Gleichstellung von Eigentümern und Mietern bei Telekommunikationsverträgen


Gleichstellung von Eigentümern und Mietern bei Telekommunikationsverträgen
Das Problem
In der heutigen digitalen Welt ist ein Telekommunikationsvertrag unverzichtbar. Doch in Deutschland spüren Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer eine ungerechte Benachteiligung gegenüber Mietern, wenn es um die Freiheit bei der Auswahl solcher Verträge geht. Im Gegensatz zu Mietern, die zunehmend Optionen haben, von verschiedenen Dienstleistern zu wählen, sind Eigentümer oft an Vertragsbindungen gebunden, die ihnen möglicherweise nicht die beste Option bieten.
Durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) sind Mieter vor Zwangsgebühren geschützt und dürfen ihren Telekommunikationsanbieter frei wählen. Sie müssen keine Sammelverträge akzeptieren, die sie nicht nutzen wollen.
Für Wohnungseigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gilt dies nicht.
Wird in einer WEG ein Telekommunikations-Sammelvertrag (z. B. für Kabel-TV oder Breitbandinternet) durch Mehrheitsbeschluss abgeschlossen oder nicht gekündigt, sind auch ablehnende Eigentümer verpflichtet, diesen Vertrag mitzufinanzieren – selbst dann, wenn sie die Leistung nicht nutzen oder einen eigenen Anbieter haben.
Ein individuelles Kündigungs- oder Opt-Out-Recht existiert nicht.
Dies führt zu:
einer Ungleichbehandlung von Mietern und Eigentümern
Zwangszahlungen ohne tatsächliche Nutzung
fehlendem Minderheitenschutz im Wohnungseigentumsrecht
Diese Situation stellt eine gesetzliche Schutzlücke dar und widerspricht dem Grundsatz der Selbstbestimmung und Vertragsfreiheit.
Wir fordern die Einführung eines gesetzlich geregelten individuellen Opt-Out-Rechts für Wohnungseigentümer bei Telekommunikations-Sammelverträgen, analog zur Wahlfreiheit von Mietern nach dem Telekommunikationsgesetz.
Konkret bedeutet das:
Eigentümer, die eine Telekommunikationsleistung nicht nutzen wollen, sollen sich von der Zahlungspflicht lösen können
Der Sammelvertrag der Gemeinschaft bleibt für die übrigen Eigentümer bestehen
Mehrheitsbeschlüsse werden nicht aufgehoben
Diese Lösung ist moderat, praktikabel und wahrt sowohl die Interessen der Gemeinschaft als auch den Schutz einzelner Eigentümer.
Warum das wichtig ist
Eigentum darf nicht zu weniger Rechten führen als Miete.
Wer für eine Leistung bezahlt, muss auch selbst entscheiden dürfen, ob er sie nutzen möchte.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, die relevanten Vorschriften zu überarbeiten und sicherzustellen, dass Eigentümer dieselben Freiheiten genießen wie Mieter. Dazu gehört das Recht, den Telekommunikationsdienstleister ihrer Wahl zu wählen, ohne an langfristige und unflexible Verträge gebunden zu sein.
Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen, Gleichheit und Gerechtigkeit für alle Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer in Deutschland zu erreichen. Unterzeichnen Sie diese Petition und helfen Sie mit, ein faires und ausgewogenes System für alle zu schaffen.
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Das Problem
In der heutigen digitalen Welt ist ein Telekommunikationsvertrag unverzichtbar. Doch in Deutschland spüren Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer eine ungerechte Benachteiligung gegenüber Mietern, wenn es um die Freiheit bei der Auswahl solcher Verträge geht. Im Gegensatz zu Mietern, die zunehmend Optionen haben, von verschiedenen Dienstleistern zu wählen, sind Eigentümer oft an Vertragsbindungen gebunden, die ihnen möglicherweise nicht die beste Option bieten.
Durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) sind Mieter vor Zwangsgebühren geschützt und dürfen ihren Telekommunikationsanbieter frei wählen. Sie müssen keine Sammelverträge akzeptieren, die sie nicht nutzen wollen.
Für Wohnungseigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gilt dies nicht.
Wird in einer WEG ein Telekommunikations-Sammelvertrag (z. B. für Kabel-TV oder Breitbandinternet) durch Mehrheitsbeschluss abgeschlossen oder nicht gekündigt, sind auch ablehnende Eigentümer verpflichtet, diesen Vertrag mitzufinanzieren – selbst dann, wenn sie die Leistung nicht nutzen oder einen eigenen Anbieter haben.
Ein individuelles Kündigungs- oder Opt-Out-Recht existiert nicht.
Dies führt zu:
einer Ungleichbehandlung von Mietern und Eigentümern
Zwangszahlungen ohne tatsächliche Nutzung
fehlendem Minderheitenschutz im Wohnungseigentumsrecht
Diese Situation stellt eine gesetzliche Schutzlücke dar und widerspricht dem Grundsatz der Selbstbestimmung und Vertragsfreiheit.
Wir fordern die Einführung eines gesetzlich geregelten individuellen Opt-Out-Rechts für Wohnungseigentümer bei Telekommunikations-Sammelverträgen, analog zur Wahlfreiheit von Mietern nach dem Telekommunikationsgesetz.
Konkret bedeutet das:
Eigentümer, die eine Telekommunikationsleistung nicht nutzen wollen, sollen sich von der Zahlungspflicht lösen können
Der Sammelvertrag der Gemeinschaft bleibt für die übrigen Eigentümer bestehen
Mehrheitsbeschlüsse werden nicht aufgehoben
Diese Lösung ist moderat, praktikabel und wahrt sowohl die Interessen der Gemeinschaft als auch den Schutz einzelner Eigentümer.
Warum das wichtig ist
Eigentum darf nicht zu weniger Rechten führen als Miete.
Wer für eine Leistung bezahlt, muss auch selbst entscheiden dürfen, ob er sie nutzen möchte.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, die relevanten Vorschriften zu überarbeiten und sicherzustellen, dass Eigentümer dieselben Freiheiten genießen wie Mieter. Dazu gehört das Recht, den Telekommunikationsdienstleister ihrer Wahl zu wählen, ohne an langfristige und unflexible Verträge gebunden zu sein.
Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen, Gleichheit und Gerechtigkeit für alle Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer in Deutschland zu erreichen. Unterzeichnen Sie diese Petition und helfen Sie mit, ein faires und ausgewogenes System für alle zu schaffen.
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Kommentare von Unterstützer*innen
Petition am 21. Januar 2026 erstellt