gesetzliche Rente - tragfähiges Konzept für armutsfeste Renten

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Das Problem

Alle bisherigen sog. „Rentenreformen“ gingen zu Lasten der abhängig Beschäftigten und haben zu immer weiteren Rentenkürzungen bis hin zur Armutsrenten geführt.

Zu nennen sind hier:

  1. die Umstellung der Berechnung: anstatt Rentenpunkte auf Basis des Bruttolohns werden Rentenpunkte nur noch auf Basis des Nettolohns berechnet  = Rentenkürzung
  2. die Heraufsetzung des Renteneintrittsalter von 63 Jahren erst auf 65 und danach auf derzeit 67 Jahre = Rentenkürzung
  3. die Absenkung des Rentenbeitragsatzes von 20,4 % auf derzeit 18,6 % = Rentenkürzung
  4. die Einführung des sog. „demographischen Faktors“ = Rentenkürzung
  5. die Festschreibung des viel zu niedrigen Rentenbeitragsatzes = Rentenkürzung
  6. geplante Überführung von 2 % des derzeitigen Beitragssatzes in eine kapitalgedeckte Rente  = Rentenkürzung 

Denn, die Rentenzahlung aus dann nur noch 16,6% umlagefinanzierter Rente führt automatisch zu geringeren Rentenzahlungen.

Ob die 2 % Kapitalanlage Gewinne abwirft und eine gleichbleibende oder höhere Rente bringt kann niemand voraussagen. Eine Garantie für höhere Renten gibt es nicht.

Die durchschnittliche Rentenhöhe der gesetzlichen Rente nach Abzug von KV/PV liegt in Deutschland derzeit bei 43 % - 45 % (EU Durchschnitt 69 %)

Der immer wieder angeführte „demographische Faktor“ hat rein gar nichts mit der Rentenhöhe zu tun.

Die Rentenhöhe ist abhängig von Beitragszahlungen – NICHT von Geburtenraten. (Stichwort: 3. Welt Staaten)

Weltweit liegt in bildungsaffinen und entwickelten Staaten die Geburtenrate weit unter 2.

Anscheinend hat jedoch nur Deutschland ein Problem mit der angemessenen gesetzlichen Altersversorgung – und schiebt es auf den demographischen Faktor anstatt das Rentensystem armutsfest zu reformieren.

Die nun vorgeschlagene Anlehnung an das schwedische System wird nur funktionieren, wenn wie auch in Schweden

- ALLE vom Politiker über Beamte und Selbständige incl. der abhängig Beschäftigten in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (RV Beitragssatz in Schweden = 18 % davon 2 % Kapitaldeckung)

- der Staat eine Rente aus der Kapitaldeckung (2 %) mindestens in Höhe der Mindestrente garantiert (wie in Schweden)

- Arbeitgeber – wie auch in Schweden – gesetzlich dazu verpflichtet werden ,zusätzlich 4 % ALLEINE in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren.

Der gesetzliche Rentenbeitragssatz in Schweden beträgt in Summe 22 %

Daran erkennt man:  Der in Deutschland geltende RV Beitragssatz ist viel zu niedrig und die Trennung bei der Altersvorsoge in Politikern/Beamten-Versorgung, Selbständigen/Freiberuflern und abhängig Beschäftigten ist nicht sinnvoll.

Möchte man die Arbeitgeber nicht in die Pflicht für eine allein zu zahlende betriebliche Altersversorgung nehmen, muss in Deutschland, wie z.B. in Österreich, der gesetzliche RV Beitragssatz auf mindestens 22 % (Österreich 22,5 %) angehoben werden.

Alle Erwerbstätigen in EINE gesetzliche Rentenversicherung zu überführen ist unerlässlich.

Wie allgemein bekannt, hat man das in Österreich schon vor mehr als zwanzig Jahren festgestellt und das Rentensystem entsprechend umgestellt. 

Es wäre von Vorteil, wenn man in Deutschland eine echte Rentenreform nach dem Vorbild einer unserer Nachbarstaaten vornimmt. 

Im ersten Schritt die sofortige Aufhebung der Festschreibung des Rentenbeitragsatzes und gleichzeitig die Anhebung des Rentenbeitragsatzes auf ca. 22 %

Nur Teile der gesetzlichen RV anderer Länder zu übernehmen, nur um das schon bekanntermaßen seit 50 Jahren nicht funktionierende Adenauer'sche Modell beizubehalten, führt nur zu weiteren Rentenkürzungen und Nachteilen für die abhängig Beschäftigten sowie die derzeitigen und zukünftigen Rentner.

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Birgit JPetitionsstarter*in

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