Änderung des Stalking-Paragrafen §238 vom Erfolgs- zum Eignungsdelikt

Das Problem

Im Juni 2012 fing es an – ein Stalker wollte sich in mein Leben drängen. Über Monate erhielt ich täglich SMS, E-Mails, Kommentare auf meinem Blog, Postsendungen, Anrufe… Es gab zig Social-Media-Konten in meinem Namen, unzählige Versuche meinen Ruf, meine Arbeit und mein Leben zu zerstören. Zwei Anzeigen wurden eingestellt, Beratungsstellen wussten keinen Rat, Anwälte gaben den Fall auf. Niemand konnte mir helfen, ich war mit dem Problem allein. 

Bis ich ein Jahr später alles, was mir der Stalker schickte, in einem Blog veröffentlichte. Entgegen des oft gegebenen Ratschlag, auf keinen Fall in irgend einer Art und Weise zu reagieren, richtete ich die Aufmerksamkeit schlagartig auf seine Angriffe. Erst dann wurde es weniger. Hörte aber nie auf.

Ich habe über diese Erfahrung ein Buch geschrieben, ein Buch gegen die Ohnmacht, gegen die Hilflosigkeit, gegen das Schweigen und Ignorieren – „An Jedem Einzelnen Tag" erzählt meine Geschichte, die aber nur eine von sehr sehr vielen ist. Hunderttausende Männer und Frauen werden in Deutschland gestalkt, genaue Zahlen gibt es nicht. Und nicht nur ich hatte mit dem Versuch, die Nachstellungen zur Anzeige zu bringen, keinen Erfolg. Jährlich geht es zehntausenden Betroffenen so. Nur knapp 500 von jährlich ca. 25 000 Anzeigen führen zur gerichtlichen Verhandlung. Dieses Missverhältnis ist zu krass, um es zu ignorieren.

So aussichtslos wie die juristische Situation von Stalking-Betroffenen derzeit ist, kann sie nicht bleiben.

Eine Gesetzesänderung, die Stalking vom Erfolgs- zum Eignungsdelikt macht ist eine kleine, aber längst überfällige Korrektur. Nach aktuellem Gesetz sind es die Opfer, die schwerwiegende Beeinträchtigung der eigenen Lebensgestaltung nachweisen müssen, damit es zur Anklage kommt! Aus diesem Grund muss der Paragraf §238 des Strafgesetzbuches umformuliert werden: Es muss ausreichen, dass die Taten der Nachstellung durch Stalker dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen.

Diese Änderung würde Opfer entlasten und neuen und wichtigen Handlungsspielraum bei der Ermittlung und Verfolgung von Stalking-Tätern eröffnen. Diese Einsicht setzt sich so langsam auch in der Politik durch - die Regierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, sich in dieser Legislaturperiode des Themas annehmen zu wollen. DerGesetzentwurf zur Änderung des § 238 StGB, der Stalking von einem Erfolgs- zu einem Eignungsdelikt machen würde, wurde am 23.05.2014 von den Bundesländern Bayern und Hessen in den Bundesrat eingebracht und an den Rechtsausschuss unter Mitwirkung des Ausschusses für Familie und Frauen sowie Inneres im Bundesrat überwiesen. Allerdings wurde die Behandlung des Gesetzentwurfes seitdem immer wieder vertagt bzw. verschleppt.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um uns gemeinsam für eine Gesetzesänderung stark zu machen. Die Reform darf nicht länger verzögert werden!

Es wäre ein starkes Signal, wenn es uns gelänge, 100.000 Unterschriften zu erreichen.

Bitte unterschreibt jetzt meine Petition an das Justizministerium und betreffende Ausschüsse: www.change.org/stalkingparagraf. Sobald Ihr unterschrieben habt, weist Freunde, Bekannte und Kollegen auf die Petition hin.

Weitere Informationen findet Ihr auf der Seite des Bundesrats.

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Mary ScherpePetitionsstarter*in
Verifizierter Erfolg
Diese Petition war mit 87.885 Unterstützer*innen erfolgreich!

Das Problem

Im Juni 2012 fing es an – ein Stalker wollte sich in mein Leben drängen. Über Monate erhielt ich täglich SMS, E-Mails, Kommentare auf meinem Blog, Postsendungen, Anrufe… Es gab zig Social-Media-Konten in meinem Namen, unzählige Versuche meinen Ruf, meine Arbeit und mein Leben zu zerstören. Zwei Anzeigen wurden eingestellt, Beratungsstellen wussten keinen Rat, Anwälte gaben den Fall auf. Niemand konnte mir helfen, ich war mit dem Problem allein. 

