Giftköder sind Terror und (versuchte) gefährliche Körperverletzung! Gem. § 224 StGB muss Strafandrohung und -Verfolgung durchgesetzt werden!

Das Problem

 Landauf, landab liegen sie aus: Giftköder.

Auf Spielplätzen, im Wald, im Park, auf Gehwegen, in Straßenbahnen - nirgendwo besteht mehr Sicherheit für Kind und Hund.

Nägel, Nadeln, Rasierklingen, Zahnstocher, Glas, Rattengift, Schneckengift - damit werden die Köder gespickt.

 Zahlreiche Hunde wurden bereits getötet und sind qualvoll verendet. Viele mehr wurden vergiftet, aber überlebten. Die Dunkelziffer ist immens. 

Auch Kinder waren bereits betroffen und es ist ein Wunder, dass noch keines getötet wurde. Wahrscheinlich erwacht erst dann die Politik.

 Giftköder sind täglicher Terror! 

Wir fordern: 

- Schutz für unsere Kinder und Hunde durch Einbindung und Koordination von Polizei und zuständigen Behörden auf Bundes-, Landes-, und

kommunaler Ebene.

- Strafbarkeit und -verfolgung gemäß § 224 StGB und nicht bloß nach dem "Tierschutzparagrafen", da Verletzung und Tod auch von Kindern billigend durch die Täter in Kauf genommen werden! Ebenso muss auch schon der Versuch gemäß § 224, Absatz 2 StGB Strafverfolgung und Bestrafung nach sich ziehen. Allein dadurch wird eine Abschreckung erwirkt.

Das StGB besagt:


§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gemäß der geltenden Gesetzgebung gilt einer Strafverfolgung und Strafvereitelung oberste Priorität bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit.

- Eine Ausweitung des Tierschutzes mit deutlich härteren Strafen unter Einbindung in das StGB nach Muster des §224 StGB muss zudem gesetzlich beschlossen und konsequent strafverfolgt werden.

- Informative kontinuierliche Berichte und Warnungen durch die öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten insbesondere mit dem Schwerpunkt, dass mit den Giftködern ebenso Kinder verletzt oder gar getötet werden können. Ist dies im Bewusstsein der Bevölkerung verankert, wird die Zahl der Täter ebenso deutlich abnehmen.

- die diesbezügliche Zuständigkeit zusätzlich auf Justizministerium, Innenministerium und Gesundheitsministerium auszuweiten und durch eine Stelle zu koordinieren.

Wenn unsere Gesellschaft es nicht vermag, die Schwächsten in unserer Obhut zu beschützen, Kinder und Tiere, dann versagt sie in ihrer Gesamtheit und beugt sich durch Ignoranz dem Terror!

Die Situation ist beängstigend und äußerst dringlich.

Noch haben die Kinder unter den Opfern allesamt überlebt. 

Präventiv zu handeln kostet stets weniger als die Nachsorge. Insofern ist  jetzt die Zeit zum Handeln!

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Fabian LöwPetitionsstarter*in
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Das Problem

 Landauf, landab liegen sie aus: Giftköder.

Auf Spielplätzen, im Wald, im Park, auf Gehwegen, in Straßenbahnen - nirgendwo besteht mehr Sicherheit für Kind und Hund.

Nägel, Nadeln, Rasierklingen, Zahnstocher, Glas, Rattengift, Schneckengift - damit werden die Köder gespickt.

 Zahlreiche Hunde wurden bereits getötet und sind qualvoll verendet. Viele mehr wurden vergiftet, aber überlebten. Die Dunkelziffer ist immens. 

Auch Kinder waren bereits betroffen und es ist ein Wunder, dass noch keines getötet wurde. Wahrscheinlich erwacht erst dann die Politik.

 Giftköder sind täglicher Terror! 

Wir fordern: 

- Schutz für unsere Kinder und Hunde durch Einbindung und Koordination von Polizei und zuständigen Behörden auf Bundes-, Landes-, und

kommunaler Ebene.

- Strafbarkeit und -verfolgung gemäß § 224 StGB und nicht bloß nach dem "Tierschutzparagrafen", da Verletzung und Tod auch von Kindern billigend durch die Täter in Kauf genommen werden! Ebenso muss auch schon der Versuch gemäß § 224, Absatz 2 StGB Strafverfolgung und Bestrafung nach sich ziehen. Allein dadurch wird eine Abschreckung erwirkt.

Das StGB besagt:


§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gemäß der geltenden Gesetzgebung gilt einer Strafverfolgung und Strafvereitelung oberste Priorität bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit.

- Eine Ausweitung des Tierschutzes mit deutlich härteren Strafen unter Einbindung in das StGB nach Muster des §224 StGB muss zudem gesetzlich beschlossen und konsequent strafverfolgt werden.

- Informative kontinuierliche Berichte und Warnungen durch die öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten insbesondere mit dem Schwerpunkt, dass mit den Giftködern ebenso Kinder verletzt oder gar getötet werden können. Ist dies im Bewusstsein der Bevölkerung verankert, wird die Zahl der Täter ebenso deutlich abnehmen.

- die diesbezügliche Zuständigkeit zusätzlich auf Justizministerium, Innenministerium und Gesundheitsministerium auszuweiten und durch eine Stelle zu koordinieren.

Wenn unsere Gesellschaft es nicht vermag, die Schwächsten in unserer Obhut zu beschützen, Kinder und Tiere, dann versagt sie in ihrer Gesamtheit und beugt sich durch Ignoranz dem Terror!

Die Situation ist beängstigend und äußerst dringlich.

Noch haben die Kinder unter den Opfern allesamt überlebt. 

Präventiv zu handeln kostet stets weniger als die Nachsorge. Insofern ist  jetzt die Zeit zum Handeln!

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