Ich fordere die Aufhebung der Friedhofspflicht in ganz Deutschland!


Ich fordere die Aufhebung der Friedhofspflicht in ganz Deutschland!
Das Problem
§168 StGB: Störung der Totenruhe.
Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper....oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Auf diesem Rechtsgrundsatz begründen die meisten deutschen Länder die Beerdigungspflicht und untersagen Angehörigen die Mitnahme der Urne und der Asche des Verstorbenen! Auch nach Ablauf von 15 Jahren, in welchen die von Angehörigen liebevoll ausgesucht und bezahlte Urne in einem Marmorklotz - genannt Kolumbarium - unsichtbar gemacht und versteckt wurde.
Auf einem Friedhof, auf dem täglich Menschen mit ihren unangeleinten und unerzogenen Vierbeinern jenen hinterherbrüllen, die dort unter Büschen und Stauden wild herumrennen um ihr Geschäft zu erledigen, während die Besitzer, welche eigentlich am anderen Ende der Leine sein sollten, jenen an sich unschuldigen Tieren hinterherbrüllen. So erlebt. Soviel zur Totenruhe auf jenem Friedhof.
Ich habe nichts gegen Hunde, auch nicht auf einem Friedhof, wenn sie angeleint sein und nicht über fremde Gräber rennen und der Mensch am anderen Ende der Leine ein Mindestmaß an Pietät gegenüber den Verstorbenen und der Angehörigen walten lassen würde. Totenruhe.
Ein Friedhof, dessen einzige, in der Nähe stehende Bank so mit Taubenkot überzogen ist, dass ein Innehalten und Trauern hier nicht möglich ist. Totenruhe.
Ein Friedhof, für den nicht wenig Gebühren aufgerufen werden, und dennoch kümmert sich niemand darum, die Ackerwinde der Gräber rechts und links vom Grab meiner Oma zu entfernen. Totenruhe.
Mein Vater war im tiefsten seines Herzens ein Gärtner. Er hatte seinen Garten lange, bevor er mich hatte. Und sogar, bevor er meine Mutter kennenlernte. Er würde sich in der Urne umdrehen, wenn er könnte... Totenruhe.
Und er war ein Insulaner. Einmal im Jahr auf die Insel war ein Muss für ihn.
Und er war ein Arbeiter. Ein Scherenschleifer bis zur letzten Sekunde. Bis kurz vor dem Tag, an welchem er die letzten Wochen im Krankenhaus einen Tod sterben musste, wie man ihn eigentlich 2011 nicht mehr sterben durfte.
Dabei wollte er so gerne noch einmal nach Hause...
Sein Geist ist nicht auf diesem Friedhof! Er ist auf Föhr, er weht über Nord- und Ostsee, er ist in jeder Blume, in jedem Vogel, im Industriemuseum. Dem Ort, der ihm so vertraut war und der er liebte, mit allem was er tat.
Und er ist bei uns. Bei meiner Mutter, Ole, seinem geliebten Enkel und bei mir. Seinem einzigen Kind.
Das letzte Bisschen, was sichtbar von ihm übrig ist, steht versteckt in einem Marmorkasten, dessen Inhalt ich nicht haben darf mit der fadenscheinigen Begründung nach §168 StGB "Störung der Totenruhe". Aber nur so lange, wie wir zahlen. Wenn wir 15 Jahre länger zahlen, darf er an diesem dunklen Hundespielplatz weiter "ruhen".
Lediglich Bremen hat die Regeln 2015 etwas gelockert. Aber in Deutschland NUR Bremen! Findet das AGG hier keine Anwendung?
2026 haben wir also die Wahl zwischen: 15 Jahre weiter bezahlen oder "ab ins Massengrab". Letzteres ist keine Störung der Totenruhe? Und die keifenden Frauchen mit ihren unangeleinten Hunden, das ist keine Störung?
Kein Mensch hat sich dafür interessiert, dass ich heulend vor dem Klotz stand und nicht mehr wusste, ob ich mehr um meinen Vater weine, oder vor Wut über diesen Friedhof und die Gleichgültigkeit gegenüber der eigenen Regeln? Über die vollgeschissene Bank und die beiden keifenden Damen, deren vierbeinige Trethupe nicht gehorchen wollte?