Bis ich ein Jahr später alles, was mir der Stalker schickte, in einem Blog veröffentlichte. Entgegen des oft gegebenen Ratschlag, auf keinen Fall in irgend einer Art und Weise zu reagieren, richtete ich die Aufmerksamkeit schlagartig auf seine Angriffe. Erst dann wurde es weniger. Hörte aber nie auf.

Ich habe über diese Erfahrung ein Buch geschrieben, ein Buch gegen die Ohnmacht, gegen die Hilflosigkeit, gegen das Schweigen und Ignorieren – „An Jedem Einzelnen Tag" erzählt meine Geschichte, die aber nur eine von sehr sehr vielen ist. Hunderttausende Männer und Frauen werden in Deutschland gestalkt, genaue Zahlen gibt es nicht. Und nicht nur ich hatte mit dem Versuch, die Nachstellungen zur Anzeige zu bringen, keinen Erfolg. Jährlich geht es zehntausenden Betroffenen so. Nur knapp 500 von jährlich ca. 25 000 Anzeigen führen zur gerichtlichen Verhandlung. Dieses Missverhältnis ist zu krass, um es zu ignorieren.

So aussichtslos wie die juristische Situation von Stalking-Betroffenen derzeit ist, kann sie nicht bleiben.

Eine Gesetzesänderung, die Stalking vom Erfolgs- zum Eignungsdelikt macht ist eine kleine, aber längst überfällige Korrektur. Nach aktuellem Gesetz sind es die Opfer, die schwerwiegende Beeinträchtigung der eigenen Lebensgestaltung nachweisen müssen, damit es zur Anklage kommt! Aus diesem Grund muss der Paragraf §238 des Strafgesetzbuches umformuliert werden: Es muss ausreichen, dass die Taten der Nachstellung durch Stalker dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen.

Diese Änderung würde Opfer entlasten und neuen und wichtigen Handlungsspielraum bei der Ermittlung und Verfolgung von Stalking-Tätern eröffnen. Diese Einsicht setzt sich so langsam auch in der Politik durch - die Regierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, sich in dieser Legislaturperiode des Themas annehmen zu wollen. DerGesetzentwurf zur Änderung des § 238 StGB, der Stalking von einem Erfolgs- zu einem Eignungsdelikt machen würde, wurde am 23.05.2014 von den Bundesländern Bayern und Hessen in den Bundesrat eingebracht und an den Rechtsausschuss unter Mitwirkung des Ausschusses für Familie und Frauen sowie Inneres im Bundesrat überwiesen. Allerdings wurde die Behandlung des Gesetzentwurfes seitdem immer wieder vertagt bzw. verschleppt.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um uns gemeinsam für eine Gesetzesänderung stark zu machen. Die Reform darf nicht länger verzögert werden!

Es wäre ein starkes Signal, wenn es uns gelänge, 100.000 Unterschriften zu erreichen.

Bitte unterschreibt jetzt meine Petition an das Justizministerium und betreffende Ausschüsse: www.change.org/stalkingparagraf. Sobald Ihr unterschrieben habt, weist Freunde, Bekannte und Kollegen auf die Petition hin.

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Mary ScherpePetitionsstarter*in

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Die Entscheidungsträger*innen

Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)
Bayerischer Staatsminister der Justiz
Beantwortet
Sehr geehrte Frau Scherpe, in Ihrer E-Mail berichten Sie, welche Beeinträchtigungen Sie durch monatelanges Nachstellungsverhalten eines Unbekannten erfahren haben. Die Vorgehensweise des Täters ist perfide und die Folgen für Sie, für Ihren Ruf und Ihre Arbeit sind gravierend. Ich kann daher Ihre Betroffenheit sehr gut nachvollziehen. Ihr Schreiben führt eindringlich vor Augen, dass es dringend weiterer Verbesserungen im Kampf gegen Stalking bedarf. Gegenwärtig ist Stalking nur und erst dann strafbar, wenn es dazu geführt hat, dass das Opfer in seiner Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigt worden ist. Das muss im Einzelfall durch das Gericht festgestellt werden. Es genügt dabei nicht, dass der Betroffene unter dem Stalking leidet und psychisch belastet ist. Vielmehr ist erforderlich, dass er wegen des Stalkings seine Lebensführung nachhaltig geändert hat, also zum Beispiel umgezogen ist. Die Erfahrungen der bayerischen Staatsanwaltschaften mit dem seit 2007 bestehenden Tatbestand der Nachstellung gemäß §238 StGB haben gezeigt, dass eine solche Änderung der Lebensführung in sehr vielen Fällen nicht feststellbar ist, obwohl es sich durchaus um gravierende Taten handelt. Für mich ist diese Situation nicht hinnehmbar. Denn es ist schlichtweg ohne Belang, wie massiv das Opfer psychisch belastet wird. Entscheidend ist allein, wie es auf diese Belastung reagiert. Vor allem hat das eine absurde Konsequenz: Denn letztlich bewirkt das derzeit geltende Strafrecht, was der Täter allein nicht zu bewirken vermochte, nämlich den Willen des Opfers zu beugen. Wenn das Opfer sich strafrechtliche Hilfe erhofft, so muss es sein Alltagsverhalten ändern. Ein Opfer, das standhaft bleiben und sich nicht beeindrucken lassen will, hierzu enorme psychische Belastungen auf sich nimmt und sich zugleich deeskalierend verhält, erfährt durch das bisher geltende Recht keine Unterstützung. Das Leid an sich, das der Täter anrichtet, spielt nach dem derzeitigen Gesetz keine Rolle. Zur Verbesserung des Schutzes vor Stalking hat die Bayerische Staatsregierung am 6. Mai 2014 auf meinen Vorschlag den “Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen” beschlossen und in den Bundesrat eingebracht. Der Gesetzesantrag, den ich diesem Schreiben beigefügt habe, schlägt vor, den Stalkingtatbestand von einem Erfolgs- in einen Gefährdungsdelikt umzugestalten. Das bedeutet konkret: Entscheidend für die Strafbarkeit soll nicht länger sein, ob die Tat eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sie geeignet ist, eine solche Beeinträchtigung herbeizuführen. Hierdurch träte die Strafbarkeit bereits früher ein und schützte darüber hinaus Opfer, die ihre äußere Lebensgestaltung nicht gravierend ändern und die bislang durch das Raster des Strafrechtsschutzes fallen. Bedauerlicherweise wird das Gesetz von der Mehrheit im Bundesrat ohne überzeugende Gründe blockiert. In den zuständigen Ausschüssen wurde die Beratung der Vorlage bis zum Wiederaufruf vertagt. Auch von dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sind mir keine aktuellen Signale bekannt, die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, im Interesse der Opfer die tatbestandlichen Hürden für eine Verurteilung wegen Stalking zu senken. Umso mehr freue ich mich daher über Ihre Unterstützung zu diesem wichtigen Vorhaben. Die große Vielzahl der Unterstützer Ihrer Online-Petition ist ein klares Signal, dass hier etwas geschehen muss. Ich werde mich jedenfalls mit aller Entschlossenheit weiter dafür einsetzen, dass mein Vorschlag die erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten erlangt und hiermit eine weitere wichtige Maßnahme im Kampf gegen Stalking realisiert werden kann. Wie wichtig dies ist, haben Sie in Ihrem Schreiben sehr anschaulich dargelegt. Hierfür und vor allem auch für Ihre Engagement in dieser Sache bedanke ich mich herzlich. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL Anhang: Antwort im Original: https://www.dropbox.com/s/1pde8mtu74jq5l9/Antwort.pdf?dl=0 Gesetzesantrag: https://www.dropbox.com/s/rdp7t518g187bzl/Gesetzesantrag.pdf?dl=0
Eva Kühne-Hörmann (CDU)
Hessische Justizministerin
Beantwortet
