Grundrechte an Hochschulen schützen: Gegen die Neuerung des Hochschulgesetzes
Grundrechte an Hochschulen schützen: Gegen die Neuerung des Hochschulgesetzes
Das Problem
Unis und Hochschulen als Orte des kritischen Meinungsstreits schützen: Zwangsexmatrikulation von Protestierenden verhindern!
Jeder, der einmal an einer Universität oder Hochschule studiert hat, weiß, dass zum Studentenleben mehr gehört als nur Vorlesungen zu besuchen und Klausuren zu schreiben. Unis und Hochschulen waren immer schon Orte von Meinungsaustausch, Streit und auch Protesten. Sie waren immer schon Orte der Politisierung, an denen Studierende beginnen, kritisch zu denken und bestehende Zustände zu hinterfragen. Aber damit könnte schon bald Schluss sein: Jedem Studierende, der sich an politischen Protesten beteiligt und damit universitäre Abläufe stört, droht in Niedersachsen demnächst die Exmatrikulation – und der Ausschluss vom Studium an niedersächsischen Hochschulen für ganze zwei Jahre!
Niedersachsens rot-grüne Landesregierung treibt die Änderung des Hochschulgesetzes voran und plant eine Neufassung des § 19 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz): Studierende sollen zukünftig exmatrikuliert werden können, wenn sie „Gewalt“ anwenden, androhen oder dazu auffordern. Diese „Gewalt“ muss sich dabei gegen eine Einrichtung, eine Veranstaltung oder einen Angehörigen der Hochschule richten und damit den Hochschul- oder Studienbetrieb erheblich stören. „Gewalt“ im juristischen Sinne setzt aber keinen körperlichen Angriff voraus, sondern erfasst nach gängiger Rechtsprechung auch die meisten Formen des friedlichen Protests wie zum Beispiel Sitzblockaden oder Sprechchöre, möglicherweise sogar das Plakatieren, weil der Begriff auch „Gewalt gegen Sachen“ erfasst.
Ob der Protest sich dabei gegen Misstände richtet oder andere wichtige gesellschaftliche Anliegen verfolgt, spielt keine entscheidende Rolle. Ausreichend ist, dass die Protestierenden etwa die Weltanschauung, die von einem Dozierenden oder in einer Veranstaltung vertreten und verbreitet wird, ablehnen und deswegen aktiv werden. Darüber hinaus erlaubt die Neufassung der Vorschrift auch die Exmatrikulation, wenn Studierenden vorgeworfen wird, eine Straftat begangen zu haben, die den Hochschulbetrieb stört – ohne dass dafür, wie bisher, eine rechtskräftige Verurteilung notwendig wäre.
Die Regelung ist hochgradig anfällig für Missbrauch, da in Ermangelung eines strafrechtlichen Verfahrens das Präsidium ohne weitere Kontrollinstanzen die Exmatrikulation von Studierenden weitestgehend willkürlich veranlassen kann. Die Dehnbarkeit des zugrundeliegenden Gewaltbegriffes lässt hier einen weiten Spielraum für mögliche Rechtfertigungen zu. Die schlussendliche Entscheidung über eine Exmatrikulation soll bei einem dreiköpfigen Gremium liegen, welches vom Präsidium abgesegnet werden muss, wodurch die Unabhängigkeit dieses Gremiums erheblich in Frage gestellt wird. Da es sich nicht um ein strafrechtliches Verfahren handelt, wird Studierenden auch das Recht verwehrt, sich gegen erhobene Vorwürfe juristisch zu verteidigen.
Damit kann die Regelung leicht dazu genutzt werden, unbequeme Meinungsäußerungen zu bestrafen und schüchtert kritische Studierende ein, die in Zukunft mit jeglichem unliebsamen Protest ihre berufliche Zukunft und bei internationalen Studierenden ggf. sogar ihren Aufenthaltsstatus riskieren. Die Änderung des Hochschulgesetzes hat also das Potential, der politischen Diskussionskultur an niedersächsischen Hochschulen und Universitäten erheblichen Schaden zuzufügen.
Wenn Hochschulen zu einem sterilen Ort werden, an dem die Gefahr besteht, dass politische Aktivität durch eine vom Präsidium aufgestellte Kommission mit Exmatrikulation bestraft wird, leidet die ganze Gesellschaft, indem sie einen wertvollen Raum des Austausches und der Willensbildung seiner Freiheit beraubt, während der Hass keine Probleme hat sich ins Internet zu verlagern.