Satz 3: Der Versuch ist strafbar.
Ich hätte da noch mehr Fragen: Welcher "Versuch"? Nach 15 Jahren ist die Totenruhe doch aufgehoben. Mache ich mich schon strafbar, wenn ich jetzt legal 15 Jahre den Pott im Versteck lass und alles daran setze zu versuchen, ihn danach zu kriegen? Wir haben den bezahlt! Auch die hygienische Verbrennung!
Welche Strafe steht darauf? Reicht Geld?
Für den Staat nur ein Aschepott. Für mich alles, was ich geliebt habe.
Alles was ich liebe. Und der, dem ich so gerne versprechen würde, ihn "nach Hause" zu holen.
Warum gilt in NRW nicht, was in Bremen gilt?
Und warum darf ich meine Tote Katze mitnehmen oder sonst ein Tier, aber nicht die hygienisch verbrannte Asche meines Vater nach Hause holen?
Der Versuch ist strafbar...
Auch jener, auf diesem Wege Unterstützer zu finden, für eine Gesetzesänderung und eine legale Lösung, die auch mein Pietätsempfinden und das vieler anderer berücksichtigt? Nicht zuletzt, die Totenruhe meines Vater, die auf diesem Friedhof nicht zu finden ist?
Ich fordere eine Gesetzesänderung zur Aufhebung der Friedhofspflicht in ganz Deutschland!
Professionell eingeäscherte Körper von Lebenwesen müssen auf Wunsch den Angehörigen ausgehändigt werden!
Auch das Gefäß muss in den Besitz derer zurück, die es erworben haben!
Im Dezember ist die Miete für das Kolumbarium abgelaufen. Bitte helfen Sie mir zu verhindern, dass mein Vater irgendwo "entsorgt" wird.
Helfen Sie mir, meinen Vater "nach Hause" zu holen und ihn - und viele andere Ihrer geliebten Personen - dort ruhen zu lassen, wo sie es verdient haben!
hier mein Lied dazu: https://youtu.be/yROL-ehdqeM?si=UKN072SEKTDmzvaG

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Das Problem
§168 StGB: Störung der Totenruhe.
Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper....oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Auf diesem Rechtsgrundsatz begründen die meisten deutschen Länder die Beerdigungspflicht und untersagen Angehörigen die Mitnahme der Urne und der Asche des Verstorbenen! Auch nach Ablauf von 15 Jahren, in welchen die von Angehörigen liebevoll ausgesucht und bezahlte Urne in einem Marmorklotz - genannt Kolumbarium - unsichtbar gemacht und versteckt wurde.
Auf einem Friedhof, auf dem täglich Menschen mit ihren unangeleinten und unerzogenen Vierbeinern jenen hinterherbrüllen, die dort unter Büschen und Stauden wild herumrennen um ihr Geschäft zu erledigen, während die Besitzer, welche eigentlich am anderen Ende der Leine sein sollten, jenen an sich unschuldigen Tieren hinterherbrüllen. So erlebt. Soviel zur Totenruhe auf jenem Friedhof.
Ich habe nichts gegen Hunde, auch nicht auf einem Friedhof, wenn sie angeleint sein und nicht über fremde Gräber rennen und der Mensch am anderen Ende der Leine ein Mindestmaß an Pietät gegenüber den Verstorbenen und der Angehörigen walten lassen würde. Totenruhe.
Ein Friedhof, dessen einzige, in der Nähe stehende Bank so mit Taubenkot überzogen ist, dass ein Innehalten und Trauern hier nicht möglich ist. Totenruhe.
Ein Friedhof, für den nicht wenig Gebühren aufgerufen werden, und dennoch kümmert sich niemand darum, die Ackerwinde der Gräber rechts und links vom Grab meiner Oma zu entfernen. Totenruhe.
Mein Vater war im tiefsten seines Herzens ein Gärtner. Er hatte seinen Garten lange, bevor er mich hatte. Und sogar, bevor er meine Mutter kennenlernte. Er würde sich in der Urne umdrehen, wenn er könnte... Totenruhe.
