Corona-Freisemester (SoSe 2021) für alle Jurastudierenden

Corona-Freisemester (SoSe 2021) für alle Jurastudierenden

Das Problem

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit einer Stellungnahme hat der Fachschaftsrat Rechtswissenschaft der Universität Hamburg (FSR) ausführlich dargelegt, warum ein Corona-Freisemester (Freiversuch-Verschiebung) wegen der Corona-Umstände im Sommersemester 2021 für alle Jurastudierenden unbedingt vonnöten ist. Diese hat die Hamburger Bürgerschaft zur Kenntnis genommen. Entgegen unserer Empfehlung hat die Bürgerschaft allerdings beschlossen, die Anrechnung des SoSe 21 als Freisemester lediglich auf diejenigen Studierenden zu beschränken, die ihr Studium im Wintersemester 2020/2021 bzw. im Sommersemester 2021 aufgenommen haben.

Diese Entscheidung wurde sehr kurz und im Wesentlichen folgendermaßen begründet:*

1. Ein drittes Semester sei überkompensatorisch.

2. Die unmittelbare Examensvorbereitung dürfte ohnehin kaum gelitten haben, da sowohl Universität als auch Repetitorien hier Online-Formate entwickelt hätten.

3. Ernsthafte Einschränkungen im Bereich der fortgeschrittenen Studierenden würden sich allenfalls bei der Wahlschwerpunkthausarbeit wegen der Bibliotheksschließungen ergeben.

4. Nach Auskunft der Universität Hamburg hätten die Studierenden im letzten Jahr sehr viele Scheine geschrieben.

5. Der aktuelle deutliche Rückgang der Infektionszahlen in Hamburg stimme zudem zuversichtlich, dass die Einschränkungen des Studien- und Prüfungsbetriebs in den nächsten Wochen weiter zurückgefahren werden können.

6. Zudem seien nur die Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 2020/2021 bzw. im Sommersemester 2021 aufgenommen haben, besonders benachteiligt und hätten mit einem besonders schweren Studienstart zu kämpfen.

Der FSR möchte hiermit auf die einzelnen Punkte eingehen:

1. Im Zusammenhang mit dem Studium der Rechtswissenschaft und insbesondere mit dessen Staatsexamen ist es sehr schwer von einer Überkompensation zu sprechen. Schon historisch war (und ist) der Studiengang für bestimmte Gruppen ungleich gestaltet - nämlich für Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit niedrigem Einkommen, u.a. - Diese Umstände haben sich infolge der Corona-Pandemie nur verschärft. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der Freiversuch nur eine Chance gewährt, das Staatsexamen erneut zu schreiben bzw. die erreichte Note zu verbessern, erscheint der Begriff von Überkompensation in dem Zusammenhang sehr unpassend. Betroffen sind Menschen, die viele Jahre ihres Lebens für das Jura-Studium aufgeopfert haben. Für einige von ihnen kann der Freiversuch lebensentscheidend und schicksalsbestimmend sein. Im Zuge einer Anrechnung des SoSe 21 als Freisemester entstünden zudem keine weiteren bürokratischen, finanziellen oder sonstigen Umstände. Das heißt: weder für die Politik noch für die Behörden gäbe es eine Belastung. Bei der Gestaltung des Jurastudiums wird regelmäßig auf dessen Vergleichbarkeit in allen Bundesländern verwiesen, und mit der Erforderlichkeit der Beibehaltung dieser Vergleichbarkeit Entscheidungen begründet. Wäre das hier angestrebte, generelle Freisemester so überkompensatorisch - was es aber nicht ist -, wäre es mit der Vergleichbarkeit dahin, denn andere Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein) haben eine generelle Anrechnung des SoSe 21 als Freisemester beschlossen. Eine deutliche Chancenungleichheit für die Hamburger Jura-Studierenden entsteht also mit der jetzigen Regelung. Die Vergleichbarkeit fehlt.

2. - 4. werden gebündelt behandelt. Eine der größten Folgen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen sind die dadurch entstandenen bzw. verschärften psychischen Störungen.** Das Staatsexamen ist nicht nur wegen seiner Stoffmenge und seines entsprechenden Schwierigkeitsgrades berüchtigt, sondern auch wegen des immensen psychologischen Drucks, welchem die Studierenden standhalten müssen. Eine häufige Begründung der Verantwortlichen bei der schleppenden Reformierung des Jurastudiums ist, dass das Staatsexamen gut sei, um den Charakter der Studierenden zu prüfen. Wie kann aber der Charakter von Menschen richtig eingeschätzt werden, wenn diese psychisch krank sind? Die Bürgerschaft unterschätzt also die verheerenden Folgen der Corona-Pandemie sowie den Staatsexamen-Stress, und stützt diese Einschätzung auf Entwicklungen, die eindeutig nicht dem “Normalzustand” entsprechen.

