
Liebe UnterstützerInnen,
Vielen vielen Dank für die Spenden, die jetzt ausreichen, um den beiden abgeschobenen Jugendlichen Hilfe zum Lebensunterhalt zu geben.
Wir sammeln trotzdem weiter, um die Verfassungsklage gegen die vorangegangene Abschiebung fortführen zu können, und sind weiter für Spenden dankbar.
Bitte teilt unseren Spendenaufruf und unterstützt die Familie: Zum Spendenaufruf geht es hier:
Inzwischen haben wir als Ärzteinitiative für Flüchtlingsrechte diese Erklärung an die zuständigen Ministerien geschickt:
Stellungnahme zur Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger
Am 19. Juni 2019 wurden zwei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, 13 und 15 Jahre alte Geschwister, unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Albanien abgeschoben. Dies teilte der Bayerische Flüchtlingsrat in einer Pressemeldung am 24. Juni 2019 mit.
Wie die 13-jährige Schülerin zwei Tage nach der Abschiebung berichtete, seien sie und ihr Bruder am vergangenen Mittwoch gegen 9 Uhr morgens im Stadtpark in Osterhofen (Landkreis Deggendorf) unverhältnismäßig gewaltsam festgenommen worden. Der 15-jährige Berufsschüler sei ohne Vorwarnung brutal gegen einen Autospiegel gestoßen, auf dem Boden fixiert und mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt worden. Acht Polizeifahrzeuge und ca. 20 Beamte seien bei dem Einsatz dabei gewesen, ebenso Mitarbeitende des Jugendamtes, darunter die Amtsvormündin der Kinder.
Der Flüchtlingsrat schreibt weiter: „Nach der Festnahme wurden die Kinder getrennt und direkt zum Münchner Flughafen gefahren. Es wurde ihnen nicht ermöglicht, persönliche Dinge, Kleidung oder Geld mitzunehmen. Bis zum Abflug wurden sie isoliert in Einzelzellen des Münchner Flughafens eingesperrt - ohne Ansprechpartner*innen, ohne Nahrungsmittel, ohne Handys. In Tirana/Albanien angekommen, haben sich die Jugendamtsmitarbeitenden an der geöffneten Flugzeugtür verabschiedet. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wurden weder einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung in Albanien noch den sorgeberechtigten Eltern übergeben, wie dies gesetzlich vorgesehen ist. Das Wohl der Kinder, entsprechende Unterbringung und Versorgung sind nicht garantiert.“
Die 13-jährige sagte am Telefon: "Wir sind hier versteckt und müssen weg, weil wir nicht sicher sind. Ich habe große Angst". Schon vor zwei Jahren waren die beiden Jugendlichen mit ihrer psychisch schwer erkrankten Mutter und zweijährigen Schwester aus Bayern nach Albanien abgeschoben worden und aus Angst vor Blutrache allein erneut nach Deutschland geflüchtet.
Das Vorgehen der Behörden ist aus mehreren Gründen unzulässig und unzumutbar. Unbegleitete Minderjährige stehen unter einem besonderen Schutz. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen abgeschoben werden, wenn Versorgung und Unterbringung im Zielland gewährleistet sind. Dies ist hier nach unseren Kenntnissen nicht der Fall.
Abschiebungen während des laufenden Schuljahres und während einer Ausbildung verletzen in besonderem Maß das Kindeswohl. Alle staatlichen Organe, besonders aber das Jugendamt und die Amtsvormundschaft, sind zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls verpflichtet.
Es macht uns besorgt, dass die Verantwortlichen des Jugendamtes vor Ort weder bei der unverhältnismäßigen Gewaltanwendung gegenüber den ihnen anvertrauten Jugendlichen in Osterhofen einschritten noch für eine ordnungsgemäße Übergabe an eine sorgeberechtigte Person in Tirana sorgten. Sie haben beim Vollzug einer Maßnahme mitgewirkt, die die Rechte von Kindern massiv verletzt hat, für deren Wohl sie die Verantwortung trugen.
Wir bitten die zuständigen Bayerischen Staatsministerien für Inneres sowie für Familie, Arbeit und Soziales, die Vorgänge der Abschiebung rückhaltlos aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass sie sich nicht wiederholen. Die betroffenen Jugendlichen müssen umgehend nach Deutschland zurückgeholt werden.
01.07.2019
Für die Bayerische Ärzteinitiative für Flüchtlingsrechte
Dr. med. Thomas Nowotny, Kinder- und Jugendarzt
Salzburger Str. 27, 83071 Stephanskirchen
t.nowotny@onlinehome.de
Die zweite Bitte: Wer möchte, kann sich ebenfalls mit diesen oder ähnlichen Worten an die aufgeführten Stellen richten und eine Antwort verlangen:
Bayerisches Staatsministerium des
Innern, für Sport und Integration
80524 München
Telefon: 089 / 2192-01
Telefax: 089 / 2192-12225
E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de
Bayerisches Staatsministerium
für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797 München
Tel.: (089) 126 101
Fax: (089) 12 611 122
E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Bayerisches Landesjugendamt
Marsstr. 46
80335 München
Postfach 400260
80702 München
Tel.: 089 1261-04
Fax: 089 1261-2280
E-Mail: poststelle-blja@zbfs.bayern.de
Nochmals vielen Dank!