Und er war ein Insulaner. Einmal im Jahr auf die Insel war ein Muss für ihn.
Und er war ein Arbeiter. Ein Scherenschleifer bis zur letzten Sekunde. Bis kurz vor dem Tag, an welchem er die letzten Wochen im Krankenhaus einen Tod sterben musste, wie man ihn eigentlich 2011 nicht mehr sterben durfte.
Dabei wollte er so gerne noch einmal nach Hause...
Sein Geist ist nicht auf diesem Friedhof! Er ist auf Föhr, er weht über Nord- und Ostsee, er ist in jeder Blume, in jedem Vogel, im Industriemuseum. Dem Ort, der ihm so vertraut war und der er liebte, mit allem was er tat.
Und er ist bei uns. Bei meiner Mutter, Ole, seinem geliebten Enkel und bei mir. Seinem einzigen Kind.
Das letzte Bisschen, was sichtbar von ihm übrig ist, steht versteckt in einem Marmorkasten, dessen Inhalt ich nicht haben darf mit der fadenscheinigen Begründung nach §168 StGB "Störung der Totenruhe". Aber nur so lange, wie wir zahlen. Wenn wir 15 Jahre länger zahlen, darf er an diesem dunklen Hundespielplatz weiter "ruhen".
Lediglich Bremen hat die Regeln 2015 etwas gelockert. Aber in Deutschland NUR Bremen! Findet das AGG hier keine Anwendung?
2026 haben wir also die Wahl zwischen: 15 Jahre weiter bezahlen oder "ab ins Massengrab". Letzteres ist keine Störung der Totenruhe? Und die keifenden Frauchen mit ihren unangeleinten Hunden, das ist keine Störung?
Kein Mensch hat sich dafür interessiert, dass ich heulend vor dem Klotz stand und nicht mehr wusste, ob ich mehr um meinen Vater weine, oder vor Wut über diesen Friedhof und die Gleichgültigkeit gegenüber der eigenen Regeln? Über die vollgeschissene Bank und die beiden keifenden Damen, deren vierbeinige Trethupe nicht gehorchen wollte?
Satz 3: Der Versuch ist strafbar.
Ich hätte da noch mehr Fragen: Welcher "Versuch"? Nach 15 Jahren ist die Totenruhe doch aufgehoben. Mache ich mich schon strafbar, wenn ich jetzt legal 15 Jahre den Pott im Versteck lass und alles daran setze zu versuchen, ihn danach zu kriegen? Wir haben den bezahlt! Auch die hygienische Verbrennung!
Welche Strafe steht darauf? Reicht Geld?
Für den Staat nur ein Aschepott. Für mich alles, was ich geliebt habe.
Alles was ich liebe. Und der, dem ich so gerne versprechen würde, ihn "nach Hause" zu holen.
Warum gilt in NRW nicht, was in Bremen gilt?
Und warum darf ich meine Tote Katze mitnehmen oder sonst ein Tier, aber nicht die hygienisch verbrannte Asche meines Vater nach Hause holen?
Der Versuch ist strafbar...
Auch jener, auf diesem Wege Unterstützer zu finden, für eine Gesetzesänderung und eine legale Lösung, die auch mein Pietätsempfinden und das vieler anderer berücksichtigt? Nicht zuletzt, die Totenruhe meines Vater, die auf diesem Friedhof nicht zu finden ist?
Ich fordere eine Gesetzesänderung zur Aufhebung der Friedhofspflicht in ganz Deutschland!
Professionell eingeäscherte Körper von Lebenwesen müssen auf Wunsch den Angehörigen ausgehändigt werden!
Auch das Gefäß muss in den Besitz derer zurück, die es erworben haben!
Im Dezember ist die Miete für das Kolumbarium abgelaufen. Bitte helfen Sie mir zu verhindern, dass mein Vater irgendwo "entsorgt" wird.
Helfen Sie mir, meinen Vater "nach Hause" zu holen und ihn - und viele andere Ihrer geliebten Personen - dort ruhen zu lassen, wo sie es verdient haben!
hier mein Lied dazu: https://youtu.be/yROL-ehdqeM?si=UKN072SEKTDmzvaG

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Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 10. September 2024 erstellt