Gegen Machtmissbrauch in der Medizin

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Jonah Wagner und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Petenten: PD Dr. Kara Krajewski, Dr. jur. Thomas Krajewski, Niklas Nieluda, Ass. jur. Tatjana Burat

 

I.             Sachverhaltsbeschreibung

Machtmissbrauch im Gesundheitswesen ist ein systemisches Problem. Es betrifft nicht nur das medizinische Fachpersonal, sondern alle im klinischen Umfeld tätigen Personen, einschließlich therapeutischer, technischer und administrativer Angestellter sowie Service- und Reinigungskräfte –  und damit zuletzt auch die Patientinnen und Patienten; es betrifft alle Geschlechter; und es hat viele Formen, die von subtiler psychischer Gewalt wie Mobbing und Diskriminierung über die Ausnutzung von Abhängigkeiten bis hin zu offener verbaler, physischer und sexualisierter Gewalt reichen.

Eine Umfrage des Marburger Bundes Hamburg vom Juli 2025 bestätigt genau dies: 87% der befragten Klinikärztinnen und -ärzte haben Machtmissbrauch erlebt oder beobachtet, und 81% waren mit rassistischen, sexistischen oder anderen sachfremden Kommentaren konfrontiert. Experten und Betroffene bestätigen ebenfalls, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt, das nicht nur Einzelfälle betrifft.

Den Nährboden für den Machtmissbrauch bilden ausgeprägte patriarchale und hierarchische Strukturen, in denen Chefärzte bzw. leitende Ärzte umfassende Macht über und Einfluss auf die Berufsaus- und Facharztweiterbildung, die tägliche Berufsausübung, die Gestaltung von Dienst- und Operationsplänen sowie auf die Genehmigung von Urlaub und Fortbildungen haben, ohne dass wirksame Kontrollmechanismen bestehen.

Verhalten sich Mitarbeitende nicht entsprechend den Vorstellungen der jeweiligen Führungskraft, wird dies sanktioniert. Aus Angst vor beruflichen Nachteilen bleiben Betroffene daher häufig schutzlos. Gleichzeitig versagen etablierte Meldewege und interne Verfahren zu oft: Hinweise auf unrechtmäßiges Verhalten werden in den eng vernetzten Strukturen nicht selten im Keim erstickt oder sogar dazu missbraucht, Betroffene dauerhaft aus ihrem Beruf zu drängen.

Insbesondere Assistenzärztinnen und -ärzte in operativen Fächern sind von diesem Machtmissbrauch betroffen. Ihre Weiterbildung hängt davon ab, eine in der Weiterbildungsordnung festgelegte Anzahl von Operationen durchzuführen und diese in Operationskatalogen vom jeweiligen Chefarzt bestätigen zu lassen. Dafür müssen sie von den Oberärzten zu den Eingriffen eingeteilt werden.

Dieses Abhängigkeitsverhältnis wird gezielt als Druckmittel eingesetzt: Weicht das Verhalten von den Vorstellungen der Führungskraft ab, werden sie nicht nur wie oben beschrieben sanktioniert, sondern auch gezielt nicht für Operationen eingeteilt. In manchen Fällen wird ihnen trotz der Weiterbildungsverpflichtung der Klinik sogar ein Operationsverbot erteilt. Für eine Vielzahl Betroffener bedeutet dies, dass sie ihre Weiterbildung zum Facharzt nicht erfolgreich beenden können.

Die Folgen reichen weit über individuelles Leid hinaus und schaden dem gesamten System.

Qualifizierte Fachkräfte werden verdrängt und Weiterbildungsstandards untergraben, wenn Ausbildung nicht mehr nach Leistung, sondern nach Konformität und Willkür erfolgt. Es entstehen immense volkswirtschaftliche Schäden, wenn hochqualifizierte Ärztinnen und Ärzte ihr Fachgebiet verlassen und der Patientenversorgung nicht mehr zur Verfügung stehen. Für die Einzelnen bedeutet das Ausscheiden aus dem Beruf oft auch das Scheitern der privaten Existenz, was finanzielle Notlagen für ganze Familien und eine erzwungene Neuorientierung der gesamten Lebensführung nach sich ziehen kann.

Letztlich leiden die Patientinnen und Patienten am meisten, wenn die Fehlerkultur von Machtmissbrauch und der Angst vor Aufdeckung von Missständen geprägt ist. Eine solche Kultur bedroht direkt die Patientensicherheit und vergrößert bestehende Versorgungslücken.

Ein besonders drastisches Beispiel für sanktioniertes Verhalten ist die Gründung einer Familie. Studien, wie die der Universität Göttingen, belegen, dass Ärztinnen bei einer Schwangerschaft oder als Mütter systematisch benachteiligt und diskriminiert werden.

Sie werden regelmäßig mit Worten und Taten herabgewürdigt. Betroffenen wird vorgeworfen, unbrauchbar und egoistisch zu sein, weil sie Mutter werden und damit angeblich ihre Kollegen im Stich lassen. Diese Haltung findet sich in der weitverbreiteten Auffassung wieder, eine Arzttätigkeit sei unvereinbar mit einer Familie und gipfelt in dem oft gelebten und ausgesprochenen Zwang zur Entscheidung:

„Mutter oder Chirurgin?“

Angestellte Ärztinnen und Ärzte, insbesondere in der Weiterbildung, werden regelmäßig unter Druck gesetzt, keine Familie zu gründen. Eine häufige Drohung lautet: «Wenn Sie Kinder kriegen, ist Ihre Karriere vorbei». Kommentare von Vorgesetzten wie «Wenn Sie erst mal Kinder haben, werden Sie hier nicht mehr zu gebrauchen sein» sind keine Seltenheit und wurden von Ärztinnen in einer Studie der Universität Göttingen dokumentiert.

Diese Haltung gipfelt in dem oft gelebten und ausgesprochenen Zwang zur Entscheidung: „Mutter oder Chirurgin?“.

