Haftung nicht nur für kommunale MandatsträgerInnen sondern auch für kommunale AmtsträgerIn

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Das Problem

Betroffen sind Kommunen (Gemeinden und Städte) und Landkreise.

 

Auf dem Spiel stehen finanzielle Nachteile für Kommunen durch kommunale AmtsträgerInnen, sollte es wie bisher nur eine Haftung kommunaler MandatsträgerInnen geben.

 

Ergänzend zu kommunalen MandatsträgerInnen (Gemeinde-, Kreis- und StadträteInnen) sollten auch kommunale Amtsträger (FeuerwehrkommandantenInnen) persönlich für entsprechende Beschlüsse und Entscheidungen welche zu einem finanziellen Nachteil der Kommune führen,  finanziell in Haftung genommen werden können.

  • lichte Durchfahrtshöhe in Fahrzeughallen für Feuerwehrfahrzeuge von 4, 5 Meter. Z. B. wurde es in meinem Heimatort versäumt beim Umbau des Gebäudes in dem u. A. auch das Feuerwehrfahrzeug untergebracht ist für eine entsprechend große lichte Durchfahrtshöhe zu sorgen, mit dem Nachteil, dass bei jeder Fahrzeugbeschaffung Fahrzeuge mit aufpreispflichtiger Sonderhöhe gekauft werden müssen.
  • Disponierung von Einsatzmitteln entsprechend Bedarf und Kosten (kein FwKran für eine Fahrzeugbergung der eine längere Anfahrt hat und 3 x soviel wie ein gewerblicher Kran kostet). Keine Anforderung des FwKrans der Fw Reutlingen zur Fahrzeugbergung wenn in der Nähe gewerbliche Kräne zur Verfügung stehen. 
  • Keine Ablehnung von Eintrittswilligen. Ich hatte, um den Grundwehrdienst zu umgehen, Mitte der 1990er Jahre bei der Feuerwehr meiner Heimatgemeinde um Eintritt und Verpflichtung angefragt, was aufgrund meines damaligen Ausbildungsplatzes rd. 20 km entfernt, negativ beschieden wurde. Andere welche rd. 40 km entfernt arbeiteten wurden dagegen aufgenommen und haben die Feuerwehr nach den Pflichtjahren verlassen. 

Die Entscheidungsträger*innen

Bundesrat
Petitionsstelle

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