Gemeinsam das Grundsicherungssystem weiterdenken.


Gemeinsam das Grundsicherungssystem weiterdenken.
Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mit dieser Petition anregen, die Vermögensfreigrenzen in der Grundsicherung für Menschen mit Behinderung stärker an die Regelungen der Eingliederungshilfe anzupassen.
Viele Menschen mit Behinderung arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und beziehen ergänzend Grundsicherung. Der Lohn aus der Werkstatt wird dabei durch die Grundsicherung aufgestockt, da dieser alleine in der Regel nicht ausreicht, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Das bedeutet, dass viele Beschäftigte in Werkstätten dauerhaft auf diese Unterstützung angewiesen sind.
Gleichzeitig leben viele von ihnen in betreuten Wohnformen, die unter anderem durch die Eingliederungshilfe finanziert werden. Während in der Eingliederungshilfe vergleichsweise höhere Vermögensfreigrenzen gelten, sind die Vermögensgrenzen in der Grundsicherung deutlich niedriger. Diese Differenz führt aus meiner Sicht zu einem Widerspruch innerhalb des Systems.
Die niedrigen Vermögensfreigrenzen erschweren es Menschen mit Behinderung erheblich, eigenständig Vermögen aufzubauen oder private Altersvorsorge zu betreiben. Private Altersvorsorge sollte jedoch kein Privileg für Menschen sein, die vollständig gesund sind und auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein können. Altersvorsorge ist kein Luxus, sondern ein wichtiger Bestandteil finanzieller Selbstbestimmung und Sicherheit im Alter.
Viele Betroffene leben seit Geburt mit einer Behinderung oder sind durch eine spätere Erkrankung – auch psychischer Art – dauerhaft in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Dass gerade diese Menschen durch besonders strenge Vermögensgrenzen zusätzlich benachteiligt werden, empfinde ich als ungerecht.
Mir ist bewusst, dass Leistungen wie Grundsicherung, Eingliederungshilfe, betreutes Wohnen und Werkstätten für behinderte Menschen durch öffentliche Mittel finanziert werden. Dennoch sollte dies nicht dazu führen, dass den betroffenen Menschen kaum Möglichkeiten bleiben, selbst für ihre Zukunft vorzusorgen.
Ein möglicher Lösungsansatz wäre neben einer moderaten Anhebung der Vermögensfreigrenzen auch eine besondere Regelung für langfristige Altersvorsorgeformen, zum Beispiel ETF-Sparpläne oder vergleichbare Anlagen. Denkbar wäre, dass diese Gelder bis zum Renteneintritt nur sehr eingeschränkt verfügbar sind, um Missbrauch – etwa für kurzfristigen Konsum oder Luxusgüter – zu vermeiden, während gleichzeitig echte Altersvorsorge ermöglicht wird.
Ziel sollte es sein, Menschen mit Behinderung mehr finanzielle Eigenständigkeit und langfristige Sicherheit zu ermöglichen, ohne die Grundprinzipien der sozialen Sicherungssysteme zu gefährden.
Ich hoffe sehr, dass Sie dieses Anliegen prüfen und damit Menschen unterstützen, die in unserer Gesellschaft besonders auf Solidarität und faire Rahmenbedingungen angewiesen sind.
Teilen sie diese Petition gerne bei Whatsapp und weiteren Plattformen. Ich würde mich wahnsinnig freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Rene Kast

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Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mit dieser Petition anregen, die Vermögensfreigrenzen in der Grundsicherung für Menschen mit Behinderung stärker an die Regelungen der Eingliederungshilfe anzupassen.
Viele Menschen mit Behinderung arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und beziehen ergänzend Grundsicherung. Der Lohn aus der Werkstatt wird dabei durch die Grundsicherung aufgestockt, da dieser alleine in der Regel nicht ausreicht, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Das bedeutet, dass viele Beschäftigte in Werkstätten dauerhaft auf diese Unterstützung angewiesen sind.
Gleichzeitig leben viele von ihnen in betreuten Wohnformen, die unter anderem durch die Eingliederungshilfe finanziert werden. Während in der Eingliederungshilfe vergleichsweise höhere Vermögensfreigrenzen gelten, sind die Vermögensgrenzen in der Grundsicherung deutlich niedriger. Diese Differenz führt aus meiner Sicht zu einem Widerspruch innerhalb des Systems.
Die niedrigen Vermögensfreigrenzen erschweren es Menschen mit Behinderung erheblich, eigenständig Vermögen aufzubauen oder private Altersvorsorge zu betreiben. Private Altersvorsorge sollte jedoch kein Privileg für Menschen sein, die vollständig gesund sind und auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein können. Altersvorsorge ist kein Luxus, sondern ein wichtiger Bestandteil finanzieller Selbstbestimmung und Sicherheit im Alter.
Viele Betroffene leben seit Geburt mit einer Behinderung oder sind durch eine spätere Erkrankung – auch psychischer Art – dauerhaft in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Dass gerade diese Menschen durch besonders strenge Vermögensgrenzen zusätzlich benachteiligt werden, empfinde ich als ungerecht.
Mir ist bewusst, dass Leistungen wie Grundsicherung, Eingliederungshilfe, betreutes Wohnen und Werkstätten für behinderte Menschen durch öffentliche Mittel finanziert werden. Dennoch sollte dies nicht dazu führen, dass den betroffenen Menschen kaum Möglichkeiten bleiben, selbst für ihre Zukunft vorzusorgen.
Ein möglicher Lösungsansatz wäre neben einer moderaten Anhebung der Vermögensfreigrenzen auch eine besondere Regelung für langfristige Altersvorsorgeformen, zum Beispiel ETF-Sparpläne oder vergleichbare Anlagen. Denkbar wäre, dass diese Gelder bis zum Renteneintritt nur sehr eingeschränkt verfügbar sind, um Missbrauch – etwa für kurzfristigen Konsum oder Luxusgüter – zu vermeiden, während gleichzeitig echte Altersvorsorge ermöglicht wird.
Ziel sollte es sein, Menschen mit Behinderung mehr finanzielle Eigenständigkeit und langfristige Sicherheit zu ermöglichen, ohne die Grundprinzipien der sozialen Sicherungssysteme zu gefährden.
Ich hoffe sehr, dass Sie dieses Anliegen prüfen und damit Menschen unterstützen, die in unserer Gesellschaft besonders auf Solidarität und faire Rahmenbedingungen angewiesen sind.
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Mit freundlichen Grüßen
Rene Kast

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Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 6. März 2026 erstellt