken, erhöht die Kosten des Gegensteuerns enorm. Die Optionen für künftige Generationen schwinden.

[5]  Diese Klausel für Notsituationen wurde z. B. 2021 zur finanziellen Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophen jenes Jahres genutzt. 

[6]  Z. B. eine gerechte Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften, eine höhere Besteuerung großer Einkommen, eine bedarfsgerechte Mindest- und Grundsicherung und die Erhöhung des Mindestlohns.

 

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Horst EmsePetitionsstarter*inSiehe: <a href="http://www.klimaneutral-handeln.de" rel="nofollow"></a>

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                                                              Bild: Copyright Zoonar/Wolfgang Filser

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Das aktuelle Gesetz zur Schuldenbremse erlaubt schon längst eine hinreichende Finanzierung der nötigen Klimaschutzmaßnahmen – dank der Klausel bezüglich besonders außergewöhnlicher Notsituationen. Die wachsende Bedrohung der globalen Lebensbedingungen ist eine solche Notlage. Die Politik muss diese Entwicklung nur aufhalten wollen. Wir müssen die Politiker dazu ermutigen - um der Zukunft unserer Kinder willen!

DIE LAGE

Niemand kann mehr ernsthaft bestreiten: Die globalen Treibhausgas-Emissionendie deutschen [1] anteilig – beginnen, die in der Zeit der Menschheit bisher naturgegebenen Bedingungen für alles Leben tiefgreifend nachteilig zu verändern. Ohne Not-Bremsung sind wir aller wissenschaftlichen Erkenntnis nach dabei, das Ökosystem Erde aus dem Gleichgewicht zu bringen. 

Es ist allerhöchste Zeit, dass sich die deutsche Politik der Anforderung stellt, mit voller Kraft und so schnell wie technisch machbar den deutschen Anteil an den globalen CO₂-Emissionen auf 0 zu reduzieren [2]. Die technische Ermöglichung und sozialverträgliche Umsetzung der Energiewende muss schnellstmöglich geschehen. Dafür werden in allen Bereichen unserer Gesellschaft, einschließlich der Forschung, enorme Finanzmittel [3] zusätzlich zu den laufenden Haushaltsmitteln zur Verfügung stehen müssen. 

Die bisherige Politik hielt dafür eine finanzielle Unterstützung durch den Staat wegen der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse über den bisherigen Schuldenstand hinaus nicht für möglich. Aber die Bewältigung der Folgen des Nichthandelns – also einer fortschreitenden Erwärmung – werden für unsere Kinder und Kindeskinder weit belastender sein als die jetzige Verschuldung durch die Finanzierung unseres Anteils an der größtmöglichen Begrenzung der globalen Erwärmung. Verzögerungen der nötigen Maßnahmen verteuern diese enorm, s. Anmerkung [4]. Wie aber soll deren Finanzierung möglich werden?

WIE ES GEHEN KÖNNTE:

WEG A:  Er führt über eine Reform der aktuellen Schuldenbremse, die in Artikel 109 des Grundgesetzes verankert ist. Diesen Weg schlägt z. B. die Klima Allianz Deutschland in ihrer Ausarbeitung (Link) Zukunft sichern: Klimaschutz für ein modernes Land vor. Darin (auf S. 6) wird aus Anlass der Bundestagswahl u.a. ein sofortiges Sondervermögen für Klimaschutz, Transformation und soziale Daseinsvorsorge gefordert, ermöglicht eben durch eine weitreichende Reform der Schuldenbremse. Diese kann bei entsprechendem politischen Willen nach der Wahl am 23. Februar 2025 vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden - wegen der nötigen Grundgesetzänderung aber nur mit einer 2/3-Mehrheit

Es kann allerdings geschehen, dass entweder die Zusammensetzung des neuen Bundestags eine 2/3-Mehrheit für jenen Vorschlag nicht mehr zulässt oder dass die nötige Mehrheitsbildung hinsichtlich des Umfangs der Reform viel Zeit verbraucht, die effektiver Klimaschutz nicht mehr hat.

WEG B:  Falls Weg A nicht kurz nach der Wahl realisierbar ist, muss die längst vorhandene Ausnahmeregelung aus der bisherigen Version zur Finanzierung der schnellstmöglichen und sozialverträglich organisierten Transformation unserer Energienutzung genutzt werden, wie es 2021 wegen der Flutfolgen z. B. im Ahrtal gemacht wurde: Im derzeitigen Grundgesetz-Artikel 109, Absatz 3 (LINK), heißt es: „Bund und Länder … können eine Ausnahmeregelung [von der Schuldenbegrenzung] für … außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen.“ (Im Original ohne Fettschrift) Vgl. auch GG Art. 115.