Die persönlichen Erfahrungen einer der Petentinnen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) illustrieren dies exemplarisch:

Nach der Mitteilung ihrer ersten Schwangerschaft erhielt sie von ihrem Chefarzt den Kommentar, sie solle sich von dem „Schrecken“ erholen.

Bei der Mitteilung der zweiten Schwangerschaft drohte derselbe Chefarzt, dass ihre Karriere bei einem dritten Kind vorbei sei.

Eine dort tätige Oberärztin verbot ihr, zu ihrem kranken Kind nach Hause zu fahren, und forderte sie auf, ein Kindermädchen anzustellen. Dieselbe Vorgesetzte stellte ihre Berufstätigkeit als Mutter grundsätzlich infrage, da ihr Ehemann genug verdiene.

Ihr Wunsch, die Arbeitszeit von den üblichen 48 auf 40 Stunden zu reduzieren, wurde mit der Begründung abgelehnt, sie sei für die Tätigkeit «nicht mehr geeignet», da eine Teilzeitstelle nicht in den Dienst- und Operationsplan passe und man die Vergütung nicht berechnen könne.

Diese Darstellung bleibt hier exemplarisch, wird jedoch im Weiteren aufgegriffen.

Das von den Führungskräften vorgelebte Verhalten schafft auch unter den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung ein Klima der Angst und Missgunst, in dem insbesondere Frauen diskriminiert werden. Statt Solidarität entsteht ein Konkurrenzkampf, den andere Kollegen ausnutzen, um sich selbst Vorteile zu verschaffen.

Ärztinnen wird dann auch von Kollegen auf gleicher Hierarchiestufe ihre Mutterschaft vorgeworfen. Sie werden als egoistisch dargestellt und ausgegrenzt, wenn sie familiären Verpflichtungen nachkommen müssen – etwa, wenn sie wegen eines kranken Kindes nicht zum Dienst erscheinen können, die Übernahme von Überstunden ablehnen oder eine Reduzierung der Nachtdienste benötigen.

 

II.              Umfrageergebnisse zum Kontext des unter I. beschriebenen Sachverhaltes
Die oben beschriebenen Sachverhalte finden sich auch in den Ergebnissen verschiedener Umfragen wieder:

1. Ergebnisse einer Mitgliederumfrage des Marburger Bundes zu Machtstrukturen und Führungskultur in Hamburger Kliniken (2025)

Eine Online-Befragung unter Klinikärztinnen und -ärzten in Hamburg (7. bis 25. Juli 2025) mit 482 gültigen Antworten (Rücklaufquote: 11,2%) lieferte alarmierende Ergebnisse. Ein Auszug aus der Umfrage der Ärztegewerkschaft Marburger Bund:

•                  Über die Hälfte der Teilnehmenden (51%) hat bereits mehrfach Machtmissbrauch erlebt oder beobachtet.

•                  Mehr als 80% haben in ihrer ärztlichen Laufbahn rassistische, sexistische oder ähnlich sachfremde Kommentare gehört.

•                  52% der Befragten beurteilen die Besetzungsverfahren für Führungspositionen als intransparent.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   2. Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)

Eine repräsentative Umfrage der ADS bestätigt, dass Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen in Deutschland am stärksten gefährdet sind, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu erleben.

3. Umfrage von Medscape Deutschland zu sexuellem Fehlverhalten (2024)

Eine Online-Umfrage von Medscape Deutschland aus dem Jahr 2024 (veröffentlicht am 4. Dezember 2024), an der 773 Medizinerinnen und Mediziner teilnahmen, zeichnet ein klares Bild des Problems:

•                  Erlebte Übergriffe: Fast jede fünfte Person (14%) hat in den letzten drei Jahren sexuelles Fehlverhalten beobachtet. Neun Prozent der Frauen und drei Prozent der Männer haben es selbst erfahren. In Kliniken (20%) wurden erheblich mehr Vorfälle beobachtet als in Praxen (8%).

•                  Täterprofil: In den meisten Fällen waren die Täter selbst Ärzte und in der Hierarchie über den Betroffenen stehend.

•                  Karriere als Druckmittel: Ein Prozent der Teilnehmenden gab an, Angebote für eine berufliche Beförderung im Gegenzug für sexuelle Handlungen erhalten zu haben.

•                  Mangelnde Meldungen: Die große Mehrheit meldet die Vorfälle nicht. Von den Betroffenen wandten sich nur 14% an Vorgesetzte, 11% an Kollegen und 6% an die Personalabteilung.

•                  Konsequenz Kündigung: Etwa jede fünfte betroffene Person zieht die Konsequenz und kündigt.

 

III.           Bisherige rechtliche Regelungen und Meldestellen: Ein unzureichender Schutz
Die bestehenden Gesetze werden dem systematischen Machtmissbrauch in Kliniken nicht gerecht. Zwar bieten das Strafrecht, das Arbeitsrecht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und das ärztliche Berufsrecht an verschiedenen Stellen einen teilweisen Schutz. In ihrer Reichweite und praktischen Anwendbarkeit sind diese Regelungen jedoch nicht ausreichend, um Betroffene vor den beschriebenen Formen der Diskriminierung und des Missbrauchs wirksam zu schützen.

1.    Strafgesetzbuch (StGB)
Die strafrechtliche Verfolgung scheitert oft an den hohen Hürden der bestehenden Tatbestände:

•                  Sexualstraftaten (§§ 174 ff. StGB): Diese Paragrafen setzen in der Regel eine konkrete sexuelle Handlung voraus. Subtilere Formen sexueller Belästigung, wie sie im Klinikalltag vorkommen, werden davon oft nicht erfasst. Auch die Verbreitung pornografischer Inhalte, wie sie eine der Petentinnen erlebte, ist im Arbeitsverhältnis zwischen Erwachsenen nicht zwangsläufig strafbar – anders als bei der Verbreitung gegenüber Minderjährigen.

•                  Beleidigungsdelikte (§ 185 ff. StGB): Einzelne herabwürdigende Äußerungen können zwar eine Beleidigung darstellen. Die systematische Diskriminierung, die oft nicht auf ehrverletzenden Tatsachenbehauptungen beruht, erfüllt die Tatbestände der Beleidigung oder Verleumdung (§ 186 StGB) jedoch nur in Ausnahmefällen.

