
1. Nicht die Fakten, sprich Statistiken zählen, um die Diskriminierung von Listenhunden beizubehalten, sondern die „Rasse“ und Genetik (wie ich finde ein ziemlich übles Thema).
2. Wer einen Listenhund an der Leine führt, darf zeitgleich keinen zweiten Hund (egal welcher Rasse) führen. Die Konzentration muss auf das potentiell gefährliche Tier an der Leine fokussiert werden. Auch für ängstliche Tiere, die von einem souveränen Zweithund profitieren würden, gilt diese Vorschrift.
3. Die Leinenpflicht gilt prinzipiell, die Länge der Führleine ist auf zwei Meter begrenzt.
4. An der verbalen Diskriminierung „Kampfhund“ wird speziell in den Medien festgehalten, um für höchste Aufmerksamkeit zu sorgen.
5. Listenhunde dürfen nur „personengebunden“ geführt werden, d.h. nur wer die Sachkunde für diesen Hund abgelegt hat, darf ihn im öffentlichen Raum führen.
6. Listenhunde sind eine gute Einnahmequelle für die Kommunen. Die Hundesteuer variiert und auch die Gebühren für den Wesenstest. Wir müssen für den Sachverständigen, die städtischen Gebühren und den Hundepass (inzwischen ein Stück laminiertes Papier) alle 4 Jahre ca. 400 € bezahlen.
7. Auch diverse Hundetagesstätten profitieren von der Urlaubsbetreuung eines „gefährlichen“ Hundes, diese müssen in Einzelhaft gehalten werden und auch das bedeutet einen kräftigen Zuschlag.
8. Wer einen Listenhund aus dem Tierschutz adoptiert, genießt keinerlei Vorteile.
Die Tierheime sind voll von beschlagnahmten Hunden, für diese Hunde wurden meistens die behördlichen Maßnahmen nicht erfüllt. Sie wurden den Besitzern entzogen und sind vorher nicht durch Fehlverhalten aufgefallen.