
Am gestrigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 03. Dezember hat die Regierungskoalition im Hauptausschuss eine verbindliche Erklärung zu Gunsten der behinderten Arbeitgeber*innen beschlossen. Sie führt dazu, dass die behinderten Arbeitgeber*innen ihre Persönlichen Assistent*innen weiterhin nach TV-L Entgeltgruppe 5 und ab dem 01.Januar 2026 auch endlich entsprechend der aktuell gültigen Entgelttabelle bezahlen können.
Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben ist überzeugt, dass es ohne die Besetzung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung am 05. und 06. November nicht zu diesen Beschluss gekommen wäre.
Damit ist das Ziel erreicht, für welches das Bündnis für selbstbestimmtes Leben mehr als fünf Jahre gekämpft hat: Die Assistent*innen, die im Arbeitgeber*innen-Modell arbeiten, werden (wieder) genauso bezahlt wie die Assistent*innen, die bei den Assistenzdiensten angestellt sind.
Aber auch dann, wenn der gestrige Beschluss adäquat umgesetzt ist, sind noch nicht alle Probleme für behinderte Arbeitgeber*innen beseitigt. Es ist ein grooßer Erfolg.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße
Bündnis für selbstbestimmtes Leben