Geringfügiger Zuverdienst weiterhin für Pflegeauszubildende mit Pflegestipendium!

Das Problem

Geringfügiger Zuverdienst für Pflegeauszubildende mit Pflegestipendium!

Die jüngst beschlossene Streichung der Zuverdienstgrenze bis zur Geringfügigkeitsgrenze für Bezieher:innen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AIVG) betrifft auch Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege unterschiedlicher Ausbildungsstufen, die im Rahmen ihres AMS-Pflegestipendiums eine Ausbildung absolvieren. Dies hindert Auszubildende eines Mangelberufes de facto daran, die Ausbildung fortzuführen oder gar erst zu beginnen. Für viele Auszubildende ist neben dem sehr fordernden Studium ein geringfügiger Zuverdienst notwendig, um sich selbst versorgen zu können.

 

Ohne Möglichkeit eines Zuverdienstes droht diesen Personen der Abbruch ihrer Ausbildung aus rein finanziellen Gründen!

 

Es gibt das Bekenntnis, aller im Nationalrat vertretenen Parteien, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu verbessern, sowie die professionelle Pflege zu stärken - und ohne Qualifizierte Fachpflege kann es keine Gesundheitsversorgung geben.

 

Wir fordern hier mit Nachdruck eine Ausnahmeregelung für Personen in Ausbildung und zusätzlich eine Anhebung der Zuverdienstgrenze.

 

Es geht um die Zukunft der professionellen Pflege! Pflege darf kein Luxus sein!

 

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Lisa HuberPetitionsstarter*inAuch mich persönlich betrifft diese neue Regelung, da ich momentan die Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits -und Krankenpflegerin mache und das Pflegestipendium beziehe.

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Das Problem

Geringfügiger Zuverdienst für Pflegeauszubildende mit Pflegestipendium!

Die jüngst beschlossene Streichung der Zuverdienstgrenze bis zur Geringfügigkeitsgrenze für Bezieher:innen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AIVG) betrifft auch Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege unterschiedlicher Ausbildungsstufen, die im Rahmen ihres AMS-Pflegestipendiums eine Ausbildung absolvieren. Dies hindert Auszubildende eines Mangelberufes de facto daran, die Ausbildung fortzuführen oder gar erst zu beginnen. Für viele Auszubildende ist neben dem sehr fordernden Studium ein geringfügiger Zuverdienst notwendig, um sich selbst versorgen zu können.

 

Ohne Möglichkeit eines Zuverdienstes droht diesen Personen der Abbruch ihrer Ausbildung aus rein finanziellen Gründen!

 

Es gibt das Bekenntnis, aller im Nationalrat vertretenen Parteien, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu verbessern, sowie die professionelle Pflege zu stärken - und ohne Qualifizierte Fachpflege kann es keine Gesundheitsversorgung geben.

 

Wir fordern hier mit Nachdruck eine Ausnahmeregelung für Personen in Ausbildung und zusätzlich eine Anhebung der Zuverdienstgrenze.

 

Es geht um die Zukunft der professionellen Pflege! Pflege darf kein Luxus sein!

 

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Lisa HuberPetitionsstarter*inAuch mich persönlich betrifft diese neue Regelung, da ich momentan die Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits -und Krankenpflegerin mache und das Pflegestipendium beziehe.

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