Ich fordere einen Arbeitgeberanteil für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte!!!

Das Problem

Ich fordere einen Arbeitgeberanteil für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte
Im Regelfall sind Beamtinnen und Beamte zu einem gewissen Prozentsatz beihilfeberechtigt und im Übrigen, z. B. zu 50 %, in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Dies bedeutet auch, dass sie nur eine Beitragspflicht entsprechend der privaten Versicherungsleistung haben, also beispielsweise 50 %.


Beamtinnen und Beamte, die faktisch kein Angebot von einer privaten Krankenversicherung erhalten oder nur unter Aufschlägen, mit Ausschlüssen oder zu zeitlich begrenzten „Öffnungsaktionen“ aufgenommen werden – z. B. aufgrund von Vorerkrankungen –, verbleiben häufig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Da das Beamtenversorgungsrecht in Bayern keinen „Arbeitgeberanteil“ kennt, müssen gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in voller Höhe (z. B. 14,6 % Krankenkassenbeitrag plus Pflegeversicherung vom Bruttogehalt) selbst tragen.


Dies führt zu einer finanziellen Benachteiligung von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten gegenüber privat versicherten Beamtinnen und Beamten. Die Höhe der Bezüge ist nicht für eine vollständige Bezahlung des Krankenkassenbeitrags durch die oder den Versicherten ausgelegt.
Daher ist für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte (auch des Freistaates Bayern!) die Möglichkeit der Übernahme eines "Arbeitgeberanteils" durch den Dienstherren gesetzlich zu schaffen.
In einigen Bundesländern (Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Hessen) wurde eine solche oder ähnliche Möglichkeit bereits geschaffen.

Begründung:
Ich bin Beamter beim Freistaat Bayern. Aufgrund einer angeborenen Schwerbehinderung (Spastik) bin ich aus der Sicht der PKV „vorerkrankt“ und erhalte daher mangels Angebots einer PKV keine private Krankenversicherung. Seit mehr als zehn Jahren zahle ich den vollen Versicherungsbeitrag selbst.

Weitere Information:
Forderung von ver.di
Beihilfe-Info

Eine sogenannte Bürgerversicherung wird ausdrücklich nicht gefordert!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Maximilian Schedl, München 

2.008

Das Problem

Ich fordere einen Arbeitgeberanteil für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte
Im Regelfall sind Beamtinnen und Beamte zu einem gewissen Prozentsatz beihilfeberechtigt und im Übrigen, z. B. zu 50 %, in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Dies bedeutet auch, dass sie nur eine Beitragspflicht entsprechend der privaten Versicherungsleistung haben, also beispielsweise 50 %.


Beamtinnen und Beamte, die faktisch kein Angebot von einer privaten Krankenversicherung erhalten oder nur unter Aufschlägen, mit Ausschlüssen oder zu zeitlich begrenzten „Öffnungsaktionen“ aufgenommen werden – z. B. aufgrund von Vorerkrankungen –, verbleiben häufig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Da das Beamtenversorgungsrecht in Bayern keinen „Arbeitgeberanteil“ kennt, müssen gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in voller Höhe (z. B. 14,6 % Krankenkassenbeitrag plus Pflegeversicherung vom Bruttogehalt) selbst tragen.


Dies führt zu einer finanziellen Benachteiligung von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten gegenüber privat versicherten Beamtinnen und Beamten. Die Höhe der Bezüge ist nicht für eine vollständige Bezahlung des Krankenkassenbeitrags durch die oder den Versicherten ausgelegt.
Daher ist für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte (auch des Freistaates Bayern!) die Möglichkeit der Übernahme eines "Arbeitgeberanteils" durch den Dienstherren gesetzlich zu schaffen.
In einigen Bundesländern (Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Hessen) wurde eine solche oder ähnliche Möglichkeit bereits geschaffen.

Begründung:
Ich bin Beamter beim Freistaat Bayern. Aufgrund einer angeborenen Schwerbehinderung (Spastik) bin ich aus der Sicht der PKV „vorerkrankt“ und erhalte daher mangels Angebots einer PKV keine private Krankenversicherung. Seit mehr als zehn Jahren zahle ich den vollen Versicherungsbeitrag selbst.

Weitere Information:
Forderung von ver.di
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Eine sogenannte Bürgerversicherung wird ausdrücklich nicht gefordert!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Maximilian Schedl, München 

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