Ohne Zweifel ist die Fahrt aufnehmende Klimaproblematik – vgl. die ersten zwei Absätze oben unter „wichtig“ – eine solche Notsituation. Nach der Feststellung der Notlage mit einfacher Mehrheit des Bundestags können die Gelder für die Maßnahmen zur erforderlichen Wende der Energienutzung und deren sozialverträglichen Implementierung mit großer Weitsicht sichergestellt und die Ausführung der Maßnahmen von vornherein unter Berücksichtigung sozialer Erfordernisse geplant werden. [5]

Zukunftsinvestitionen, die nicht durch eine Notlage im Sinne von GG-Artikel 109,3 bedingt sind [6], sollten durch entsprechende Gesetzgebung aus vorhandenem deutschen Wohlstand heraus ermöglicht werden oder durch eine ergänzende Nutzung von Weg A, aber wegen der diesbezüglich voraussichtlich noch erforderlichen politischen Klärungen erst nach der schnellen Realisierung von Weg B.   

UNSER APPELL:

Fordern Sie mit Ihrer Wahl am 23.2.2025 die finanzielle Absicherung der anteiligen und hinreichenden deutschen Klimaschutzmaßnahmen und deren sozialverträgliche Umsetzung! 

Und bitte: Unterzeichnen Sie diesen Appell und verbreiten Sie ihn! 

 

Zusätzliche Information und Quellen 

[1]  Jahr 2023 stand die deutsche Treibhausgasmenge unter allen rd. 200 Ländern an dreizehnter Stelle von oben. Quelle: Database von EDGAR; konkret am einfachsten zu finden über diesen LINK.

 [2]  Um das globale Ziel „langfristig möglichst max. +1,5 °C“ wenigstens mit ca. 50 % Wahrscheinlichkeit erreichen zu können, darf seit 2021 nur noch eine bestimmte Menge an Treibhausgasen emittiert werden. Der deutsche Anteil (CO₂-Budget) wird bei den aktuellen Bemühungen spätestens 2030 ausgeschöpft worden sein, vgl. A: Hochrechnung, B: #showyourbudgets
Wissenschaftler erwarten, dass schon 2024 erstmals ein ganzes Jahr weltweit durchschnittlich um 1,5 bis 1,55 Grad wärmer gewesen sein wird als der Vergleichszeitraum von 1850 bis 1900. (Quelle)  

[3]  AGORA Energiewende: Die Kosten werden z. B. von dieser Organisation auf 11 % der Bruttoinlands-Wertschöpfung (BIP) taxiert. 
Unternehmensberatung Oliver Wyman: Um in den kommenden 15 Jahren den nötigen Ausbau von Windkraft und Photovoltaik sowie eines deutlich leistungsfähigeren Stromnetzes zu bewerkstelligen und somit eine vollständige Unabhängigkeit von Öl- und Gasimporten zu erzielen, veranschlagt sie die Kosten auf 900 Mrd. Euro.
Studie für die KfW, eine der führenden Förderbanken der Welt (im Auftrag des Bundes und der Länder): Laut dieser Studie von 2021 erfordert das deutsche Ziel, ab 2045 klimaneutral zu handeln, insgesamt Investitionen von rund 5 Billionen Euro.
McKinsey schätzt: „Deutschland kann das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu gesamtgesellschaftlichen Netto-Null-Kosten erreichen: Die Einsparungen durch den Klimaschutz im Gesamtzeitraum bis 2045 können die Kosten der Dekarbonisierung ausgleichen. Voraussetzungen dafür sind der konsequente Umstieg auf grüne Technologien in allen Wirtschaftssektoren und Lebensbereichen sowie schnelles Handeln bereits in den nächsten zehn Jahren.“   

[4]  s. SZ-Artikel vom 30.4.2021: „Der Preis des Zögerns - Jedes weitere Jahr, in dem die Emissionen nicht sinken, erhöht die Kosten des Gegensteuerns enorm. Die Optionen für künftige Generationen schwinden.

[5]  Diese Klausel für Notsituationen wurde z. B. 2021 zur finanziellen Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophen jenes Jahres genutzt. 

[6]  Z. B. eine gerechte Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften, eine höhere Besteuerung großer Einkommen, eine bedarfsgerechte Mindest- und Grundsicherung und die Erhöhung des Mindestlohns.

 

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