•                  Nötigung (§ 240 StGB): Auch die Nötigung greift zu kurz. Zwar können einzelne Handlungen, wie die Drohung «Ihre Karriere ist vorbei, wenn Sie noch ein Kind bekommen», den Tatbestand erfüllen. Der alltägliche Machtmissbrauch findet aber oft subtiler statt und ist nicht an eine einzelne, konkrete Drohung gekoppelt. Die Diskriminierung geschieht oftmals allein aufgrund der Tatsache, dass eine Ärztin Mutter ist und daher von Vorgesetzten als nicht mehr uneingeschränkt verfügbar wahrgenommen wird.

Andere Tatbestände des Strafgesetzbuches kommen für die beschriebenen Verhaltensmuster kaum in Betracht.

2.    Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Grundsätzlich verpflichtet das Arbeitsrecht jeden Arbeitgeber zu einer umfassenden Fürsorgepflicht. Diese Pflicht beinhaltet den Schutz der Mitarbeitenden vor herabwürdigendem Verhalten durch Vorgesetzte, insbesondere vor Mobbing.

•                  Rechte der Arbeitnehmer: Beschäftigte haben das Recht, Belästigungen und Mobbing dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat zu melden. Diese sind gesetzlich verpflichtet, der Meldung nachzugehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

•                  Gleichbehandlungsgrundsatz: Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, eine Ausprägung von Art. 3 des Grundgesetzes, verbietet es dem Arbeitgeber, vergleichbare Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund willkürlich ungleich zu behandeln.

3.    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das AGG konkretisiert diesen Schutz und verbietet Benachteiligungen aufgrund spezifischer Merkmale wie dem Geschlecht, der ethnischen Herkunft, der Religion oder des Alters.

4.    Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das seit 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz (oft «Whistleblower-Gesetz» genannt) soll Personen schützen, die beruflich auf Missstände und Rechtsverstöße aufmerksam machen. Es verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung interner Meldestellen und soll die Meldenden vor Repressalien wie Kündigung oder Mobbing schützen.

5.    Regelungen aus dem ärztlichen Berufsrecht
Das ärztliche Berufsrecht, verankert in den Berufsordnungen der Landesärztekammern, schreibt ein klares Gebot zur Kollegialität vor. Demnach sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich untereinander respektvoll zu verhalten, was unsachliche Kritik und herabsetzende Äußerungen ausdrücklich verbietet. Diese Regeln gelten für alle Ärzte, unabhängig von ihrem Anstellungsverhältnis.

 

IV.                   Das Scheitern der bestehenden Schutzmechanismen in der Praxis

Obwohl diese zahlreichen Gesetze und Vorschriften Mediziner theoretisch schützen sollen, versagen sie in der Praxis. Der Grund dafür liegt in den tief verwurzelten Machtstrukturen und dem oftmals patriarchalen Verhalten der klinischen Führungsebene. Unerwünschtes Verhalten wird systematisch sanktioniert und Mitarbeitende werden zum Schweigen oder zur Aufgabe ihrer Stelle gezwungen.

Betroffene erfahren in diesem System keine wirksame Unterstützung. Stattdessen schützen sich die eng vernetzten Strukturen gegenseitig, indem sie Missstände oder das Fehlverhalten einer Führungskraft leugnen.

1.    Beweislast als unüberwindbare Hürde
 Im Ergebnis scheitern Betroffene an der schier unmöglichen Aufgabe, die Vorkommnisse lückenlos zu beweisen. Rechte aus den genannten Schutzvorschriften können daher nur sehr schwer oder gar nicht geltend gemacht werden.

2.    Ein Klima der Angst 
Kollegen, die noch für den Arbeitgeber tätig sind, schweigen aus Furcht, selbst ins Visier zu geraten. Kaum jemand ist bereit, namentlich als Zeuge für einen Missstand aufzutreten. Ein allgegenwärtiges Klima der Angst verhindert Aufklärung und Solidarität.

Solange Betroffene an die strengen Beweislastregeln gebunden sind, werden sie in den meisten Fällen rechtlich und tatsächlich nicht durchdringen können. Eine theoretische Ausnahme bildet hier das Hinweisgeberschutzgesetz, wonach der Arbeitgeber bei einer Sanktionierung beweisen muss, dass diese nicht im Zusammenhang mit der Meldung eines Missstandes steht. Doch auch hier bleibt die praktische Durchsetzbarkeit für den Einzelnen oft fraglich.

3.    Das Versagen der offiziellen Meldestellen
Ähnlich wie bei den Schutzgesetzen existieren zwar auch bei vielen medizinischen Arbeitgebern speziell eingerichtete Meldestellen, die Beschäftigte zu ihrem Schutz kontaktieren können. Die wichtigsten sind:

•                  Ombudsstellen

•                  Gleichstellungsbeauftragte

•                  Betriebsräte

•                  Ärztekammern

•                  Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

In der Praxis ist jedoch an der Durchsetzungskraft und Unabhängigkeit vieler dieser Stellen zu zweifeln, da ihre Mitarbeitenden oft selbst in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Eine neutrale Aufklärung wird dadurch erschwert oder verunmöglicht.

Das Fallbeispiel einer der Petentinnen verdeutlicht dieses systemische Versagen:
Sie wandte sich hilfesuchend an die Ombudsstelle der Universität Hamburg. Obwohl die Satzung der Ombudsstelle ausdrücklich die Zuständigkeit für Fälle von Machtmissbrauch vorsieht, erklärte man sich für nicht zuständig. Die Gleichstellungsbeauftragte riet ihr, die Sanktionen hinzunehmen, wenn sie ihre Facharztausbildung beenden wolle. Die ebenfalls kontaktierte Ärztekammer Hamburg blieb untätig.

 

 

 

F  O  R  D  E  R  U  N  G  E  N     D  E  R     P  E  T  I  T  I  O  N
 

Vor dem Hintergrund der dargelegten Missstände fordern wir einen wirksamen Schutz für alle im medizinischen Bereich tätigen Angestellten. Dieser Schutz muss durch konkrete gesetzliche und strukturelle Maßnahmen umgesetzt werden.