5. Mittlerweile haben wir die höchsten Infektionszahlen seit Beginn der Pandemie. Statt Aussicht auf Erleichterungen, gibt es Aussicht auf Verschärfung der Einschränkungen. Schon unser Nachbarstaat, die Niederlande, zieht mit einer Impfquote von ca. 85% unter den Erwachsenen erneut in den Lockdown. Was ist also in Deutschland unter den gegebenen Umständen zu erwarten? Das Argument der Bürgerschaft ist eindeutig eine Fehleinschätzung.

6. Die Studienanfänger in Zeiten von Corona haben es besonders schwer. Zweifelsohne. Das ist allerdings keine tragbare Begründung, um keinen Ausgleich für alle Studierenden zu schaffen. Die Corona-Freisemester sind außerdem als Ausgleich wegen der Benachteiligung im Zuge der Coronapandemie zu schaffen. Weder die Pandemie noch die damit einhergehenden Benachteiligungen sind vorbei. Ergo scheint es absurd, den Studierenden einen einfachen, aber effizienten Ausgleich zu verwehren, just weil einige von ihnen es besonders schwer haben.

Aus den vorgenannten Gründen und wegen der realitätsfernen Argumentationslinie des Gesetzesentwurfs fordern wir die Bürgerschaft auf, die Anrechnung des SoSe 2021 als Corona-Freisemester auf alle Jura-Studierenden auszuweiten.

Fachschaftsrat Rechtswissenschaft der Universität Hamburg

 

*Drucksache 22/5346, abrufbar unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/76755/verlaengerung_der_anmeldefrist_fuer_den_freiversuch_im_jurastudium_fuer_studierende_die_im_wintersemester_2020_2021_oder_im_sommersemes ter_2021_mit_de.pdf (aufgerufen am 13.11.2021).

**Pandemiebedingte psychische Belastungen kommen in der Versorgung an, abrufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/128987/Pandemiebedingte-psychische-Belastungen-kommen-in-der-Versorgung-an (aufgerufen am: 13.11.2021).

Psychische Probleme haben laut OECD in Coronakrise massiv zugenommen, abrufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/124488/Psychische-Probleme-haben-laut-OECD-in-Coronakrise-massiv-zugenommen  (aufgerufen am: 13.11.2021).

Folge von digitaler Lehre: Notenabfall bei Rechtsreferendaren, abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersaal/folge-von-digitaler-lehre-notenabfall-bei-rechtsreferendaren-16997706.html (aufgerufen am 13.11.2021).

Diese Petition hat 874 Unterschriften erreicht

Das Problem

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit einer Stellungnahme hat der Fachschaftsrat Rechtswissenschaft der Universität Hamburg (FSR) ausführlich dargelegt, warum ein Corona-Freisemester (Freiversuch-Verschiebung) wegen der Corona-Umstände im Sommersemester 2021 für alle Jurastudierenden unbedingt vonnöten ist. Diese hat die Hamburger Bürgerschaft zur Kenntnis genommen. Entgegen unserer Empfehlung hat die Bürgerschaft allerdings beschlossen, die Anrechnung des SoSe 21 als Freisemester lediglich auf diejenigen Studierenden zu beschränken, die ihr Studium im Wintersemester 2020/2021 bzw. im Sommersemester 2021 aufgenommen haben.

Diese Entscheidung wurde sehr kurz und im Wesentlichen folgendermaßen begründet:*

1. Ein drittes Semester sei überkompensatorisch.

2. Die unmittelbare Examensvorbereitung dürfte ohnehin kaum gelitten haben, da sowohl Universität als auch Repetitorien hier Online-Formate entwickelt hätten.

3. Ernsthafte Einschränkungen im Bereich der fortgeschrittenen Studierenden würden sich allenfalls bei der Wahlschwerpunkthausarbeit wegen der Bibliotheksschließungen ergeben.

4. Nach Auskunft der Universität Hamburg hätten die Studierenden im letzten Jahr sehr viele Scheine geschrieben.

5. Der aktuelle deutliche Rückgang der Infektionszahlen in Hamburg stimme zudem zuversichtlich, dass die Einschränkungen des Studien- und Prüfungsbetriebs in den nächsten Wochen weiter zurückgefahren werden können.

6. Zudem seien nur die Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 2020/2021 bzw. im Sommersemester 2021 aufgenommen haben, besonders benachteiligt und hätten mit einem besonders schweren Studienstart zu kämpfen.