Indem die rot-grüne Landesregierung Studierende vom Zugang zu Universitäten und Hochschulen ausschließen will, greift sie erheblich in die verfassungsgeschützte Berufsfreiheit sowie indirekt in das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Wer zwei Jahre lang sein Studium nicht fortsetzen, nicht einmal mehr den Studiengang oder an eine andere Hochschule in Niedersachsen wechseln darf, wird in seiner Lebensplanung und seinem beruflichen Werdegang massiv zurückgeworfen. Universitäten und Hochschulen verfügen bereits heute mit dem Hausrecht über umfangreiche und nach bestehenden Rechtsgutachten auch ausreichende Möglichkeiten, gegen Störungen des akademischen Lebens vorzugehen und Studierende oder Dozierende zu schützen. Mit dem neuen § 19 NHG erhalten die Präsidien die Möglichkeit, ohne strafrechtliches Verfahren kritische Studierende erheblich zu sanktionieren.
Menschen, die an Universitäten und Hochschulen Diskriminierung erfahren, wird diese Gesetzesänderung nicht helfen, weil sie keine spontane Hilfe und kurzfristige Lösungen erlaubt. Die Exmatrikulation erfordert ein (ob das so lang oder aufwendig wäre, ist schwer zu beurteilen) Verfahren, welches das politische Klima an der Hochschule, durch seine intransparente und von Interessenkonflikten geprägte Durchführung weiter polarisiert, ohne dass Betroffenen schneller oder besser geholfen werden könnte. Strafrechtlich relevante diskriminierende Handlungen können ebenso im Strafrecht verfolgt werden, wo ein Prozess rechtsstaatlichen Prinzipien unterliegt. Statt Parallelstrukturen zur Justiz aufzubauen, braucht es tragfähige Strukturen für Interventionsverfahren an Unis und Hochschulen und zuverlässige, parteiische Ansprechpartner für Betroffene von Diskriminierung, die diese in der Auseinandersetzung unterstützen.
Universitäten und Hochschulen sind Räume, in denen gesellschaftliche Konflikte fair ausgetragen und Lösungen ausgehandelt werden sollten – und nicht kritische Stimmen sanktioniert oder aus Angst um die persönliche Zukunft zum Verstummen gebracht.
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Das Problem
Unis und Hochschulen als Orte des kritischen Meinungsstreits schützen: Zwangsexmatrikulation von Protestierenden verhindern!
Jeder, der einmal an einer Universität oder Hochschule studiert hat, weiß, dass zum Studentenleben mehr gehört als nur Vorlesungen zu besuchen und Klausuren zu schreiben. Unis und Hochschulen waren immer schon Orte von Meinungsaustausch, Streit und auch Protesten. Sie waren immer schon Orte der Politisierung, an denen Studierende beginnen, kritisch zu denken und bestehende Zustände zu hinterfragen. Aber damit könnte schon bald Schluss sein: Jedem Studierende, der sich an politischen Protesten beteiligt und damit universitäre Abläufe stört, droht in Niedersachsen demnächst die Exmatrikulation – und der Ausschluss vom Studium an niedersächsischen Hochschulen für ganze zwei Jahre!
Niedersachsens rot-grüne Landesregierung treibt die Änderung des Hochschulgesetzes voran und plant eine Neufassung des § 19 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz): Studierende sollen zukünftig exmatrikuliert werden können, wenn sie „Gewalt“ anwenden, androhen oder dazu auffordern. Diese „Gewalt“ muss sich dabei gegen eine Einrichtung, eine Veranstaltung oder einen Angehörigen der Hochschule richten und damit den Hochschul- oder Studienbetrieb erheblich stören. „Gewalt“ im juristischen Sinne setzt aber keinen körperlichen Angriff voraus, sondern erfasst nach gängiger Rechtsprechung auch die meisten Formen des friedlichen Protests wie zum Beispiel Sitzblockaden oder Sprechchöre, möglicherweise sogar das Plakatieren, weil der Begriff auch „Gewalt gegen Sachen“ erfasst.
Ob der Protest sich dabei gegen Misstände richtet oder andere wichtige gesellschaftliche Anliegen verfolgt, spielt keine entscheidende Rolle. Ausreichend ist, dass die Protestierenden etwa die Weltanschauung, die von einem Dozierenden oder in einer Veranstaltung vertreten und verbreitet wird, ablehnen und deswegen aktiv werden. Darüber hinaus erlaubt die Neufassung der Vorschrift auch die Exmatrikulation, wenn Studierenden vorgeworfen wird, eine Straftat begangen zu haben, die den Hochschulbetrieb stört – ohne dass dafür, wie bisher, eine rechtskräftige Verurteilung notwendig wäre.
