Gerechtigkeit für den Hund von Annahütte: Höchststrafe für grausame Tierquälerei!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Jenny Weiss und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Im März 2026 wurde im Waldgebiet zwischen Schipkau, Annahütte und Sedlitz ein grausamer Fund gemacht: Ein mittelgroßer Hund wurde an einen Baum angebunden und seinem Schicksal überlassen. Das Tier hatte keine Chance zu entkommen und verstarb nach ersten Erkenntnissen qualvoll an Hunger und Durst.
Die Polizei konnte den Halter aus Annahütte dank zahlreicher Hinweise inzwischen ermitteln. Wir, die Unterzeichner dieser Petition, fordern nun ein konsequentes Durchgreifen der Justiz!

Unsere Forderungen:
Ausschöpfung des Strafmaßes: Nach § 17 TierSchG drohen bis zu drei Jahre Haft. Wir fordern, dass die Grausamkeit dieser Tat (vorsätzliches Anbinden und Verendenlassen) mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft wird. Eine bloße Geldstrafe oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage wäre ein Schlag ins Gesicht für den Tierschutz.
Lebenslanges Tierhaltungsverbot: Dem Täter muss durch das Veterinäramt unwiderruflich und lebenslang untersagt werden, jemals wieder die Verantwortung für ein Lebewesen zu tragen.
Ein Zeichen gegen Gewalt: Tiere sind keine Sachen. Wer ein wehrloses Lebewesen so grausam behandelt, zeigt eine massive moralische Verrohung, die eine deutliche Antwort unseres Rechtsstaates erfordert.
Wir fordern die Staatsanwaltschaft Cottbus auf, Anklage zu erheben und sicherzustellen, dass dieser Fall nicht folgenlos bleibt. Grausamkeit darf nicht mit Milde belohnt werden!
 
Ein Jahr Haft ist nicht genug – Wir fordern die Höchststrafe!
Liebe Unterstützer,
unsere Petition wächst und das ist gut so! Doch wir müssen noch deutlicher werden: Kürzlich wurde in Leipzig ein Täter für 15 Messerstiche an einem Hund zu nur einem Jahr Haftverurteilt.
Ich sage ganz klar: Das ist für den Fall in Annahütte viel zu milde!
Während eine Tat mit dem Messer in Sekunden geschieht, bedeutete das Anbinden im Wald für den Hund von Annahütte einen tagelangen, grausamen Todeskampf. Wer ein Tier ankettet und es bewusst verdursten und verhungern lässt, handelt mit einer Kaltblütigkeit, die durch nichts zu rechtfertigen ist.
Wir fordern von der Staatsanwaltschaft Cottbus:
Kein "Rabatt-Urteil"! Wir fordern eine Haftstrafe, die sich an der Höchstgrenze von 3 Jahren orientiert.
Keine Bewährung! Wer so grausam handelt, muss die Konsequenzen im Gefängnis spüren.
Lebenslanges Verbot: Ein befristetes Tierhaltungsverbot reicht nicht. Wer Leben so missachtet, darf nie wieder die Verantwortung für ein Tier tragen.
Bitte teilt diesen Aufruf weiter über WhatsApp. Wir zeigen der Brandenburger Justiz: Wir geben uns nicht mit Symbolstrafen zufrieden!

 

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Claudia EPetitionsstarter*in"Ich bin eine Tierfreundin aus der Lausitz, die sich für Gerechtigkeit einsetzt"

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Jenny Weiss und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Im März 2026 wurde im Waldgebiet zwischen Schipkau, Annahütte und Sedlitz ein grausamer Fund gemacht: Ein mittelgroßer Hund wurde an einen Baum angebunden und seinem Schicksal überlassen. Das Tier hatte keine Chance zu entkommen und verstarb nach ersten Erkenntnissen qualvoll an Hunger und Durst.
Die Polizei konnte den Halter aus Annahütte dank zahlreicher Hinweise inzwischen ermitteln. Wir, die Unterzeichner dieser Petition, fordern nun ein konsequentes Durchgreifen der Justiz!

Unsere Forderungen:
Ausschöpfung des Strafmaßes: Nach § 17 TierSchG drohen bis zu drei Jahre Haft. Wir fordern, dass die Grausamkeit dieser Tat (vorsätzliches Anbinden und Verendenlassen) mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft wird. Eine bloße Geldstrafe oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage wäre ein Schlag ins Gesicht für den Tierschutz.
Lebenslanges Tierhaltungsverbot: Dem Täter muss durch das Veterinäramt unwiderruflich und lebenslang untersagt werden, jemals wieder die Verantwortung für ein Lebewesen zu tragen.
Ein Zeichen gegen Gewalt: Tiere sind keine Sachen. Wer ein wehrloses Lebewesen so grausam behandelt, zeigt eine massive moralische Verrohung, die eine deutliche Antwort unseres Rechtsstaates erfordert.
Wir fordern die Staatsanwaltschaft Cottbus auf, Anklage zu erheben und sicherzustellen, dass dieser Fall nicht folgenlos bleibt. Grausamkeit darf nicht mit Milde belohnt werden!
 
Ein Jahr Haft ist nicht genug – Wir fordern die Höchststrafe!
Liebe Unterstützer,
unsere Petition wächst und das ist gut so! Doch wir müssen noch deutlicher werden: Kürzlich wurde in Leipzig ein Täter für 15 Messerstiche an einem Hund zu nur einem Jahr Haftverurteilt.
Ich sage ganz klar: Das ist für den Fall in Annahütte viel zu milde!
Während eine Tat mit dem Messer in Sekunden geschieht, bedeutete das Anbinden im Wald für den Hund von Annahütte einen tagelangen, grausamen Todeskampf. Wer ein Tier ankettet und es bewusst verdursten und verhungern lässt, handelt mit einer Kaltblütigkeit, die durch nichts zu rechtfertigen ist.
Wir fordern von der Staatsanwaltschaft Cottbus:
Kein "Rabatt-Urteil"! Wir fordern eine Haftstrafe, die sich an der Höchstgrenze von 3 Jahren orientiert.
Keine Bewährung! Wer so grausam handelt, muss die Konsequenzen im Gefängnis spüren.
Lebenslanges Verbot: Ein befristetes Tierhaltungsverbot reicht nicht. Wer Leben so missachtet, darf nie wieder die Verantwortung für ein Tier tragen.
Bitte teilt diesen Aufruf weiter über WhatsApp. Wir zeigen der Brandenburger Justiz: Wir geben uns nicht mit Symbolstrafen zufrieden!

 

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Claudia EPetitionsstarter*in"Ich bin eine Tierfreundin aus der Lausitz, die sich für Gerechtigkeit einsetzt"

Die Entscheidungsträger*innen

Staatsanwaltschaft Cottbus Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Veterinäramt)
Staatsanwaltschaft Cottbus Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Veterinäramt)

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