Der FSR möchte hiermit auf die einzelnen Punkte eingehen:

1. Im Zusammenhang mit dem Studium der Rechtswissenschaft und insbesondere mit dessen Staatsexamen ist es sehr schwer von einer Überkompensation zu sprechen. Schon historisch war (und ist) der Studiengang für bestimmte Gruppen ungleich gestaltet - nämlich für Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit niedrigem Einkommen, u.a. - Diese Umstände haben sich infolge der Corona-Pandemie nur verschärft. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der Freiversuch nur eine Chance gewährt, das Staatsexamen erneut zu schreiben bzw. die erreichte Note zu verbessern, erscheint der Begriff von Überkompensation in dem Zusammenhang sehr unpassend. Betroffen sind Menschen, die viele Jahre ihres Lebens für das Jura-Studium aufgeopfert haben. Für einige von ihnen kann der Freiversuch lebensentscheidend und schicksalsbestimmend sein. Im Zuge einer Anrechnung des SoSe 21 als Freisemester entstünden zudem keine weiteren bürokratischen, finanziellen oder sonstigen Umstände. Das heißt: weder für die Politik noch für die Behörden gäbe es eine Belastung. Bei der Gestaltung des Jurastudiums wird regelmäßig auf dessen Vergleichbarkeit in allen Bundesländern verwiesen, und mit der Erforderlichkeit der Beibehaltung dieser Vergleichbarkeit Entscheidungen begründet. Wäre das hier angestrebte, generelle Freisemester so überkompensatorisch - was es aber nicht ist -, wäre es mit der Vergleichbarkeit dahin, denn andere Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein) haben eine generelle Anrechnung des SoSe 21 als Freisemester beschlossen. Eine deutliche Chancenungleichheit für die Hamburger Jura-Studierenden entsteht also mit der jetzigen Regelung. Die Vergleichbarkeit fehlt.

2. - 4. werden gebündelt behandelt. Eine der größten Folgen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen sind die dadurch entstandenen bzw. verschärften psychischen Störungen.** Das Staatsexamen ist nicht nur wegen seiner Stoffmenge und seines entsprechenden Schwierigkeitsgrades berüchtigt, sondern auch wegen des immensen psychologischen Drucks, welchem die Studierenden standhalten müssen. Eine häufige Begründung der Verantwortlichen bei der schleppenden Reformierung des Jurastudiums ist, dass das Staatsexamen gut sei, um den Charakter der Studierenden zu prüfen. Wie kann aber der Charakter von Menschen richtig eingeschätzt werden, wenn diese psychisch krank sind? Die Bürgerschaft unterschätzt also die verheerenden Folgen der Corona-Pandemie sowie den Staatsexamen-Stress, und stützt diese Einschätzung auf Entwicklungen, die eindeutig nicht dem “Normalzustand” entsprechen.

5. Mittlerweile haben wir die höchsten Infektionszahlen seit Beginn der Pandemie. Statt Aussicht auf Erleichterungen, gibt es Aussicht auf Verschärfung der Einschränkungen. Schon unser Nachbarstaat, die Niederlande, zieht mit einer Impfquote von ca. 85% unter den Erwachsenen erneut in den Lockdown. Was ist also in Deutschland unter den gegebenen Umständen zu erwarten? Das Argument der Bürgerschaft ist eindeutig eine Fehleinschätzung.

6. Die Studienanfänger in Zeiten von Corona haben es besonders schwer. Zweifelsohne. Das ist allerdings keine tragbare Begründung, um keinen Ausgleich für alle Studierenden zu schaffen. Die Corona-Freisemester sind außerdem als Ausgleich wegen der Benachteiligung im Zuge der Coronapandemie zu schaffen. Weder die Pandemie noch die damit einhergehenden Benachteiligungen sind vorbei. Ergo scheint es absurd, den Studierenden einen einfachen, aber effizienten Ausgleich zu verwehren, just weil einige von ihnen es besonders schwer haben.

Aus den vorgenannten Gründen und wegen der realitätsfernen Argumentationslinie des Gesetzesentwurfs fordern wir die Bürgerschaft auf, die Anrechnung des SoSe 2021 als Corona-Freisemester auf alle Jura-Studierenden auszuweiten.

Fachschaftsrat Rechtswissenschaft der Universität Hamburg

 

*Drucksache 22/5346, abrufbar unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/76755/verlaengerung_der_anmeldefrist_fuer_den_freiversuch_im_jurastudium_fuer_studierende_die_im_wintersemester_2020_2021_oder_im_sommersemes ter_2021_mit_de.pdf (aufgerufen am 13.11.2021).

**Pandemiebedingte psychische Belastungen kommen in der Versorgung an, abrufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/128987/Pandemiebedingte-psychische-Belastungen-kommen-in-der-Versorgung-an (aufgerufen am: 13.11.2021).

Psychische Probleme haben laut OECD in Coronakrise massiv zugenommen, abrufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/124488/Psychische-Probleme-haben-laut-OECD-in-Coronakrise-massiv-zugenommen  (aufgerufen am: 13.11.2021).

Folge von digitaler Lehre: Notenabfall bei Rechtsreferendaren, abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersaal/folge-von-digitaler-lehre-notenabfall-bei-rechtsreferendaren-16997706.html (aufgerufen am 13.11.2021).

Die Entscheidungsträger*innen

Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Katharina Fegebank
Katharina Fegebank
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Neuigkeiten zur Petition

Diese Petition teilen

Petition am 24. November 2021 erstellt