Gesetz zur effektiven Bekämpfung geschlechtsspezifischer und digitaler Gewalt

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Ronja Viefhues und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Gesetz zur effektiven Bekämpfung geschlechtsspezifischer und digitaler Gewalt – besonderer Schutz für Frauen und Kinder

Anliegen:
Der Deutscher Bundestag wird aufgefordert, unverzüglich ein kohärentes Gesetzespaket zu erarbeiten und zu verabschieden, das bestehende Schutzlücken im Bereich geschlechtsspezifischer, sexualisierter sowie digitaler und technologiebasierter Gewalt schließt und insbesondere Frauen sowie Kinder – mit besonderem Fokus auf junge Mädchen – wirksam schützt.

Begründung:
Gewalt gegen Frauen und Kinder stellt eine schwerwiegende Verletzung der durch das Grundgesetz garantierten Rechte dar, insbesondere der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Daraus ergibt sich eine staatliche Schutzpflicht.

Trotz bestehender strafrechtlicher Regelungen bestehen erhebliche Schutzdefizite – insbesondere im Bereich digitaler Gewalt. Zwar existieren einzelne Normen wie § 238 StGB (Stalking), § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs) sowie § 126a StGB (Veröffentlichung personenbezogener Daten), jedoch fehlt eine kohärente und technologieadäquate Gesamtregelung.

Insbesondere technologiebasierte Gewaltformen wie die Erstellung und Verbreitung von sogenannten Deepfakes entwickeln sich schneller als der gesetzliche Rahmen. Studien zeigen, dass ein überwiegender Anteil solcher Inhalte sexualisierte Darstellungen von Frauen betrifft (vgl. Heinrich-Böll-Stiftung, 2024). Gleichzeitig arbeitet der Gesetzgeber derzeit selbst an der Einführung spezifischer Straftatbestände für Deepfake-Missbrauch, was den bestehenden Regelungsbedarf bestätigt (vgl. Gesetzesinitiative im Bundesrat, 2024).

Besonders gravierend ist, dass zunehmend Kinder und Jugendliche – insbesondere junge Mädchen – Ziel solcher Gewaltformen werden. Die Erstellung und Verbreitung manipulierter oder künstlich erzeugter sexualisierter Inhalte von Minderjährigen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte dar und kann langfristige psychische Schäden verursachen. Der bestehende Rechtsrahmen bietet hierfür bislang keinen hinreichend klaren und effektiven Schutz.

Auch bestehende Regelungen zum Opferschutz, wie das Gewaltschutzgesetz, sowie aktuelle Reformen (vgl. Gewalthilfegesetz, 2025), zeigen, dass der Gesetzgeber Handlungsbedarf anerkennt, jedoch weiterhin erhebliche Umsetzungs- und Versorgungslücken bestehen.

Darüber hinaus verpflichtet die europäische Gesetzgebung die Mitgliedstaaten, insbesondere Frauen besser vor Gewalt – auch im digitalen Raum – zu schützen (vgl. EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, 2024).

Im Jahr 2026 ist dieser Zustand nicht länger hinnehmbar. Der Staat ist verpflichtet, wirksame, zeitgemäße und durchsetzbare Schutzmechanismen zu schaffen.

Forderungen:
Der Deutscher Bundestag wird aufgefordert:

Klare strafrechtliche Normierung digitaler und technologiebasierter Gewalt, insbesondere:
eigenständige Straftatbestände für Deepfake-Missbrauch (vgl. Bundesratsinitiative, 2024)
Erweiterung bestehender Vorschriften zu Cyberstalking und Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Besonderer strafrechtlicher Schutz für Minderjährige, insbesondere:
Qualifikationstatbestände mit erhöhtem Strafmaß bei Taten gegen Kinder
ausdrückliche Einbeziehung KI-generierter Inhalte mit Bezug zu Minderjährigen
Verpflichtende und beschleunigte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, insbesondere:
effektive Lösch- und Sperransprüche gegenüber Plattformen (vgl. Netzwerkdurchsetzungsgesetz)
beschleunigte gerichtliche Schutzverfahren
Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung für Betroffene, insbesondere:
Zugang zu Schutzunterkünften und Beratungsstellen (vgl. Gewalthilfegesetz, 2025)
Systematische Erfassung und strafrechtliche Einordnung von Femiziden als geschlechtsspezifische Gewaltform
Verpflichtende Fortbildungen für Polizei, Justiz und Behörden, wie auch von Fachverbänden gefordert (vgl. Stellungnahmen des Deutschen Juristinnenbundes)
Verpflichtung von Plattformbetreibern zu wirksamen Schutzmaßnahmen, insbesondere:
schnelle Entfernung rechtswidriger Inhalte
Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden
Nachhaltige Präventionsmaßnahmen, insbesondere:
Bildungsprogramme zu digitaler Gewalt und Medienkompetenz
Aufklärungskampagnen
Ziel:
Ein effektiver, durchsetzbarer und dem Stand der Technik entsprechender Rechtsrahmen, der Frauen und Kinder umfassend vor Gewalt schützt und ihre Grundrechte konsequent sichert.

Begründung der Dringlichkeit:
Die fortschreitende Digitalisierung und der Einsatz künstlicher Intelligenz führen zu einer massiven Ausweitung neuer Gewaltformen. Gleichzeitig bleibt geschlechtsspezifische Gewalt ein strukturelles Problem.

Es ist nicht hinnehmbar, dass insbesondere junge Mädchen und Frauen weiterhin unzureichend geschützt sind. Es liegt in der Pflicht und in der Verantwortung des Staates diesen Schutz für alle Bürger gewährleisten zu können. 
Das Jahr 2026 erfordert entschlossenes staatliches Handeln.

