Wenn das Veterinäramt Altenkirchen mit Bußgeldbescheiden und unerfüllbaren Auflagen den Gnadenhof zur "Aufgabe" zwingt oder die Hunde auf die Zahl 10 reduziere will, aber sich nicht um anderweitige Unterbringung in eh schon überfüllten Tierheimen bemüht, ist das meiner Meinung nach das Todesurteil für alte, kranke oder nicht vermittelbare Hunde! Insofern stehe ich zu meinen Aussagen! Hier nun die unbefriedigende Antwort auf unsere Presseanfrage. Ich erkenne darin keine gütlichen Lösungsvorschläge. LG Manfred
Von: Andreas Schultheis <andreas.schultheis@kreis-ak.de>
Date: Do., 21. Sep. 2023, 09:30
Subject: Re: Unsere Presseanfrage an das Veterinäramt - Frau Dr.Kersch
To: Joachim Schneidereit <hennef.tv@gmail.com>
Sehr geehrter Herr Schneidereit,
zuständigkeitshalber hat unser Veterinäramt Ihre Anfrage vom 14. September d. J. an die Pressestelle gegeben. Leider haben Sie uns keine Möglichkeit gegeben, uns im Vorfeld Ihrer bisherigen Berichterstattung, die keine objektive Betrachtung erkennen lässt und damit auch nur einseitige Informationen als Grundlage für die genannte Petition bereitstellt, zu äußern. Vor diesem Hintergrund beschränken wir uns auf folgende Feststellungen zu Ihrer Anfrage:
Für die Behauptung, dass Tiere des Gnadenhofs „Unsere kleine Farm“ getötet werden sollen oder müssen, gibt es keine Grundlage. Es wird kein Tier eingeschläfert, wenn es dafür keine medizinische Notwendigkeit gibt. Das wäre auch mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Nach dem Tierschutzgesetz ist das Veterinäramt allerdings verpflichtet, einzuschreiten, wenn die Voraussetzungen für eine tierschutzgerechte Haltung nicht gegeben sind. Das ist hier der Fall, einige Tiere sind erkennbar erkrankt und es fehlt an der individuellen Betreuung. Der Betreiberin des Gnadenhofs, der niemand böse Absichten unterstellt, wurde darüber hinaus bereits an ihrem vorherigen Wohnort in einem Nachbarkreis zur Auflage gemacht, dass sie maximal zehn Hunde halten darf. Diese Auflage gilt weiterhin.
Zur Übersendung der Petitionsunterlagen nutzen Sie freundlicherweise unsere Postanschrift.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Andreas Schultheis
Kreisverwaltung Altenkirchen
Andreas Schultheis
Pressesprecher/Persönlicher Referent
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Tel.: 0 26 81 - 81 20 50
E-Mail: andreas.schultheis@kreis-ak.de
Anmerkung: Am vorherigen Standort waren die Räumlichkeiten beengt und Nachbarn beschwerten sich über Gebell! Hier in Katzwinkel hat Frau Merten 5000 m² (fast 100 m²/Hund) zur Verfügung und ist weit ab von jeglichem Nachbarn auch keine Lärmbelästigung. Insofern hat sie ja bereits reagiert und die Situation verbessert. LG Manfred