Werden Sie endlich dem Schutz von Mobbing-Opfern gerecht und schaffen entweder eine eigene Strafrechtsnorm „Mobbing“ oder einen neuen Qualifikationstatbestand im Rahmen der §§ 224 und 226 StGB!

Werden Sie endlich dem Schutz von Mobbing-Opfern gerecht und schaffen entweder eine eigene Strafrechtsnorm „Mobbing“ oder einen neuen Qualifikationstatbestand im Rahmen der §§ 224 und 226 StGB!
Warum ist diese Petition wichtig?

Mobbing ist kein Kavaliersdelikt – Mobbing ist Gewalt. Jeder, der sich gegen diese perfide Form von Gewalt ausspricht, ist gebeten, diese Online-Petition durch seine Unterschrift zu unterstützen und auch andere Interessierte darauf aufmerksam zu machen. Wir sind das Volk – und im Namen des Volkes sollte endlich Recht gesprochen werden.
In Fachkreisen spricht man von etwa 1,5 Millionen Betroffenen pro Jahr in Deutschland. 1,5 Millionen ‚Einzelfälle’ – Dunkelziffer unbekannt. Die gesundheitlichen Folgen sind vielfältig und gravierend. Im Gesundheitsreport 2014 der DAK beispielsweise liegen Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen an dritter Stelle.
In Deutschland sterben weit mehr Menschen durch Suizide als durch Verkehrsunfälle. Etwa jeder vierte Suizid wird auf Mobbing zurückgeführt. Bei rund 10.000 Freitoden pro Jahr sind das geschätzte 2.500 Selbstmorde aufgrund von Psychoterror – mehr als 6 Tote täglich.
Eine hochinteressante Veröffentlichung gab es bereits im Jahre 2001 durch Dr. med. A. Bämayr, der ‚Mobbing’ unmissverständlich als pure Gewalt bezeichnet – mit fatalen Folgen für die Opfer, resultierend aus vielen kumulierend wirkenden leichten, mittelschweren und gelegentlich auch schweren einzelnen Mobbinghandlungen.
Um dieser wichtigen Erkenntnis Rechnung zu tragen, müssten auch rechtlich alle Mobbinghandlungen zusammengefasst und – aufgrund der kumulierenden Wirkung – als eine Tat behandelt werden. Das lässt die aktuelle Rechtsprechung jedoch nicht zu.
Mindestens seit dem Jahre 2000 fordern Mobbing-Opfer daher immer wieder die Schaffung eines Gesetzes gegen Mobbing – mindestens seit dem Jahre 2000 werden diese Forderungen immer wieder mit demselben Wortlaut abgelehnt: ‚Es gebe bereits genügend rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zu wehren.’ (Öffentliche Korrespondenz unter mobbing.ilia-faye.de). Diese Aussage wurde anhand konkreter Beispiele längst widerlegt.
Zum Internationalen Tag der Gerechtigkeit, dem 17. Juli 2014, wurde – unterstützt durch eine gleichlautende Briefe-Aktion an das Bundesministerium der Justiz – der Deutsche Bundestag erneut mittels Petition aufgefordert, endlich einen eigenen Tatbestand ‚Mobbing’ in das deutsche Strafrecht aufzunehmen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages lehnte die Veröffentlichung dieser Petition mit der Begründung ab, das Anliegen sei nicht von allgemeinem Interesse und nicht für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet.
Da der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Veröffentlichung auf den eigenen Seiten verweigerte, veröffentliche ich meine Petition ‚Forderung zur Schaffung einer eigenen Strafrechtsnorm ‚Mobbing’ oder eines Qualifikationstatbestandes im Rahmen der Körperverletzungsdelikte gem. §§ 223 StGB, insbesondere der §§ 224 oder 226 StGB, zur Sanktionierung von Mobbing als Form psychischer Gewalt’ nun selber zum Mitzeichnen unter change.org und bitte dringend um rege Teilnahme.
Danke!
Eure Ilia Faye
- Autorin gegen Mobbing -