Die Regelung ist hochgradig anfällig für Missbrauch, da in Ermangelung eines strafrechtlichen Verfahrens das Präsidium ohne weitere Kontrollinstanzen die Exmatrikulation von Studierenden weitestgehend willkürlich veranlassen kann. Die Dehnbarkeit des zugrundeliegenden Gewaltbegriffes lässt hier einen weiten Spielraum für mögliche Rechtfertigungen zu. Die schlussendliche Entscheidung über eine Exmatrikulation soll bei einem dreiköpfigen Gremium liegen, welches vom Präsidium abgesegnet werden muss, wodurch die Unabhängigkeit dieses Gremiums erheblich in Frage gestellt wird. Da es sich nicht um ein strafrechtliches Verfahren handelt, wird Studierenden auch das Recht verwehrt, sich gegen erhobene Vorwürfe juristisch zu verteidigen.
Damit kann die Regelung leicht dazu genutzt werden, unbequeme Meinungsäußerungen zu bestrafen und schüchtert kritische Studierende ein, die in Zukunft mit jeglichem unliebsamen Protest ihre berufliche Zukunft und bei internationalen Studierenden ggf. sogar ihren Aufenthaltsstatus riskieren. Die Änderung des Hochschulgesetzes hat also das Potential, der politischen Diskussionskultur an niedersächsischen Hochschulen und Universitäten erheblichen Schaden zuzufügen.
Wenn Hochschulen zu einem sterilen Ort werden, an dem die Gefahr besteht, dass politische Aktivität durch eine vom Präsidium aufgestellte Kommission mit Exmatrikulation bestraft wird, leidet die ganze Gesellschaft, indem sie einen wertvollen Raum des Austausches und der Willensbildung seiner Freiheit beraubt, während der Hass keine Probleme hat sich ins Internet zu verlagern.
Indem die rot-grüne Landesregierung Studierende vom Zugang zu Universitäten und Hochschulen ausschließen will, greift sie erheblich in die verfassungsgeschützte Berufsfreiheit sowie indirekt in das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Wer zwei Jahre lang sein Studium nicht fortsetzen, nicht einmal mehr den Studiengang oder an eine andere Hochschule in Niedersachsen wechseln darf, wird in seiner Lebensplanung und seinem beruflichen Werdegang massiv zurückgeworfen. Universitäten und Hochschulen verfügen bereits heute mit dem Hausrecht über umfangreiche und nach bestehenden Rechtsgutachten auch ausreichende Möglichkeiten, gegen Störungen des akademischen Lebens vorzugehen und Studierende oder Dozierende zu schützen. Mit dem neuen § 19 NHG erhalten die Präsidien die Möglichkeit, ohne strafrechtliches Verfahren kritische Studierende erheblich zu sanktionieren.
Menschen, die an Universitäten und Hochschulen Diskriminierung erfahren, wird diese Gesetzesänderung nicht helfen, weil sie keine spontane Hilfe und kurzfristige Lösungen erlaubt. Die Exmatrikulation erfordert ein (ob das so lang oder aufwendig wäre, ist schwer zu beurteilen) Verfahren, welches das politische Klima an der Hochschule, durch seine intransparente und von Interessenkonflikten geprägte Durchführung weiter polarisiert, ohne dass Betroffenen schneller oder besser geholfen werden könnte. Strafrechtlich relevante diskriminierende Handlungen können ebenso im Strafrecht verfolgt werden, wo ein Prozess rechtsstaatlichen Prinzipien unterliegt. Statt Parallelstrukturen zur Justiz aufzubauen, braucht es tragfähige Strukturen für Interventionsverfahren an Unis und Hochschulen und zuverlässige, parteiische Ansprechpartner für Betroffene von Diskriminierung, die diese in der Auseinandersetzung unterstützen.
Universitäten und Hochschulen sind Räume, in denen gesellschaftliche Konflikte fair ausgetragen und Lösungen ausgehandelt werden sollten – und nicht kritische Stimmen sanktioniert oder aus Angst um die persönliche Zukunft zum Verstummen gebracht.
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Petition am 7. April 2026 erstellt