Gewaltschutz-Petition nicht berücksichtigt und Stellungnahme ignoriert!


Der Petitionsausschuss beschloss am 26.2.26, die Gewaltschutz-Petition dem Bundesjustizministerium vorzulegen, damit sie in Entscheidungsprozesse einbezogen wird!
Doch in den Referentenentwürfen wird die Petition NICHT berücksichtigt!
Stattdessen forderte mich das BMJV am 19.5. im Gespräch auf, eine Stellungnahme zur Kindschaftsrechtsreform abzugeben!
Das machte ich in meinem Urlaub. Und stellte fest, dass 21 von 22 Forderungen aus der Gewaltschutz-Petition GAR NICHT umgesetzt werden und eine Forderung NUR lückenhaft!
ABER: Meine Stellungnahme zum Referentenentwurf (um die mich das BMJV selbst bat), steht NICHT auf der veröffentlichten Liste der Stellungnahmen und wurde auch NICHT mit den anderen Stellungnahmen (z.B. vom Väteraufbruch) veröffentlicht !
Halten wir fest:
1. Die Gewaltschutz-Petition soll laut Petitionsausschuss berücksichtigt werden, wird vom BMJV aber ignoriert.
2. Man fordert mich auf, eine Stellungnahme zum Kindschaftsrecht abzugeben und lässt sie verschwinden!
Das BMJV versucht gerade 121.000 Menschen unsichtbar zu machen und hält sich damit weder an die Vorgaben des Petitionsausschusses noch an ihre eigenen Angaben!
Darum schreibt bitte mit dieser Muster-Vorlage an das Referat Kindschaftsrecht vom Bundesjustizministerium: IA2@BMJV.BUND.DE
Austausch und Vernetzung dazu findet gerade auf Instagram statt!
Und hier kommen zur Erinnerung die problematischen Punkte und die fehlenden Forderungen:
Ignorierte Kritikpunkte aus meiner Stellungnahme:
1. Institutionelle Gewalt unberücksichtigt
Insbesondere fällt auf, dass bei dem Referentenentwurf an keiner Stelle institutionelle Gewalt benannt, berücksichtigt oder eingeschränkt wird.
2. Dritte mit sorgerechtlichen Befugnissen
-> Ein weitreichender Eingriff in das Sorgerecht auch gewaltbetroffener Mütter - durch die Hintertür!
-> Es gibt jetzt schon zu viele Figuren mit zu vielen Befugnissen, was Insti-tutionelle Gewalt erst ermöglicht!
-> Inobhutnahmen werden ohne Involvierung des Gerichts möglich!
-> Ein Einfallstor für Täter, die erst einvernehmliche Entscheidungen blockieren, später die 3. Person anfordern und diese manipulieren.
=> diese beiden Punkte sind übrigens in KEINER der veröffentlichten Stellungnahmen enthalten. Sie fehlen also nun komplett.
3. Beim Umgang nur körperliche Gewalt relevant?
Umgang soll bei häuslicher Gewalt nur ausgeschlossen werden KÖNNEN, wenn das "zur Abwendung einer Gefährdung der körperlichen Unver-sehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils geboten ist."
-> Was ist mit der körperlichen Unversehrtheit des Kindes?
-> Was ist mit der psychischen Unversehrtheit von Mutter und Kind?
-> Warum müssen traumatisierte Opfer zum Umgang?
4. Täter erhalten leichter Sorgerecht
Unverheiratete Väter sollen mit der Anerkennung der Vaterschaft automatisch das Sorgerecht erhalten- sofern nicht binnen 4 Wochen widersprochen wird.
-> Das erleichtert auch denjenigen den Zugang zum Sorgerecht, die Gewalttäter sind, die die Mutter vergewaltigt haben etc.
Es blendet außerdem die Realität Gewaltbetroffener aus, die noch im Wochenbett (!!) widersprechen müssten.
5. Anti-Gewalt-Training als Absolution
Gerichte sollen für Täter Soziale Trainingskurse und Gewaltpräven-tionsberatung anordnen können.
