Thomas Nowotny83071 Stephanskirchen, Germany
Jun 24, 2019

Eine Hiobsbotschaft: Matilda und Zef, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Landkreis Deggendorf lebten, sind von den Behörden in unglaublicher Weise im Stich gelassen und brutal abgeschoben worden.

Sobald wir Näheres über die rechtliche Situation wissen (und Euch/Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung aufzeigen können), werde ich es hier veröffentlichen. Eins ist jetzt schon klar: Dies ist ein massiver Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention!

 

Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrates vom 24.6.2019

Abschiebewahn: Minderjährige überfallen, eingesperrt, abgeschoben und sich selbst überlassen
Flüchtlingsrat wirft Behörden vor, die besonderen Rechte der Jugendlichen bei Abschiebemaßnahmen massiv verletzt zu haben
 
Am 19.6.2019 wurden zwei minderjährige Geschwister in Begleitung ihrer Vormündin und einem weiteren Mitarbeiter des Jugendamtes unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Albanien abgeschoben.

"Wir sind hier versteckt und müssen weg, weil wir nicht sicher sind. Ich habe große Angst", sagt die 13-jährige Schülerin zwei Tage nach der Abschiebung. Sie berichtet, wie sie und ihr Bruder am vergangenen Mittwoch gegen 9 Uhr morgens im Stadtpark in Osterhofen unverhältnismäßig gewaltsam festgenommen wurden. Acht Polizeifahrzeuge und ca. 20 Beamte waren bei dem Einsatz dabei. Der 15-jährige Berufsschüler wurde ohne Vorwarnung brutal gegen einen Autospiegel gestoßen, auf dem Boden fixiert und mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt. Seine Schwester musste ohne Unterstützung eines Erwachsenen selbst erstreiten, nicht in Handschellen abgeführt zu werden. Obwohl die Staatsbediensteten des Jugendamtes, die für das Kindeswohl verantwortlich sind, bei der Festnahme und Abschiebung anwesend waren, haben sie weder im Vorfeld noch im gesamten Verlauf deren Rechte geschützt.

Nach der Festnahme wurden die Kinder getrennt und direkt zum Münchner Flughafen gefahren. Es wurde ihnen nicht ermöglicht, persönliche Dinge, Kleidung oder Geld mitzunehmen. Bis zum Abflug wurden sie isoliert in Einzelzellen des Münchner Flughafens eingesperrt - ohne Ansprechpartner*innen, ohne Nahrungsmittel, ohne Handys. In Tirana/Albanien angekommen, haben sich die Jugendamtsmitarbeitenden an der geöffneten Flugzeugtür verabschiedet. Als unbegleitete minderjährigen Flüchtlinge ohne Gepäck, sind die Jugendlichen weder einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung in Albanien, noch den sorgeberechtigten Eltern übergeben worden. Das Wohl der Kinder, entsprechende Unterbringung und Versorgung sind nicht garantiert.
 
Bereits 2017 wurden die beiden gemeinsam mit ihrer psychisch kranken Mutter und psychisch kranken Schwester unter enormer Gewaltanwendung von Deutschland nach Albanien abgeschoben (der Flüchtlingsrat berichtete). Das Verfolgungsschicksal der Familie, in diesem Fall Blutrache, aus dem als sicher deklarierten Westbalkanstaat wurde nicht anerkannt. Auch die schwerwiegenden psychischen Erkrankungen der Mutter und der damals 2- jährigen Tochter führten nicht zu einem Abschiebehindernis. 2018 flohen die Kinder aus Angst vor der Blutrache erneut nach Deutschland; diesmal allein und ohne Kontakt zu den Eltern. Das kriminelle Vorgehen der Behörden bei der damaligen Abschiebung wurde angezeigt, jedoch von bayrischen Gerichten nicht behandelt. Um Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu ahnden, musste nun Verfassungsbeschwerde eingereicht werden.
 
Minderjährige genießen besonderen Schutz. Befinden sie sich im laufenden Schuljahr, stellt dies ein Duldungsgrund dar. Auch eine Ausbildung steht einer Abschiebung entgegen. Dies war bei den abgeschobenen Kindern der Fall. Sie waren in Deutschland gut integriert. Zudem muss vorab sichergestellt sein, dass Jugendliche im Heimatland einer geeigneten Einrichtung oder sorgeberechtigten Person übergeben werden können. Dies war hier nicht der Fall. Deshalb ist Durchführung der Abschiebemaßnahme absolut unverhältnismäßig.

 „Das Vorgehen der Behörden im Falle dieser Abschiebung ist höchst fragwürdig. Besonders in Anbetracht der Vorgeschichte der Kinder sollte das Jugendamt genau prüfen, inwieweit das Kindeswohl durch eine erneute zwangsweise durchgeführte Abschiebung gefährdet ist. Wir kritisieren die Unverhältnismäßigkeit der Abschiebung aufs Schärfste und fordern ein sofortiges Rückkehrrecht“, sagt Jana Weidhaase, Mitarbeiterin des Bayerischen Flüchtlingsrats.

 

 

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