Gegen eine Verschlechterung der Altersteilzeit: Mindestalter 55 und Blockmodell erhalten

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Das Problem

Viele Menschen arbeiten jahrzehntelang zuverlässig, körperlich belastend, psychisch fordernd oder in großer Verantwortung. Für sie ist Altersteilzeit kein Geschenk und kein Luxus. Altersteilzeit ist ein fairer und oft gesundheitlich notwendiger Übergang vom Berufsleben in die Rente. Der Staat und die Rentenversicherung geben für die aktuelle Altersteilzeit kein Geld aus; die Rechtslage ist aktuell so:

Altersteilzeit kann ab dem 55. Lebensjahr zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden vertraglich vereinbart werden. Es gibt keinen Automatismus und keinen Zwang. Beide Seiten entscheiden gemeinsam, ob Altersteilzeit passt und welches Modell sinnvoll ist.

Genau diese Wahlfreiheit ist jetzt in Gefahr.

Die Alterssicherungskommission des Bundes hat empfohlen, Altersteilzeit künftig erst ab 58 Jahren zu ermöglichen. Außerdem soll das Blockmodell abgeschafft werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen dieser Kommission vollständig und zügig umsetzen zu wollen.

Das lehnen wir ab.

Unsere Forderungen

Wir fordern die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf:

  1. Das Mindestalter für Altersteilzeit muss bei 55 Jahren bleiben.
  2. Das Blockmodell darf nicht abgeschafft werden.
  3. Die Wahlfreiheit muss erhalten bleiben: Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen weiterhin gemeinsam entscheiden können, welches Altersteilzeitmodell betrieblich, persönlich und gesundheitlich passt.
  4. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen müssen geschützt werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien und der betrieblichen Interessenvertretungen dürfen nicht durch ein gesetzliches Verbot des Blockmodells oder eine Änderung des Mindestalters eingeschränkt werden.
  5. Es muss verbindlichen Bestandsschutz geben: Bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen sowie verbindlich zugesagte oder in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelte Altersteilzeitmöglichkeiten müssen vollständig geschützt bleiben und dürfen nicht nachträglich verschlechtert werden.

Bitte unterschreiben Sie diese Petition und bitte verteilen Sie die Petition weiter, wenn auch Sie wollen, dass Menschen nach jahrzehntelanger Arbeit einen fairen, gesunden und selbstbestimmten Übergang in die Rente behalten.


Wer möchte, der kann hier im Folgenden die näheren Begründungen der Forderungen nachlesen:

Altersteilzeit muss ab 55 möglich bleiben

Für viele Beschäftigte passt Altersteilzeit besser zu ihrem Leben und zu ihrer Gesundheit als ein abruptes Weiterarbeiten bis kurz vor Rentenbeginn. Viele Menschen können gesundheitlich nicht bis zum möglichen Renteneintrittsalter voll oder halb weiterarbeiten.

Eine Anhebung von 55 auf 58 Jahre wäre deshalb unverantwortlich. Wer Entlastung braucht, braucht sie rechtzeitig. Wenn Menschen die Altersteilzeit erst drei Jahre später nutzen können, verschärfen sich gesundheitliche Probleme. Das ist nicht nur für die betroffenen Beschäftigten belastend, sondern wird auch für die Gesellschaft teurer.

Schon bei früheren Erhöhungen von Altersgrenzen, ab denen Menschen praktisch in Rente oder in den Vorruhestand gehen konnten, entstanden zusätzliche Belastungen in der Krankenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung. Dies wurde wissenschaftlich nachgewiesen. - Es ist zu befürchten, dass ein späterer Zugang zur Altersteilzeit zusätzlich auch die Pflegeversicherung und die Unfallversicherung belastet.

Deshalb ist es falsch, Altersteilzeit nach hinten zu verschieben. Gerade Beschäftigte mit langen Erwerbsbiografien, gesundheitlichen Belastungen oder besonders anstrengenden Tätigkeiten brauchen flexible Lösungen – und zwar nicht erst ab 58.

Und: Ob jemand lieber eine höhere spätere Rente anstrebt oder früher in Altersteilzeit wechseln möchte, darf nicht pauschal vom Staat entschieden werden.

Altersteilzeit schadet dem Staat nicht

Altersteilzeit wird zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden vereinbart. Beide Seiten haben dabei Vorteile und Nachteile, die sie selbst gegeneinander abwägen.

Wichtig ist: Der Staat finanziert Altersteilzeit seit 2010 nicht mehr mit staatlichen Förderleistungen. Der Staat hat durch Altersteilzeit also keine Ausgaben. Im Gegenteil: Da Altersteilzeit dazu beiträgt, dass ältere Beschäftigte gesünder bleiben, weniger ausfallen und besser bis zum Ruhestand durchhalten, entlastet das auch die Sozialversicherung, wie oben beschrieben.

Auch für Arbeitgebende hat Altersteilzeit Vorteile: Wenn Beschäftigte durch Altersteilzeit gesundheitlich stabiler bleiben, sinkt der Anteil der aktiven Beschäftigten mit längeren krankheitsbedingten Ausfällen. Das verbessert u.a. die Planbarkeit im Betrieb und reduziert Kosten der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Das Blockmodell darf nicht abgeschafft werden

Das Blockmodell ist für viele Menschen der wichtigste Teil der Altersteilzeit. Beim Blockmodell arbeiten Beschäftigte zunächst weiter und werden später freigestellt. Die gesamte Arbeitszeit wird dadurch nicht geringer als bei anderen Altersteilzeitmodellen. Sie wird nur anders verteilt.

Deshalb ist nicht nachvollziehbar, warum der Staat das Blockmodell verbieten will.

