Gesetzl. Anspruch auf drei Wochen bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für pflegende Angehörige


Gesetzl. Anspruch auf drei Wochen bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für pflegende Angehörige
Das Problem
Petition: Gesetzlicher Anspruch auf drei Wochen bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für pflegende Angehörige
An: Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
und die Mitglieder des Deutschen Bundestages
Betreff: Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf drei Wochen bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für pflegende Angehörige
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Deutschland leisten Millionen Menschen täglich unschätzbare und großartige Begleitung und Umsorgung von pflegebedürftigen Angehörigen. Neben Arbeit und Familie ist private Pflege nicht nur ein täglicher körperlicher und emotionaler Kraftakt, sondern pflegende Angehörige stellen auch einen zentralen Pfeiler unseres Sozial- und Gesundheitssystems dar und entlasten mit ihrer Umsorgung den Staat jährlich um Milliardenkosten. Mit ihrer herausragenden Fürsorgebereitschaft retten pflegende Angehörige stillschweigend und ausdauernd das Pflegesystem und funktionieren häufig nur noch in ihrem persönlichen Alltag.
Was jedoch seitens Politik und Gesellschaft kaum gesehen und kaum kommuniziert wird: pflegende Angehörige stehen oftmals unter enormem Druck: sie jonglieren Beruf, Familie, persönliche Bedürfnisse und Pflege, was sehr häufig zu körperlicher sowie auch emotionaler Erschöpfung und psychischer Überlastung führt. Viele gehen dabei täglich an ihre persönlichen Grenzen – ohne ausreichende staatliche Unterstützung.
Der aktuelle gesetzliche Rahmen bietet zwar einzelne Regelungen zur Pflegezeit, doch fehlt es an einem flächendeckenden Anspruch auf vollbezahlte Freistellung, der pflegende Angehörige für ihre ZUSÄTZLICHEN Leistungen und Aufgaben auch entsprechend ZUSÄTZLICH entlastet.
Die zu beantragende "Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege" entlastet z.B. nur im Rahmen des regulären Urlaubsanspruchs. Es handelt sich hierbei um keine ZUSÄTZLICHE, AUTOMATISCHE Entlastung für pflegende Angehörige. Der zu beantragende"Pflegeurlaub" (bis zu zehn Arbeitstage) soll z.B. dazu dienen, die Pflege eines akut pflegebedürftig gewordenen nahen Angehörigen zu organisieren. Beim "Pflegeurlaub" handelt es sich also auch nicht um Möglichkeiten für pflegende Angehörige, vollbezahlt Zeit und Raum zur Erholung und Stärkung und Trauer zu bekommen.
Ich fordere daher die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf drei Wochen bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für pflegende Angehörige.
Private Pflege läuft nicht leichthin nebenher und muss gesellschaftlich und wirtschaftlich anerkannt werden.
Pflegende Angehörige stehen täglich und zusätzlich zu allen anderen Erwartungsansprüchen unserer Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Hier kann nur ein gesetzlicher Anspruch auf zusätzliche Erholung vor körperlicher und emotionaler Erschöpfung schützen.
Zusätzliche Erholung schützt vor Überlastung:
Eine zusätzliche, vollbezahlte Auszeit kann die physische und psychische Gesundheit pflegender Angehöriger unterstützen und erhalten.
Gleichberechtigung im Arbeitsleben: Pflegende Angehörige dürfen beruflich nicht benachteiligt werden.
Demografischer Wandel: Angesichts einer alternden Bevölkerung bei gleichzeitig drastischem Personalmangel wird private Pflege in Zukunft immer bedeutsamer werden (müssen). Es bedarf daher einer deutlichen Aufwertung.
Der Sonderurlaub für pflegende Angehörige soll politisch wie gesellschaftlich vergleichbar mit dem Mutterschutz oder der Elternzeit behandelt und über ein solidarisches Modell (z. B. Pflegeversicherung oder Steuerfinanzierung) refinanziert werden. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, diesen vollbezahlten Sonderurlaub zu gewähren, ohne dass Betroffene Nachteile befürchten müssen.
Ich fordere, diese wichtige und bedeutsame Maßnahme schnellstmöglich gesetzlich umzusetzen – zur Anerkennung und zur Entlastung derjenigen Menschen, die täglich private Pflege leisten und damit nicht zuletzt auch zur Wertschätzung von den Menschen, die privat gepflegt werden.
