

Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer, liebe Community,
wir haben ein schönes Etappenziel erreicht, aber noch viel Arbeit vor uns: Bitte überlegen Sie/ überleg Du, ob noch eine kleine Schippe mehr möglich ist: https://gofund.me/5d50ae58
JEDER EURO ZÄHLT!
Am heutigen 22. Januar 2025 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Abschlussbericht zum hauseigenen Förderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ veröffentlicht. Studieninstitute sind an einer Folgebeauftragung interessiert, daher werden solche Berichte* generell wohlwollend für den Auftraggeber, hier das BMFSFJ, verfasst.
Entsprechend auffällig sind die folgenden, maßlos befremdenden Textpassagen:
„Rund 9,29 Millionen Euro Bundesmittel (45 Prozent) aus dem innovativen Förderstrang konnten nicht für die Weiterentwicklung des Hilfesystems eingesetzt werden.“ (Kurzbericht S. 11)
„Warum mindestens 65 Projektanträge (75 Prozent aller Anträge im innovativen Strang des Bundesförderprogramms) abgelehnt wurden, ließ sich im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung nicht näher untersuchen“ (Kurzbericht S. 12)
„(…) eine solche befristete Finanzierung entspricht nach Einschätzung der wissenschaftlichen Begleitung aber nicht den Anforderungen nach Art. 8 und 9 IK.“ (Kurzbericht S. 13)
„Weder die Fördermittel des investiven Strangs noch die des innovativen Strangs wurden ausgeschöpft. (…) Dies lag nicht an einem mangelnden Interesse an der Förderung, sondern an Zugangshürden auf mehreren Ebenen.“ (Kurzbericht S. 14)
* https://www.bmfsfj.de/resource/blob/254698/321153878a4640f0f5b124b29fe9568a/bundesfoerderprogramm-gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen-kurzfassung-data.pdf
[Anm.:
IK steht für Istanbul-Konvention, daraus
"Artikel 8 - Finanzielle Mittel
Die Vertragsparteien stellen angemessene finanzielle und personelle Mittel bereit für die
geeignete Umsetzung von ineinandergreifenden politischen und sonstigen Maßnahmen sowie Programmen zur Verhütung und Bekämpfung aller in den Geltungsbereich dieses
Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt, einschließlich der von nichtstaatlichen
Organisationen und der Zivilgesellschaft durchgeführten."
"Artikel 9 - Nichtstaatliche Organisationen und Zivilgesellschaft
Die Vertragsparteien anerkennen, fördern und unterstützen auf allen Ebenen die Arbeit
einschlägiger nichtstaatlicher Organisationen und der Zivilgesellschaft, die Gewalt gegen
Frauen aktiv bekämpfen, und begründen eine wirkungsvolle Zusammenarbeit mit diesen
Organisationen."]
Fakt ist:
Jahr um Jahr steigen die strafbaren Gewaltdelikte gegen Mädchen und Frauen an – das Bundesprogramm hat weder relevante Erkenntnisse, noch eine Verbesserung erzielt. Die 361 in der Polizeilichen Kriminalstatistik dokumentierten Femizide alleine im Jahr 2023 belegen das hundertprozentige Regierungsversagen.
Gegen die Ignoranz auf Seiten des Bundes setzen wir in Ludwigsburg am 8. März 2025 ein Deutschlandweit einmaliges Zeichen!
Für den kommenden Internationalen Frauentag wird Ihre/ Deine Unterstützung gebraucht, damit der Impuls, mit dem wir an alle Mädchen und Frauen erinnern, die in Deutschland Jahr um Jahr Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt waren, sind und werden, ein reichweitenstarkes Nachahmungsmodell werden kann.
Das BMFSFJ hat den Förderantrag dazu abgelehnt.
LASST UNS BITTE ZUSAMMEN DIESES WICHTIGE SIGNAL GEGEN GEWALT GEGEN FRAUEN REALISIEREN!
Fotocredits gehen an Die Hoffotografen, Christine Blohmann, Berlin