Wir fordern insbesondere:

1. Schaffung eines neuen Straftatbestandes «Machtmissbrauch in der Medizin»

Die systematische psychische Zermürbung und berufliche Sabotage im medizinischen Kontext muss als eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert werden. Alternativ ist ein umfassender Ordnungswidrigkeitentatbestand mit empfindlichen Bußgeldern zu schaffen.

2. Anpassung bestehender Schutzvorschriften und der Beweislast

Bestehende Gesetze (z.B. AGG) müssen an die besonderen Machtstrukturen in Kliniken angepasst werden. Dies muss eine Beweislastumkehr oder zumindest signifikante Beweiserleichterungen für Betroffene beinhalten, die Machtmissbrauch oder Diskriminierung geltend machen.

3. Externe und unabhängige Meldestellen

Die Verantwortung für die Aufklärung von Diskriminierung, Mobbing und Machtmissbrauch muss externalisiert werden. Es braucht völlig unabhängige Meldestellen, die weder mit klinikinternem Personal noch mit den Ärztekammern besetzt sind. Diese Stellen müssen die Befugnis haben, direkt strafrechtliche Ermittlungen, z.B. durch eine spezialisierte Staatsanwaltschaft, zu veranlassen.

4. Verbindliche Sanktionen bei Organisationsverschulden

Die persönliche Verantwortung von Führungskräften muss gestärkt werden. Vorsätzlicher Machtmissbrauch und nachgewiesenes Organisationsverschulden von Chefärzten, Geschäftsführungen und leitenden Angestellten müssen konsequent strafrechtlich oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

5. Einrichtung eines digitalen Hinweisportals zur sicheren und anonymen Erstmeldung

Wir fordern die Schaffung eines bundesweiten, technisch gesicherten Online-Portals. Dieses soll es Betroffenen ermöglichen, eine anonyme Erstmeldung über Machtmissbrauch und Missstände in Kliniken abzugeben, ohne ihre Identität preiszugeben.

Das Portal dient mehreren Zwecken:

•                  Niedrigschwelliger Schutz: Es bietet einen geschützten Raum, um Vorfälle zu dokumentieren, ohne sofortige Repressalien fürchten zu müssen.

•                  Mustererkennung: Durch die Sammlung von anonymen, aber strukturierten Daten (z.B. Klinik, Abteilung, Art des Vorfalls) können systematische Missstände und Brennpunkte identifiziert werden.

•                  Ermöglichung von Solidarität: Das System soll Betroffenen die Möglichkeit geben, untereinander in einen vertraulichen, pseudonymisierten Kontakt zu treten, um sich gegenseitig zu unterstützen und eine gemeinsame, aussagekräftige Beweisführung vorzubereiten. Die Aufhebung der Anonymität erfolgt nur auf freiwilliger und gegenseitiger Basis der Beteiligten.

Schutz vor Missbrauch: Um Falschanschuldigungen vorzubeugen, muss das System klare rechtliche und technische Schutzmechanismen enthalten. Dazu gehören die Aufklärung über die Strafbarkeit von Verleumdung und falscher Verdächtigung sowie technische Vorkehrungen, die eine missbräuchliche Nutzung erschweren.

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Quellenverzeichnis
 

Medienberichte:

„Mobbing? Schwere Vorwürfe im Klinikum Friedrichshafen“
Report Mainz︱ARD︱24.06.2024

„Allein gegen alle“
Christine Keck︱DER SPIEGEL (Ausgabe 12/2024)︱14.03.2024

„Belästigte Ärztinnen – Sexualisierte Gewalt in Kliniken“
Report Mainz︱ARD︱25.03.2025

„Mutter oder Chirurgin? Entscheide Dich“
Die Zeit︱Die Zeit (Ausgabe 27/2025)︱28.06.2025

„Kinder als Karriere-Killer: Machtmissbrauch in Kliniken in Schleswig-Holstein?“
Lübecker Nachrichten︱Lübecker Nachrichten︱12.07.2025

„Bist du Mama oder Chirurgin?“
Kieler Nachrichten︱Kieler Nachrichten︱13.07.2025

„Vom OP-Saal aufs Land: Eine Kinderneurochirurgin findet Erfüllung in der Palliativmedizin“
esanum︱Medizinplattform esanum︱18.08.2025

„Machtmissbrauch in Kliniken“
Apotheken Umschau (Podcast)︱Apotheken Umschau︱01.09.2025

 

Fachliteratur:

Jenner, S., Djermester, P., Prügl, J., Kurmeyer, C., & Oertelt-Prigione, S. (2019). Prevalence of Sexual Harassment in Academic Medicine. JAMA Internal Medicine, 179(1), 108-111.
doi: 10.1001/jamainternmed.2018.4859

Mambrey, V., Ritz-Timme, S., & Loerbroks, A. (2022). Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz unter Medizinischen Fachangestellten in Deutschland – eine Querschnittsstudie. Das Gesundheitswesen, 84(08/09), 810–811.
doi: 10.1055/s-0042-1753824

Tameling, J. F., Lohöfener, M., Bereznai, J., Tran, T. P. A., Ritter, M., & Boos, M. (2023). Extent and types of gender-based discrimination against female medical students and physicians at five university hospitals in Germany – results of an online survey. GMS Journal for Medical Education, 40(6), Doc66.
doi: 10.3205/zma001648

Gottschling, C., & van den Heuvel, M. (2024, 4. Dezember). Report: Sexuelles Fehlverhalten in Praxen und Kliniken – und was unternehmen Betroffene dagegen? Medscape.
Abgerufen von https://deutsch.medscape.com/diashow/49005032

Clemens, V., Kuchenbaur, M., Richter, C., Oertelt-Prigione, S., & Taubner, S. (2025). Sexual Harassment in Academic Medicine in Germany. JAMA Network Open, 8(6), e2518237.
doi: 10.1001/jamanetworkopen.2025.18237

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Kara KrajewskiPetitionsstarter*in

6.319

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Jonah Wagner und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Petenten: PD Dr. Kara Krajewski, Dr. jur. Thomas Krajewski, Niklas Nieluda, Ass. jur. Tatjana Burat

 

I.             Sachverhaltsbeschreibung

Machtmissbrauch im Gesundheitswesen ist ein systemisches Problem. Es betrifft nicht nur das medizinische Fachpersonal, sondern alle im klinischen Umfeld tätigen Personen, einschließlich therapeutischer, technischer und administrativer Angestellter sowie Service- und Reinigungskräfte –  und damit zuletzt auch die Patientinnen und Patienten; es betrifft alle Geschlechter; und es hat viele Formen, die von subtiler psychischer Gewalt wie Mobbing und Diskriminierung über die Ausnutzung von Abhängigkeiten bis hin zu offener verbaler, physischer und sexualisierter Gewalt reichen.