Bitte unterstützen Sie diese Petition mit einer Unterschrift und teilen Sie den Link für mehr Anerkennung und Respekt, für mehr politisch-soziales Handeln, für mehr Zeit und Raum für alle, die privat pflegen und für alle, die privat gepflegt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Meike Vorwold
Dipl. Sozialpädagogin
109
Das Problem
Petition: Gesetzlicher Anspruch auf drei Wochen bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für pflegende Angehörige
An: Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
und die Mitglieder des Deutschen Bundestages
Betreff: Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf drei Wochen bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für pflegende Angehörige
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Deutschland leisten Millionen Menschen täglich unschätzbare und großartige Begleitung und Umsorgung von pflegebedürftigen Angehörigen. Neben Arbeit und Familie ist private Pflege nicht nur ein täglicher körperlicher und emotionaler Kraftakt, sondern pflegende Angehörige stellen auch einen zentralen Pfeiler unseres Sozial- und Gesundheitssystems dar und entlasten mit ihrer Umsorgung den Staat jährlich um Milliardenkosten. Mit ihrer herausragenden Fürsorgebereitschaft retten pflegende Angehörige stillschweigend und ausdauernd das Pflegesystem und funktionieren häufig nur noch in ihrem persönlichen Alltag.
Was jedoch seitens Politik und Gesellschaft kaum gesehen und kaum kommuniziert wird: pflegende Angehörige stehen oftmals unter enormem Druck: sie jonglieren Beruf, Familie, persönliche Bedürfnisse und Pflege, was sehr häufig zu körperlicher sowie auch emotionaler Erschöpfung und psychischer Überlastung führt. Viele gehen dabei täglich an ihre persönlichen Grenzen – ohne ausreichende staatliche Unterstützung.
Der aktuelle gesetzliche Rahmen bietet zwar einzelne Regelungen zur Pflegezeit, doch fehlt es an einem flächendeckenden Anspruch auf vollbezahlte Freistellung, der pflegende Angehörige für ihre ZUSÄTZLICHEN Leistungen und Aufgaben auch entsprechend ZUSÄTZLICH entlastet.
Die zu beantragende "Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege" entlastet z.B. nur im Rahmen des regulären Urlaubsanspruchs. Es handelt sich hierbei um keine ZUSÄTZLICHE, AUTOMATISCHE Entlastung für pflegende Angehörige. Der zu beantragende"Pflegeurlaub" (bis zu zehn Arbeitstage) soll z.B. dazu dienen, die Pflege eines akut pflegebedürftig gewordenen nahen Angehörigen zu organisieren. Beim "Pflegeurlaub" handelt es sich also auch nicht um Möglichkeiten für pflegende Angehörige, vollbezahlt Zeit und Raum zur Erholung und Stärkung und Trauer zu bekommen.
Ich fordere daher die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf drei Wochen bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für pflegende Angehörige.
Private Pflege läuft nicht leichthin nebenher und muss gesellschaftlich und wirtschaftlich anerkannt werden.
Pflegende Angehörige stehen täglich und zusätzlich zu allen anderen Erwartungsansprüchen unserer Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Hier kann nur ein gesetzlicher Anspruch auf zusätzliche Erholung vor körperlicher und emotionaler Erschöpfung schützen.
Zusätzliche Erholung schützt vor Überlastung:
Eine zusätzliche, vollbezahlte Auszeit kann die physische und psychische Gesundheit pflegender Angehöriger unterstützen und erhalten.
Gleichberechtigung im Arbeitsleben: Pflegende Angehörige dürfen beruflich nicht benachteiligt werden.
Demografischer Wandel: Angesichts einer alternden Bevölkerung bei gleichzeitig drastischem Personalmangel wird private Pflege in Zukunft immer bedeutsamer werden (müssen). Es bedarf daher einer deutlichen Aufwertung.
Der Sonderurlaub für pflegende Angehörige soll politisch wie gesellschaftlich vergleichbar mit dem Mutterschutz oder der Elternzeit behandelt und über ein solidarisches Modell (z. B. Pflegeversicherung oder Steuerfinanzierung) refinanziert werden. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, diesen vollbezahlten Sonderurlaub zu gewähren, ohne dass Betroffene Nachteile befürchten müssen.
Ich fordere, diese wichtige und bedeutsame Maßnahme schnellstmöglich gesetzlich umzusetzen – zur Anerkennung und zur Entlastung derjenigen Menschen, die täglich private Pflege leisten und damit nicht zuletzt auch zur Wertschätzung von den Menschen, die privat gepflegt werden.
Bitte unterstützen Sie diese Petition mit einer Unterschrift und teilen Sie den Link für mehr Anerkennung und Respekt, für mehr politisch-soziales Handeln, für mehr Zeit und Raum für alle, die privat pflegen und für alle, die privat gepflegt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Meike Vorwold
Dipl. Sozialpädagogin
109
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Petition am 1. Juli 2025 erstellt