
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen verpflichtet, die Menschen an der Grenze zu versorgen. Polen MUSS helfen!
Während Polen den Schutzsuchenden im Grenzgebiet weiterhin das Recht auf ein faires Asylverfahren und angemessene Unterbringung verwehren möchte, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) jetzt entschieden: Polen ist verpflichtet, zu helfen. Das ist eine gute Nachricht!
Der EGMR hat als höchste europäische Instanz in Menschenrechtsfragen in einem Eilverfahren von mehreren Dutzend Betroffenen entschieden, dass Polen zur Flüchtlingshilfe im Grenzgebiet verpflichtet ist. Es ist damit illegal, Menschen schutzlos im Wald alleinzulassen.
Die Betroffenen forderten von Polen vor allem Artikel 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention einzuhalten und ihnen überlebenswichtige Hilfe - insbesondere Nahrung, medizinische Versorgung und Zugang zu sanitären Einrichtungen - sowie Rechtsbeistand zu gewähren. Und sie klagten gegen die illegalen Push-Backs, also das gewaltsame Zurückdrängen von Schutzsuchenden in Lebensgefahr, Folter oder unmenschliche Behandlung. Dieses Zurückweisungsverbot nach Art. 3 gehört zum absoluten Kernbestand der Europäischen Menschenrechtskonvention und ist „notstandsfest“. Das bedeutet: Selbst wenn Polen auf nationaler Ebene versucht, Menschenrechte juristisch kleinzumachen, bleibt eine Zurückweisung unter allen Umständen untersagt.
Die Entscheidung des EGMR ist für Polen eine klare Ansage, aber sollte auch für andere EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission ein Wegweiser sein.
Wir sind froh über dieses klare Urteil und hoffen sehr, dass Polen unverzüglich entsprechend handelt und den Schutzsuchenden hilft. Denn von Tag zu Tag wird es kälter. Und noch immer sind Menschen schutzlos im Wald!
Mit solidarischen Grüßen,
Clara Bünger, Ansgar Gilster, Sonya Bobrik, Kamil Majchrzak