Eine Umfrage des Marburger Bundes Hamburg vom Juli 2025 bestätigt genau dies: 87% der befragten Klinikärztinnen und -ärzte haben Machtmissbrauch erlebt oder beobachtet, und 81% waren mit rassistischen, sexistischen oder anderen sachfremden Kommentaren konfrontiert. Experten und Betroffene bestätigen ebenfalls, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt, das nicht nur Einzelfälle betrifft.

Den Nährboden für den Machtmissbrauch bilden ausgeprägte patriarchale und hierarchische Strukturen, in denen Chefärzte bzw. leitende Ärzte umfassende Macht über und Einfluss auf die Berufsaus- und Facharztweiterbildung, die tägliche Berufsausübung, die Gestaltung von Dienst- und Operationsplänen sowie auf die Genehmigung von Urlaub und Fortbildungen haben, ohne dass wirksame Kontrollmechanismen bestehen.

Verhalten sich Mitarbeitende nicht entsprechend den Vorstellungen der jeweiligen Führungskraft, wird dies sanktioniert. Aus Angst vor beruflichen Nachteilen bleiben Betroffene daher häufig schutzlos. Gleichzeitig versagen etablierte Meldewege und interne Verfahren zu oft: Hinweise auf unrechtmäßiges Verhalten werden in den eng vernetzten Strukturen nicht selten im Keim erstickt oder sogar dazu missbraucht, Betroffene dauerhaft aus ihrem Beruf zu drängen.

Insbesondere Assistenzärztinnen und -ärzte in operativen Fächern sind von diesem Machtmissbrauch betroffen. Ihre Weiterbildung hängt davon ab, eine in der Weiterbildungsordnung festgelegte Anzahl von Operationen durchzuführen und diese in Operationskatalogen vom jeweiligen Chefarzt bestätigen zu lassen. Dafür müssen sie von den Oberärzten zu den Eingriffen eingeteilt werden.

Dieses Abhängigkeitsverhältnis wird gezielt als Druckmittel eingesetzt: Weicht das Verhalten von den Vorstellungen der Führungskraft ab, werden sie nicht nur wie oben beschrieben sanktioniert, sondern auch gezielt nicht für Operationen eingeteilt. In manchen Fällen wird ihnen trotz der Weiterbildungsverpflichtung der Klinik sogar ein Operationsverbot erteilt. Für eine Vielzahl Betroffener bedeutet dies, dass sie ihre Weiterbildung zum Facharzt nicht erfolgreich beenden können.

Die Folgen reichen weit über individuelles Leid hinaus und schaden dem gesamten System.

Qualifizierte Fachkräfte werden verdrängt und Weiterbildungsstandards untergraben, wenn Ausbildung nicht mehr nach Leistung, sondern nach Konformität und Willkür erfolgt. Es entstehen immense volkswirtschaftliche Schäden, wenn hochqualifizierte Ärztinnen und Ärzte ihr Fachgebiet verlassen und der Patientenversorgung nicht mehr zur Verfügung stehen. Für die Einzelnen bedeutet das Ausscheiden aus dem Beruf oft auch das Scheitern der privaten Existenz, was finanzielle Notlagen für ganze Familien und eine erzwungene Neuorientierung der gesamten Lebensführung nach sich ziehen kann.

Letztlich leiden die Patientinnen und Patienten am meisten, wenn die Fehlerkultur von Machtmissbrauch und der Angst vor Aufdeckung von Missständen geprägt ist. Eine solche Kultur bedroht direkt die Patientensicherheit und vergrößert bestehende Versorgungslücken.

Ein besonders drastisches Beispiel für sanktioniertes Verhalten ist die Gründung einer Familie. Studien, wie die der Universität Göttingen, belegen, dass Ärztinnen bei einer Schwangerschaft oder als Mütter systematisch benachteiligt und diskriminiert werden.

Sie werden regelmäßig mit Worten und Taten herabgewürdigt. Betroffenen wird vorgeworfen, unbrauchbar und egoistisch zu sein, weil sie Mutter werden und damit angeblich ihre Kollegen im Stich lassen. Diese Haltung findet sich in der weitverbreiteten Auffassung wieder, eine Arzttätigkeit sei unvereinbar mit einer Familie und gipfelt in dem oft gelebten und ausgesprochenen Zwang zur Entscheidung:

„Mutter oder Chirurgin?“

Angestellte Ärztinnen und Ärzte, insbesondere in der Weiterbildung, werden regelmäßig unter Druck gesetzt, keine Familie zu gründen. Eine häufige Drohung lautet: «Wenn Sie Kinder kriegen, ist Ihre Karriere vorbei». Kommentare von Vorgesetzten wie «Wenn Sie erst mal Kinder haben, werden Sie hier nicht mehr zu gebrauchen sein» sind keine Seltenheit und wurden von Ärztinnen in einer Studie der Universität Göttingen dokumentiert.

Diese Haltung gipfelt in dem oft gelebten und ausgesprochenen Zwang zur Entscheidung: „Mutter oder Chirurgin?“.

Die persönlichen Erfahrungen einer der Petentinnen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) illustrieren dies exemplarisch:

Nach der Mitteilung ihrer ersten Schwangerschaft erhielt sie von ihrem Chefarzt den Kommentar, sie solle sich von dem „Schrecken“ erholen.