-> klingt theoretisch gut, die Praxis zeigt aber: höchstens freiwillige Programme führen zu weniger Gewalt UND Anbieter nehmen auch nur freiwillige Teilnehmer an
-> keinesfalls kann nur aus der Kursteilnahme folgen, dass Opfer dem Täter ausgesetzt werden!
=> der Punkt wird in den meisten anderen Stellungnahmen im Gegensatz sogar begrüßt!
6. Zwang zum Täterkontakt fürs Kind
Es soll Umgangspflegschaften bei Gewalt geben, damit der Umgang auch stattfindet.
-> Warum muss das Kind zum Täterkontakt?
-> Umgangspflegschaften bei Gewalt haben wir schon, das funktioniert oft NICHT zum Wohl & Schutz des Kindes. Umgang per Zwang wird so durchgesetzt.
Die "Maßnahme" geht komplett am Problem vorbei.
Ignorierte Forderungen aus der Gewaltschutz-Petition:
• Kein gemeinsames Sorgerecht für Gewalttäter
• Gewaltschutz hat Priorität vor dem Umgangsrecht
• Kein Umgangszwang gegen den Kindeswillen
• Schutz von Kindern als ZeugInnen (keine Befragungen der Kinder zur erlebten Gewalt in Anwesenheit des Täters)
• Verbot, Mediationen mit dem Gewalttäter anzuordnen
• Verpflichtende psychosoziale Prozessbegleitung familienrechtlicher Verfahren für Kinder bei vorliegender Gewalt durch einen Elternteil
• Stillen vor Umgangsrecht (kein gerichtlicher Zwang für die Mutter, das Kind abzustillen)
• Instrumentalisierung der Behörden durch Täter mittels einer Flut aus Anträgen und Anzeigen als Symptom von Nachtrennungsgewalt einordnen
• Zwangskontrolle (Coercive Control) als psychische Gewalt anerkennen und dafür einen Straftatbestand einführen
• Unterhaltsverweigerungen als finanzielle Gewalt gegen Kinder und Mütter anerkennen
• Gewaltandrohungen als psychische Gewalt ernst nehmen und als Vorbote körperlicher Gewalt einstufen
• Verbot der Verwendung der Begriffe „Parental Alienation Syndrome“ / „Eltern-Kind-Entfremdung“ / „Bindungsintoleranz“ / „Belastungseifer“ durch sämtliche AkteurInnen im familienrechtlichen Kontext und entsprechende Bestrafung bei Zuwiderhandlung
• Verbot von Sorgerechts- oder Umgangsrechtsentzügen als Bestrafung der Eltern, z.B. weil sie über Gewalt und Missbrauch durch den anderen Elternteil oder einen Verfahrensbeteiligten sprechen
• Keine Massenbegutachtungen mehr zur Erörterung der Erziehungsfähigkeit, insbesondere wenn der zu begutachtende Elternteil vor der Trennung einen Großteil der Erziehungsarbeit unbeanstandet geleistet hat
• Begutachtungen dürfen nicht länger mittels Drohungen vom Gericht erzwungen werden
• Anhörungen der Kinder zum Schutz der Kinder aufzeichnen
• Einrichten einer unabhängigen Meldestelle zu Institutioneller Gewalt in Jugendamt & Familiengericht
• Fortbildung der Verfahrensbeteiligten im Familiengericht zu Täter-Techniken und Trauma-Symptomatiken bei Betroffenen
• Unabhängigkeit der Verfahrensbeistände stärken, um den Kartellbildungen vorzubeugen
• Einrichten einer Enquete-Kommission im Bundestag zur Aufarbeitung der Mängel im Kinder- und Jugendschutz und zur Erarbeitung politischer Lösungen
• Fehlgelaufene Gewalt- und Kinderschutzfälle neu aufrollen und Rückführungen der Kinder prüfen
• Analyse welchen Einfluss Pseudodiagnosen wie Mutter-Kind-Symbiose oder Münchhausen by Proxy durch familienrechtliche Akteure auf Gerichtsbeschlüsse nehmen