
Liebe Unterstützer*innen, liebe Community,
2019 – 177 deutsche Femizide
2020 – 39 deutsche Femizide
20 im Januar, 15 im Februar, 4 im März (*).
Laut Eigenauskunft der Bundesregierung (**) sind für die Umsetzung für das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention die vier Ministerien BMFSFJ #giffey, BMJV #lambrecht, BMG #spahn, und BMI #seehofer verantwortlich.
SEIT WEIT MEHR ALS ZWEI JAHREN.
OHNE JEDWEDEN FORTSCHRITT.
DIE GEWALT GEGEN FRAUEN NIMMT KONTINUIERLICH ZU.
MEHR ALS JEDEN ZWEITEN TAG BEZAHLT EINE FRAU IN DEUTSCHLAND MIT IHREM LEBEN.
Ein sehr engagierter Unterzeichner von #saveXX hat sich dazu direkt an das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz gewandt, hier die wörtliche Antwort:
„Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Januar 2020 an Frau Ministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht. Ihr gehen Bürgeranliegen in sehr großer Anzahl zu. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, dass die Ministerin nicht selbst die Beantwortung übernehmen kann, sondern mir diese Aufgabe übertragen wurde.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum geschilderten Sachverhalt und zu Pressemitteilungen keine Stellung nimmt. Es ist nicht Aufgabe des BMJV, Pressemitteilungen auf Nachfrage zu kommentieren oder zu rezensieren.
Trotzdem möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Schutz von Frauen vor Gewalt für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen ist. Deshalb sind in diesem Bereich in den letzten Jahren - auch vor dem Hintergrund der Ratifizierung der Istanbul-Konvention - viele Maßnahmen ergriffen worden, die von Prävention über die Sanktionierung strafbaren Verhaltens bis zur Dokumentation begangener Taten reichen:
Es gibt inzwischen ein breites Netz von Schutz und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen. Hierfür engagieren sich Bund, Länder und Kommunen seit langem. Mit einem Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sollen auf Bundesebene Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen mit ihren Kindern weiter zu verbessern. Wesentliche Elemente dieses Aktionsprogramms sind der im September 2018 eingerichtete Runde Tisch "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" sowie das in 2019 begonnene Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen". Durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurde das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet, um von Gewalt betroffenen Frauen einen Zugang zu Hilfe und Unterstützung zu gewährleisten. Wegen dieser Maßnahmen möchte ich Sie auf das insoweit zuständige BMFSFJ verweisen.
Vor gewaltsamen Übergriffen sind Frauen insbesondere durch die Vorschriften über Straftaten gegen das Leben (§§ 211 ff. StGB), die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB) und die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 ff. StGB) geschützt. Das Sexualstrafrecht ist 2016 mit dem 50. Strafrechtsänderungsgesetz grundlegend geändert worden. Mit der Einführung der "Nein-heißt-Nein"-Lösung wurde der Wille des Opfers in das Zentrum des strafrechtlichen Schutzes gerückt. Für die Strafbarkeit wegen sexuellen Übergriffs oder Vergewaltigung ist nun nicht mehr erforderlich, dass der Täter für die sexuelle Handlung mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt nötigt. Maßgeblich ist nun, dass der Täter sich über einen erkennbar entgegenstehenden Willen des Opfers hinwegsetzt. Auch mit der Einführung des neuen Straftatbestands der sexuellen Belästigung konnte der strafrechtliche Schutz von Frauen weiter ausgebaut werden.
Weitere gesetzgeberische Maßnahmen sind nicht Gegenstand aktueller Vorhaben.“
ERNÜCHTERUNG PUR!
Im Namen der viel zu vielen, brutal getöteten Frauen
01.01.2020 #Borken († 52 Jahre)
04.01.2020 #Langerwehe († 45 Jahre)
04.01.2020 #Langerwehe († 60 Jahre)
05.01.2020 #PreußischOldendorf († 54 Jahre)
06.01.2020 #Borgholzhausen († 38 Jahre)
11.01.2020 #Hannover († 23 Jahre)
11.01.2020 #Walsrode († Alter unbekannt)
12.01.2020 #Starnberg († 60 Jahre)
13.01.2020 #Flörsheim († 43 Jahre)
17.01.2020 #Münster († 23 Jahre)
19.01.2020 #Töging († 37 Jahre)
21.01.2020 #Billigheim († 84 Jahre)
21.01.2020 #Köln († 78 Jahre)
24.01.2020 #RotAmSee († 36 Jahre)
24.01.2020 #RotAmSee († 56 Jahre)
24.01.2020 #RotAmSee († 62 Jahre)
25.01.2020 #Maust († 78 Jahre)
28.01.2020 #OberhausenRheinhausen († 81 Jahre)
28.01.2020 #Trierweiler († 73 Jahre)
31.01.2020 # Völkersweiler († 55 Jahre)
01.02.2020 #Gummersbach († 55 Jahre)
03.02.2020 #Wiesbaden († 75 Jahre)
04.02.2020 #Kirchtimke († 52 Jahre)
06.02.2020 #Selm († 54 Jahre)
07.02.2020 #Minfeld († 33 Jahre)
08.02.2020 #Solingen († 76 Jahre)
10.02.2020 #Berlin († 53 Jahre)
12.02.2020 #Bielefeld († 48 Jahre)
13.02.2020 #Rendsburg († 28 Jahre)
18.02.2020 #BadSoden († 38 Jahre)
19.02.2020 #Hanau († 33 Jahre)
19.02.2020 #Hanau († 72 Jahre)
20.02.2020 #Neumarkt († 36 Jahre)
23.02.2020 #Freital († 37 Jahre)
24.02.2020 #Dortmund († 30 Jahre)
01.03.2020 #BerlinMarzahn (38 Jahre)
01.03.2020 #BerlinMarzahn (9 Jahre)
01.03.2020 #Oldenburg († 88 Jahre)
03.03.2020 #Rudersberg († 55 Jahre)
waren wir heute, am #IWD2020 aktiv:
Wir demonstrierten gegen die politische Ignoranz.
Wir stiegen den Verantwortlichen auf’s Dach.
Wir erinnerten sie an unser Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Und, wir werden es wieder tun!
Ihnen/ Euch allen eine gute und -vor allem sichere!- Zeit,
Prof. Dr. Kristina Wolff
(*) Stand 03.03.2020
(**) https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/040/1904059.pdf S.5