Honorarkräfte im Rentenalter steuerlich entlasten

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Alexandra H. und 10 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Seit vielen Jahren bin ich Kursleiter an der Volkshochschule Rhein-Sieg und widme mich mit Leidenschaft der Integration von Geflüchteten. Es ist eine erfüllende Aufgabe, Menschen auf ihrem Weg zu unterstützen und ihnen die deutsche Sprache sowie Kultur näherzubringen. Dabei stoße ich jedoch immer wieder auf finanzielle Hürden, die meine Arbeit deutlich erschweren.

Honorarkräfte im Rentenalter, die in Bildungseinrichtungen tätig sind, müssen auf ihre Honorare Steuern und Sozialabgaben in Höhe von ca. 50%  entrichten. Dies trifft besonders diejenigen hart, die Integrationskurse und Berufssprachkurse leiten und bereits die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben.

Um diese engagierten Lehrkräfte zu entlasten und ihre wertvolle Arbeit zu würdigen, fordere ich die Einführung eines neuen Steuerfreibetrags in Höhe von bis zu 2.000 Euro pro Monat gemäß § 3 EStG. Dieser Freibetrag soll zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag gelten und sicherstellen, dass diejenigen, die die Regel-Altersgrenze erreicht haben, in größerem Umfang steuerlich begünstigt werden.

Honorarkräfte, die sich für die Integration und Sprachförderung engagieren, verdienen es, steuerlich entlastet zu werden, um ihre Leistungen voll entfalten zu können.

Bitte unterstützen Sie diese wichtige Initiative, um den Honorarkräften in Bildungseinrichtungen eine gerechte steuerliche Behandlung zu ermöglichen. Jede Unterschrift trägt dazu bei, diesen Berufsstand zu stärken und den Fortbestand dieser essenziellen Bildungsangebote zu sichern. Bitte unterzeichnen Sie diese Petition!

 

 

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Diese Petition war mit 1.291 Unterstützer*innen erfolgreich!
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Seit vielen Jahren bin ich Kursleiter an der Volkshochschule Rhein-Sieg und widme mich mit Leidenschaft der Integration von Geflüchteten. Es ist eine erfüllende Aufgabe, Menschen auf ihrem Weg zu unterstützen und ihnen die deutsche Sprache sowie Kultur näherzubringen. Dabei stoße ich jedoch immer wieder auf finanzielle Hürden, die meine Arbeit deutlich erschweren.

Honorarkräfte im Rentenalter, die in Bildungseinrichtungen tätig sind, müssen auf ihre Honorare Steuern und Sozialabgaben in Höhe von ca. 50%  entrichten. Dies trifft besonders diejenigen hart, die Integrationskurse und Berufssprachkurse leiten und bereits die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben.

Um diese engagierten Lehrkräfte zu entlasten und ihre wertvolle Arbeit zu würdigen, fordere ich die Einführung eines neuen Steuerfreibetrags in Höhe von bis zu 2.000 Euro pro Monat gemäß § 3 EStG. Dieser Freibetrag soll zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag gelten und sicherstellen, dass diejenigen, die die Regel-Altersgrenze erreicht haben, in größerem Umfang steuerlich begünstigt werden.

Honorarkräfte, die sich für die Integration und Sprachförderung engagieren, verdienen es, steuerlich entlastet zu werden, um ihre Leistungen voll entfalten zu können.

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Petition am 15. Oktober 2025 erstellt