Bei der Mitteilung der zweiten Schwangerschaft drohte derselbe Chefarzt, dass ihre Karriere bei einem dritten Kind vorbei sei.

Eine dort tätige Oberärztin verbot ihr, zu ihrem kranken Kind nach Hause zu fahren, und forderte sie auf, ein Kindermädchen anzustellen. Dieselbe Vorgesetzte stellte ihre Berufstätigkeit als Mutter grundsätzlich infrage, da ihr Ehemann genug verdiene.

Ihr Wunsch, die Arbeitszeit von den üblichen 48 auf 40 Stunden zu reduzieren, wurde mit der Begründung abgelehnt, sie sei für die Tätigkeit «nicht mehr geeignet», da eine Teilzeitstelle nicht in den Dienst- und Operationsplan passe und man die Vergütung nicht berechnen könne.

Diese Darstellung bleibt hier exemplarisch, wird jedoch im Weiteren aufgegriffen.

Das von den Führungskräften vorgelebte Verhalten schafft auch unter den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung ein Klima der Angst und Missgunst, in dem insbesondere Frauen diskriminiert werden. Statt Solidarität entsteht ein Konkurrenzkampf, den andere Kollegen ausnutzen, um sich selbst Vorteile zu verschaffen.

Ärztinnen wird dann auch von Kollegen auf gleicher Hierarchiestufe ihre Mutterschaft vorgeworfen. Sie werden als egoistisch dargestellt und ausgegrenzt, wenn sie familiären Verpflichtungen nachkommen müssen – etwa, wenn sie wegen eines kranken Kindes nicht zum Dienst erscheinen können, die Übernahme von Überstunden ablehnen oder eine Reduzierung der Nachtdienste benötigen.

 

II.              Umfrageergebnisse zum Kontext des unter I. beschriebenen Sachverhaltes
Die oben beschriebenen Sachverhalte finden sich auch in den Ergebnissen verschiedener Umfragen wieder:

1. Ergebnisse einer Mitgliederumfrage des Marburger Bundes zu Machtstrukturen und Führungskultur in Hamburger Kliniken (2025)

Eine Online-Befragung unter Klinikärztinnen und -ärzten in Hamburg (7. bis 25. Juli 2025) mit 482 gültigen Antworten (Rücklaufquote: 11,2%) lieferte alarmierende Ergebnisse. Ein Auszug aus der Umfrage der Ärztegewerkschaft Marburger Bund:

•                  Über die Hälfte der Teilnehmenden (51%) hat bereits mehrfach Machtmissbrauch erlebt oder beobachtet.

•                  Mehr als 80% haben in ihrer ärztlichen Laufbahn rassistische, sexistische oder ähnlich sachfremde Kommentare gehört.

•                  52% der Befragten beurteilen die Besetzungsverfahren für Führungspositionen als intransparent.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   2. Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)

Eine repräsentative Umfrage der ADS bestätigt, dass Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen in Deutschland am stärksten gefährdet sind, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu erleben.

3. Umfrage von Medscape Deutschland zu sexuellem Fehlverhalten (2024)

Eine Online-Umfrage von Medscape Deutschland aus dem Jahr 2024 (veröffentlicht am 4. Dezember 2024), an der 773 Medizinerinnen und Mediziner teilnahmen, zeichnet ein klares Bild des Problems:

•                  Erlebte Übergriffe: Fast jede fünfte Person (14%) hat in den letzten drei Jahren sexuelles Fehlverhalten beobachtet. Neun Prozent der Frauen und drei Prozent der Männer haben es selbst erfahren. In Kliniken (20%) wurden erheblich mehr Vorfälle beobachtet als in Praxen (8%).

•                  Täterprofil: In den meisten Fällen waren die Täter selbst Ärzte und in der Hierarchie über den Betroffenen stehend.

•                  Karriere als Druckmittel: Ein Prozent der Teilnehmenden gab an, Angebote für eine berufliche Beförderung im Gegenzug für sexuelle Handlungen erhalten zu haben.

•                  Mangelnde Meldungen: Die große Mehrheit meldet die Vorfälle nicht. Von den Betroffenen wandten sich nur 14% an Vorgesetzte, 11% an Kollegen und 6% an die Personalabteilung.

•                  Konsequenz Kündigung: Etwa jede fünfte betroffene Person zieht die Konsequenz und kündigt.

 

III.           Bisherige rechtliche Regelungen und Meldestellen: Ein unzureichender Schutz
Die bestehenden Gesetze werden dem systematischen Machtmissbrauch in Kliniken nicht gerecht. Zwar bieten das Strafrecht, das Arbeitsrecht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und das ärztliche Berufsrecht an verschiedenen Stellen einen teilweisen Schutz. In ihrer Reichweite und praktischen Anwendbarkeit sind diese Regelungen jedoch nicht ausreichend, um Betroffene vor den beschriebenen Formen der Diskriminierung und des Missbrauchs wirksam zu schützen.

1.    Strafgesetzbuch (StGB)
Die strafrechtliche Verfolgung scheitert oft an den hohen Hürden der bestehenden Tatbestände:

•                  Sexualstraftaten (§§ 174 ff. StGB): Diese Paragrafen setzen in der Regel eine konkrete sexuelle Handlung voraus. Subtilere Formen sexueller Belästigung, wie sie im Klinikalltag vorkommen, werden davon oft nicht erfasst. Auch die Verbreitung pornografischer Inhalte, wie sie eine der Petentinnen erlebte, ist im Arbeitsverhältnis zwischen Erwachsenen nicht zwangsläufig strafbar – anders als bei der Verbreitung gegenüber Minderjährigen.

•                  Beleidigungsdelikte (§ 185 ff. StGB): Einzelne herabwürdigende Äußerungen können zwar eine Beleidigung darstellen. Die systematische Diskriminierung, die oft nicht auf ehrverletzenden Tatsachenbehauptungen beruht, erfüllt die Tatbestände der Beleidigung oder Verleumdung (§ 186 StGB) jedoch nur in Ausnahmefällen.

