
Liebe Mitstreiter*innen,
seit dem Start der Petition im Juli 2020 ist viel passiert und wir möchten euch hier über den aktuellen Stand, die wichtigsten Fortschritte und die weitere Vorgehensweise informieren.
Die GVL hatte sich wie angekündigt bereit erklärt, gemeinsam mit uns die verschiedenen Forderungen in themenbezogenen Dialogen zu bündeln und diese themenzentriert in separaten Gruppen zu analysieren und Lösungen zu erarbeiten.
In insgesamt sieben mehrstündigen Meetings wurden insbesondere die Themen „IT-Entwicklung & Finanzen“, „Einhaltung der Verteilungsfristen“, „Anpassung der Verteilungsregeln“, „internationale Wahrnehmung“ und „Wahrnehmungs-/ Gesellschaftsvertrag“ offen besprochen.
Der Dialog verlief konstruktiv, es konnten viele Themen nachvollziehbar erläutert werden und in vielen Bereichen hat die GVL in den vergangenen Jahren sichtbare Verbesserungen erzielt. Die Details dazu haben wir hier im Folgenden zusammengetragen. Auch die GVL hat dazu auf ihrer eigens eingerichteten GVL Dialog Seite eine Stellungnahme zu den bisherigen Ergebnissen für alle Berechtigten veröffentlicht.
„IT-Entwicklung & Finanzen“
Wir haben uns gemeinsam mit der GVL intensiv über die aktuellen IT-Projekte und deren Status ausgetauscht. Hier gibt es nach wie vor einiges zu verbessern, aber es wurden auch bereits viele Projekte im Rahmen der regulären Weiterentwicklung angeschoben.
Wir haben auch die Notwendigkeit der (Weiter-)Entwicklung der Synchron-App für die Übertragungen von Produktionsdaten für die Abrechnung an Synchronsprecher*innen betont; weitere Gespräche mit dem Projektverantwortlichen der GVL und dem App-Entwickler Herrn Stollberg wurden geführt.
Bei den Hersteller*innen werden die „Offenen Nutzungen“ nun über das Excel-Format hinaus auch im leichter verarbeitbaren CSV-Format auf Nachfrage bereitgestellt. Der Upload von Katalogdaten per CSV wird ebenfalls geprüft.
Darüber hinaus hat uns die GVL informiert, dass es auch für Künstler*innen noch in 2022 möglich sein soll, auf Anfrage detaillierte Abrechnungsdaten zu erhalten. Die Daten sollen, wie bereits bei Hersteller*innen, die gespielten Titel unter Angabe der Rundfunk-Sender und Anzahl der Einsätze ausweisen.
„Einhaltung der Verteilungsfristen“
Seit 2020 hält die GVL zuverlässig die angekündigten Verteiltermine und Verteilfristen ein. Die lang erwarteten Ausschüttungen der Unterbudgets und die Nachzahlungen der ZPÜ Gelder für die Jahre 2010 – 2016 sind mittlerweile ausbezahlt.
Die Schlussverteilungen (gemäß Verwertungsgesellschaftengesetz) bei den Künstler*innen sollen ab 2023 erstmals turnusgemäß erfolgen. Dazu werden im 4. Quartal 2022 die noch ausstehenden Schlussverteilungen der Jahre 2017 und 2018 verteilt.
„Anpassung der Verteilungsregeln“
Hier steht die GVL bisher auf dem Standpunkt, dass eine Verteilung nach Rundfunkminuten am sinnvollsten ist, weil nur hier verlässliche und nachprüfbare Nutzungsdaten verfügbar sind. Das sehen wir nicht so, denn insbesondere in den Bereichen öffentliche Wiedergabe und Privatkopie spiegelt dieser Verteilschlüssel nicht ausreichend die Nutzungen im Markt wieder. Auch auf Initiative der Petitionsgruppe, aber auch vor dem Hintergrund, dass zukünftig Einnahmen von Plattformen wie z.B. Youtube, TikTok und Facebook fließen, überprüft die GVL diese Position in Abstimmung mit den GVL-Gremien.
Um bei der Verteilung auch Nischenrepertoire und kulturell besonders wertvolle Aufnahmen zu berücksichtigen, hat die GVL bereits 2016 in den Verteilungsplänen die Möglichkeit eines Antrags auf Aufnahme weiterer Sender in die Auswertung verankert. Auch mit Unterstützung der Petitionsgruppe wurde von dieser Möglichkeit erst kürzlich wieder Gebrauch gemacht.
„Internationale Wahrnehmung“
Die GVL hat die Probleme beim Datenaustausch mit Ihren Schwestergesellschaften erläutert und auf die unterschiedlichen Schnittstellen und lokalen Systeme hingewiesen. Die Situation ist nach wie vor schwierig und stark abhängig vom individuellen Austausch zwischen den jeweiligen Verwertungsgesellschaften.
In diesem Bereich konnten wir wie gefordert die Verkürzung der Frist zum Mandatswechsel von Künstler*innen und Hersteller*innen zu Schwestergesellschaften der GVL erreichen. Die Kündigungsfrist wurde bereits 2021 von sechs auf drei Monate verkürzt und ermöglicht den Berechtigten so mehr Flexibilität bei der Steuerung ihrer internationalen GVL Mandate.
„Wahrnehmungs-/ Gesellschaftsvertrag“
Hier ging es insbesondere um mehr Mitbestimmung der Berechtigten durch ein pro Kopf Wahlrecht bei der Wahl der GVL Delegierten. Auch die Umwandlung der GVL von einer GmbH in einen eingetragenen Verein war Thema. Die Aufstellung der GVL als GmbH, so wurde uns erläutert, entspreche allerdings in jeder Hinsicht den gesetzlichen Anforderungen des VGG und eine Umwandlung in einen Verein würde keine weitergehenden demokratischen Mitbestimmungsrechte eröffnen.
Insofern sieht die GVL zu diesen Punkten keinen Handlungsbedarf.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die GVL in den vergangenen Monaten und Jahren deutliche Fortschritte gemacht hat. Zugleich gibt es auch nach wie vor einige offene Punkte zu operativen Themen. Die GVL hat sich bereit erklärt, auch zukünftig weiter mit uns im Austausch über neue Entwicklungen zu bleiben.
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Danke für euer Interesse und eure Unterstützung.
Bleibt gesund,
das Team von #fairchangeGVL