
Der gestrige 10. Juni 2021 markiert einen neuen Meilenstein struktureller Gewalt gegen Frauen.
Die dem Parlament vorgelegten Anträge:
„Frauenhäuser als Teil des staatlichen Schutzauftrages wahrnehmen“
„Infrastruktur für Betroffene häuslicher Gewalt in Deutschland krisenfest aufstellen“
„Gewalt an Frauen und Mädchen systematisch bekämpfen – Grundlagen zur erfolgreichen Umsetzung der Istanbul-Konvention schaffen“
„Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern“
„Verantwortung für Frauen in Frauenhäusern übernehmen“
„Beratungsangebote für gewaltbetroffene Frauen stärken“
wurden durch die Abgeordneten der demokratischen Regierungsparteien CDU, CSU und SPD
>> ALLESAMT ABGELHENT UND DAMIT BLOCKIERT.
Parteien, die sich mit christlich und sozial im Titel schmücken, belegen offen ihre Menschenverachtung, indem sie
- unser Grundgesetz Artikel 2 (2)
- die Istanbul-Konvention
- etablierte Menschenrechte
- und die Rechtsstaatlichkeit
ignorieren.
Diese Parlamentarier*innen haben sich gestern sich zudem über den gemeinsamen Beschluss bezüglich eines dringend erforderlichen Handlungsbedarfs der Justizminister der Bundesländer hinweggesetzt:
In dem Beschluss der JuMiKo vom November 2020 heißt es unter TOP II 10 "Gewalt gegen Mädchen und Frauen wirksam begegnen" wörtlich:
1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben die unterschiedlichen Erscheinungsformen von und den justiziellen Umgang mit Gewaltstraftaten gegen Mädchen und Frauen erörtert. Sie nehmen mit Besorgnis die anhaltend große Zahl dieser Taten zur Kenntnis.
Insbesondere gibt die seit Jahren gleichbleibend hohe Quote von
Tötungsdelikten durch (Ex-) Partner großen Anlass zur Sorge. Frauen und Mädchen sind überdurchschnittlich häufig von Sexualdelikten, häuslicher Gewalt und Nachstellung betroffen. Hinzu kommen neue digitale Phänomene, wie Hate Speech in sozialen Netzwerken und Cybermobbing.
2. Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich einig, dass vertieft geprüft werden sollte, ob und gegebenenfalls welcher legislativer Handlungsbedarf besteht, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit den Mitteln der Justiz besser entgegen treten zu können.
3. Sie halten es für erforderlich, die Fragen der justiziellen statistischen Erhebung, der strafrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten, jedoch auch der zivil- und insbesondere familienrechtlichen Ansatzpunkte einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Sie beauftragen den Strafrechtsausschuss eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der Länder Berlin und Hamburg einzurichten und bitten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sich an der Arbeitsgruppe zu beteiligen. Die Expertise zivilgesellschaftlicher Organisationen soll in die Prüfungen einbezogen werden.
#SuchAShame