Sehr geehrte Frau Scherpe, schon eine ganze Weile verfolge ich Ihre Initiative und unterstütze das Anliegen ausdrücklich. In Hessen haben wir eine lange Tradition für die Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung des Stalkings. Es sind inzwischen über 10 Jahre vergangen, seit Hessen als erstes Bundesland den Handlungsbedarf beim Stalking erkannt und die Einführung eines Stalking-Paragraphen in das Kernstrafrecht gefordert hat. Doch schon der Weg bis zu diesem Gesetz war lang und beschwerlich. Insbesondere gegenüber der damaligen Bundesregierung musste viel Überzeugungsarbeit geleistet werden, um sie von der Notwendigkeit einer eigenständigen Strafvorschrift im StGB zu überzeugen. Der schließlich im Jahr 2007 in Kraft getretene § 238 StGB blieb weit hinter dem zurück, was aus Sicht Hessens, aber auch aus Sicht des gesamten Bundesrates für einen wirksamen Opferschutz erforderlich gewesen wäre. Letztlich wurden, wie sich aus heutiger Sicht zeigt, zu viele Kompromisse gemacht. Der Stalking-Paragraph des § 238 StGB muss deshalb der Rechtswirklichkeit angepasst und von einem Erfolgs- in ein Gefährdungsdelikt umgewandelt werden. Nur so kann ein ausreichender strafrechtlicher Schutz für alle Stalking-Opfer gewährleistet werden. Dies belegen die in Hessen, aber auch die in den anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen der staatsanwaltlichen und gerichtlichen Praxis. Seit Einführung des § 238 StGB befragen wir in Hessen regelmäßig die staatsanwaltliche Praxis zu ihren Erfahrungen mit diesem neuen Tatbestand. Ein Ergebnis dieser Befragungen ist, dass insbesondere die Ausgestaltung als Erfolgsdelikt ein Problem darstellt, welches dazu führt, dass nur ein Bruchteil der angezeigten Fälle zur Anklage gelangt. Meiner festen Überzeugung nach ist der Gesetzgeber aber verpflichtet, alle Stalking-Opfer in gleicher Weise zu schützen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass bestimmte Stalking-Opfer trotz objektiv erheblicher Nachstellungen schutzlos gestellt werden, weil sie nicht bereit oder in der Lage sind, ihre Lebensgestaltung erkennbar zu verändern. Ein Tatbestand, der die Strafbarkeit von der Reaktion des Opfers abhängig macht, ist aber für die Zwecke des Opferschutzes nur eingeschränkt geeignet. Es kann nämlich viele Ursachen haben, warum ein Stalking-Opfer seine Lebensgestaltung nicht verändern will. Dies kann zum einen seine Ursache in einer ungewöhnlich starken Persönlichkeit haben oder etwa weil das Opfer aufgrund familiärer, beruflicher oder finanzieller Zwänge schlicht nicht in der Lage ist, seine Lebenssituation zu verändern. Es bedarf daher einer Regelung, die zwar weiterhin verhältnismäßig reagiert, andererseits aber auch jene, die sich durch das Nachstellen nicht beeindrucken lassen, sowie Opfer die keine Möglichkeit zur Änderung ihrer Lebensgewohnheiten haben, nicht mehr von einem strafrechtlichen Schutz ausschließt. Dies kann nur mittels eines objektiven Maßstabs gewährleistet werden; und zwar eines objektiven Maßstabs, der es weiterhin erlaubt, bloße Belästigungen von Verhaltensweisen abzugrenzen, die einen nicht mehr hinnehmbaren Eingriff in die persönliche Freiheitsphäre des Opfers darstellen. Und hier schließt sich jetzt der Kreis. Genau diesen objektiven Maßstab sah bereits der ursprüngliche hessische Gesetzentwurf sowie der später daraus hervorgegangene Gesetzentwurf des Bundesrates für ein Stalking-Bekämpfungsgesetz vor. Bereits damals war die Schaffung eines Gefährdungstatbestandes und mit gutem Grund eben nicht die Schaffung eines Erfolgsdelikts gefordert worden. Der nun im Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf soll genau diesen Umstand korrigieren und wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2015 beraten. Ich freue mich über Ihre Initiative und die große Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger, denn sie kann und wird dazu beitragen, dass das eine oder andere Bundesland von seiner bisher eher zögerlichen Haltung abrückt und den Gesetzentwurf unterstützt. Nimmt der Gesetzentwurf diese Hürde, bin ich mir sicher, werden wir eine intensive Debatte auch im Bundestag führen können. Mit freundlichem Gruß Ihre Eva Kühne-Hörmann
Heiko Maas
Bundesaußenminister
Thomas Kutschaty
MdL und Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW
Dr. Helmuth Markov, Die Linke
Dr. Helmuth Markov, Die Linke
Minister der Justiz des Landes Brandenburg
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