
Liebe Unterstützer*innen,
einen großen Dank für die bisherige Unterstützung. In Berlin organisieren "nur" 150 Menschen mit Behinderung ihre Assistenzen im Arbeitgeber*innen - Modell.
Umso beeindruckender ist die anhaltende Solidarität.
Lassen Sie uns gemeinsam ein weiteres starkes Zeichen an den Berliner Senat setzen und die 2.500 Unterschriften erreichen.
Kurze Erklärung für unseren UnmutEs ist völlig unverständlich, warum die Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung für Soziales nicht alles dafür tun, sich dieses Einsparpotenzial zu erhalten oder sogar für das Arbeitgeber*innen-Modell zu werben, sondern in einem offiziellen Dokument zu schreiben:
„Für eine Fortführung der Finanzierung weiterer Leistungsbestandteile im Arbeitgeber:innenmodell, welche sich aus der bis zum 31.12.2025 befristeten Refinanzierung der Tarifniederschrift von AAPA und ver.di aus dem Jahr 2021 ergeben, wäre mit einem Kostenmehrbedarf zu rechnen.“
Was nicht ausgeführt wird: Wenn die Refinanzierung der o. g. Tarifniederschrift aus dem Jahre 2021 nicht über den 31.12.2025 hinaus fortgeführt wird und die Refinanzierung einer weiteren Tarifniederschrift aus dem Jahre 2024 weiterhin verweigert wird, entstünde ein noch viel größerer Kostenmehrbedarf: Viele behinderte Arbeitgeber*innen müssten nämlich dann zu Assistenzdiensten wechseln, weil sie kein Personal mehr fänden – und die Einsparungen würden drastisch sinken!
Wohlgemerkt: Das Persönliche Budget, mit dem das Arbeitgeber*innen-Modell finanziert wird, wurde im Jahre 2008 flächendeckend eingeführt, um individuell passgenauere Hilfen zu ermöglichen – und nicht um Geld einzusparen! Hierzu heißt es in § 29 Abs. 2 SGB IX eindeutig: „Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne das Persönliche Budget zu erbringen sind.“
Die Senatsverwaltung für Soziales behauptet an verschiedenen Stellen immer wieder, die Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell würden übertariflich vergütet. Diese Formulierung ist irreführend: Die Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell werden gemäß EG 5 TV L entlohnt - nicht übertariflich, sondern ganz im Gegenteil untertariflich, nämlich nach der veralteten Tariftabelle aus dem Jahre 2022!
Etwas anderes ist es, dass die Senatsverwaltung für Soziales die EG 5 als nicht sachgerecht für Persönliche Assistenz erachtet und somit das von ver.di und den Assistenzdiensten (!) erarbeitete Tätigkeitsmerkmal ignoriert, das AAPA e. V. als der Zusammenschluss der behinderten Arbeitgeber*innen in ihrem Tarifvertrag mit ver.di lediglich übernommen (!) hat!
Da die Kosten für das Arbeitgeber*innen-Modell selbst bei einer Bezahlung der Assistent*innen nach der aktuell gültigen EG 5 die Kosten für die entsprechende Sachleistung nicht überschreiten (vgl. § 29 Abs. 2 SGB IX), ist es absolut nicht nachvollziehbar, warum eine entsprechende Refinanzierung verweigert wird!