•                  Nötigung (§ 240 StGB): Auch die Nötigung greift zu kurz. Zwar können einzelne Handlungen, wie die Drohung «Ihre Karriere ist vorbei, wenn Sie noch ein Kind bekommen», den Tatbestand erfüllen. Der alltägliche Machtmissbrauch findet aber oft subtiler statt und ist nicht an eine einzelne, konkrete Drohung gekoppelt. Die Diskriminierung geschieht oftmals allein aufgrund der Tatsache, dass eine Ärztin Mutter ist und daher von Vorgesetzten als nicht mehr uneingeschränkt verfügbar wahrgenommen wird.

Andere Tatbestände des Strafgesetzbuches kommen für die beschriebenen Verhaltensmuster kaum in Betracht.

2.    Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Grundsätzlich verpflichtet das Arbeitsrecht jeden Arbeitgeber zu einer umfassenden Fürsorgepflicht. Diese Pflicht beinhaltet den Schutz der Mitarbeitenden vor herabwürdigendem Verhalten durch Vorgesetzte, insbesondere vor Mobbing.

•                  Rechte der Arbeitnehmer: Beschäftigte haben das Recht, Belästigungen und Mobbing dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat zu melden. Diese sind gesetzlich verpflichtet, der Meldung nachzugehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

•                  Gleichbehandlungsgrundsatz: Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, eine Ausprägung von Art. 3 des Grundgesetzes, verbietet es dem Arbeitgeber, vergleichbare Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund willkürlich ungleich zu behandeln.

3.    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das AGG konkretisiert diesen Schutz und verbietet Benachteiligungen aufgrund spezifischer Merkmale wie dem Geschlecht, der ethnischen Herkunft, der Religion oder des Alters.

4.    Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das seit 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz (oft «Whistleblower-Gesetz» genannt) soll Personen schützen, die beruflich auf Missstände und Rechtsverstöße aufmerksam machen. Es verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung interner Meldestellen und soll die Meldenden vor Repressalien wie Kündigung oder Mobbing schützen.

5.    Regelungen aus dem ärztlichen Berufsrecht
Das ärztliche Berufsrecht, verankert in den Berufsordnungen der Landesärztekammern, schreibt ein klares Gebot zur Kollegialität vor. Demnach sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich untereinander respektvoll zu verhalten, was unsachliche Kritik und herabsetzende Äußerungen ausdrücklich verbietet. Diese Regeln gelten für alle Ärzte, unabhängig von ihrem Anstellungsverhältnis.

 

IV.                   Das Scheitern der bestehenden Schutzmechanismen in der Praxis

Obwohl diese zahlreichen Gesetze und Vorschriften Mediziner theoretisch schützen sollen, versagen sie in der Praxis. Der Grund dafür liegt in den tief verwurzelten Machtstrukturen und dem oftmals patriarchalen Verhalten der klinischen Führungsebene. Unerwünschtes Verhalten wird systematisch sanktioniert und Mitarbeitende werden zum Schweigen oder zur Aufgabe ihrer Stelle gezwungen.

Betroffene erfahren in diesem System keine wirksame Unterstützung. Stattdessen schützen sich die eng vernetzten Strukturen gegenseitig, indem sie Missstände oder das Fehlverhalten einer Führungskraft leugnen.

1.    Beweislast als unüberwindbare Hürde
 Im Ergebnis scheitern Betroffene an der schier unmöglichen Aufgabe, die Vorkommnisse lückenlos zu beweisen. Rechte aus den genannten Schutzvorschriften können daher nur sehr schwer oder gar nicht geltend gemacht werden.

2.    Ein Klima der Angst 
Kollegen, die noch für den Arbeitgeber tätig sind, schweigen aus Furcht, selbst ins Visier zu geraten. Kaum jemand ist bereit, namentlich als Zeuge für einen Missstand aufzutreten. Ein allgegenwärtiges Klima der Angst verhindert Aufklärung und Solidarität.

Solange Betroffene an die strengen Beweislastregeln gebunden sind, werden sie in den meisten Fällen rechtlich und tatsächlich nicht durchdringen können. Eine theoretische Ausnahme bildet hier das Hinweisgeberschutzgesetz, wonach der Arbeitgeber bei einer Sanktionierung beweisen muss, dass diese nicht im Zusammenhang mit der Meldung eines Missstandes steht. Doch auch hier bleibt die praktische Durchsetzbarkeit für den Einzelnen oft fraglich.

3.    Das Versagen der offiziellen Meldestellen
Ähnlich wie bei den Schutzgesetzen existieren zwar auch bei vielen medizinischen Arbeitgebern speziell eingerichtete Meldestellen, die Beschäftigte zu ihrem Schutz kontaktieren können. Die wichtigsten sind:

•                  Ombudsstellen

•                  Gleichstellungsbeauftragte

•                  Betriebsräte

•                  Ärztekammern

•                  Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

In der Praxis ist jedoch an der Durchsetzungskraft und Unabhängigkeit vieler dieser Stellen zu zweifeln, da ihre Mitarbeitenden oft selbst in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Eine neutrale Aufklärung wird dadurch erschwert oder verunmöglicht.

Das Fallbeispiel einer der Petentinnen verdeutlicht dieses systemische Versagen:
Sie wandte sich hilfesuchend an die Ombudsstelle der Universität Hamburg. Obwohl die Satzung der Ombudsstelle ausdrücklich die Zuständigkeit für Fälle von Machtmissbrauch vorsieht, erklärte man sich für nicht zuständig. Die Gleichstellungsbeauftragte riet ihr, die Sanktionen hinzunehmen, wenn sie ihre Facharztausbildung beenden wolle. Die ebenfalls kontaktierte Ärztekammer Hamburg blieb untätig.

 

 

 

F  O  R  D  E  R  U  N  G  E  N     D  E  R     P  E  T  I  T  I  O  N
 

Vor dem Hintergrund der dargelegten Missstände fordern wir einen wirksamen Schutz für alle im medizinischen Bereich tätigen Angestellten. Dieser Schutz muss durch konkrete gesetzliche und strukturelle Maßnahmen umgesetzt werden.