In vielen Berufen und Betrieben ist das Blockmodell organisatorisch einfacher, planbarer und effizienter als das Gleichverteilungsmodell. Das Gleichverteilungsmodell bedeutet, dass Beschäftigte während der gesamten Altersteilzeit durchgehend mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten. Das kann in manchen Bereichen gut passen. In anderen Bereichen ist es aber nicht sinnvoll umsetzbar, etwa bei Schichtarbeit, Projektarbeit, körperlich belastenden Tätigkeiten, kleinen Teams oder Arbeitsplätzen mit hohem Koordinierungsaufwand.

Für einen Teil der Beschäftigten ist das Blockmodell auch persönlich und gesundheitlich die bessere Lösung. Es ermöglicht, eine klare Arbeitsphase und anschließend eine klare Freistellungsphase zu planen. Das ist für Gesundheit, Familie, Pflegeverantwortung und Lebensplanung meist entscheidend.

Und: Für die Behauptung der Alterssicherungskommission, dass mit dem Gleichverteilungsmodell „Beschäftigungspotenziale gesichert werden“, sind keine Beweise bekannt, gerade angesichts höherer Krankenstände und Gesundheitsausgaben schon bei früheren Hochsetzungen des Alters, ab dem man praktisch in Rente bzw. Vorruhestand gehen kann.

Es gibt deshalb kein überzeugendes Argument dafür, das Blockmodell pauschal abzuschaffen. Wenn Arbeitgebende und Arbeitnehmende gemeinsam feststellen, dass das Blockmodell für beide Seiten sinnvoll ist, darf sich der Staat nicht einmischen.

Vertragsfreiheit statt staatliches Verbot

Altersteilzeit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Genau diese Vertragsfreiheit wird an vielen anderen Stellen betont, gelobt und verteidigt.

Warum soll sie ausgerechnet hier eingeschränkt werden?

Wenn beide Seiten freiwillig eine Altersteilzeit vereinbaren, wenn beide Seiten die Vor- und Nachteile kennen und wenn beide Seiten ein Modell wählen, das zum Betrieb und zur persönlichen Situation passt, dann ist ein gesetzliches Verbot des Blockmodells kontraproduktiv.

Beschäftigte und Arbeitgeber kennen die betriebliche, gesundheitliche und persönliche Situation besser als eine zentrale staatliche Stelle. Ein Verbot des Blockmodells wäre ein unnötiger Eingriff in die Vertragsfreiheit von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Es würde nicht mehr Flexibilität schaffen, sondern weniger. Es würde nicht mehr Selbstbestimmung schaffen, sondern weniger. Und es würde nicht mehr Gesundheitsschutz schaffen, sondern weniger.

Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen müssen geschützt werden

Altersteilzeit ist in vielen Bereichen nicht nur eine individuelle Frage. Sie ist oft auch durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt.

Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebenden oder Arbeitgeberverbänden. Betriebsvereinbarungen sind Regelungen zwischen Arbeitgebenden und betrieblichen Interessenvertretungen, zum Beispiel Betriebsräten.

Diese Gestaltungsmöglichkeiten dürfen nicht durch ein gesetzliches Verbot des Blockmodells oder eine Änderung des Mindestalters eingeschränkt werden. Wer das Blockmodell abschafft, greift nicht nur in einzelne Arbeitsverträge ein, sondern auch in gewachsene Regelungen der Tarifparteien und der betrieblichen Interessenvertretungen. Er greift fundamental in Abstimmungsmechanismen ein, die die Bundesrepublik seit dem Zweiten Weltkrieg so erfolgreich machten.

Das ist falsch.

Bereits vereinbarte Altersteilzeit muss geschützt bleiben

Menschen planen ihren Ruhestand langfristig. Viele verlassen sich auf abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen, verbindliche Zusagen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Deshalb braucht es verbindlichen Bestandsschutz.

Bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen sowie verbindlich zugesagte oder in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelte Altersteilzeitmöglichkeiten müssen vollständig geschützt bleiben. Sie dürfen nicht nachträglich verschlechtert werden.

Wer jahrelang gearbeitet und seine Lebensplanung auf bestehende Regelungen gestützt hat, darf nicht im Nachhinein schlechtergestellt werden.

Schlussappell

Altersteilzeit ist ein Instrument für Gesundheit, Fairness, Planbarkeit und Respekt am Ende eines langen Arbeitslebens. Sie hilft Beschäftigten, die nicht bis zuletzt voll oder halb durchhalten können. Sie hilft Betrieben, Übergänge besser zu planen. Und sie schützt Familien, Gesundheit und Lebensplanung. Sie ist kostensparend für die gesamte Gesellschaft.

Wer Altersteilzeit verschlechtert, nimmt vielen Menschen Sicherheit und Selbstbestimmung.

Wir sagen deshalb klar: Keine Verschlechterung der Altersteilzeit. Mindestalter 55 erhalten. Blockmodell erhalten. Vertragsfreiheit schützen. Bestandsschutz sichern.

Bitte unterschreiben Sie diese Petition und bitte verteilen Sie die Petition weiter, wenn auch Sie wollen, dass Menschen nach jahrzehntelanger Arbeit einen fairen, gesunden und selbstbestimmten Übergang in die Rente behalten.

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Tobias WPetitionsstarter*inEinerseits arbeite ich im IT-Bereich eines großen, weltweit tätigen Konzerns. Andererseits bin ich Zertifizierter Mediator und biete verschiedene Mediationsleistungen an, siehe <a href="http://www.sofortmediation.de" rel="nofollow">http://www.sofortmediation.de</a> . Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.

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