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Julia JantzenPetitionsstarter*in

103

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Das Problem

Gesetz zur effektiven Bekämpfung geschlechtsspezifischer und digitaler Gewalt – besonderer Schutz für Frauen und Kinder

Anliegen:
Der Deutscher Bundestag wird aufgefordert, unverzüglich ein kohärentes Gesetzespaket zu erarbeiten und zu verabschieden, das bestehende Schutzlücken im Bereich geschlechtsspezifischer, sexualisierter sowie digitaler und technologiebasierter Gewalt schließt und insbesondere Frauen sowie Kinder – mit besonderem Fokus auf junge Mädchen – wirksam schützt.

Begründung:
Gewalt gegen Frauen und Kinder stellt eine schwerwiegende Verletzung der durch das Grundgesetz garantierten Rechte dar, insbesondere der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Daraus ergibt sich eine staatliche Schutzpflicht.

Trotz bestehender strafrechtlicher Regelungen bestehen erhebliche Schutzdefizite – insbesondere im Bereich digitaler Gewalt. Zwar existieren einzelne Normen wie § 238 StGB (Stalking), § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs) sowie § 126a StGB (Veröffentlichung personenbezogener Daten), jedoch fehlt eine kohärente und technologieadäquate Gesamtregelung.

Insbesondere technologiebasierte Gewaltformen wie die Erstellung und Verbreitung von sogenannten Deepfakes entwickeln sich schneller als der gesetzliche Rahmen. Studien zeigen, dass ein überwiegender Anteil solcher Inhalte sexualisierte Darstellungen von Frauen betrifft (vgl. Heinrich-Böll-Stiftung, 2024). Gleichzeitig arbeitet der Gesetzgeber derzeit selbst an der Einführung spezifischer Straftatbestände für Deepfake-Missbrauch, was den bestehenden Regelungsbedarf bestätigt (vgl. Gesetzesinitiative im Bundesrat, 2024).

Besonders gravierend ist, dass zunehmend Kinder und Jugendliche – insbesondere junge Mädchen – Ziel solcher Gewaltformen werden. Die Erstellung und Verbreitung manipulierter oder künstlich erzeugter sexualisierter Inhalte von Minderjährigen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte dar und kann langfristige psychische Schäden verursachen. Der bestehende Rechtsrahmen bietet hierfür bislang keinen hinreichend klaren und effektiven Schutz.

Auch bestehende Regelungen zum Opferschutz, wie das Gewaltschutzgesetz, sowie aktuelle Reformen (vgl. Gewalthilfegesetz, 2025), zeigen, dass der Gesetzgeber Handlungsbedarf anerkennt, jedoch weiterhin erhebliche Umsetzungs- und Versorgungslücken bestehen.

Darüber hinaus verpflichtet die europäische Gesetzgebung die Mitgliedstaaten, insbesondere Frauen besser vor Gewalt – auch im digitalen Raum – zu schützen (vgl. EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, 2024).

Im Jahr 2026 ist dieser Zustand nicht länger hinnehmbar. Der Staat ist verpflichtet, wirksame, zeitgemäße und durchsetzbare Schutzmechanismen zu schaffen.

Forderungen:
Der Deutscher Bundestag wird aufgefordert:

Klare strafrechtliche Normierung digitaler und technologiebasierter Gewalt, insbesondere:
eigenständige Straftatbestände für Deepfake-Missbrauch (vgl. Bundesratsinitiative, 2024)
Erweiterung bestehender Vorschriften zu Cyberstalking und Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Besonderer strafrechtlicher Schutz für Minderjährige, insbesondere:
Qualifikationstatbestände mit erhöhtem Strafmaß bei Taten gegen Kinder
ausdrückliche Einbeziehung KI-generierter Inhalte mit Bezug zu Minderjährigen
Verpflichtende und beschleunigte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, insbesondere:
effektive Lösch- und Sperransprüche gegenüber Plattformen (vgl. Netzwerkdurchsetzungsgesetz)
beschleunigte gerichtliche Schutzverfahren
Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung für Betroffene, insbesondere:
Zugang zu Schutzunterkünften und Beratungsstellen (vgl. Gewalthilfegesetz, 2025)
Systematische Erfassung und strafrechtliche Einordnung von Femiziden als geschlechtsspezifische Gewaltform
Verpflichtende Fortbildungen für Polizei, Justiz und Behörden, wie auch von Fachverbänden gefordert (vgl. Stellungnahmen des Deutschen Juristinnenbundes)
Verpflichtung von Plattformbetreibern zu wirksamen Schutzmaßnahmen, insbesondere:
schnelle Entfernung rechtswidriger Inhalte
Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden
Nachhaltige Präventionsmaßnahmen, insbesondere:
Bildungsprogramme zu digitaler Gewalt und Medienkompetenz
Aufklärungskampagnen
Ziel:
Ein effektiver, durchsetzbarer und dem Stand der Technik entsprechender Rechtsrahmen, der Frauen und Kinder umfassend vor Gewalt schützt und ihre Grundrechte konsequent sichert.

Begründung der Dringlichkeit:
Die fortschreitende Digitalisierung und der Einsatz künstlicher Intelligenz führen zu einer massiven Ausweitung neuer Gewaltformen. Gleichzeitig bleibt geschlechtsspezifische Gewalt ein strukturelles Problem.

Es ist nicht hinnehmbar, dass insbesondere junge Mädchen und Frauen weiterhin unzureichend geschützt sind. Es liegt in der Pflicht und in der Verantwortung des Staates diesen Schutz für alle Bürger gewährleisten zu können. 
Das Jahr 2026 erfordert entschlossenes staatliches Handeln.

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