
Ich habe meine bereits gestellte Strafanzeige zum CHIO Aachen 2026 offiziell ergänzt.
Neben § 17 TierSchG habe ich nun auch § 3 Nr. 1 TierSchG eingebracht. Dieser Paragraf verbietet es, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
Da beim TSCHIO trotz extremer Hitze Wettkämpfe durchgeführt wurden, besteht der Verdacht, dass die Pferde unnötigen Belastungen und Risiken ausgesetzt wurden. Genau deshalb ist § 3 Nr. 1 TierSchG hier besonders wichtig.
🔹 Wichtig für alle, die ebenfalls Anzeige erstatten möchten
Ihr könnt diesen Punkt direkt in Eure eigene Anzeige übernehmen.
Formuliert dazu einfach:
„Zusätzlich beziehe ich mich auf § 3 Nr. 1 TierSchG, da den eingesetzten Pferden durch die extreme Hitze ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt worden sein könnten.“
Damit wird Eure Anzeige juristisch stärker und deckt sowohl die strafrechtliche als auch die tierschutzrechtliche Ebene ab.