Wir fordern insbesondere:

1. Schaffung eines neuen Straftatbestandes «Machtmissbrauch in der Medizin»

Die systematische psychische Zermürbung und berufliche Sabotage im medizinischen Kontext muss als eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert werden. Alternativ ist ein umfassender Ordnungswidrigkeitentatbestand mit empfindlichen Bußgeldern zu schaffen.

2. Anpassung bestehender Schutzvorschriften und der Beweislast

Bestehende Gesetze (z.B. AGG) müssen an die besonderen Machtstrukturen in Kliniken angepasst werden. Dies muss eine Beweislastumkehr oder zumindest signifikante Beweiserleichterungen für Betroffene beinhalten, die Machtmissbrauch oder Diskriminierung geltend machen.

3. Externe und unabhängige Meldestellen

Die Verantwortung für die Aufklärung von Diskriminierung, Mobbing und Machtmissbrauch muss externalisiert werden. Es braucht völlig unabhängige Meldestellen, die weder mit klinikinternem Personal noch mit den Ärztekammern besetzt sind. Diese Stellen müssen die Befugnis haben, direkt strafrechtliche Ermittlungen, z.B. durch eine spezialisierte Staatsanwaltschaft, zu veranlassen.

4. Verbindliche Sanktionen bei Organisationsverschulden

Die persönliche Verantwortung von Führungskräften muss gestärkt werden. Vorsätzlicher Machtmissbrauch und nachgewiesenes Organisationsverschulden von Chefärzten, Geschäftsführungen und leitenden Angestellten müssen konsequent strafrechtlich oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

5. Einrichtung eines digitalen Hinweisportals zur sicheren und anonymen Erstmeldung

Wir fordern die Schaffung eines bundesweiten, technisch gesicherten Online-Portals. Dieses soll es Betroffenen ermöglichen, eine anonyme Erstmeldung über Machtmissbrauch und Missstände in Kliniken abzugeben, ohne ihre Identität preiszugeben.

Das Portal dient mehreren Zwecken:

•                  Niedrigschwelliger Schutz: Es bietet einen geschützten Raum, um Vorfälle zu dokumentieren, ohne sofortige Repressalien fürchten zu müssen.

•                  Mustererkennung: Durch die Sammlung von anonymen, aber strukturierten Daten (z.B. Klinik, Abteilung, Art des Vorfalls) können systematische Missstände und Brennpunkte identifiziert werden.

•                  Ermöglichung von Solidarität: Das System soll Betroffenen die Möglichkeit geben, untereinander in einen vertraulichen, pseudonymisierten Kontakt zu treten, um sich gegenseitig zu unterstützen und eine gemeinsame, aussagekräftige Beweisführung vorzubereiten. Die Aufhebung der Anonymität erfolgt nur auf freiwilliger und gegenseitiger Basis der Beteiligten.

Schutz vor Missbrauch: Um Falschanschuldigungen vorzubeugen, muss das System klare rechtliche und technische Schutzmechanismen enthalten. Dazu gehören die Aufklärung über die Strafbarkeit von Verleumdung und falscher Verdächtigung sowie technische Vorkehrungen, die eine missbräuchliche Nutzung erschweren.

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Quellenverzeichnis
 

Medienberichte:

„Mobbing? Schwere Vorwürfe im Klinikum Friedrichshafen“
Report Mainz︱ARD︱24.06.2024

„Allein gegen alle“
Christine Keck︱DER SPIEGEL (Ausgabe 12/2024)︱14.03.2024

„Belästigte Ärztinnen – Sexualisierte Gewalt in Kliniken“
Report Mainz︱ARD︱25.03.2025

„Mutter oder Chirurgin? Entscheide Dich“
Die Zeit︱Die Zeit (Ausgabe 27/2025)︱28.06.2025

„Kinder als Karriere-Killer: Machtmissbrauch in Kliniken in Schleswig-Holstein?“
Lübecker Nachrichten︱Lübecker Nachrichten︱12.07.2025

„Bist du Mama oder Chirurgin?“
Kieler Nachrichten︱Kieler Nachrichten︱13.07.2025

„Vom OP-Saal aufs Land: Eine Kinderneurochirurgin findet Erfüllung in der Palliativmedizin“
esanum︱Medizinplattform esanum︱18.08.2025

„Machtmissbrauch in Kliniken“
Apotheken Umschau (Podcast)︱Apotheken Umschau︱01.09.2025

 

Fachliteratur:

Jenner, S., Djermester, P., Prügl, J., Kurmeyer, C., & Oertelt-Prigione, S. (2019). Prevalence of Sexual Harassment in Academic Medicine. JAMA Internal Medicine, 179(1), 108-111.
doi: 10.1001/jamainternmed.2018.4859

Mambrey, V., Ritz-Timme, S., & Loerbroks, A. (2022). Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz unter Medizinischen Fachangestellten in Deutschland – eine Querschnittsstudie. Das Gesundheitswesen, 84(08/09), 810–811.
doi: 10.1055/s-0042-1753824

Tameling, J. F., Lohöfener, M., Bereznai, J., Tran, T. P. A., Ritter, M., & Boos, M. (2023). Extent and types of gender-based discrimination against female medical students and physicians at five university hospitals in Germany – results of an online survey. GMS Journal for Medical Education, 40(6), Doc66.
doi: 10.3205/zma001648

Gottschling, C., & van den Heuvel, M. (2024, 4. Dezember). Report: Sexuelles Fehlverhalten in Praxen und Kliniken – und was unternehmen Betroffene dagegen? Medscape.
Abgerufen von https://deutsch.medscape.com/diashow/49005032

Clemens, V., Kuchenbaur, M., Richter, C., Oertelt-Prigione, S., & Taubner, S. (2025). Sexual Harassment in Academic Medicine in Germany. JAMA Network Open, 8(6), e2518237.
doi: 10.1001/jamanetworkopen.2025.18237

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Petition am 24. September 2025 erstellt